3976/2021
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz
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Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll BV 7
2597 Zeichen
Bezirksvertretung 7 (Porz) am 09.12.2021 - 7 - Herr Redlin bringt folgenden mündlichen Änderungsantrag ein: Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Machbarkeitsstudie gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt. Das heißt die Naturdenk- mäler, der schützenswerte Baumbestand sowie der reguläre Baumbestand. Während des Baus der Häuser sind allen Bäumen entsprechende und Baumschutzmaßnahmen vor zu nehmen. Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den Änderungsantrag, welcher als Ziffer 3 in den Beschlusstext eingefügt werden soll und dann über die so geänder- te Beschlussvorlage abstimmen. I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag: Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Machbarkeitsstudie gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt. Das heißt die Naturdenk- mäler, der schützenswerte Baumbestand sowie der reguläre Baumbestand. Während des Baus der Häuser sind allen Bäumen entsprechende und Baumschutzmaßnahmen vor zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage 3976/2021: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im Norden durch die Flächen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbau- flächen am Urbacher Weg sowie der Straße Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße (Gemarkung Porz, Flur 2, Flur- stück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) — Arbeitstitel: "Hauptstra- ße/Urbacher Weg" in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Ge- schoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells fest- zusetzen. 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). 3. Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Mach- barkeitsstudie gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt. Das heißt die Naturdenkmäler, der schützenswerte Baumbestand sowie der reguläre Baumbestand. Während des Baus der Häuser sind allen Bäumen entsprechende und Baumschutzmaßnahmen vor zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 7.8 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigenÖffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz 3976/2021 Anlage 4
Anlage 1 Geltungsbereich
356 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Hauptstraße / Urbacher Wegin Köln - Porz 0 10050 200300 Meter
Anlage 3 Auszug Machbarkeitsstudie
5987 Zeichen
MDII
MIV
FDI
V
V
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V MD
IV M
V FD
V MD
V MD
I FD
(Kapelle)
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OK Mauer
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51 .84
53 .13
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OKAttika =59 .5
OKAttika =65 .0
52.91
53.12
53.11
53.41
53.37
53.26
52.90
53 .04
54 .31
54 .5754 .33
52 .29
50 .93
51.71
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51 .29
51 .29
51 .87
52.54
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52.06
52.65
52.81
52.62
52.65
52.56
52.56
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52.63
52.49
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53.14
52.49
53.03
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52.96
52.55
52.92
53.51
53.23
53.23
53.27
53.04
53.22
53 .24
52 .96
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52 .90
52 .63
53 .92
53 .22
53 .52
53 .53
52.68
Höhenversprung
(ungleichmäßig)
53.13
52.76
52.98
52.76
52
.71
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KD=52.64
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KD=52.66
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Höhenversprung
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52.91
52.84
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52.50
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52.70
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OK Mauer
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OK Mauer
54 .42
OK Mauer
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OK Mauer
56 .08
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56 .08
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56.32
-153
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51 .96
51 .49
51 .48
51 .19
51 .12
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50.99
50 .94
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50 .87
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53 .27
53 .30
53 .3453 .35
53 .28
53 .31
53 .3453 .35
53.37 53 .35
53 .32
53 .29 53 .31
53 .33 53.34
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3087
3261
110
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- I
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Hauptstraße
Dülkenstraße
Dülkenstraße
Gemarkung : Porz
Flur 2
3065
3077
3087
3261
3099
2873
3262
3259
2685
2657
2421
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1
2
SEITE 23 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
V
V
V
IV
IV
SPIELPLATZ
SPIELPLATZ
IV
IV
IV
V
LAGEPLAN KONZEPTION VORZUGSVARIANTE 1
Naturdenkmäler
Schützenswerter
Baumbestand
Regulärer
Baumbestand
Auszug städtebauliche Machbarkeitsstudie - Anlage 3
PRIVATE FREIFLÄCHEN
GEBÄUDE
ERSCHLIESSUNG
ALLGEmEIN ZUGÄNGLICHE
FREIFLÄCHEN
SEITE 24 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
FLÄCHENANTEILE VORZUGSVARIANTE 1
Grundstück:
Grundfläche Gebäude:
Grünflächen:
davon allg. zugänglich
davon privat
Erschließung:
davon MIV
davon Fuß- und Rad
Flächen für Spiel
9.970 m²
3.115 m² (31%)
4.985 m² (50%)
2.040 m²
2.945 m²
1.870 m² (19%)
215 m²
1.655 m²
880 m² (9%)
Hauptstraße
Dülkenstraße
Dülkenstraße
Gemarkung: Porz
Flur 2
3065
3077
3087
3261
3099
2873
3262
3259
2685
2657
2421
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52.88
OK Mauer
56 .08
51 .84
53 .13
OKAttika=67 .3
OKAttika =59 .5
OKAttika =65 .0
52.91
53.12
53.11
53.41
53.37
53.26
52.90
53 .04
54 .31
54 .5754 .33
52 .29
50 .93
51.71
52 .92
50.89
51 .29
51 .29
51 .87
52.54
52.67
52.06
52.65
52.81
52.62
52.65
52.56
52.56
52.55
52.63
52.49
52.55
53.14
52.49
53.03
53.05
52.96
52.55
52.92
53.51
53.23
53.23
53.27
53.04
53.22
53 .24
52 .96
53 .00
52 .90
52 .63
53 .92
53 .22
53 .52
53 .53
52.68
Höhenversprung
(ungleichmäßig)
53.13
52.76
52.98
52.76
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.71
52.83
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53.10
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.76
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52.76
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.69
52 .56
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.69
52 .59
KD=52.64
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.97
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.62
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.48
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.60
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.68
52.74
KD=52.93
KD=52.84
KD=52.66
KD=52.55
Höhenversprung
52.95
52.91
52.82
52.80
52.91
52.84
52.87
OKAttika =70.5
OKAttika=70 .5
OKAttika=70 .5
OKAttika =55 .6
OKF=52 .90
OKAttika =55 .7
OK Dach =62,1
52.46
52.85
53.00
53.17
52.94
52.15
51 .96
51 .28
50.83
50.94
51 .88
52.50
52.47
52.50
52.50
52.70
53.10
OK Mauer
56 .08
OK Mauer
56 .32
OK Mauer
54 .42
OK Mauer
56.08
OK Mauer
56 .08
OK Mauer
56 .08
OK Mauer
56.32
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51 .96
51 .49
51 .48
51 .19
51 .12
51 .08
50.99
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50 .90
50 .87
50 .90
50 .81
50 .93
50 .89
51 .00
51 .14
51 .28
51 .70
52 .42
52 .42
52 .95
52.81
53 .20
53 .16
53 .24
53 .2553 .27
53 .33
53.37
53.29
53.27
53 .27
53 .27
53 .30
53 .3453 .35
53 .28
53 .31
53 .3453 .35
53.37 53 .35
53 .32
53 .29 53 .31
53 .33 53.34
53
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3262
3099
3087
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- I
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V MD
IV M
V FD
V MD
V MD
I FD
(Kapelle)
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SEITE 28 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
V
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IVV
IV
IV
LAGEPLAN KONZEPTION VARIANTE 2
SPIELPLATZ
SPIELPLATZ
Naturdenkmäler
Schützenswerter
Baumbestand
Regulärer
Baumbestand
SEITE 29 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
FLÄCHENANTEILE VORZUGSVARIANTE 2
Grundstück:
Grundfläche Gebäude:
Grünflächen:
davon allg. zugänglich
davon privat
davon Kita (optional)
Erschließung:
davon MIV
davon Fuß- und Rad
Flächen für Spiel
9.970 m²
3.100 m² (31%)
4.410 m² (44%)
1.970 m²
1.595 m²
845 m²
2.460 m² (25%)
170 m²
2.290 m²
880 m² (9%)
PRIVATE FREIFLÄCHEN
GEBÄUDE
ERSCHLIESSUNG
FREIFLÄCHEN KITA (OPTIONAL)
ALLGEmEIN ZUGÄNGLICHE
FREIFLÄCHEN
SEITE 33 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
Variante 1
Grundstücksgröße:
Grundfläche G1:
Geschossfläche G1:
Grundfläche G2:
Geschossfläche G2:
Grundfläche G3:
Geschossfläche G3:
Grundfläche G4:
Geschossfläche G4:
Grundfläche gesamt:
Geschossfläche gesamt:
GRZ:
GFZ:
9.970 m²
1.040 m²
4.500 m²
765 m²
3.630 m²
740 m²
2.775 m²
570 m²
2.295 m²
3.115 m²
13.200 m²
0,31
1,32
Wohneinheiten
Wohneinheiten 90m²:
davon gefördert:
125 WE
38 WE
Wohneinheiten
Wohneinheiten 90m²:
davon gefördert:
125 WE
38 WE
Variante 2
Grundstücksgröße:
Grundfläche G1:
Geschossfläche G1:
Grundfläche G2:
Geschossfläche G2:
Grundfläche G3:
Geschossfläche G3:
Grundfläche G4:
Geschossfläche G4:
Grundfläche G5:
Geschossfläche G5:
Grundfläche gesamt:
Geschossfläche gesamt:
GRZ:
GFZ:
9.970 m²
1.035 m²
4.915 m²
355 m²
1.230 m²
480 m²
1.800 m²
925 m²
4.110 m²
305 m²
1.140 m²
3.100 m²
13.195 m²
0,31
1,32
STRUKTURKONZEPTE - ENTWURFSVARIANTEN
G1
G1
G2
G3
G4
G5
V
V
V
V
IV
IV
IV
V
IV
IV
IV
IV
G2
G3
G4
Anlage 6 Baumbestand
150 Zeichen
ND ND Anlage 6 N Stadtplanungsamt Hauptstraße / Urbacher Weg in Köln - Porz Legende schützenswerter Baum ND Naturdenkmal Übersicht Baumbestand
Beschlussvorlage Ausschuss
7518 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Duch Sa Vorlagen-Nummer 3976/2021 Freigabedatum 22.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im Norden durch die Flächen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie der Straße Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße (Gemarkung Porz, Flur 2, Flur- stück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) — Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Geschoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen. 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). Alternative: Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplans, Beibehaltung des bisherigen Planungsrechts nach § 35 BauGB Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Vivawest Wohnen GmbH, Gelsenkirchen (Vorhabenträgerin) hat mit Schreiben vom 08.07.2020 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Absatz 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) gestellt mit dem Ziel eine Wohnbebauung festzusetzen. Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein umfangrei- cher und teilweise erhaltenswerter Baumbestand. Zwei Eiben sind als Naturdenkmäler eingetragen, die bei der Planung zwingend zu erhalten sind. Die Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche mit der Größe von circa. 1,0 ha (vgl. Anlage 1), den bestehenden Geschosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urba- cher Weges und der Straße Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu ergänzen. Die Vorhabenträgerin verfügt über die notwendigen Grundstücke und hat die Absicht die neue Wohn- bebauung in Ergänzung der Bestandsbebauung am Sternenberger Hof im eigenen Bestand zu hal- ten, um langfristig Wohnraum zur Miete zur Verfügung zu stellen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Be- bauungsplan gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren inklusive Umweltbericht aufgestellt werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der größte Teil des Plangebiets als "Wohnbaufläche" dar- gestellt. Im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches sind knapp 2.000 qm im Flächennutzungsplan als "Gemeinbedarfsfläche" entsprechend der angrenzenden Nutzung des Krankenhauses dargestellt. Aufgrund der geringen Abweichung und der grundsätzlich möglichen Bebaubarkeit einer "Gemeinbe- darfsfläche" kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum Kooperativen Baulandmodell mit Datum 04.09.2020 liegt vor. Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC GmbH & Co. KG, Architects and Planners, Köln im Auf- trag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt, die auf den Ergebnissen der bereits erstellten gutachterlichen Lärm- und Verkehrseinschätzungen aufbaut (vgl. Anlage 3). Das städtebau- liche Konzept des Büros ASTOC sieht in zwei Varianten vier Zeilenbauten mit insgesamt 125 Wohneinheiten (WE) vor, davon ca. 87 frei finanziert und ca. 38 öffentlich gefördert. Mit vier bis fünf Vollgeschossen inklusive einem Staffelgeschoss (Nichtvollgeschoss) greift das Kon- zept die Geschossigkeiten der nachbarlichen Bestandsbebauung im Süden und Osten auf. Die ge- planten Gebäude bilden durch ihre Randstellung auf dem Grundstück einen (lärm-) geschützten In- nenbereich, der somit eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Die bestehenden Naturdenkmäler bleiben erhalten und werden in das Freiflächenkonzept integriert. 3 Eine (Fahr-) Erschließung (Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage) aller neuen Häuser erfolgt über die Hauptstraße im Westen. Für Fußgänger und Radfahrer erfolgt zusätzlich eine Anbindung an den Ur- bacher Weg im Osten. Hierdurch ist eine gute fußläufige Erreichbarkeit der ÖPNV- Haltestellen gege- ben. Die Wohnanlage soll über eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen verfügen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB ist auf Basis der erarbeiteten städtebaulichen Planungsvarianten im Zeitraum 05.10.2020 bis zum 18.11.2020 durchgeführt worden. Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt die Vorhabenträgerin ein Qualifizie- rungsverfahren unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Porz in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifi- zierungsverfahren ein. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB wird auch auf Grundlage der städtebaulichen Planungsvarianten erfolgen. Die Ergebnisse sollen ebenfalls in die Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfahrens einfließen. Für das Plangebiet wurde kein Bedarf für einen Neubau einer Kindertageseinrichtung angemeldet. Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf von ca. 14 Kita-Plätzen aus, der durch den Bestand in Porz ab- gedeckt werden kann. Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation in der Primarstufe ist bekannt. Die erwartete Platzsituation in der Sekundarstufe I stellt sich derzeit noch unproblematisch dar. Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa sieben zusätz- lichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich aus. Daher wird als Vorausset- zung für die Umsetzung des Bebauungsplanes "Hauptstraße/Urbacher Weg" der Bebauungsplan "Dorotheenstraße" mit der Schaffung von Planungsrecht für eine zwei-zügige Grundschule aufge- stellt. Der Bebauungsplan "Hauptstraße/Urbacher Weg" soll daher erst einen Satzungsbeschluss er- halten, wenn der Bebauungsplan Dorotheenstraße rechtskräftig ist. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanver- fahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach- ten erstellt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept
Anlage 2 Erläuterung
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A N L A G E 2 Duch151121Sa1Sb Hauptstr. -UrbacherWeg Vorhabenbezogener Bebauungsplan Erläuterungen zum Planungskonzept Arbeitstitel: „Hauptstraße/Urbacher Weg“ in Köln-Porz 1. Anlass und Ziel der Planung Aufgrund der aktuellen Haushaltsprognose beläuft sich der Wohnungsbedarf in der wach- senden Stadt Köln für den Zeitraum von 2015 bis 2030 auf rund zusätzliche 66.000 Woh- nungen. Neue Wohneinheiten sollen insbesondere in Form von Mehrgeschosswohnungs- bau entstehen und entsprechend der Leitlinien des „Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen“ der Stadt Köln möglichst in integrierten und bereits erschlossenen Lagen. Einen wichtigen Beitrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnungen leistet die hier vor- gesehene Planung. Die Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche, den bestehenden Geschosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urbacher Weges und der Straße Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu er- gänzen. Die Nachverdichtung soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern erfolgen, die gleichzeitig einen Immissionsschutz gegenüber dem Verkehrslärm gewährleisten. Die Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin verfügt über die notwendigen Grundstü- cke und hat die Absicht die neue Wohnbebauung in Ergänzung der Bestandsbebauung am Sternenberger Hof im eigenen Bestand zu halten, um langfristig Wohnraum zur Miete zur Verfügung zu stellen. Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC GmbH & Co. KG, Architects and Planners, Köln im Auftrag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt. Die Machbar- keitsstudie umfasst sowohl eine Standortanalyse, Darstellung der Rahmenbedingungen und erste städtebauliche Konzeptentwürfe für eine standortgerechte Wohnbebauung. Ziel der Planung ist neben der Aktivierung von gut erschlossenen Wohnbauflächen eine Ergän- zung des vorhandenen Wohnungsgefüges durch eine Mischung aus öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnraum, um einer sozialräumlichen Segregation entgegenzuwirken. Auszüge aus der städtebaulichen Machbarkeitsstudie sind als Anlage 3 beigefügt. Geplant ist einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz- buch (BauGB) einzuleiten mit dem Ziel eine Wohnbebauung festzusetzen. Die Vivawest Wohnen GmbH, Gelsenkirchen hat mit Schreiben vom 08.07.2020 einen Antrag auf Einlei- tung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Die Vorhabenträgerin ist bereit und in der Lage, die Durchführung der anstehenden Maß- nahmen vollständig zu betreiben und die Planungs- und Erschließungskosten hierfür nach den Regelungen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrages zu übernehmen. Die Verfügbarkeit der Grundstücke durch die Vivawest Wohnen GmbH ist sichergestellt. 2. Verfahren Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaf- fen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vor- habenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren aufgestellt werden. Das Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM, Fas- sung 2017). Die Vorhabenträgerin hat städtebauliche Planungsvarianten entwickelt, die zunächst als Grundlage für den weiteren Prozess dienen. Noch vor Einleitungsbeschluss wurde die Betei- ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB auf Basis der erarbeiteten städtebaulichen Planungsvarianten durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligung sollen in die Aufgabenstellung des gemäß Kooperativen Baulandmodells durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens einfließen. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Mitte im Südosten von Köln und gehört zum Stadtbe- zirk Porz. Es umfasst das Grundstück der Vorhabenträgerin (Gemarkung Porz, Flur 2, Flur- stück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) und wird begrenzt im Norden durch die Flächen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie der Straße Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,0 ha. Eine genaue Abgrenzung des Plangebiets ist dem Geltungsbereich (Anlage 1) zu entnehmen. 3.2 Bestandssituation Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein umfangreicher und teilweise erhaltenswerter Baumbestand. Zwei Eiben sind als Naturdenk- mäler eingetragen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Zur nachhaltigen Sicherung des vorhandenen Baumbestands wurden in den vergangenen Jahren erkrankte und schad- hafte Bäume entfernt. 3.3 Erschließung Durch das benachbarte Krankenhaus ist der Standort sehr gut an das örtliche und überörtli- che Verkehrsnetz angebunden. Eine direkte Zufahrt zur Hauptstraße besteht derzeit nicht. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die Haltestelle der Deutschen Bahn "Porz- Steinstraße" mit einem Anschluss an die S- und Regionalbahn befindet sich in einer Entfernung von circa 450 m (Fußgänger: ca. 10 Minu- ten Laufzeit). Die nächstgelegene Haltestelle der Stadtbahnlinie 7, "Porz-Steinstraße" liegt in circa 250 m Entfernung zum Plangebiet (Fußgänger: ca. 4 Minuten Laufzeit). Darüber hinaus ist das Plangebiet über die Haltestelle „Krankenhaus Porz“ der Buslinie 159, die in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegt, an das Busnetz angeschlossen. Motorisierter Individualverkehr (MIV): Das Plangebiet ist über die Hauptstraße / Kölner Straße und die Steinstraße gut an die an- grenzenden Porzer Ortsteile (z.B. Mitte, Poll, Urbach, Zündorf) sowie an das Autobahnnetz (BAB A 4, Anschlussstelle Poll) angebunden. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist die Fläche des Plangebiets als „Allgemeiner Siedlungsbereich-ASB“ dargestellt. Die regionalplaneri- schen Belange sind berücksichtigt. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der größte Teil des Plangebiets als „Wohnbau- fläche“ dargestellt. Im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches sind knapp 2.000 qm im Flächennutzungsplan als „Gemeinbedarfsfläche“ entsprechend der angrenzenden Nutzung des Krankenhauses dargestellt. Aufgrund der geringen Abweichung und der grundsätzlich möglichen Bebaubarkeit einer „Gemeinbedarfsfläche“ kann der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan (LP) Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet keine Darstellungen. Derzeit ist das Plangebiet als Außenbereich im Innenbereich nach § 35 BauGB einzustufen. 4.4 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amts- blatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanver- fahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentli- che Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntma- chung vom 10.05.2017 Anwendung. Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind unter anderem 30 % der neu entstehenden Geschossfläche als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichen- der Anteil an begrünten Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 2 m² öffentliche Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Die vorliegende Machbarkeitsstudie sieht derzeit ca. 125 Wohneinheiten in Form von 1-Zim- mer-Wohnungen bis 4-5-Zimmer-Wohnungen vor, sodass entsprechend des Kooperativen Baulandmodells rund 38 Wohneinheiten (30% der Geschossfläche) im geförderten Woh- nungsbau errichtet werden. Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum Kooperativen Baulandmodell mit Datum 04.09.2020 liegt vor. 5. Städtebauliches Konzept Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC GmbH & Co. KG, Architects and Planners, Köln im Auftrag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt, die auf den Er- gebnissen der bereits erstellten gutachterlichen Lärm- und Verkehrseinschätzungen auf- baut. Das städtebauliche Konzept des Büros ASTOC sieht in zwei Varianten vier Zeilen- bauten mit insgesamt 125 Wohneinheiten (WE) vor, davon ca. 87 frei finanziert und ca. 38 öffentlich gefördert. Mit vier bis fünf Vollgeschossen in klusive einem Staffelgeschoss (Nichtvollgeschoss) greift das Konzept die Geschossigkeiten der nachbarlichen Bestandsbebauung im Süden und Osten auf. Die geplanten Gebäude bilden durch ihre Randstellung auf dem Grund- stück einen (lärm-) geschützten Innenbereich, der somit eine hohe Aufe nthaltsqualität erhält. Die bestehenden Naturdenkmäler bleiben erhalten und werden in das Freiflächen- konzept integriert. Eine (Fahr-) Erschließung aller neuen Häuser erfolgt über die Hauptstraße im Westen. Für Fußgänger und Radfahrer erfolgt zusätzlich eine Anbindung an den Urbacher Weg im Os- ten. Hierdurch ist eine gute fußläufige Erreichbarkeit der ÖPNV- Haltestellen gegeben. Die Wohnanlage verfügt über eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen. 6. Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 Vorhaben- und Erschließungsplan Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 BauGB aufgestellt wer- den. Im Durchführungsvertrag zum VBP werden Regelungen zur Umsetzung des Vorha- bens (z.B. Realisierungszeitraum, Gestaltung der Gebäude, Begrünungen/Ausgleich) auf- genommen. 6.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung soll im VBP „Wohnen“ festgesetzt werden. Das M aß der baulichen Nutzung orientiert sich an den Obergrenzen des § 17 BauNV O für A llgemeine Wohngebiete. 6.3 Erschließung Umweltverbund: Die fußläufige Anbindung an das ÖPNV-Netz soll durch eine direkte Wegeverbindung nach Osten an den Urbacher Weg gestärkt werden. Die hier bestehenden Wohngebäude am Sternenberger Hof wurden von der Vorhabenträgerin im Jahr 2013 fertiggestellt und sind weiterhin in ihrem Bestand. Damit verfügt die Vorhabenträgerin über die Möglichkeit, ent- lang der Wohngebäude eine entsprechende Wegeverbindung zu realisieren. Durch die Lage und direkte Anbindung am NRW-Radwegenetz (D7, D8 Rheinroute, Kno- tenpunktnetz, Veloroute Rhein) ermöglicht der Standort eine verstärkte Nutzung des Um- weltverbunds. Die Herstellung von attraktiven Radabstellanlagen wird im Rahmen der Köl- ner Stellplatzsatzung in der weiteren Planung berücksichtigt. Motorisierter Individualverkehr (MIV ): Die Fahrerschließung des Plangebietes (Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage) soll über einen Anschluss an die Hauptstraße im Westen des Plangebiets erfolgen. 6.4 Grünfestsetzungen Die Begrünungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren festgelegt. Angestrebt ist die Anlage von Gründächern auf den Gebäuderiegeln. Die begrünten Dächer dienen sowohl der Gestaltung, als auch der Rückhaltung von Niederschlagswasser im Starkregenfall und der Verbesserung des Mikroklimas. 6.5 Lärmschutz Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Hauptstraße im Süden, der An- lagen der Deutschen Bahn im Norden, einem Helikopterlandeplatz des angrenzenden Krankenhauses, der Schifffahrt auf dem Rhein und im Einwirkungsbereich des Flughafens Köln-Bonn (Lärmschutzzone C). Die Auswirkungen sind im weiteren Verfahren zu untersu- chen. 7. Auswirkungen der Planung 7.1 Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom ist über die vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert. Für das Plangebiet wurde kein Bedarf für einen Neubau einer Kindertageseinrichtung ange- meldet. Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf von ca. 14 Kita-Plätzen aus, der durch den Bestand in Porz abgedeckt werden kann. Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation in der Primar- stufe ist bekannt. Die erwartete Platzsituation in der Sekundarstufe I stellt sich derzeit noch unproblematisch dar. Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa sie- ben zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich aus. Da- her wird als Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes „Haupstraße/Urba- cher Weg“ der Bebauungsplan „Dorotheenstraße“ mit der Schaffung von Planungsrecht für eine zwei-zügige Grundschule aufgestellt. Der Bebauungsplan „Hauptstraße/Urbacher Weg“ soll daher erst einen Satzungsbeschluss erhalten, wenn der Bebauungsplan „Dorotheenstraße“ rechtskräftig ist. 7.2 Boden Für das Plangebiet wurde eine erste Bodenuntersuchung durchgeführt. Niederschlagswasserversickerung: Im Ergebnis wird festgestellt, dass eine naturnahe Versickerung der auf den Dachflä- chen anfallenden Niederschlagswässer möglich ist. Bodenbelastungen: Das Ergebnis der Bohrungen ergibt eine 1,5 bis 2,0 m hohe Schicht aus aufgeschütte- tem Material. Das bei Ausschachtungen anfallende Bodenmaterial kann zumindest teil- weise nicht nach LAGA wiederverwendet werden. Es ist aufgrund der hohen PAK- Kon- zentrationen nach den Vorgaben der Deponieklasseverordnung auf einer entsprechend zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Auswertung der Grundwasserstände erbrachte keine signifikanten Einschränkun- gen für den geplanten Bau. 7.3 Natur und Landschaft, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung Das Plangebiet ist durch den hohen Baumbestand sowie die bestehenden Naturdenk- mäler geprägt. Das Grundstück weist in 2018 mit rund 160 Bäumen und weiteren Gehölzen eine dichte Begrünung auf. Unter den erhaltenswerten Bäumen haben zwei Eiben als einge- tragene Naturdenkmäler eine herausragende Stellung. Darüber hinaus gibt es weitere Einzelbäume und Baumgruppen in freier Wuchsform, die erhaltenswürdig sind (vgl. Baumbewertung Dr. Arnold/ Dr. Marx, 2018). Ein Teil des Baumbestands hat bedingt durch die Baumart (z. B. Birken als Pionierge- hölz) oder artspezifische Krankheiten (Rosskastaniensterben durch Rindeninfektion und Rußrindenkrankheit bei Ahornen) nur noch eine geringe Standzeit. Zwischenzeit- lich musste der Ahorn-Bestand aufgrund der Rußrindenkrankheit und der damit verbun- denen Gefährdung für die Patienten des Porzer Krankenhauses in großen Teilen ent- fernt werden. Mit dem zweiten Dürresommer in 2019 sind eine Reihe weiterer Bäume, insbesondere Birken, aufgrund des gesunkenen Wasserspiegels beschädigt und in ihrer Standfestig- keit beeinträchtigt worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war die Fällung weite- rer Bäume durch das Krankenhaus Porz Anfang 2020 erforderlich. Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden im weiteren Ver- fahren ermittelt; entsprechende Ausgleichmaßnahmen werden festgelegt. 7.4 Artenschutz Das Plangebiet ist unbebaut. Es ist eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ASP 1 ist zu entscheiden, ob in einer ASP 2 pla- nungsrelevante Arten zu untersuchen sind. 7.5 Klima Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu die- nen. 7.6 Wasser Teile des Plangebietes sind als Starkregengefahrenflächen gekennzeichnet. Im weiteren Verfahren werden notwendige Maßnahmen zur Risikovorsorge bei Starkregenereignissen geprüft. 8. Umweltbericht Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Ab- satz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Es zeichnet sich für folgende Umweltbelange eine Betroffenheit ab: Arten- schutz, Eingriff/Ausgleich, Energieeffizienz, Grundwasser / Versickerung, Lärm (Straße, Heli- kopterlandeplatz, Schiene, Schifffahrt). 9. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlos- sen, in dem sich die Vorhabenträgerin gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP festgelegte Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer be- stimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. 10. Städtebauliche Kenndaten Variante 1 Variante 2 Größe des Plangebiets in ha ca. 1 ha ca. 1 ha BGF oberirdisch gesamt in m² ca. 13.200 m² ca. 13.195 m² − BGF oberirdisch Wohnen ca. 13.200 m² ca. 13.195 m² − BGF oberirdisch Kita ca. 0 m² ca. 0 m² BGF unterirdisch gesamt in m² ca. 1.950 m² ca. 1.930 m² Anzahl der geplanten WE ca. 125 WE ca. 125 WE davon öffentlich gefördert ca. 38 WE ca. 38 WE Frei- und Grünfläche in m² ca. 4.985 m² ca. 4.410 m² davon öffentlich zugänglich ca. 2.040 m² ca. 1.970 m² davon privat ca. 2.945 m² ca. 1.595 m² Verkehrsfläche in m² ca. 1.870 m² ca. 2.460 m² davon öffentlich ca. 0 m² ca. 0 m² davon privat ca. 1.870 m² ca. 2.460 m²
Anlage 5 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz 3976/2021 hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung 7 (Porz) am 09.12.2021- Die Bezirksvertretung Porz hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig als TOP 7.8 in der Sitzung am 09.12. mit Änderungen zur weiteren Beschlussfassung empfohlen: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänder- ten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im Norden durch die Flä- chen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie der Straße Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Cura- num Köln am Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße (Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) — Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Ge- schoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen. 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). 3. Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Machbarkeits- studie gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt. Das heißt die Na- turdenkmäler, der schützenswerte Baumbestand sowie der reguläre Baumbestand. Während des Baus der Häuser sind an allen Bäumen entsprechende Baumschutz- maßnahmen vorzunehmen Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Debatte zur Beschlussvorlage in der Sitzung der BV 7 am 9. Dezember 2021, wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens positiv diskutiert. Da das Plange- biet durch einen dichten Baumbestand, in dem sich zwei Naturdenkmäler befinden, gekenn- zeichnet ist, wurde der Beschlussvorschlag erweitert. Eine größere Gewichtung soll auf dem Erhalt des Baumbestandes liegen. Im November 2018 wurde eine gutachterliche Untersuchung der Vitalität der Bäume im Ge- biet vorgenommen. Im April 2019 erfolgte eine Zusatzuntersuchung auf Symptome der Ruß- rindenkrankheit an den Bergahornen. Das Büro Arnold und Marx – Gutachten und Beratung rund um den Baum- kam danach zu folgenden Ergebnissen: Der Großteil des Baumbestandes im südlichen Teil der Parkanlage steht in mehr oder weni- ger dichten Gehölzgruppen. Im Bestandsplan sind nur Bäume mit größerem Stammumfang eingezeichnet. Es wäre von Vorteil gewesen, die dichten Bestände schon vor Jahren zu lich- ten, um gezielt einzelne Bäume mit guten Entwicklungsperspektiven zu fördern. Heute ist eine Lichtung der Bestände zum Teil aus mehreren Gründen schwierig: Durch den dichten Bestand und die damit verbundene Konkurrenz um Licht haben die Bäume sich gegenseitig in die Höhe getrieben und haben nun in vielen Fällen ein ungünstiges Verhältnis von Baumhöhe zu Stammdurchmesser (H/D-Verhältnis). Bäume mit glatter Rinde haben nach Freistellung ein erhöhtes Risiko, Sonnenbrand- schäden zu erleiden. Bäume, die im dichten Bestand aufgewachsen sind reagieren zudem auf eine Frei- stellung oft mit Zopftrocknis (Bildung einer tief angesetzten Sekundärkrone unter Auf- gabe des Wipfelbereichs der Altkrone). Nach Freistellungen kann sich daher ver- gleichsweise schnell viel Totholz in den Bäumen entwickeln. Im inspizierten Bestand sind drei Baumarten vorhanden, bei denen man von einer reduzier- ten Reststandzeit ausgehen kann / muss: Die Birke ist eine Pionierbaumart. Pionierbäume sind die ersten Baumarten auf Frei- flächen. Sie zeichnen sich durch schnelles Wachstum aus, haben aber eine geringe Lebenserwartung. Seit etwa 10 Jahren tritt in Deutschland ein Rosskastaniensterben auf, dass durch eine Rindeninfektion mit dem Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi verur- sacht wird. Die Krankheit ist inzwischen weit verbreitet. Hinweise auf einen Befall mit P. syringae wurden in der Parkanlage nicht gefunden. Sollte das Bakterium jedoch in Zukunft im Park auftreten, ist die Reststandzeit der Rosskastanien reduziert. Ebenfalls auf eine Rindeninfektion geht die sogenannte Rußrindenkrankheit an Ahorn (überwiegend Bergahorn, seltener Spitz- und Feldahorn) zurück. Verursacher ist hier der Pilz Cryptostroma corticale. Auch in diesem Fall treten zunächst am Stamm oder in der Krone Stellen auf, an denen im Bereich infizierter und abgestorbener Rinde Schleimfluss stattfindet. Vergleichsweise schnell kommt es zu Welke- und Absterbe- erscheinungen in der Krone und der gesamte Baum kann innerhalb eines bis weniger Jahre absterben. An toten Ahornen blättert die Borke ab und es zeigen sich die vom Pilz gebildeten Sporenlager in Form eines schwarzen, nahezu flächig auftretenden rußartigen Belages (Namensgebung), der über den Wind Millionen kleinster Sporen freisetzt. Solche Bäume sollten alleine aus hygienischen Gründen entnommen wer- den, damit sich die Infektion nicht weiter im Bestand ausbreitet. Beim Menschen kann das Einatmen der Sporen zudem zu einer allergischen Entzündung der Lungenbläs- chen führen. Im Park wurden in fast allen Baumgruppen Bergahorne mit Symptomen der Rußrin- denkrankheit gefunden. In Folge der Ergebnisse des Baumgutachtens mussten be- reits einige Ahorne entfernt werden. In der Anlage 6 sind die zwei Naturdenkmäler und alle Bäume markiert, die laut dem Gutach- ten als besonders erhaltenswert eingestuft worden sind. Da die Machbarkeitsstudie nur eine grobe Richtung für eine zukünftige Bebauung aufzeigen kann und die Anzahl der Bäume die in Variante 1 und 2 erhalten bleiben können nicht genau abgeschätzt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die Thematik als Aufgabenstellung im anstehenden Qualifizierungsverfahren zu behandeln. Neben den in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten Varianten gibt es zahlreiche weitere denkbare Lösungsansätze für eine wohn- bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes auf dem Areal. Entsprechend sollten die Entwicklungsmöglichkeiten für das anstehende Qualifizie- rungsverfahren nicht auf Variante 1 oder Variante 2 aus der groben Machbarkeitsstudie re- duziert werden. Der größtmögliche Erhalt von schützenswerten Bäumen soll als Beurteilungskriterium für die Auswahl des passendsten Entwurfes einfließen. Die Jury, bestehend aus Fachleuten und Vertretern der Politik, wird darüber im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens die Entschei- dung fällen. Aufgrund der aufgezeigten Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung dem Stadtent- wicklungsausschuss die Beschlussvorlage ungeändert zu beschließen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Dorotheenstraße
- Hauptstraße
- Steinstraße
- Kölner Straße
- Urbacher Weg
- Sternenberger Hof
- Dülkenstraße
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 3976/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.11.2021
- Erstellt
- 11.11.2021 11:06