1497/2023
Anmeldeverfahren der Grundschulen
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Mitteilung Ausschuss
3230 Zeichen
*Korrektur: statt 9.330 Kinder (1. Fassung der Mitteilung) konnten 9.565 Kinder an den Wunschschulen
aufgenommen werden, dies entspricht einem Anteil von rund 96% (statt 94% in der 1. Fassung der
Mitteilung).
Dezernat, Dienststelle
IV/40/402/1
Vorlagen-Nummer 16.05.2023
Korrektur: 19.05.2023
1497/2023
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023
Anmeldeverfahren der Grundschulen
Für das Schuljahr 2023/24 hat die Verwaltung insgesamt 10.735 Elternbenachrichtigungen mit
dem Hinweis auf die Schulaufnahme im kommenden Schuljahr verschickt.
Bis zum Ende des Anmeldezeitraums am 15.11.2022 wurden insgesamt 9.917 Kinder in den
städtischen Kölner Grundschulen angemeldet.
Rund 9.565 Kinder konnten an den Wunschschulen aufgenommen werden, dies entspricht
einem Anteil von rund 96%. Für weitere rund 352 Kinder, die fristgerecht angemeldet wurden,
hat die Verwaltung den Erziehungsberechtigten Schulplätze vorgeschlagen.
Ebenso haben 235 Kinder, die nach der Frist angemeldet wurden, einen Schulplatzvorschlag
erhalten.
Insgesamt standen an den Kölner Grundschulen in städtischer Trägerschaft 10.446 Regel-
plätze zur Verfügung. Um der hohen Nachfrage zu begegnen, wurde bereits vor dem Anmel-
dezeitraum mit vier Schulen die Einrichtung von je einer Mehrklasse abgestimmt und so die
Platzzahl auf 10.546 Plätze erhöht.
Die Gesamtzahl der für Neuanmeldungen zur Verfügung stehenden Plätze wurde allerdings
deutlich durch die Kinder reduziert, die in der Schuleingangsphase verbleiben. Rund 590 Kin-
der verbleiben in der E1 und belegen damit einen der für das Schuljahr 2023/24 verfügbaren
Schulplätze.
Die Zahl der verbleibenden Kinder ließ sich zu keiner Zeit verlässlich planen. Die Anzahl der
Kinder konnte durch die Schulen erstmals zum Ende des Schulhalbjahres benannt werden.
Um weitere Schulplätze zu schaffen, wurde daraufhin an weiteren sieben Schulen je eine zu-
sätzliche Eingangsklasse eingerichtet.
Weitere rund 300 in Köln gemeldete Kinder wurden bislang noch nicht von den Erziehungsbe-
rechtigten angemeldet oder sind erst nach Ablauf der Anmeldefrist nach Köln gezogen. Die
Schulplatzverteilung für diese Kinder erfolgt nun schnellstmöglich. Hierfür sind voraussichtlich
weitere Mehrklassen einzurichten. Die konkreten Bedarfe können erst nach Ablauf der Rück-
äußerungsfrist für die bislang nicht angemeldeten Kinder festgestellt werden.
Für Kinder, die nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden konnten, haben sich teils
mehr als 2 km lange Schulwege ergeben. Sie erhalten eine Freifahrtberechtigung, teils kann
darüber hinaus eine Wegstreckenentschädigung für die Erziehungsberechtigten gezahlt wer-
den.
In einigen Fällen sind die Wege über 2 km, dauern länger als 30 Minuten für den einfachen
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Weg und/oder sind mit mehr als einem Umstieg im ÖPNV verbunden. Diesen Familien wird im
Rahmen einer persönlichen Beratung Unterstützung angeboten. Da die individuellen Situatio-
nen und Möglichkeiten der Familien unterschiedlich sind, kann eine Unterstützung in der Frei-
fahrtberechtigung, einer Wegstreckenentschädigung bis hin zur Übernahme von Taxikosten
bestehen.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1497/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.05.2023
- Erstellt
- 04.05.2023 15:00