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Löschgruppe Longerich der Freiwilligen Feuerwehr Köln

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/1119/2023 vom 23.05.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1119/2023 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Löschgruppe Longerich der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Anfrage der SDP zur Sitzung am 01.06.2023 - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die LG Longerich ist seit 1981 in einem von der Stadt Köln angemieteten Gebäude in der Longericher Hauptstraße untergebracht. Diese Unterkunft kann aufgrund gravieren- der baulicher und technischer Mängel nicht weiter genutzt werden, weshalb vom Rat der Stadt Köln im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (2689/2022) eine Anmie- tung eines Interims für einen Zeitraum von 10 Jahren beschlossen wurde. In der Begründung der Vorlage wird ausgeführt, dass dieses Interim „als zielführende Lösung bis zur Realisierung eines bezugsfertigen Neubaus eines Feuerwehrgerätehau- ses angesehen“ wird. Und weiter heißt es dort: „Die mittelfristige Neubauplanung (vgl. Kap. 4.3.3 – Session Nr. 0413/2016) auf einem zu entwickelnden städtischen Grund- stück am Heckweg bleibt hiervon unberührt und wird durch die Verwaltung weiter ver- folgt.“ - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 1 Welchen Planungs- bzw. Umsetzungsstand hat die erwähnte mittelfristige Neu- bauplanung am Heckweg und wann ist – unabhängig vom auf 10 Jahre angemie- teten Interim – mit der bezugsfertigen Fertigstellung des Neubaus zu rechnen? 2 Wieso kam es überhaupt 2022 zur Entscheidung über ein Interim, wo doch bereits sechs Jahre seit dem Beschluss zur Neubauplanung vergangen waren? Hätte die- ser Zwischenschritt bei zügiger Planung nicht vermieden werden können? 3 Besteht nach Einschätzung der Verwaltung die Möglichkeit, dass anstatt des ge- planten Neubaus am Heckweg das Interim auch dauerhaft die LG Longerich be- herbergt (z. B. durch Ankauf der Immobilie)? 4 Falls Frage 3 mit ja beantwortet wird: Welche alternativen Planungen oder Optio- nen bestehen seitens der Verwaltung zur Nutzung des Grundstücks am Heckweg, ggfs. auch in Kooperation mit dem Eigentümer des benachbarten Festplatzes? 5 Wieso wurde die BV Nippes, wenn sie schon nicht vorberatend beteiligt war, nicht im Nachgang in einer Mitteilung über den Vorgang informiert? gez. Müller

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.11, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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