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1497/2023

Anmeldeverfahren der Grundschulen

Mitteilung Ausschuss 19.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.05.2023, TOP 8.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3230 Zeichen

*Korrektur: statt 9.330 Kinder (1. Fassung der Mitteilung) konnten 9.565 Kinder an den Wunschschulen 
aufgenommen werden, dies entspricht einem Anteil von rund 96% (statt 94% in der 1. Fassung der 
Mitteilung). 
 
 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 16.05.2023 
                Korrektur: 19.05.2023 
 1497/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
 
Anmeldeverfahren der Grundschulen 
Für das Schuljahr 2023/24 hat die Verwaltung insgesamt 10.735 Elternbenachrichtigungen mit 
dem Hinweis auf die Schulaufnahme im kommenden Schuljahr verschickt. 
Bis zum Ende des Anmeldezeitraums am 15.11.2022 wurden insgesamt 9.917 Kinder in den 
städtischen Kölner Grundschulen angemeldet. 
Rund 9.565 Kinder konnten an den Wunschschulen aufgenommen werden, dies entspricht 
einem Anteil von rund 96%. Für weitere rund 352 Kinder, die fristgerecht angemeldet wurden, 
hat die Verwaltung den Erziehungsberechtigten Schulplätze vorgeschlagen. 
Ebenso haben 235 Kinder, die nach der Frist angemeldet wurden, einen Schulplatzvorschlag 
erhalten. 
Insgesamt standen an den Kölner Grundschulen in städtischer Trägerschaft 10.446 Regel-
plätze zur Verfügung. Um der hohen Nachfrage zu begegnen, wurde bereits vor dem Anmel-
dezeitraum mit vier Schulen die Einrichtung von je einer Mehrklasse abgestimmt und so die 
Platzzahl auf 10.546 Plätze erhöht. 
Die Gesamtzahl der für Neuanmeldungen zur Verfügung stehenden Plätze wurde allerdings 
deutlich durch die Kinder reduziert, die in der Schuleingangsphase verbleiben. Rund 590 Kin-
der verbleiben in der E1 und belegen damit einen der für das Schuljahr 2023/24 verfügbaren 
Schulplätze. 
Die Zahl der verbleibenden Kinder ließ sich zu keiner Zeit verlässlich planen. Die Anzahl der 
Kinder konnte durch die Schulen erstmals zum Ende des Schulhalbjahres benannt werden. 
Um weitere Schulplätze zu schaffen, wurde daraufhin an weiteren sieben Schulen je eine zu-
sätzliche Eingangsklasse eingerichtet. 
Weitere rund 300 in Köln gemeldete Kinder wurden bislang noch nicht von den Erziehungsbe-
rechtigten angemeldet oder sind erst nach Ablauf der Anmeldefrist nach Köln gezogen. Die 
Schulplatzverteilung für diese Kinder erfolgt nun schnellstmöglich. Hierfür sind voraussichtlich 
weitere Mehrklassen einzurichten. Die konkreten Bedarfe können erst nach Ablauf der Rück-
äußerungsfrist für die bislang nicht angemeldeten Kinder festgestellt werden.  
Für Kinder, die nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden konnten, haben sich teils 
mehr als 2 km lange Schulwege ergeben. Sie erhalten eine Freifahrtberechtigung, teils kann 
darüber hinaus eine Wegstreckenentschädigung für die Erziehungsberechtigten gezahlt wer-
den.  
In einigen Fällen sind die Wege über 2 km, dauern länger als 30 Minuten für den einfachen

2 
 
Weg und/oder sind mit mehr als einem Umstieg im ÖPNV verbunden. Diesen Familien wird im 
Rahmen einer persönlichen Beratung Unterstützung angeboten. Da die individuellen Situatio-
nen und Möglichkeiten der Familien unterschiedlich sind, kann eine Unterstützung in der Frei-
fahrtberechtigung, einer Wegstreckenentschädigung bis hin zur Übernahme von Taxikosten 
bestehen.  
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1497/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.05.2023
Erstellt
04.05.2023 15:00