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AN/0725/2024

Lückenschluss Stadtbahnlinie der Gürtellinie 13, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 und der SPD

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 05.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.05.2024

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

5254 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
SPD-Fraktion  
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0725/2024 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 
 
Lückenschluss Stadtbahnlinie der Gürtellinie 13,  
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 und der SPD-Fraktion 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD bitten den folgenden gem. Änderungs-
antrag zu TOP 8.2.1 (AN/0562/2024) und TOP 8.2.3 (AN/0565/2024) auf die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 06.05.2024 zu setzen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die bestehende Machbarkeitsstudie für 
die oberirdische Gürtelbahnverlängerung (Stadtbahnlinie 13) zu ergänzen. 
Folgende Aspekte sollen zusätzlich geprüft werden: 
1. Bei einer oberirdischen Realisierung der Gürtelbahn von der Bonner Straße bis 
zum Rheinufer soll die Gürtelbahn an die Rheinuferbahnen (Linien 16 / 17) ange-
schlossen werden, mit der ersten gemeinsamen Haltestelle Heinrich-Lübcke-Ufer, 
um eine Verlängerung der Linie 13 in den Rodenkirchener Süden, ggf. bis Wes-
seling zu ermöglichen. Auch bei dieser Variante soll ein möglichst vollständiger 
Erhalt der vorhandenen Baumstruktur / Alleestruktur am Bayenthalgürtel erfolgen.

- 2 - 
 
2. Eine Verknüpfung der Gürtellinie 13 und der Nord-Süd-Stadtbahnlinie 5 an der 
Bonner Straße / Gürtel in alle Richtungen. 
3. Falls dadurch die Realisierung beschleunigt wird, ist die Teilung des Bauvorha-
bens der Gürtelverlängerung in zwei Baustufen zu prüfen. Baustufe 1 vom Kletten-
berggürtel bis zur Bonner Straße und Baustufe 2 von der Bonner Straße bis zum 
Rheinufer. 
Dieser Antrag ist den zuständigen Ausschüssen des Rates zur nächsten Sitzung zur  
Beschlussfassung vorzulegen. 
Begründung: 
Maßgebliche Voraussetzung einer erfolgreichen Verkehrswende ist die Schaffung einer dich-
ten und barrierefreien Struktur im Bereich des Stadtbahnnetzes. Hier besteht in Köln akuter 
Handlungsbedarf.  
Mit dem „Gürtel“-Ausbau der Linie 13 und einem verwirklichten Lückenschluss, könnte eine 
barrierefreie Anbindung and die Linien 16 und 17 entstehen und damit bis ins rechts- und 
linksrheinische Bonn. Durch diesen Lückenschluss würde die Linie 13 mit den Linien 12, 5 
und 16 / 17 oberirdisch verbunden, wodurch nicht nur eine deutlich verbesserte Netzstruktur 
geschaffen würde, sondern auch eine Kapazitätserweiterung, die das erhebliche Potential für 
die Generierung neuer Fahrgäste schafften könnte. Die zügige und konsequente Verlänge-
rung der Linie 13 ist einer der großen fehlenden Bausteine im schienengebundenen ÖPNV. 
Im gesamten Linksrheinischen existiert derzeit mit der Linie 15 nur eine durchgehende Tan-
gentialverbindung. Während mit den Linien 1, 3, 4, 5, 7, 9, 16 und 17/ 18 ein guter Aus-
gangspunkt für ein radiales Netz besteht, ist die Ausgangslage im Tangentialverkehr noch 
völlig unzureichend. Soweit die S-Bahnhaltestelle Klettenberggürtel, wie im NVR Verkehrs-
plan 2030 + vorgesehen, realisiert wird, könnte eine deutliche Entlastung der weiter nördlich 
gelegenen Haltestellen Südbahnhof und Hauptbahnhof erfolgen und eine schnellere Anbin-
dung der angrenzen Stadtteile an den Regionalverkehr erfolgen, was wiederum weitere Ver-
drängungseffekte des MIV zur Folge haben wird. Soweit eine Umstiegs-Möglichkeit zwischen 
der Linie 13 und der Rheinuferbahn ab der Haltstelle Heinrich-Lübke-Ufer für ausreichend 
betrachtet wird, entfällt die Notwendigkeit die bisherige Haltestelle Bayenthalgürtel der 
Rheinuferbahn zu verlegen. 
Perspektivisch ist auch die Schließung der Gürtelverbindung von Klettenberg über Bayenthal 
nach Poll, dann über die HGK-Hafentrasse nach Vingst und weiter über die Frankfurter 
Straße (gem. des am 30.11.2023 einstimmig beschlossenen Änderungsantrages 
(AN/2146/2023) zum Antrag AN/2024/2023 der Bezirksvertretung Köln-Porz) denkbar. Im ge-
samten Linksrheinischen existiert derzeit mit der Linie 15 nur eine durchgehende Tangential-
verbindung. Keine Linie verbindet die rechtsrheinischen Stadtteile südlich der Severinsbrü-
cke. Die Gürtellinie vernetzt zahlreiche stadtauswärtsführende Linien. Ein vollständiger Gür-
telschluss der südlichen linksrheinischen und rechtsrheinischen Stadtgebiete würde ein er-
hebliches Potential für die Generierung neuer Fahrgäste schaffen. Es sind verschiedene 
Möglichkeiten der Rheinquerung denkbar. Um mehrere Optionen der Rheinquerung offen zu 
halten, sollte ein Abzweig der Gürtelbahn an der Bonner Straße in Richtung Süden geschaf-
fen werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass die südlichen Stadtteile über eine Schienen-
verbindung angeschlossen werden können.

- 3 - 
 
Die Verknüpfung der Gürtellinie mit den Stadtbahnlinien in die südlichen Außenbezirke er-
möglicht auch Ausweichverbindungen bei Betriebsstörungen und Verlängerungsmöglichkei-
ten der Gürtelbahn Richtung Meschenich. 
Mit der Realisierung der Gürtelverlängerung in zwei Baustufen kann ggf. ein erster Bau-ab-
schnitt schnell in Betrieb gehen. 
Gez. Oliver Ismail gez. Dr. Jörg Klusemann

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0725/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
05.05.2024
Erstellt
02.05.2024 21:28