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0776/2020

Beantwortung einer Anfrage zum Gewässerentwicklungskonzept - hier: Weiher in Wahn-Heide und Grengel

Mitteilung BV 04.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020, TOP 9.1.2

Beantwortung StEB zum Gewässerentwicklungskonzept

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Mitteilung BV

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Beantwortung StEB zum Gewässerentwicklungskonzept

3230 Zeichen

DIE
BESSER DE t
Köln

MACHER

110200 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Postfach 910754 - 51077 Köln
Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln
Bürgeramt Porz Öffnungszeiten

Amtsleitung Herr Stäuder Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr

Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
51143 Köln und nach Vereinbarung

KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim
Linie 13/18 Haltestelle Holweide

DB/VRS: S11 (Holweide)

anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße

Auskunft erteilt: Rafael Vedder
Zimmer. Geb. 90 Raum 248

fon 0221 221 - 23168

fax 0221 221 -

e-mail: rafael.vedder@steb-koeln.de

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
StEB-TP-13 Ve 27.02.2020

Beantwortung der Anfrage der BV Porz betreffend Gewässerentwicklungskonzept

Sehr geehrter Herr Stäuder,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die BV 7 bittet um die Beantwortung folgender Frage:

Warum können die beiden Weiher in Wahn-Heide und im Grengel nicht renaturiert
werden?

Stellungnahme der StEB:

Die ursprüngliche Berücksichtigung der betreffenden Teiche durch die StEB Köln ergab sich
aus der ganzheitlichen Betrachtung des Gewässerverlaufs des Butzbachs gemäß der Um-
weltziele der Wasserrahmenrichtlinie. Die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und
bodenbewohnende Gewässerorganismen ist gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richt-
linie 2000/60/EG) ein wichtiger Faktor zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes
bzw. des guten ökologischen Potentials für alle Oberflächengewässer.

Im Fall der beiden am Butzbach gelegenen Teiche wurden Maßnahmen zur naturnahen Um-
gestaltung jedoch bereits frühzeitig im Rahmen der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne
verworfen (Maßnahmen M5 und M7). Wesentliche Punkte die zum Ausschluss der Maßnah-
men geführt haben, sind die Schwere eines potentiellen Eingriffs für Natur und Landschaft
und der erwartete geringe ökologische Nutzen für das betreffende Fließgewässer. Es ist
festzustellen, dass der Butzbach, in kurzer Distanz im Anschluss an den ersten, im zweiten
Teich versickert. Die Herstellung der Durchgängigkeit ist daher aufgrund der kurzen Rest-

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60
Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 . 12
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts * Konto Nr.: 430 329 60 2

2

fließstrecke nachrangig zu bewerten und steht in unverhältnismäßigem Aufwand zum ökolo-
gischen Nutzen. Die Teiche finden somit seitens der StEB für die ökologische Aufwertung
des Butzbaches keine weitere Berücksichtigung. Des Weiteren befinden sich die Teiche im
geschützten Landschaftsbestandteil LB 7.29. Dieser schützt unter anderem die Erhaltung
des Landschaftsbildes.

Nicht unerwähnt bleiben, sollen vor diesem Hintergrund die Maßnahmen zur naturnahen
Umgestaltung in den weiteren Abschnitten des Butzbaches, die 2019 durch die StEB Köln
durchgeführt wurden, um die ökologische Qualität des Fließgewässers in Teilbereichen zu
verbessern. Die Bewirtschaftung der Teiche obliegt dem Grünflächenamt Köln.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Vedder (rafael.vedder@steb-koeln.de) gern zur Verfügung.

Mit freundJichen Grüßen
Dan 7
erki U

Mitteilung BV

561 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0776/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Gewässerentwicklungskonzept Köln  
hier: Weiher in Wahn-Heide und Grengel 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 hat Herr Florian eine Nachfrage zum Ge-
wässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 2026 (Beschlussvorlage-Nr. 3406/2019) gestellt. 
 
Als Anlage ist die Beantwortung der Stadtentwässerungsbetrieb Köln beigefügt.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Ostmerheimer Straße 555
  • Eggerbachstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0776/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.03.2020
Erstellt
05.03.2020 08:32