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V/0810/2014

Entfall von Sperrpfählen auf dem Eimermacherweg

Vorlagen 06.11.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 20.01.2015, TOP 5.1

Anlage 3 - Ausschnitte Bebauungsplan

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Anlage 4 - Ringerschliessung Eimermacherweg / Grotemeyerstr.

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Bilder Ecke Idenbrockweg / Grotemeyerstr.

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Anlage 1 - Antrag nach §24 GO NRW

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Anlage 3 - Ausschnitte Bebauungsplan

138 Zeichen

B- Planausschnitt 106 Teilabschnitt XXI 
Teilausschnitt – Lage kreuzender Grünzug / Standort Sperrpfähle 
Anlage 3 zur Vorlage V/0810/2014

Anlage 4 - Ringerschliessung Eimermacherweg / Grotemeyerstr.

32 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0810/2014

Beschlussvorlage

5537 Zeichen

V/0810/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entfall von Sperrpfählen auf dem Eimermacherweg 
hier: Anregung / Antrag nach § 24 GO NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Sperrpfosten im Eimermacherweg werden versuchsweise entfernt und die Beschilderung 
abgebaut. Sofern sich nach einem halben Jahr die geänderte Verkehrssituation bewährt hat, ist 
die Verkehrsregelung dauerhaft beizubehalten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Ein Antragsteller aus dem Eimermacherweg beantragt die vollständige Entfernung der Sperrpfähle: 
 
1. Bezüglich des zuständigen Beschlussgremiums wird dargelegt, dass „NICHT die Bezirksvertre-
tung, sondern der Rat zuständig“ sei, da die „Sperrpfähle im Bebauungsplan ausgewies en 
sind“. 
2. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Grundlagen für eine Sperrung nicht (mehr) ersichtlich 
seien: 
 
„Bei der wöchentlichen Müllabfuhr und bei Baumaßnahmen (wie derzeit), wo die Pfähle über 
längere Zeiträume entfernt werden sind die wenigen Jug endlichen auf ihrem Weg in die 
Grundschule genauso wenig gefährdet wie bei einem Verbleib. Zusätzlicher Verkehr ist nicht 
zu befürchten, weil keine Abkürzung entsteht. Der Bereich liegt in einer 30 km/h Zone. 
 
Für eine Entfernung sprechen folgende Argumente: 
- Verringerung des Suchverkehrs 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0810/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0810/2014 
- Vermeidung von Lkw Wendemanövern 
- Wegfall des Erhaltungsaufwandes für zahlreiche Hinweisschilder im Bereich Grotemeyerstr. 
und Idenbrockweg (Anlage 2) 
- Normale Durchfahrt für die Müllabfuhr und besserer Zugang für Feuerwehr u nd Kranken-
transport zu den Hinterliegern des Eimermacherweges (häufig Engstellen ab Idenbrockweg 
durch grenzwertig geparkte Fahrzeuge)“ 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1:  
Die Auffassung, die Sperrpfähle wären im Bebauungsplan ausgewiesen, ist nicht zutreffend.   
Der Bebauungsplan weist im besagten Bereich lediglich die Darstellung als öffentliche Verkehr s-
fläche aus. Lediglich der kreuzende Grünzug ist mit der entsprechenden Symbolik „Grün“ mit der 
üblichen Strauchsymbolik gekennzeichnet. Hierbei kann d ie hinterlegte Symbolik vom Betrachter 
als Sperrpfähle fehlinterpretiert worden sein (vgl. Anlage 3 – Teilausschnitt des B-Plans 106 Teil-
ausschnitt XXI). 
Gemäß §21 Absatz 1 Nummer 4 der Hauptsatzung der Stadt Münster unterliegen Verkehrsberuh i-
gungsmaßnahmen von Gemeindestraßen ohne überregionale Bedeutung der Zuständigkeit der 
jeweiligen Bezirksvertretung. Folglich ist im vorliegenden Fall die Bezirksvertretung Münster -Nord 
das zuständige Beschlussgremium. 
 
Zu 2: 
Die dargelegten sachlichen Argumente des Ant ragstellers sind weitgehend nachvollziehbar und 
werden im Grundsatz geteilt. Abgesehen von kleineren abzweigenden Stichstraßen bildet der E i-
mermacherweg, gemeinsam mit der westlichen Grotemeyerstraße und dem nördlichen Idenbroc k-
weg eine Ringerschließung un d zwar ausschließlich für die prägende angrenzende Wohnbeba u-
ung (vgl. Anlage 4 – Lage im Stadtteil / Ringerschließung). Durch Entfall der Sperrpfosten sind 
keine zusätzlichen Kfz -Verkehre auf dem mit verkehrsberuhigten Elementen ausgestatteten E i-
mermacherweg zu erwarten. Im Gegenteil: Fahrzeugverkehre können durch Entfall der Durc h-
fahrtssperre ihre jeweiligen Ziele auf direkterem Weg erreichen. Notwendige Wendefahrten entfa l-
len. Hiervon profitieren insbesondere auch Rettungsdienste, die ohne zeitliche Verzö gerung die 
Straßen zielgerichtet befahren können. Maßnahmenbedingte Gefährdungspotentiale für Fußgä n-
ger und Radfahrer sind in den verkehrsberuhigten Wohnstraßen des Eimermacherweges und den 
o.g. übrigen Straßen nicht zu erwarten. 
Die detaillierte Beschilderung, welche Gebäude über welche abzweigende Straße zu erre ichen ist, 
kann ersatzlos entfallen (Anlage 2 – Fotos Ecke Idenbrockweg / Grotemeyerstraße). 
 
Die vom Antragsteller dargelegten weiteren Behinderungen durch grenzwertig abgestellte Fah r-
zeuge konnte bei diversen Überprüfungen vor Ort nicht festgestellt werden. Wechselseitig abg e-
stellte Kraftfahrzeuge im Straßenraum unterstützen zudem das angestrebte verringerte Geschwi n-
digkeitsniveau innerhalb der Tempo 30 Zone. 
Mit der Gesamtthematik hat sich auch d ie Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen am 23.05. und 
24.10.2014 auseinandergesetzt und sich gegenüber dem Antrag neutral positioniert. Die ang e-
sprochenen Behinderungen durch abgestellte Fahrzeuge konnte nach polizeilicher Überprüfung 
ebenfalls nicht bestätigt  werden, sodass auch die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen kein Han d-
lungserfordernis sieht hier tätig zu werden. 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Sperrpfosten versuchsweise zu entnehmen und die Beschilde-
rung abzubauen. Sofern sich nach einem halben Jahr  die geänderte Verkehrssituation bewährt 
hat, ist die Verkehrsregelung dauerhaft beizubehalten.

- 3 - 
V/0810/2014 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor) 
 
Anlagen: 
 
1 – Antrag nach §24 GO NRW 
2 – Fotos der Hinweisbeschilderung, Ecke Idenbrockweg / Grotemeyerstraße 
3 – Teilausschnitte des Bebauungsplanes 106Teilausschnitt XXI 
4 – Lage im Stadtteil – Ringerschließung aus Eimermacherweg, nördlichem Idenbrockweg und 
    westlicher Grotemeyerstraße

Anlage 2 - Bilder Ecke Idenbrockweg / Grotemeyerstr.

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0810/2014

Anlage 1 - Antrag nach §24 GO NRW

1331 Zeichen

Anregung Nr. 2014-00079 
A
uf dem WWW-Server wurde am 5. 5. 2014 um 21.53 Uhr   
folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben: 
N
ame: 
Vorname: 
Adresse: 
Ort: 
Telefon: 
E-Mail: 
A
dressat:  
Rat der Stadt Münster 
A
nregung/ Antrag: 
v
ollständige Entfernung der Sperrpfähle 
D
ie Sperrpfähle sind im Bebauungsplan ausgewiesen, daher ist NICHT die 
Bezirksvertretung, sondern der Rat zuständig.  
B
egründung: 
D
ie Grundlagen für eine Sperrung sind nicht (mehr) ersichtlich. 
B
ei der wöchtentlichen Müllabfuhr und bei Baumaßnahmen (wie derzeit), wo 
die Pfähle über längere Zeiträume entfernt werden sind die wenigen  
Jugendlichen auf ihrem Weg in die Grundschule genausowenig gefährdet wie  
bei einem Verbleib. Zusätzlicher Verkehr ist nicht zu befürchten, weil  
keine Abkürzung entsteht. Der Bereich liegt in einer 30 km/h Zone. 
F
ür eine Entfernung sprechen folgende Argumente: Verringerung des  
Suchverkehrs, Vermeidunt von LKW Umkehraktionen, Wegfall des  
Erhaltungsaufwandes für zahlreiche Hinweisschilder im Bereich von  
Grotemeyerstr. und Idenbrockweg. Normale Durchfahrt für die Müllabfuhr und 
besserer Zugang für Feuerwehr und Krankentransport zu den Hinterliegern des  
Eimermacherwegs (häufig Engstellen ab Idenbrockweg durch grenzwertig  
geparkte Fahrzeuge!).  
Anlage 1 zur Vorlage V/0810/2014

Beratungsverlauf (1)

20.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grotemeyerstraße 3
  • Eimermacherweg
  • Idenbrockweg

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Details

Aktenzeichen
V/0810/2014
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37