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0513/2020

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlagennummer 2811/2019 vom 28.01.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.02.2020

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 10.03.2020, TOP 2.1

Vorabauszug TOP 5.3 GA 28.01.2020

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Vorabauszug TOP 5.3 GA 28.01.2020

2977 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
 Kohlhof 
Telefon:  (0221) 24831  
Fax       :  (0221) 26500 
E-Mail:  Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE 
Datum: 03.02.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 
öffentlich 
5.3 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten -  Evaluation Mindest- 
standards Teil  I 
2811/2019 
SE Frau Hane-Knoll fragt, ob die Koordinationsstellen gänzlich wegfallen und warum. 
Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Eulgem, berichtet, dass die Stellen 
bei dem Träger wegfielen. 1,5 Stellen hiervon wären aber ohnehin ausgelaufen. Die- 
se 1,5 Stellen würde man übernehmen. Beide Kräfte würde man gerne übernehmen. 
Die Koordination übernehme das Gesundheitsamt. 
RM Herr Paetzold möchte wissen, warum die Hebammen nach P10 eingestuft seien. 
Die Verwaltungsleiterin des Gesundheitsamtes, Frau Herwartz, antwortet, man kön- 
ne seitens des Gesundheitsamtes nichts zu der Stellenbewertung sagen. Dies sei 
vom Personalamt vorgegeben worden. Die Vorlage sei sodann vom Amt für Woh- 
nungswesen erstellt worden. 
RM Herr Paetzold bittet dies nachzufragen. 
RM Herr Paetzold weist darauf hin, dass der Integrationsrat und der AVR noch einen 
Zusatz beschlossen hätten. 
Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Unna, schlägt vor, entsprechend abzustimmen. 
 
Beschluss: 
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt 
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- 
heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 
/ P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- 
krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- 
nung über den zentralen Personalreserveplan. 
 
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der 
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte 
mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die

Stadt Köln finanziert.  
 
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- 
planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, 
Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- 
wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- 
kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 
58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe 
von 76.900 €. 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- 
dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- 
raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- 
difizierten Maßnahmen vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

792 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/112/1/13 
 
Vorlagen-Nummer  26.02.2020 
 0513/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 10.03.2020 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlagennummer 2811/2019 vom 28.01.2020 
Frage von RM Herrn Paetzold: 
Warum sind die Hebammen nach P10 eingestuft? 
 
Antwort: 
Die Bewertung der Hebammen für die medizinische Grundversorgung der Geflüchteten richtet sich 
nach der Bewertung der Hebammenstellen im Gesundheitsamt - Bereich Gesundheitshilfen/Frühe 
Hilfen.  
 
Die Hebammenstellen in diesem Bereich sind ebenfalls nach E10 TVöD P (analog P10) bewertet. 
Diese Bewertung wurde im Rahmen der Einführung des TVöD festgelegt. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

10.03.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0513/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.02.2020
Erstellt
13.02.2020 12:50