Mandari Insight

3976/2021

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 22.11.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 10.1

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll BV 7

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Auszug Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Anlage 6 Baumbestand

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Erläuterung

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Ansehen

Anlage 5 Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll BV 7

2597 Zeichen

Bezirksvertretung 7 (Porz) 
am 09.12.2021 
- 7 -
Herr Redlin bringt folgenden mündlichen Änderungsantrag ein: 
Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Machbarkeitsstudie 
gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt. Das heißt die Naturdenk-
mäler, der schützenswerte Baumbestand sowie der reguläre Baumbestand. Während 
des Baus der Häuser sind allen Bäumen entsprechende und Baumschutzmaßnahmen 
vor zu nehmen. 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den Änderungsantrag, welcher 
als Ziffer 3 in den Beschlusstext eingefügt werden soll und dann über die so geänder-
te Beschlussvorlage abstimmen. 
I. Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag:
Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Machbarkeitsstudie 
gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt. Das heißt die Naturdenk-
mäler, der schützenswerte Baumbestand sowie der reguläre Baumbestand. Während 
des Baus der Häuser sind allen Bäumen entsprechende und Baumschutzmaßnahmen 
vor zu nehmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage 3976/2021:
Der Stadtentwicklungsausschuss
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im
Norden durch die Flächen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbau-
flächen am Urbacher Weg sowie der Straße Sternenberger Hof, im Süden
durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am Rhein und im
Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße (Gemarkung Porz, Flur 2, Flur-
stück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) — Arbeitstitel: "Hauptstra-
ße/Urbacher Weg" in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Ge-
schoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells fest-
zusetzen.
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).
3. Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Mach-
barkeitsstudie gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt.
Das heißt die Naturdenkmäler, der schützenswerte Baumbestand sowie
der reguläre Baumbestand. Während des Baus der Häuser sind allen
Bäumen entsprechende und Baumschutzmaßnahmen vor zu nehmen.
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
7.8 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der 
frühzeitigenÖffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz 3976/2021 
Anlage 4

Anlage 1 Geltungsbereich

356 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Hauptstraße / Urbacher Wegin Köln - Porz
0 10050 200300 Meter

Anlage 3 Auszug Machbarkeitsstudie

5987 Zeichen

MDII
MIV
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V
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IV M
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V MD
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(Kapelle)
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OKAttika=67 .3
OKAttika =59 .5
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53.12
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53.41
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51 .29
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52.56
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53.23
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Hauptstraße
Dülkenstraße
Dülkenstraße
Gemarkung : Porz
Flur 2
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3077
3087
3261
3099
2873
3262
3259
2685
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SEITE 23 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
V
V
V
IV
IV
SPIELPLATZ
SPIELPLATZ
IV
IV
IV
V
LAGEPLAN KONZEPTION VORZUGSVARIANTE 1
Naturdenkmäler
Schützenswerter 
Baumbestand
Regulärer 
Baumbestand
Auszug städtebauliche Machbarkeitsstudie - Anlage 3

PRIVATE FREIFLÄCHEN
GEBÄUDE
ERSCHLIESSUNG
ALLGEmEIN ZUGÄNGLICHE 
FREIFLÄCHEN
SEITE 24 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
FLÄCHENANTEILE VORZUGSVARIANTE 1
Grundstück:
 
Grundfläche Gebäude:
Grünflächen:
davon allg. zugänglich
davon privat
Erschließung:
davon MIV
davon Fuß- und Rad
Flächen für Spiel
9.970 m²
3.115 m² (31%)
4.985 m² (50%)
2.040 m²
2.945 m²
1.870 m² (19%)
   215 m²
1.655 m²
   880 m² (9%)

Hauptstraße
Dülkenstraße
Dülkenstraße
Gemarkung: Porz
Flur 2
3065
3077
3087
3261
3099
2873
3262
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2685
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OK Mauer
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51 .84
53 .13
OKAttika=67 .3
OKAttika =59 .5
OKAttika =65 .0
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53.12
53.11
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52 .29
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51 .29
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52.06
52.65
52.81
52.62
52.65
52.56
52.56
52.55
52.63
52.49
52.55
53.14
52.49
53.03
53.05
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52.92
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53.23
53.27
53.04
53.22
53 .24
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53 .00
52 .90
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Höhenversprung
(ungleichmäßig)
53.13
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KD=52.93
KD=52.84
KD=52.66
KD=52.55
Höhenversprung
52.95
52.91
52.82
52.80
52.91
52.84
52.87
OKAttika =70.5
OKAttika=70 .5
OKAttika=70 .5
OKAttika =55 .6
OKF=52 .90
OKAttika =55 .7
OK Dach =62,1
52.46
52.85
53.00
53.17
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OK Mauer
56 .08
OK Mauer
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56 .08
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56 .08
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51 .96
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50 .90
50 .81
50 .93
50 .89
51 .00
51 .14
51 .28
51 .70
52 .42
52 .42
52 .95
52.81
53 .20
53 .16
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53 .2553 .27
53 .33
53.37
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53.27
53 .27
53 .27
53 .30
53 .3453 .35
53 .28
53 .31
53 .3453 .35
53.37 53 .35
53 .32
53 .29 53 .31
53 .33 53.34
53
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- I
- I
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V MD
V MD
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(Kapelle)
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SEITE 28 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
V
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IVV
IV
IV
LAGEPLAN KONZEPTION VARIANTE 2
SPIELPLATZ
SPIELPLATZ
Naturdenkmäler
Schützenswerter 
Baumbestand
Regulärer 
Baumbestand

SEITE 29 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
FLÄCHENANTEILE VORZUGSVARIANTE 2
Grundstück:
 
Grundfläche Gebäude:
Grünflächen:
davon allg. zugänglich
davon privat
davon Kita (optional)
Erschließung:
davon MIV
davon Fuß- und Rad
Flächen für Spiel
9.970 m²
3.100 m² (31%)
4.410 m² (44%)
1.970 m²
1.595 m²
   845 m²
2.460 m² (25%)
   170 m²
2.290 m²
   880 m² (9%)
PRIVATE FREIFLÄCHEN
GEBÄUDE
ERSCHLIESSUNG
FREIFLÄCHEN KITA (OPTIONAL)
ALLGEmEIN ZUGÄNGLICHE 
FREIFLÄCHEN

SEITE 33 | SEPTEmBER 2020 © ASTOC | KÖLN - KRANKENHAUSAREAL PORZ
Variante 1
Grundstücksgröße:
Grundfläche G1:
Geschossfläche G1:
Grundfläche G2:
Geschossfläche G2: 
Grundfläche G3:
Geschossfläche G3:
Grundfläche G4:
Geschossfläche G4:
Grundfläche gesamt: 
Geschossfläche gesamt:
GRZ:
GFZ:
  9.970 m²
  1.040 m²
  4.500 m²
     765 m²
  3.630 m²
     740 m²
  2.775 m²
     570 m²
  2.295 m²
  3.115 m²
13.200 m²
0,31
1,32
Wohneinheiten
Wohneinheiten 90m²:
davon gefördert:
125 WE
  38 WE
Wohneinheiten
Wohneinheiten 90m²:
davon gefördert:
125 WE
  38 WE
Variante 2
Grundstücksgröße:
Grundfläche G1:
Geschossfläche G1:
Grundfläche G2:
Geschossfläche G2:
Grundfläche G3:
Geschossfläche G3:
Grundfläche G4:
Geschossfläche G4:
Grundfläche G5:
Geschossfläche G5:
Grundfläche gesamt:
Geschossfläche gesamt:
GRZ:
GFZ:
  9.970 m²
  1.035 m²
  4.915 m²
     355 m²
  1.230 m²
     480 m²
  1.800 m²
     925 m²
  4.110 m²
     305 m²
  1.140 m²
  3.100 m²
13.195 m²
0,31
1,32
STRUKTURKONZEPTE - ENTWURFSVARIANTEN
G1
G1
G2
G3
G4
G5
V
V
V
V
IV
IV
IV
V
IV
IV
IV
IV
G2
G3
G4

Anlage 6 Baumbestand

150 Zeichen

ND
ND
Anlage 6
N
Stadtplanungsamt
 Hauptstraße / Urbacher Weg
in Köln - Porz
Legende
schützenswerter Baum
  ND     Naturdenkmal
Übersicht  Baumbestand

Beschlussvorlage Ausschuss

7518 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Duch Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3976/2021 
Freigabedatum 
 22.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im Norden durch die Flächen des 
Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie der Straße 
Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am 
Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße (Gemarkung Porz, Flur 2, Flur-
stück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) — Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher 
Weg" in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Geschoßwohnungsbau unter 
Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen. 
 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
Alternative: 
Verzicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplans, Beibehaltung des bisherigen Planungsrechts 
nach § 35 BauGB 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Vivawest Wohnen GmbH, Gelsenkirchen (Vorhabenträgerin) hat mit Schreiben vom 08.07.2020 
einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Absatz 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) gestellt mit dem Ziel eine Wohnbebauung festzusetzen. 
 
Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein umfangrei-
cher und teilweise erhaltenswerter Baumbestand. Zwei Eiben sind als Naturdenkmäler eingetragen, 
die bei der Planung zwingend zu erhalten sind.  
 
Die Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche mit der Größe von circa. 1,0 ha 
(vgl. Anlage 1), den bestehenden Geschosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urba-
cher Weges und der Straße Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu ergänzen.  
 
Die Vorhabenträgerin verfügt über die notwendigen Grundstücke und hat die Absicht die neue Wohn-
bebauung in Ergänzung der Bestandsbebauung am Sternenberger Hof im eigenen Bestand zu hal-
ten, um langfristig Wohnraum zur Miete zur Verfügung zu stellen.  
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Be-
bauungsplan gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren inklusive Umweltbericht aufgestellt werden.  
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der größte Teil des Plangebiets als "Wohnbaufläche" dar-
gestellt. Im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches sind knapp 2.000 qm im Flächennutzungsplan 
als "Gemeinbedarfsfläche" entsprechend der angrenzenden Nutzung des Krankenhauses dargestellt. 
Aufgrund der geringen Abweichung und der grundsätzlich möglichen Bebaubarkeit einer "Gemeinbe-
darfsfläche" kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt 
werden. 
 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum Kooperativen 
Baulandmodell mit Datum 04.09.2020 liegt vor. 
 
Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC GmbH & Co. KG, Architects and Planners, Köln im Auf-
trag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt, die auf den Ergebnissen der bereits 
erstellten gutachterlichen Lärm- und Verkehrseinschätzungen aufbaut (vgl. Anlage 3). Das städtebau-
liche Konzept des Büros ASTOC sieht in zwei Varianten vier Zeilenbauten mit insgesamt 125 
Wohneinheiten (WE) vor, davon ca. 87 frei finanziert und ca. 38 öffentlich gefördert.  
 
Mit vier bis fünf Vollgeschossen inklusive einem Staffelgeschoss (Nichtvollgeschoss) greift das Kon-
zept die Geschossigkeiten der nachbarlichen Bestandsbebauung im Süden und Osten auf. Die ge-
planten Gebäude bilden durch ihre Randstellung auf dem Grundstück einen (lärm-) geschützten In-
nenbereich, der somit eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Die bestehenden Naturdenkmäler bleiben 
erhalten und werden in das Freiflächenkonzept integriert.

3 
 
Eine (Fahr-) Erschließung (Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage) aller neuen Häuser erfolgt über die 
Hauptstraße im Westen. Für Fußgänger und Radfahrer erfolgt zusätzlich eine Anbindung an den Ur-
bacher Weg im Osten. Hierdurch ist eine gute fußläufige Erreichbarkeit der ÖPNV- Haltestellen gege-
ben. Die Wohnanlage soll über eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen verfügen. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB ist 
auf Basis der erarbeiteten städtebaulichen Planungsvarianten im Zeitraum 05.10.2020 bis zum 
18.11.2020 durchgeführt worden.  
 
Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt die Vorhabenträgerin ein Qualifizie-
rungsverfahren unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Porz 
in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchzuführen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifi-
zierungsverfahren ein.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB wird auch auf Grundlage der 
städtebaulichen Planungsvarianten erfolgen. Die Ergebnisse sollen ebenfalls in die Aufgabenstellung 
des Qualifizierungsverfahrens einfließen. 
 
Für das Plangebiet wurde kein Bedarf für einen Neubau einer Kindertageseinrichtung angemeldet. 
Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf von ca. 14 Kita-Plätzen aus, der durch den Bestand in Porz ab-
gedeckt werden kann. 
 
Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation in der Primarstufe ist 
bekannt. Die erwartete Platzsituation in der Sekundarstufe I stellt sich derzeit noch unproblematisch 
dar. 
 
Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa sieben zusätz-
lichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich aus. Daher wird als Vorausset-
zung für die Umsetzung des Bebauungsplanes "Hauptstraße/Urbacher Weg" der Bebauungsplan 
"Dorotheenstraße" mit der Schaffung von Planungsrecht für eine zwei-zügige Grundschule aufge-
stellt. Der Bebauungsplan "Hauptstraße/Urbacher Weg" soll daher erst einen Satzungsbeschluss er-
halten, wenn der Bebauungsplan Dorotheenstraße rechtskräftig ist. 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanver-
fahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den 
gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach-
ten erstellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

Anlage 2 Erläuterung

17662 Zeichen

A N L A G E  2  
Duch151121Sa1Sb Hauptstr. -UrbacherWeg 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Erläuterungen zum Planungskonzept  
Arbeitstitel: „Hauptstraße/Urbacher Weg“ in Köln-Porz 
  
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Aufgrund der aktuellen Haushaltsprognose beläuft sich der Wohnungsbedarf in der wach-
senden Stadt Köln für den Zeitraum von 2015 bis 2030 auf rund zusätzliche 66.000 Woh-
nungen. Neue Wohneinheiten sollen insbesondere in Form von Mehrgeschosswohnungs-
bau entstehen und entsprechend der Leitlinien des „Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen“ 
der Stadt Köln möglichst in integrierten und bereits erschlossenen Lagen.  
 
Einen wichtigen Beitrag zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnungen leistet die hier vor-
gesehene Planung. Die Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche, 
den bestehenden Geschosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urbacher 
Weges und der Straße Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu er-
gänzen. Die Nachverdichtung soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern erfolgen, die 
gleichzeitig einen Immissionsschutz gegenüber dem Verkehrslärm gewährleisten. 
Die Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin verfügt über die notwendigen Grundstü-
cke und hat die Absicht die neue Wohnbebauung in Ergänzung der Bestandsbebauung am 
Sternenberger Hof im eigenen Bestand zu halten, um langfristig Wohnraum zur Miete zur 
Verfügung zu stellen.  
 
Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC GmbH & Co. KG, Architects and Planners, 
Köln im Auftrag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt. Die Machbar-
keitsstudie umfasst sowohl eine Standortanalyse, Darstellung der Rahmenbedingungen 
und erste städtebauliche Konzeptentwürfe für eine standortgerechte Wohnbebauung. Ziel 
der Planung ist neben der Aktivierung von gut erschlossenen Wohnbauflächen eine Ergän-
zung des vorhandenen Wohnungsgefüges durch eine Mischung aus öffentlich gefördertem 
und freifinanziertem Wohnraum, um einer sozialräumlichen Segregation entgegenzuwirken. 
Auszüge aus der städtebaulichen Machbarkeitsstudie sind als Anlage 3 beigefügt.  
 
Geplant ist einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz-
buch (BauGB) einzuleiten mit dem Ziel eine Wohnbebauung festzusetzen. Die Vivawest 
Wohnen GmbH, Gelsenkirchen hat mit Schreiben vom 08.07.2020 einen Antrag auf Einlei-
tung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. 
 
Die Vorhabenträgerin ist bereit und in der Lage, die Durchführung der anstehenden Maß-
nahmen vollständig zu betreiben und die Planungs- und Erschließungskosten hierfür nach 
den Regelungen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrages zu übernehmen. 
Die Verfügbarkeit der Grundstücke durch die Vivawest Wohnen GmbH ist sichergestellt.

2.  Verfahren 
 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaf-
fen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vor-
habenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren aufgestellt werden. 
Das Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM, Fas-
sung 2017). 
Die Vorhabenträgerin hat städtebauliche Planungsvarianten entwickelt, die zunächst als 
Grundlage für den weiteren Prozess dienen. Noch vor Einleitungsbeschluss wurde die Betei-
ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 
auf Basis der erarbeiteten städtebaulichen Planungsvarianten durchgeführt. Die Ergebnisse 
der Beteiligung sollen in die Aufgabenstellung des gemäß Kooperativen Baulandmodells 
durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens einfließen. 
 
 
3.  Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebiets 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Mitte im Südosten von Köln und gehört zum Stadtbe-
zirk Porz. Es umfasst das Grundstück der Vorhabenträgerin (Gemarkung Porz, Flur 2, Flur-
stück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) und wird begrenzt im Norden durch die 
Flächen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie der 
Straße Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am 
Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße. 
 
Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,0 ha. Eine genaue Abgrenzung des Plangebiets ist 
dem Geltungsbereich (Anlage 1) zu entnehmen. 
 
 
3.2 Bestandssituation 
 
Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein 
umfangreicher und teilweise erhaltenswerter Baumbestand. Zwei Eiben sind als Naturdenk-
mäler eingetragen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Zur nachhaltigen Sicherung 
des vorhandenen Baumbestands wurden in den vergangenen Jahren erkrankte und schad-
hafte Bäume entfernt.  
 
 
3.3 Erschließung 
 
Durch das benachbarte Krankenhaus ist der Standort sehr gut an das örtliche und überörtli-
che Verkehrsnetz angebunden. Eine direkte Zufahrt zur Hauptstraße besteht derzeit nicht. 
 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
Die Haltestelle der Deutschen Bahn "Porz- Steinstraße" mit einem Anschluss an die S- und 
Regionalbahn befindet sich in einer Entfernung von circa 450 m (Fußgänger: ca. 10 Minu-
ten Laufzeit). Die nächstgelegene Haltestelle der Stadtbahnlinie 7, "Porz-Steinstraße" liegt 
in circa 250 m Entfernung zum Plangebiet (Fußgänger: ca. 4 Minuten Laufzeit). Darüber 
hinaus ist das Plangebiet über die Haltestelle „Krankenhaus Porz“ der Buslinie 159, die in 
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegt, an das Busnetz angeschlossen.

Motorisierter Individualverkehr (MIV): 
Das Plangebiet ist über die Hauptstraße / Kölner Straße und die Steinstraße gut an die an-
grenzenden Porzer Ortsteile (z.B. Mitte, Poll, Urbach, Zündorf) sowie an das Autobahnnetz 
(BAB A 4, Anschlussstelle Poll) angebunden. 
 
 
4.  Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist die Fläche 
des Plangebiets als „Allgemeiner Siedlungsbereich-ASB“ dargestellt. Die regionalplaneri-
schen Belange sind berücksichtigt. 
 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der größte Teil des Plangebiets als „Wohnbau-
fläche“ dargestellt. Im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches sind knapp 2.000 qm im 
Flächennutzungsplan als „Gemeinbedarfsfläche“ entsprechend der angrenzenden Nutzung 
des Krankenhauses dargestellt. Aufgrund der geringen Abweichung und der grundsätzlich 
möglichen Bebaubarkeit einer „Gemeinbedarfsfläche“ kann der vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 
 
 
4.3 Landschaftsplan (LP) 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.  
Derzeit ist das Plangebiet als Außenbereich im Innenbereich nach § 35 BauGB einzustufen. 
 
 
4.4 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 
17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amts-
blatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das 
Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 in Kraft getreten. 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte 
Wohnungsmarktsegment zu stärken als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanver-
fahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentli-
che Spielplätze, etc.) zu beteiligen. 
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntma-
chung vom 10.05.2017 Anwendung. 
Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind unter anderem 30 % der neu 
entstehenden Geschossfläche als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichen-
der Anteil an begrünten Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 
2 m² öffentliche Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen.  
 
Die vorliegende Machbarkeitsstudie sieht derzeit ca. 125 Wohneinheiten in Form von 1-Zim-
mer-Wohnungen bis 4-5-Zimmer-Wohnungen vor, sodass entsprechend des Kooperativen

Baulandmodells rund 38 Wohneinheiten (30% der Geschossfläche) im geförderten Woh-
nungsbau errichtet werden. 
 
Die Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin zum Kooperativen Baulandmodell mit 
Datum 04.09.2020 liegt vor. 
 
 
5.  Städtebauliches Konzept 
 
Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC GmbH & Co. KG, Architects and Planners, 
Köln im Auftrag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt, die auf den Er-
gebnissen der bereits erstellten gutachterlichen Lärm- und Verkehrseinschätzungen auf-
baut. Das städtebauliche Konzept des Büros ASTOC sieht in zwei Varianten vier Zeilen-
bauten mit insgesamt 125 Wohneinheiten (WE) vor, davon ca. 87 frei finanziert und ca. 38 
öffentlich gefördert.  
 
Mit vier bis fünf Vollgeschossen in klusive einem Staffelgeschoss  (Nichtvollgeschoss) 
greift das Konzept die Geschossigkeiten der nachbarlichen Bestandsbebauung im Süden 
und Osten auf. Die geplanten Gebäude bilden durch ihre Randstellung auf dem Grund-
stück einen (lärm-) geschützten Innenbereich, der somit eine hohe Aufe nthaltsqualität 
erhält. Die bestehenden Naturdenkmäler bleiben erhalten und werden in das Freiflächen-
konzept integriert. 
 
Eine (Fahr-) Erschließung aller neuen Häuser erfolgt über die Hauptstraße im Westen. Für 
Fußgänger und Radfahrer erfolgt zusätzlich eine Anbindung an den Urbacher Weg im Os-
ten. Hierdurch ist eine gute fußläufige Erreichbarkeit der ÖPNV- Haltestellen gegeben. Die 
Wohnanlage verfügt über eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen. 
 
 
6.  Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
 
6.1 Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 BauGB aufgestellt wer-
den. Im Durchführungsvertrag zum VBP werden Regelungen zur Umsetzung des Vorha-
bens (z.B. Realisierungszeitraum, Gestaltung der Gebäude, Begrünungen/Ausgleich) auf-
genommen. 
 
 
6.2 Art und Maß der baulichen Nutzung 
 
Als Art der baulichen Nutzung soll im VBP „Wohnen“ festgesetzt werden. Das M aß der 
baulichen Nutzung orientiert sich an den Obergrenzen des § 17 BauNV O für A llgemeine 
Wohngebiete.  
 
 
6.3 Erschließung 
 
Umweltverbund: 
Die fußläufige Anbindung an das ÖPNV-Netz soll durch eine direkte Wegeverbindung nach 
Osten an den Urbacher Weg gestärkt werden. Die hier bestehenden Wohngebäude am 
Sternenberger Hof wurden von der Vorhabenträgerin im Jahr 2013 fertiggestellt und sind 
weiterhin in ihrem Bestand. Damit verfügt die Vorhabenträgerin über die Möglichkeit, ent-
lang der Wohngebäude eine entsprechende Wegeverbindung zu realisieren.

Durch die Lage und direkte Anbindung am NRW-Radwegenetz (D7, D8 Rheinroute, Kno-
tenpunktnetz, Veloroute Rhein) ermöglicht der Standort eine verstärkte Nutzung des Um-
weltverbunds. Die Herstellung von attraktiven Radabstellanlagen wird im Rahmen der Köl-
ner Stellplatzsatzung in der weiteren Planung berücksichtigt. 
 
Motorisierter Individualverkehr (MIV ): 
Die Fahrerschließung des Plangebietes (Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage) soll über einen 
Anschluss an die Hauptstraße im Westen des Plangebiets erfolgen.  
 
 
6.4 Grünfestsetzungen 
 
Die Begrünungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren festgelegt. Angestrebt ist die 
Anlage von Gründächern auf den Gebäuderiegeln. Die begrünten Dächer dienen sowohl 
der Gestaltung, als auch der Rückhaltung von Niederschlagswasser im Starkregenfall und 
der Verbesserung des Mikroklimas. 
 
6.5 Lärmschutz 
 
Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Hauptstraße im Süden, der An-
lagen der Deutschen Bahn im Norden, einem Helikopterlandeplatz des angrenzenden 
Krankenhauses, der Schifffahrt auf dem Rhein und im Einwirkungsbereich des Flughafens 
Köln-Bonn (Lärmschutzzone C). Die Auswirkungen sind im weiteren Verfahren zu untersu-
chen. 
 
 
7.  Auswirkungen der Planung 
 
7.1 Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur 
 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom ist 
über die vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert. 
 
Für das Plangebiet wurde kein Bedarf für einen Neubau einer Kindertageseinrichtung ange-
meldet. Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf von ca. 14 Kita-Plätzen aus, der durch den 
Bestand in Porz abgedeckt werden kann. 
 
Die aus schulentwicklungsplanerischer Sicht angespannte Ausgangssituation in der Primar-
stufe ist bekannt. Die erwartete Platzsituation in der Sekundarstufe I stellt sich derzeit noch 
unproblematisch dar. 
 
Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf an Schulplätzen in der Größenordnung von circa sie-
ben zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich aus. Da-
her wird als Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes „Haupstraße/Urba-
cher Weg“ der Bebauungsplan „Dorotheenstraße“ mit der Schaffung von Planungsrecht für 
eine zwei-zügige Grundschule aufgestellt. Der Bebauungsplan „Hauptstraße/Urbacher 
Weg“ soll daher erst einen Satzungsbeschluss erhalten, wenn der Bebauungsplan 
„Dorotheenstraße“ rechtskräftig ist. 
 
7.2 Boden 
 
Für das Plangebiet wurde eine erste Bodenuntersuchung durchgeführt.  
 
Niederschlagswasserversickerung: 
Im Ergebnis wird festgestellt, dass eine naturnahe Versickerung der auf den Dachflä-
chen anfallenden Niederschlagswässer möglich ist.

Bodenbelastungen: 
Das Ergebnis der Bohrungen ergibt eine 1,5 bis 2,0 m hohe Schicht aus aufgeschütte-
tem Material. Das bei Ausschachtungen anfallende Bodenmaterial kann zumindest teil-
weise nicht nach LAGA wiederverwendet werden. Es ist aufgrund der hohen PAK- Kon-
zentrationen nach den Vorgaben der Deponieklasseverordnung auf einer entsprechend 
zugelassenen Deponie zu entsorgen. 
Die Auswertung der Grundwasserstände erbrachte keine signifikanten Einschränkun-
gen für den geplanten Bau. 
 
 
 
 
7.3 Natur und Landschaft, Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung 
 
Das Plangebiet ist durch den hohen Baumbestand sowie die bestehenden Naturdenk-
mäler geprägt.  
 
Das Grundstück weist in 2018 mit rund 160 Bäumen und weiteren Gehölzen eine 
dichte Begrünung auf. Unter den erhaltenswerten Bäumen haben zwei Eiben als einge-
tragene Naturdenkmäler eine herausragende Stellung. Darüber hinaus gibt es weitere 
Einzelbäume und Baumgruppen in freier Wuchsform, die erhaltenswürdig sind (vgl. 
Baumbewertung Dr. Arnold/ Dr. Marx, 2018). 
 
Ein Teil des Baumbestands hat bedingt durch die Baumart (z. B. Birken als Pionierge-
hölz) oder artspezifische Krankheiten (Rosskastaniensterben durch Rindeninfektion 
und Rußrindenkrankheit bei Ahornen) nur noch eine geringe Standzeit. Zwischenzeit-
lich musste der Ahorn-Bestand aufgrund der Rußrindenkrankheit und der damit verbun-
denen Gefährdung für die Patienten des Porzer Krankenhauses in großen Teilen ent-
fernt werden. 
 
Mit dem zweiten Dürresommer in 2019 sind eine Reihe weiterer Bäume, insbesondere 
Birken, aufgrund des gesunkenen Wasserspiegels beschädigt und in ihrer Standfestig-
keit beeinträchtigt worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war die Fällung weite-
rer Bäume durch das Krankenhaus Porz Anfang 2020 erforderlich. 
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden im weiteren Ver-
fahren ermittelt; entsprechende Ausgleichmaßnahmen werden festgelegt. 
 
 
7.4 Artenschutz 
 
Das Plangebiet ist unbebaut. Es ist eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 durchzuführen. 
Auf der Grundlage der Ergebnisse der ASP 1 ist zu entscheiden, ob in einer ASP 2 pla-
nungsrelevante Arten zu untersuchen sind.  
 
 
7.5 Klima 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um 
dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu die-
nen.

7.6 Wasser 
 
Teile des Plangebietes sind als Starkregengefahrenflächen gekennzeichnet. Im weiteren 
Verfahren werden notwendige Maßnahmen zur Risikovorsorge bei Starkregenereignissen 
geprüft. 
 
 
8.  Umweltbericht 
 
Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Ab-
satz 4 BauGB erforderlich, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a 
BauGB dargestellt. Es zeichnet sich für folgende Umweltbelange eine Betroffenheit ab: Arten-
schutz, Eingriff/Ausgleich, Energieeffizienz, Grundwasser  / Versickerung,  Lärm (Straße, Heli-
kopterlandeplatz, Schiene, Schifffahrt). 
 
9.  Planverwirklichung 
 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12  
BauGB geschaffen werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der 
Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlos-
sen, in dem sich die Vorhabenträgerin gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP 
festgelegte Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer be-
stimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. 
 
 
10.  Städtebauliche Kenndaten 
 
 Variante 1 Variante 2 
Größe des Plangebiets in ha ca. 1 ha ca. 1 ha  
BGF oberirdisch gesamt in m² ca. 13.200 m² ca. 13.195 m² 
− BGF  oberirdisch Wohnen ca. 13.200 m² ca. 13.195 m² 
− BGF  oberirdisch Kita  ca. 0 m² ca. 0 m² 
BGF unterirdisch gesamt in m² ca. 1.950 m² ca. 1.930 m² 
Anzahl der geplanten WE ca. 125 WE ca. 125 WE 
davon öffentlich gefördert ca. 38 WE ca. 38 WE 
Frei- und Grünfläche in m² ca. 4.985 m² ca. 4.410 m² 
davon öffentlich zugänglich ca. 2.040 m² ca. 1.970 m² 
davon privat ca. 2.945 m² ca. 1.595 m² 
Verkehrsfläche in m² ca. 1.870 m² ca. 2.460 m² 
davon öffentlich ca. 0 m² ca. 0 m² 
davon privat ca. 1.870 m² ca. 2.460 m²

Anlage 5 Stellungnahme der Verwaltung

6875 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: "Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz 
3976/2021  
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung 7 
(Porz) 
am 09.12.2021-  
 
Die Bezirksvertretung Porz hat den Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig als TOP 
7.8 in der Sitzung am 09.12. mit Änderungen zur weiteren Beschlussfassung empfohlen:  
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänder-
ten Beschluss zu fassen:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im Norden durch die Flä-
chen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie 
der Straße Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Cura-
num Köln am Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße (Gemarkung 
Porz, Flur 2, Flurstück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) — Arbeitstitel: 
"Hauptstraße/Urbacher Weg" in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Ge-
schoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen. 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang). 
3. Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der in der Machbarkeits-
studie gezeigte Baumbestand in Variante 1 oder 2 erhalten bleibt. Das heißt die Na-
turdenkmäler, der schützenswerte Baumbestand sowie der reguläre Baumbestand. 
Während des Baus der Häuser sind an allen Bäumen entsprechende Baumschutz-
maßnahmen vorzunehmen 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im Rahmen der Debatte zur Beschlussvorlage in der Sitzung der BV 7 am 9. Dezember 
2021, wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens positiv diskutiert. Da das Plange-
biet durch einen dichten Baumbestand, in dem sich zwei Naturdenkmäler befinden, gekenn-
zeichnet ist, wurde der Beschlussvorschlag erweitert. Eine größere Gewichtung soll auf dem 
Erhalt des Baumbestandes liegen. 
Im November 2018 wurde eine gutachterliche Untersuchung der Vitalität der Bäume im Ge-
biet vorgenommen. Im April 2019 erfolgte eine Zusatzuntersuchung auf Symptome der Ruß-
rindenkrankheit an den Bergahornen. 
Das Büro Arnold und Marx – Gutachten und Beratung rund um den Baum- kam danach zu 
folgenden Ergebnissen: 
Der Großteil des Baumbestandes im südlichen Teil der Parkanlage steht in mehr oder weni-
ger dichten Gehölzgruppen. Im Bestandsplan sind nur Bäume mit größerem Stammumfang 
eingezeichnet. Es wäre von Vorteil gewesen, die dichten Bestände schon vor Jahren zu lich-
ten, um gezielt einzelne Bäume mit guten Entwicklungsperspektiven zu fördern. Heute ist 
eine Lichtung der Bestände zum Teil aus mehreren Gründen schwierig: 
 Durch den dichten Bestand und die damit verbundene Konkurrenz um Licht haben 
die Bäume sich gegenseitig in die Höhe getrieben und haben nun in vielen Fällen ein 
ungünstiges Verhältnis von Baumhöhe zu Stammdurchmesser (H/D-Verhältnis).

 Bäume mit glatter Rinde haben nach Freistellung ein erhöhtes Risiko, Sonnenbrand-
schäden zu erleiden.  
 Bäume, die im dichten Bestand aufgewachsen sind reagieren zudem auf eine Frei-
stellung oft mit Zopftrocknis (Bildung einer tief angesetzten Sekundärkrone unter Auf-
gabe des Wipfelbereichs der Altkrone). Nach Freistellungen kann sich daher ver-
gleichsweise schnell viel Totholz in den Bäumen entwickeln.  
 
Im inspizierten Bestand sind drei Baumarten vorhanden, bei denen man von einer reduzier-
ten Reststandzeit ausgehen kann / muss: 
 Die Birke ist eine Pionierbaumart. Pionierbäume sind die ersten Baumarten auf Frei-
flächen. Sie zeichnen sich durch schnelles Wachstum aus, haben aber eine geringe 
Lebenserwartung. 
 Seit etwa 10 Jahren tritt in Deutschland ein Rosskastaniensterben auf, dass durch 
eine Rindeninfektion mit dem Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi verur-
sacht wird. Die Krankheit ist inzwischen weit verbreitet. Hinweise auf einen Befall mit 
P. syringae wurden in der Parkanlage nicht gefunden. Sollte das Bakterium jedoch in 
Zukunft im Park auftreten, ist die Reststandzeit der Rosskastanien reduziert. 
 Ebenfalls auf eine Rindeninfektion geht die sogenannte Rußrindenkrankheit an Ahorn 
(überwiegend Bergahorn, seltener Spitz- und Feldahorn) zurück. Verursacher ist hier 
der Pilz Cryptostroma corticale. Auch in diesem Fall treten zunächst am Stamm oder 
in der Krone Stellen auf, an denen im Bereich infizierter und abgestorbener Rinde 
Schleimfluss stattfindet. Vergleichsweise schnell kommt es zu Welke- und Absterbe-
erscheinungen in der Krone und der gesamte Baum kann innerhalb eines bis weniger 
Jahre absterben. An toten Ahornen blättert die Borke ab und es zeigen sich die vom 
Pilz gebildeten Sporenlager in Form eines schwarzen, nahezu flächig auftretenden 
rußartigen Belages (Namensgebung), der über den Wind Millionen kleinster Sporen 
freisetzt. Solche Bäume sollten alleine aus hygienischen Gründen entnommen wer-
den, damit sich die Infektion nicht weiter im Bestand ausbreitet. Beim Menschen kann 
das Einatmen der Sporen zudem zu einer allergischen Entzündung der Lungenbläs-
chen führen.  
Im Park wurden in fast allen Baumgruppen Bergahorne mit Symptomen der Rußrin-
denkrankheit gefunden. In Folge der Ergebnisse des Baumgutachtens mussten be-
reits einige Ahorne entfernt werden. 
 
In der Anlage 6 sind die zwei Naturdenkmäler und alle Bäume markiert, die laut dem Gutach-
ten als besonders erhaltenswert eingestuft worden sind. 
 
Da die Machbarkeitsstudie nur eine grobe Richtung für eine zukünftige Bebauung aufzeigen 
kann und die Anzahl der Bäume die in Variante 1 und 2 erhalten bleiben können nicht genau 
abgeschätzt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die Thematik als Aufgabenstellung  im 
anstehenden Qualifizierungsverfahren zu behandeln. Neben den in der Machbarkeitsstudie 
aufgezeigten Varianten gibt es zahlreiche weitere denkbare Lösungsansätze für eine wohn-
bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes auf dem 
Areal. Entsprechend sollten die Entwicklungsmöglichkeiten für das anstehende Qualifizie-
rungsverfahren nicht auf Variante 1 oder Variante 2 aus der groben Machbarkeitsstudie re-
duziert werden.  
Der größtmögliche Erhalt von schützenswerten Bäumen soll als Beurteilungskriterium für die 
Auswahl des passendsten Entwurfes einfließen. Die Jury, bestehend aus Fachleuten und 
Vertretern der Politik, wird darüber im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens die Entschei-
dung fällen. 
 
Aufgrund der aufgezeigten Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung dem Stadtent-
wicklungsausschuss die Beschlussvorlage ungeändert zu beschließen.

Beratungsverlauf (2)

09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

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27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3976/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.11.2021
Erstellt
11.11.2021 11:06