2883/2023
Beantwortung einer Anfrage von Thor Zimmermannn (AN/1563/2023) betreffend "Klimafolgendarstellung in Beschlussvorlagen"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
4291 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 26.10.2023 2883/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.10.2023 Beantwortung einer Anfrage von Thor Zimmermannn (AN/1563/2023) betreffend "Klimafolgendarstellung in Beschlussvorlagen" RM Zimmermann bittet mit Anfrage AN/1563/2023 um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie lautet der angekündigte Umsetzungsvorschlag der Verwaltung zu einer verbesserten Darstellung der Auswirkungen von Beschlüssen des Rates auf den Klimaschutz? 2. Gibt es in der Wissenschaft standardisierte Verfahren, die die Verwaltung übernehmen könnte? 3. Gibt es Handlungsempfehlungen des Deutschen Städtetages zu diesem Thema? 4. Wie verfährt der Landtag bei dieser erwähnten Darstellung in Gesetzentwürfen? 5. Sind bundesweit einheitliche Verfahren in Aussicht? Die Verwaltung antwortet hierzu: Zu 1-3) Recherchen haben ergeben, dass keine einheitliche Vorgehensweise bei den Kommunen vor- liegt. Das Umweltbundesamt bietet einen Bericht zur Abschätzung von THG-Einsparungen von Maßnahmen und Instrumenten zu nachhaltigem Konsum https://www.umweltbundesamt.de/si- tes/default/files/medien/479/publikationen/texte_48-2022_abschaetzung_von_thg-einsparun- gen_von_massnahmen_und_instrumenten_zu_nachhaltigem_konsum.pdf an. Darüber hinaus gibt es eine Orientierungshilfe des Deutschen Städtetages (DST) für die Prü- fung klimarelevanter Beschlussvorlagen in Kommunen, die durch das Deutsche Institut für Ur- banistik (difu) erstellt wurde (vgl. https://www.staedtetag.de/themen/orientierungshilfe-prue- fung-klimarelevanter-beschlussvorlagen-in-kommunalen-vertretungskoerperschaften). Die Orientierungshilfe beinhaltet Informationen zur Vorgehensweise einer zweistufigen Prü- fung, die als erste Stufe zunächst eine Vorabschätzung abfragt, ob die Auswirkungen auf den Klimaschutz positiv oder negativ sind oder keine Auswirkungen zu erwarten sind. Für die zweite Stufe sollen Treibhausgasemissionen abgeschätzt und die Auswirkungen auf den Kli- maschutz den Kategorien „erhebliche Reduktion“, „geringfügige Reduktion“, „geringfügige Er- höhung“ oder „erhebliche Erhöhung“ zugeordnet werden. Die aktuell bestehende Bewertung von Vorlagen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klima- schutz bei der Stadt Köln entspricht der ersten Prüfstufe gemäß der Orientierungshilfe des DST. 2 Als Ergebnis eines interkommunalen Vergleichs von Kommunen in NRW und bundesweit zeichnet sich ab, dass bisher kein einfaches, in der Praxis umsetzbares Verfahren zur Mess- barkeit der Auswirkungen einer Ratsentscheidung auf den Klimaschutz ermittelt werden konnte. Die dezentrale Erfassung durch Vorlagenersteller*innen in der Verwaltung führt dazu, dass Vorhabenbewertungen nicht vergleichbar sind. Eine zentrale Erfassung zur Bewertung aller Vorlagen würde in unverhältnismäßig hohem Maß Zeit- und Personalressourcen binden und Prozesse verlangsamen. Vor diesem Hintergrund ist derzeit geplant, die bisherige Einschätzung der Klimawirkung (po- sitiv, negativ, keine) beizubehalten. Neben dem Ratsauftrag zur Kenntlichmachung von relevanten Verwaltungsvorlagen hinsicht- lich der Auswirkungen auf den Klimaschutz (2081/2019) bestehen Ratsaufträge, alle Be- schlussvorlagen um den Prüfpunkt Klimawandelfolgen (AN/2624/2021) sowie den Beitrag zum Zielgerüst der Stadtstrategie (1987/2021) zu ergänzen. Der Vorlagencheck wird derzeit tech- nisch ausgearbeitet und dann im Pilotbetrieb starten. Mit der Einführung des digitalen Klimaschutz-Monitorings wird die Verwaltung erneut prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, über die Bündelung von Daten zu den entsprechenden Vor- haben konkretere Aussagen zur Klimaauswirkung von Beschlussvorlagen treffen zu können. Darüber hinaus wird die Verwaltung die Vorgehensweise in anderen Kommunen kontinuierlich beobachten, um den Vorlagencheck bei Bedarf anpassen und weiterentwickeln zu können. Zu 4) Gesetzentwürfe im Landtag NRW enthalten Ausführungen auf die nachhaltige Entwicklung (im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie NRW) Zu 5) Ein Vergleich mit anderen Kommunen hat ergeben, dass es kein einheitliches Vorgehen gibt. Bestrebungen zu bundesweit einheitlichen Verfahren sind nicht bekannt. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2883/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 05.09.2023 15:01