AN/0725/2024
Lückenschluss Stadtbahnlinie der Gürtellinie 13, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 und der SPD
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0725/2024 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 Lückenschluss Stadtbahnlinie der Gürtellinie 13, Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 und der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD bitten den folgenden gem. Änderungs- antrag zu TOP 8.2.1 (AN/0562/2024) und TOP 8.2.3 (AN/0565/2024) auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 06.05.2024 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die bestehende Machbarkeitsstudie für die oberirdische Gürtelbahnverlängerung (Stadtbahnlinie 13) zu ergänzen. Folgende Aspekte sollen zusätzlich geprüft werden: 1. Bei einer oberirdischen Realisierung der Gürtelbahn von der Bonner Straße bis zum Rheinufer soll die Gürtelbahn an die Rheinuferbahnen (Linien 16 / 17) ange- schlossen werden, mit der ersten gemeinsamen Haltestelle Heinrich-Lübcke-Ufer, um eine Verlängerung der Linie 13 in den Rodenkirchener Süden, ggf. bis Wes- seling zu ermöglichen. Auch bei dieser Variante soll ein möglichst vollständiger Erhalt der vorhandenen Baumstruktur / Alleestruktur am Bayenthalgürtel erfolgen. - 2 - 2. Eine Verknüpfung der Gürtellinie 13 und der Nord-Süd-Stadtbahnlinie 5 an der Bonner Straße / Gürtel in alle Richtungen. 3. Falls dadurch die Realisierung beschleunigt wird, ist die Teilung des Bauvorha- bens der Gürtelverlängerung in zwei Baustufen zu prüfen. Baustufe 1 vom Kletten- berggürtel bis zur Bonner Straße und Baustufe 2 von der Bonner Straße bis zum Rheinufer. Dieser Antrag ist den zuständigen Ausschüssen des Rates zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Maßgebliche Voraussetzung einer erfolgreichen Verkehrswende ist die Schaffung einer dich- ten und barrierefreien Struktur im Bereich des Stadtbahnnetzes. Hier besteht in Köln akuter Handlungsbedarf. Mit dem „Gürtel“-Ausbau der Linie 13 und einem verwirklichten Lückenschluss, könnte eine barrierefreie Anbindung and die Linien 16 und 17 entstehen und damit bis ins rechts- und linksrheinische Bonn. Durch diesen Lückenschluss würde die Linie 13 mit den Linien 12, 5 und 16 / 17 oberirdisch verbunden, wodurch nicht nur eine deutlich verbesserte Netzstruktur geschaffen würde, sondern auch eine Kapazitätserweiterung, die das erhebliche Potential für die Generierung neuer Fahrgäste schafften könnte. Die zügige und konsequente Verlänge- rung der Linie 13 ist einer der großen fehlenden Bausteine im schienengebundenen ÖPNV. Im gesamten Linksrheinischen existiert derzeit mit der Linie 15 nur eine durchgehende Tan- gentialverbindung. Während mit den Linien 1, 3, 4, 5, 7, 9, 16 und 17/ 18 ein guter Aus- gangspunkt für ein radiales Netz besteht, ist die Ausgangslage im Tangentialverkehr noch völlig unzureichend. Soweit die S-Bahnhaltestelle Klettenberggürtel, wie im NVR Verkehrs- plan 2030 + vorgesehen, realisiert wird, könnte eine deutliche Entlastung der weiter nördlich gelegenen Haltestellen Südbahnhof und Hauptbahnhof erfolgen und eine schnellere Anbin- dung der angrenzen Stadtteile an den Regionalverkehr erfolgen, was wiederum weitere Ver- drängungseffekte des MIV zur Folge haben wird. Soweit eine Umstiegs-Möglichkeit zwischen der Linie 13 und der Rheinuferbahn ab der Haltstelle Heinrich-Lübke-Ufer für ausreichend betrachtet wird, entfällt die Notwendigkeit die bisherige Haltestelle Bayenthalgürtel der Rheinuferbahn zu verlegen. Perspektivisch ist auch die Schließung der Gürtelverbindung von Klettenberg über Bayenthal nach Poll, dann über die HGK-Hafentrasse nach Vingst und weiter über die Frankfurter Straße (gem. des am 30.11.2023 einstimmig beschlossenen Änderungsantrages (AN/2146/2023) zum Antrag AN/2024/2023 der Bezirksvertretung Köln-Porz) denkbar. Im ge- samten Linksrheinischen existiert derzeit mit der Linie 15 nur eine durchgehende Tangential- verbindung. Keine Linie verbindet die rechtsrheinischen Stadtteile südlich der Severinsbrü- cke. Die Gürtellinie vernetzt zahlreiche stadtauswärtsführende Linien. Ein vollständiger Gür- telschluss der südlichen linksrheinischen und rechtsrheinischen Stadtgebiete würde ein er- hebliches Potential für die Generierung neuer Fahrgäste schaffen. Es sind verschiedene Möglichkeiten der Rheinquerung denkbar. Um mehrere Optionen der Rheinquerung offen zu halten, sollte ein Abzweig der Gürtelbahn an der Bonner Straße in Richtung Süden geschaf- fen werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass die südlichen Stadtteile über eine Schienen- verbindung angeschlossen werden können. - 3 - Die Verknüpfung der Gürtellinie mit den Stadtbahnlinien in die südlichen Außenbezirke er- möglicht auch Ausweichverbindungen bei Betriebsstörungen und Verlängerungsmöglichkei- ten der Gürtelbahn Richtung Meschenich. Mit der Realisierung der Gürtelverlängerung in zwei Baustufen kann ggf. ein erster Bau-ab- schnitt schnell in Betrieb gehen. Gez. Oliver Ismail gez. Dr. Jörg Klusemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0725/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 05.05.2024
- Erstellt
- 02.05.2024 21:28