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2883/2023

Beantwortung einer Anfrage von Thor Zimmermannn (AN/1563/2023) betreffend "Klimafolgendarstellung in Beschlussvorlagen"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 26.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4291 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer         26.10.2023 
 2883/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 26.10.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage von Thor Zimmermannn (AN/1563/2023) betreffend 
"Klimafolgendarstellung in Beschlussvorlagen" 
RM Zimmermann bittet mit Anfrage AN/1563/2023 um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie lautet der angekündigte Umsetzungsvorschlag der Verwaltung zu einer verbesserten 
Darstellung der Auswirkungen von Beschlüssen des Rates auf den Klimaschutz? 
2. Gibt es in der Wissenschaft standardisierte Verfahren, die die Verwaltung übernehmen 
könnte? 
3. Gibt es Handlungsempfehlungen des Deutschen Städtetages zu diesem Thema? 
4. Wie verfährt der Landtag bei dieser erwähnten Darstellung in Gesetzentwürfen? 
5. Sind bundesweit einheitliche Verfahren in Aussicht? 
Die Verwaltung antwortet hierzu: 
Zu 1-3) 
Recherchen haben ergeben, dass keine einheitliche Vorgehensweise bei den Kommunen vor-
liegt.  
Das Umweltbundesamt bietet einen Bericht zur Abschätzung von THG-Einsparungen von 
Maßnahmen und Instrumenten zu nachhaltigem Konsum https://www.umweltbundesamt.de/si-
tes/default/files/medien/479/publikationen/texte_48-2022_abschaetzung_von_thg-einsparun-
gen_von_massnahmen_und_instrumenten_zu_nachhaltigem_konsum.pdf an. 
Darüber hinaus gibt es eine Orientierungshilfe des Deutschen Städtetages (DST) für die Prü-
fung klimarelevanter Beschlussvorlagen in Kommunen, die durch das Deutsche Institut für Ur-
banistik (difu) erstellt wurde (vgl. https://www.staedtetag.de/themen/orientierungshilfe-prue-
fung-klimarelevanter-beschlussvorlagen-in-kommunalen-vertretungskoerperschaften). 
Die Orientierungshilfe beinhaltet Informationen zur Vorgehensweise einer zweistufigen Prü-
fung, die als erste Stufe zunächst eine Vorabschätzung abfragt, ob die Auswirkungen auf den 
Klimaschutz positiv oder negativ sind oder keine Auswirkungen zu erwarten sind. Für die 
zweite Stufe sollen Treibhausgasemissionen abgeschätzt und die Auswirkungen auf den Kli-
maschutz den Kategorien „erhebliche Reduktion“, „geringfügige Reduktion“, „geringfügige Er-
höhung“ oder „erhebliche Erhöhung“ zugeordnet werden.  
 
Die aktuell bestehende Bewertung von Vorlagen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klima-
schutz bei der Stadt Köln entspricht der ersten Prüfstufe gemäß der Orientierungshilfe des 
DST.

2 
 
 
Als Ergebnis eines interkommunalen Vergleichs von Kommunen in NRW und bundesweit 
zeichnet sich ab, dass bisher kein einfaches, in der Praxis umsetzbares Verfahren zur Mess-
barkeit der Auswirkungen einer Ratsentscheidung auf den Klimaschutz ermittelt werden 
konnte. Die dezentrale Erfassung durch Vorlagenersteller*innen in der Verwaltung führt dazu, 
dass Vorhabenbewertungen nicht vergleichbar sind. Eine zentrale Erfassung zur Bewertung 
aller Vorlagen würde in unverhältnismäßig hohem Maß Zeit- und Personalressourcen binden 
und Prozesse verlangsamen. 
 
Vor diesem Hintergrund ist derzeit geplant, die bisherige Einschätzung der Klimawirkung (po-
sitiv, negativ, keine) beizubehalten.  
Neben dem Ratsauftrag zur Kenntlichmachung von relevanten Verwaltungsvorlagen hinsicht-
lich der Auswirkungen auf den Klimaschutz (2081/2019) bestehen Ratsaufträge, alle Be-
schlussvorlagen um den Prüfpunkt Klimawandelfolgen (AN/2624/2021) sowie den Beitrag zum 
Zielgerüst der Stadtstrategie (1987/2021) zu ergänzen. Der Vorlagencheck wird derzeit tech-
nisch ausgearbeitet und dann im Pilotbetrieb starten. 
Mit der Einführung des digitalen Klimaschutz-Monitorings wird die Verwaltung erneut prüfen, 
welche Möglichkeiten bestehen, über die Bündelung von Daten zu den entsprechenden Vor-
haben konkretere Aussagen zur Klimaauswirkung von Beschlussvorlagen treffen zu können. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung die Vorgehensweise in anderen Kommunen kontinuierlich 
beobachten, um den Vorlagencheck bei Bedarf anpassen und weiterentwickeln zu können.  
 
Zu 4) 
Gesetzentwürfe im Landtag NRW enthalten Ausführungen auf die nachhaltige Entwicklung (im 
Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie NRW) 
 
Zu 5) 
Ein Vergleich mit anderen Kommunen hat ergeben, dass es kein einheitliches Vorgehen gibt. 
Bestrebungen zu bundesweit einheitlichen Verfahren sind nicht bekannt. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

26.10.2023 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2883/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
26.10.2023
Erstellt
05.09.2023 15:01