3003/2025
Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK)-Förderstiftung - Bestellung des Kuratoriums
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
5325 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/4514 Vorlagen-Nummer 3003/2025 Freigabedatum 11.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Museum für Angewandte Kunst Köln (MAKK)-Förderstiftung - Bestellung des Kuratoriums Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet in das Kuratorium der MAKK Förderstiftung: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Kuratoriums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsen- dung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- ter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 20.11.2025 2 Begründung: Die vom Rat am 06.02.2020 (Vorlagen-Nr. 3284/2019) durch Stiftungsgeschäft nebst Satzung vom 30.05.2020 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NRW errichtete „MAKK- Förderstiftung“ wurde mit Entscheidung der Bezirksregierung Köln vom 20.11.2020 anerkannt. Stiftungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur, namentlich ausschließlich die Förde- rung des Museums für Angewandte Kunst Köln (MAKK). Satzungsgemäß ist das Kuratorium neben zwei Vorständen, bestehend aus der*dem Direk- tor*in des MAKK und der*dem Beigeordnete*n für Kunst und Kultur, Organ der Stiftung und durch den Rat zu bestellen. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder entspricht der Wahlzeit des Rates. In § 11 der Stiftungssatzung sind u. a. dazu folgende Regelungen getroffen: § 11 Das Kuratorium 1. Das Kuratorium besteht aus je einer Vertreterin/ einem Vertreter der in dem für Kunst und Kultur zuständigen Ausschuss des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Frakti- onen. Die Kuratoriumsmitglieder werden von dem Rat der Stadt Köln bestellt. 2. Daneben kann das Kuratorium aus weiteren Personen bestehen, die nach Errichtung der Stiftung durch einstimmigen Beschluss des Kuratoriums im Wege der Kooptation bestellt werden. Bei diesen Kuratoriumsmitgliedern soll es sich um Persönlichkeiten aus dem Kunst- und Kulturbereich handeln, die den Zielen, Inhalten und Interessen des MAKK nahestehen und diese unterstützen. Der Vorstand soll vor der Ernennung der weiteren Personen gehört werden; er hat das Recht, dem Kuratorium entspre- chende Vorschläge zu unterbreiten. 3. Das Kuratorium wählt die Vorsitzende/den Vorsitzenden und die stellvertretende Vor- sitzende/den stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte. 4. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder nach Abs. 1 entspricht der Wahlzeit der Rats- mitglieder der Stadt Köln. Wiederbestellung ist zulässig. Bei Ausscheiden eines Kura- toriumsmitglieds nach Abs. 1 bestellt der Rat der Stadt Köln die Nachfolgerin/den Nachfolger. Der Rat kann die von ihm berufenen Mitglieder des Kuratoriums bei Vorlie- gen eines wichtigen Grundes abberufen. 5. Für die nach Abs. 2 bestellten Kuratoriumsmitglieder gilt eine Amtsdauer von drei Jah- ren. Wiederbestellung ist zulässig. Das Kuratorium kann nach Abs. 2 bestellte Mitglie- der bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen. Der Beschluss über die Abberu- fung des Kuratoriumsmitglieds wird mit einfacher Mehrheit des Kuratoriums gefasst. Das von dem Abberufungsbeschluss betroffene Kuratoriumsmitglied hat kein Stimm- recht. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige- rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili- gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlagen-Nr. 2136/2019), die Ver- treter*innen der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den Public Cor- porate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, ver- gleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Zudem sieht der Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vor, dass sich die Mit- glieder des Rates in anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen sie die Stadt Köln vertre- ten, im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtspa- ritätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3003/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 11:50