Beantwortung einer Anfrage zum Gewässerentwicklungskonzept - hier: Weiher in Wahn-Heide und Grengel
Mitteilung BV 0776/2020 vom 04.03.2020
Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung StEB zum Gewässerentwicklungskonzept
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DIE BESSER DE t Köln MACHER 110200 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 - 51077 Köln Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln Bürgeramt Porz Öffnungszeiten Amtsleitung Herr Stäuder Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 51143 Köln und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Rafael Vedder Zimmer. Geb. 90 Raum 248 fon 0221 221 - 23168 fax 0221 221 - e-mail: rafael.vedder@steb-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TP-13 Ve 27.02.2020 Beantwortung der Anfrage der BV Porz betreffend Gewässerentwicklungskonzept Sehr geehrter Herr Stäuder, Sehr geehrte Damen und Herren, die BV 7 bittet um die Beantwortung folgender Frage: Warum können die beiden Weiher in Wahn-Heide und im Grengel nicht renaturiert werden? Stellungnahme der StEB: Die ursprüngliche Berücksichtigung der betreffenden Teiche durch die StEB Köln ergab sich aus der ganzheitlichen Betrachtung des Gewässerverlaufs des Butzbachs gemäß der Um- weltziele der Wasserrahmenrichtlinie. Die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und bodenbewohnende Gewässerorganismen ist gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richt- linie 2000/60/EG) ein wichtiger Faktor zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. des guten ökologischen Potentials für alle Oberflächengewässer. Im Fall der beiden am Butzbach gelegenen Teiche wurden Maßnahmen zur naturnahen Um- gestaltung jedoch bereits frühzeitig im Rahmen der Aufstellung der Umsetzungsfahrpläne verworfen (Maßnahmen M5 und M7). Wesentliche Punkte die zum Ausschluss der Maßnah- men geführt haben, sind die Schwere eines potentiellen Eingriffs für Natur und Landschaft und der erwartete geringe ökologische Nutzen für das betreffende Fließgewässer. Es ist festzustellen, dass der Butzbach, in kurzer Distanz im Anschluss an den ersten, im zweiten Teich versickert. Die Herstellung der Durchgängigkeit ist daher aufgrund der kurzen Rest- Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 . 12 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts * Konto Nr.: 430 329 60 2 2 fließstrecke nachrangig zu bewerten und steht in unverhältnismäßigem Aufwand zum ökolo- gischen Nutzen. Die Teiche finden somit seitens der StEB für die ökologische Aufwertung des Butzbaches keine weitere Berücksichtigung. Des Weiteren befinden sich die Teiche im geschützten Landschaftsbestandteil LB 7.29. Dieser schützt unter anderem die Erhaltung des Landschaftsbildes. Nicht unerwähnt bleiben, sollen vor diesem Hintergrund die Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung in den weiteren Abschnitten des Butzbaches, die 2019 durch die StEB Köln durchgeführt wurden, um die ökologische Qualität des Fließgewässers in Teilbereichen zu verbessern. Die Bewirtschaftung der Teiche obliegt dem Grünflächenamt Köln. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Vedder (rafael.vedder@steb-koeln.de) gern zur Verfügung. Mit freundJichen Grüßen Dan 7 erki U -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 0776/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum Gewässerentwicklungskonzept Köln hier: Weiher in Wahn-Heide und Grengel In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.01.2020 hat Herr Florian eine Nachfrage zum Ge- wässerentwicklungskonzept Köln 2020 bis 2026 (Beschlussvorlage-Nr. 3406/2019) gestellt. Als Anlage ist die Beantwortung der Stadtentwässerungsbetrieb Köln beigefügt.
Beratungsverlauf
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07.05.2020
TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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