0513/2020
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlagennummer 2811/2019 vom 28.01.2020
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Vorabauszug TOP 5.3 GA 28.01.2020
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 24831 Fax : (0221) 26500 E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 03.02.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 öffentlich 5.3 Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten - Evaluation Mindest- standards Teil I 2811/2019 SE Frau Hane-Knoll fragt, ob die Koordinationsstellen gänzlich wegfallen und warum. Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Eulgem, berichtet, dass die Stellen bei dem Träger wegfielen. 1,5 Stellen hiervon wären aber ohnehin ausgelaufen. Die- se 1,5 Stellen würde man übernehmen. Beide Kräfte würde man gerne übernehmen. Die Koordination übernehme das Gesundheitsamt. RM Herr Paetzold möchte wissen, warum die Hebammen nach P10 eingestuft seien. Die Verwaltungsleiterin des Gesundheitsamtes, Frau Herwartz, antwortet, man kön- ne seitens des Gesundheitsamtes nichts zu der Stellenbewertung sagen. Dies sei vom Personalamt vorgegeben worden. Die Vorlage sei sodann vom Amt für Woh- nungswesen erstellt worden. RM Herr Paetzold bittet dies nachzufragen. RM Herr Paetzold weist darauf hin, dass der Integrationsrat und der AVR noch einen Zusatz beschlossen hätten. Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Unna, schlägt vor, entsprechend abzustimmen. Beschluss: Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesund- heits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum In- krafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrech- nung über den zentralen Personalreserveplan. Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert. Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten über- planmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalauf- wendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Kran- kenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo- difizierten Maßnahmen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/112/1/13 Vorlagen-Nummer 26.02.2020 0513/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 10.03.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlagennummer 2811/2019 vom 28.01.2020 Frage von RM Herrn Paetzold: Warum sind die Hebammen nach P10 eingestuft? Antwort: Die Bewertung der Hebammen für die medizinische Grundversorgung der Geflüchteten richtet sich nach der Bewertung der Hebammenstellen im Gesundheitsamt - Bereich Gesundheitshilfen/Frühe Hilfen. Die Hebammenstellen in diesem Bereich sind ebenfalls nach E10 TVöD P (analog P10) bewertet. Diese Bewertung wurde im Rahmen der Einführung des TVöD festgelegt. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0513/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.02.2020
- Erstellt
- 13.02.2020 12:50