Mandari Insight

AN/1119/2023

Löschgruppe Longerich der Freiwilligen Feuerwehr Köln

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 23.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.08.2023, TOP 7.1.11

Anfrage (SPD BV5)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (SPD BV5)

2439 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1119/2023 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Löschgruppe Longerich der Freiwilligen Feuerwehr Köln 
- Anfrage der SDP zur Sitzung am 01.06.2023 - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die LG Longerich ist seit 1981 in einem von der Stadt Köln angemieteten Gebäude in 
der Longericher Hauptstraße untergebracht. Diese Unterkunft kann aufgrund gravieren-
der baulicher und technischer Mängel nicht weiter genutzt werden, weshalb vom Rat 
der Stadt Köln im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (2689/2022) eine Anmie-
tung eines Interims für einen Zeitraum von 10 Jahren beschlossen wurde. 
 
In der Begründung der Vorlage wird ausgeführt, dass dieses Interim „als zielführende 
Lösung bis zur Realisierung eines bezugsfertigen Neubaus eines Feuerwehrgerätehau-
ses angesehen“ wird. Und weiter heißt es dort: „Die mittelfristige Neubauplanung (vgl. 
Kap. 4.3.3 – Session Nr. 0413/2016) auf einem zu entwickelnden städtischen Grund-
stück am Heckweg bleibt hiervon unberührt und wird durch die Verwaltung weiter ver-
folgt.“

- 2 - 
Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 
 
1 Welchen Planungs- bzw. Umsetzungsstand hat die erwähnte mittelfristige Neu-
bauplanung am Heckweg und wann ist – unabhängig vom auf 10 Jahre angemie-
teten Interim – mit der bezugsfertigen Fertigstellung des Neubaus zu rechnen? 
 
2 Wieso kam es überhaupt 2022 zur Entscheidung über ein Interim, wo doch bereits 
sechs Jahre seit dem Beschluss zur Neubauplanung vergangen waren? Hätte die-
ser Zwischenschritt bei zügiger Planung nicht vermieden werden können? 
 
3 Besteht nach Einschätzung der Verwaltung die Möglichkeit, dass anstatt des ge-
planten Neubaus am Heckweg das Interim auch dauerhaft die LG Longerich be-
herbergt (z. B. durch Ankauf der Immobilie)? 
 
4 Falls Frage 3 mit ja beantwortet wird: Welche alternativen Planungen oder Optio-
nen bestehen seitens der Verwaltung zur Nutzung des Grundstücks am Heckweg, 
ggfs. auch in Kooperation mit dem Eigentümer des benachbarten Festplatzes? 
 
5 Wieso wurde die BV Nippes, wenn sie schon nicht vorberatend beteiligt war, nicht 
im Nachgang in einer Mitteilung über den Vorgang informiert? 
 
 
 
gez. Müller

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Longericher Hauptstraße
  • Heckweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1119/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
23.05.2023
Erstellt
24.05.2023 10:54