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2008/0251

Erwerb eines Teilgeschäftsanteiles von nominal 150 Euro an der HEAG mobiBus Verwaltungs GmbH und eines Teilkommanditanteiles in Höhe von 300 Euro an der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG von der HEAG mobilo GmbH durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 21.05.2008

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2008/0251

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2008/0251

7158 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I 
Beteiligungscontrolling   
   
 
 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss  OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0251 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Erwerb eines Teilgeschäftsanteiles von nominal 150 Euro an der HEAG mobiBus Ver-
waltungs GmbH und eines Teilkommanditanteiles in Höhe von 300 Euro an der HEAG 
mobiBus GmbH & Co. KG von der HEAG mobilo GmbH durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 21. 5.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Dem Erwerb eines Teilgeschäftsanteiles von nominal 150 Euro an der HEAG mobiBus Verwal-
tungs GmbH und eines Teilkommanditanteiles in Höhe von 300 Euro an der HEAG mobiBus 
GmbH & Co. KG von der HEAG mobilo GmbH durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zu-
gestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.05.2008 
 
Begründung: 
 
Mit Beschlüssen vom 13.02.2008 und 18.03.08 (Magistratsvorlage Nr. 2007/0732 vom 
05.02.2008 „Vergabe einer Dienstleistungskonzession an die HEAG mobiBus“) haben die 
städtischen Gremien die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Um-
setzung der „Vergabe an einen internen Betreiber“ – hier die Vergabe an die HEAG mobiBus 
– gemäß der neuen EU Verordnung 1370/07 zusammen mit dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg, der HEAG mobilo GmbH und der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG vorzubereiten.  
 
Die HEAG mobiBus stellt sich nur dann als interner Betreiber i.S. der genannten EU-
Verordnung dar, wenn die Stadt und der Landkreis eine direkte Durchgriffs- und Kontrollmög-
lichkeit über die Gesellschaft wie über eine eigene Dienststelle haben. Um dies zu gewähr-
leisten, sollen die Stadt und der Landkreis sich an der Gesellschaft beteiligen und eine 
Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung erhalten. Eine dem Rechnung 
tragende Vorlage wird hiermit vorgelegt. 
 
Die HEAG mobilo GmbH ist sowohl an der HEAG mobiBus Verwaltungs GmbH (Stammkapi-
tal 25,6 T€) als auch an der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG (Kommanditkapital 62,5 T€) zu 
100 % beteiligt. Sie verkauft an die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Dam-
stadt-Dieburg jeweils einen Teilgeschäftsanteil an der GmbH in Höhe von 150 Euro und je-
weils einen Teilkommanditanteil von 300 Euro an der KG. 
 
Der Kaufpreis für den jeweiligen Teilgeschäftsanteil an der GmbH beträgt 135 Euro, der 
Kaufpreis für den jeweiligen Teilkommanditanteil an der KG beträgt 22.750 Euro. 
Der vom Nominalbetrag abweichende Kaufpreis entspricht dem maßgeblichen Bilanzwertan-
teil.  
 
Die HEAG mobiBus Verwaltungs GmbH erhält einen neuen Gesellschaftsvertrag. Gegens-
tand der GmbH ist die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesell-
schafterin der Firma HEAG mobiBus GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft wird nach erwerbs-
wirtschaftlichen Grundsätzen geführt, insbesondere wird eine angemessene Verzinsung des 
eingesetzten Kapitals angestrebt. 
 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.600 Euro. Die von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zu erwerbende Stammeinlage von 150 Euro beläuft sich somit auf 0,59 %. 
 
Die Geschäftsanteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstdt-
Dieburg gewähren jeweils 973 Stimmen, die Geschäftsanteile der HEAG mobilo GmbH 614 
Stimmen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt somit ebenso wie der Landkreis 38,01 
% der Stimmrechte. Gemeinsam verfügen Stadt und Landkreis über 76,02 % der Stimmen 
und haben damit erhebliche Durchgriffs- und Kontrollmöglichkeiten auf die Gesellschaft. 
 
            --- 
 
 
 
 
 
Für Entscheidungen über das Angebot an öffentlichem Nahverkehr im Gebiet der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt oder des Landkreises Darmstadt-Dieburg einschließlich damit zu-
sammenhängender Entscheidungen über Investitionen und Finanzierung steht bei allen

3 
 
diesbezüglichen Entscheidungen dem jeweils örtlich zuständigen Gesellschafter Wissen-
schaftsstadt Darmstadt oder Landkreis Darmstadt-Dieburg das doppelte Stimmrecht zu. 
 
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg wird das Recht 
eingeräumt, durch einseitige Erklärung jeweils die Hälfte des der HEAG mobilo GmbH an der 
HEAG mobiBus Verwaltungs GmbH zustehenden Geschäftsanteils zu erwerben. 
 
Die HEAG mobiBus GmbH & Co. KG erhält ebenfalls einen neuen Gesellschaftsvertrag. 
Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten, 
einschließlich des Schülerverkehrs, mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr. Die Gesellschaft 
wird nach erwerbswirtschaftlichen Grundsätzen geführt, insbesondere wird eine angemesse-
ne Verzinsung des eingesetzten Kapitals angestrebt.  
 
Das Kommanditkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 62.500 Euro. Hiervon erwirbt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Kommanditanteil von 300 Euro, entsprechend 0,48 %. 
 
Die Gesellschaftsanteile der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-
Dieburg gewähren jeweils 2.375 Stimmen, die Gesellschaftsanteile der HEAG mobilo GmbH 
1.500 Stimmen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt somit ebenso wie der Landkreis 
38,00 % der Stimmrechte. Gemeinsam haben Stadt und Kreis 76 % der Stimmrechte und 
verfügen über erhebliche Durchgriffs- und Kontrollmöglichkeiten. 
 
Für Entscheidungen über das Angebot an öffentlichem Nahverkehr im Gebiet der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt oder des Landkreises Darmstadt-Dieburg einschließlich damit zu-
sammenhängender Entscheidungen über Investitionen und Finanzierung steht bei allen 
diesbezüglichen Entscheidungen dem jeweils örtlich zuständigen Gesellschafter Wissen-
schaftsstadt Darmstadt oder Landkreis Darmstadt-Dieburg das doppelte Stimmrecht zu. 
 
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg wird das Recht 
eingeräumt, durch einseitige Erklärung jeweils die Hälfte des der HEAG mobilo GmbH zu-
stehenden Kommanditanteils an der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG zu erwerben. 
 
Derzeit ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt über die HEAG AG an der HEAG mobilo GmbH 
mittelbar mit 70,29 % beteiligt. (Die HEAG AG ist an der HEAG mobilo GmbH unmittelbar mit 
74 % beteiligt.) Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hält an der HEAG mobilo GmbH eine di-
rekte Beteiligung von 26 %. 
 
 
            --- 
 
 
 
 
 
 
 
Bei dem Anteilserwerb handelt es sich somit nicht um eine neue wirtschaftliche Betätigung 
im Sinne von § 121 HGO, sondern lediglich um eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturie-
rung innerhalb der bestehenden kommunalen Beteiligung. Es wird weder ein neu-
er/zusätzlicher Unternehmenszweck geschaffen noch werden neue unternehmerische Risi-
ken übernommen. Eine Beteiligung der Kammern ist somit nicht erforderlich. 
 
Darmstadt, 21.05.2008 
 
Der Dezernent I

4 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

TOP 41
TOP 283 beschließend
TOP 22

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0251
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00