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V/0679/2005

Ausbau

Vorlage 18.08.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 13.09.2005, TOP 3.4

Berichtsvorlage

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Übersichtsplan mit Detail

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Berichtsvorlage

4381 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Käthe-Kollwitz-Straße 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In den vergangen Jahren ist von den Anliegern der Käthe-Kollwitz-Straße mehrfach der Wunsch 
nach einer Verkehrsberuhigung geäußert worden. 
 
Bei einem Ortstermin am 07.06.2005 mit Vertretern der BV-Südost und dem Tiefbauamt wurde 
dieser Wunsch erneut von Anliegern vorgetragen und diskutiert. Das Tiefbauamt sagte zu, alle 
Möglichkeiten erneut zu prüfen und der BV anschließend zu berichten. 
 
 
Die Käthe-Kollwitz-Straße ist eine ca. 100 m lange Sackgasse mit anschließender Wendeanlage. 
Sie übernimmt maßgeblich eine Erschließungsfunktion der anliegenden Grundstücke (Wohnbe-
bauung mit 23 WE, eine Kindertagesstätte sowie zwei Garagenhöfe). Der Straßenquerschnitt 
bemisst sich zu: 
 
 0,50 m Schrammbord 
 3,50 m  Fahrbahn 
 2,00 m Längsparkstreifen 
 0,50 m  Schrammbord 
 
Ein Kfz-Durchgangsverkehr ist ausgeschlossen und Parksuchverkehr, hergerufen durch Nutzer 
der anliegenden Sportanlage oder auch durch Lehrkräfte der Eichendorffschule, muss als ver-
hältnismäßig gering angesehen werden. Das Verk ehrsaufkommen insgesamt wird als wohnum-
feldverträglich eingestuft.  
 
Eine verwaltungsinterne Überprüfung für eine Verkehrsberuhigung auf der Käthe-Kollwitz-Straße 
hat im letzten Jahr stattgefunden. Es kamen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Verkehrs-
beruhigung in Betracht.  
 
1a) Durch eine Umgestaltung des Straßenraumes in einen „verkehrsberuhigten Bereich“ (Zei-
chen 325) wäre eine Verkehrsberuhigung möglich, jedoch würde es einen erheblichen Verlust an 
öffentlichen Stellplätzen verursachen, da in einem solchen Bereich die Parkflächen ausgewiesen 
werden müssen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0679/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Petra.Scholte@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.08.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
 
1b) Alternativ, aber gleichfalls von Verlust von Parkflächen begleitende Möglichkeit, wäre das 
alternierende Parken.  
 
2) Die zweite Maßnahme zur Verkehrsberuhigung besteht durch den Einbau von einer Fahr-
bahnaufpflasterung im Einmündungsbereich Theodor-Heuss-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße. Vor 
Ort waren die Anlieger jedoch geteilter Meinung über diesen Vorschlag. 
 
Eine sonst im Stadtgebiet Münster übliche Art der Verkehrsberuhigung, nämlich das Aufstellen 
der Freiburger Kegel, ist in dieser Straße gänzlich nicht realisierbar, da die Straßenbreite (3,50 
m) nicht ausreicht. Es muss die Befahrbarkeit durch Feuerwehr- und Müllfahrzeuge gewährleistet 
bleiben. Des Weiteren sehen die mit Verkehrssicherheitsfragen betrauten Fachdienststellen der 
Verwaltung und der Polizei keinen zwingenden Handlungsbedarf für eine Verkehrsberuhigung 
der Käthe-Kollwitz-Straße, somit ist bislang von einer Verkehrsberuhigung abgesehen worden.  
 
Im Zuge der Erneuerungsarbeiten der nördlichen Stichwege der Käthe-Kollwitz-Straße und des 
Parkstreifen auf der Käthe-Kollwitz-Straße können nun die Einmündungen der Stichwege kos-
tengünstig als so genannte „Bordsteinnasen“ mit ausgebaut werden. Der Bordstein wird zur deut-
lichen Abgrenzung zwischen Parkstreifen und der einmündenden Stichwege nach vorn gezogen 
(siehe Detail der Anlage). Dieser Ausbau entspricht zum einen behindertengerechtem Bauen. 
Zum anderen dient er auch der Verkehrsberuhigung, da die Straßen in den Einmündungen ein-
geengt werden und somit die schnelle Durchfahrt verhindert wird. Das Anlegen der „Bordsteinna-
sen“ hat den Vorteil, dass ältere Menschen mit Rollatoren, gehbehinderte Menschen, Mütter mit 
Kinderwagen wie auch andere Verkehrsteilnehmer mehr Aufstellfläche erhalten, um somit „gesi-
chert“ auf die Straßenfläche der Käthe-Kollwitz-Straße zu gelangen. Diese Art von Ausbau hat 
gegenüber den o. g. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung nur einen Verlust von drei Stellplätzen 
vorzuweisen. Weiterhin würde der Ausbau die Reduzierung der Anliegerbeiträge (KAG) bedeu-
ten, weil diese Baukosten nicht umlagefähig sind. Das behindertengerechte Bauen wird aus einer 
eigens für diesen Zweck eingerichteten Haushaltstelle finanziert. 
 
Die Kosten für die 3 „Bordsteinnasen“ betragen ca. 2.300 €. Der Bau soll noch in diesem Jahr 
umgesetzt werden. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage 
Übersichtsplan mit Detail

Beratungsverlauf (1)

13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Käthe-Kollwitz-Straße
  • Theodor-Heuss-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0679/2005
Typ
Vorlage
Datum
18.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37