V/0679/2005
Ausbau
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
4381 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Käthe-Kollwitz-Straße Beratungsfolge 13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht Bericht: In den vergangen Jahren ist von den Anliegern der Käthe-Kollwitz-Straße mehrfach der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung geäußert worden. Bei einem Ortstermin am 07.06.2005 mit Vertretern der BV-Südost und dem Tiefbauamt wurde dieser Wunsch erneut von Anliegern vorgetragen und diskutiert. Das Tiefbauamt sagte zu, alle Möglichkeiten erneut zu prüfen und der BV anschließend zu berichten. Die Käthe-Kollwitz-Straße ist eine ca. 100 m lange Sackgasse mit anschließender Wendeanlage. Sie übernimmt maßgeblich eine Erschließungsfunktion der anliegenden Grundstücke (Wohnbe- bauung mit 23 WE, eine Kindertagesstätte sowie zwei Garagenhöfe). Der Straßenquerschnitt bemisst sich zu: 0,50 m Schrammbord 3,50 m Fahrbahn 2,00 m Längsparkstreifen 0,50 m Schrammbord Ein Kfz-Durchgangsverkehr ist ausgeschlossen und Parksuchverkehr, hergerufen durch Nutzer der anliegenden Sportanlage oder auch durch Lehrkräfte der Eichendorffschule, muss als ver- hältnismäßig gering angesehen werden. Das Verk ehrsaufkommen insgesamt wird als wohnum- feldverträglich eingestuft. Eine verwaltungsinterne Überprüfung für eine Verkehrsberuhigung auf der Käthe-Kollwitz-Straße hat im letzten Jahr stattgefunden. Es kamen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Verkehrs- beruhigung in Betracht. 1a) Durch eine Umgestaltung des Straßenraumes in einen „verkehrsberuhigten Bereich“ (Zei- chen 325) wäre eine Verkehrsberuhigung möglich, jedoch würde es einen erheblichen Verlust an öffentlichen Stellplätzen verursachen, da in einem solchen Bereich die Parkflächen ausgewiesen werden müssen. Vorlagen-Nr.: V/0679/2005 Auskunft erteilt: Frau Scholte Ruf: 492 66 45 E-Mail: Petra.Scholte@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 1b) Alternativ, aber gleichfalls von Verlust von Parkflächen begleitende Möglichkeit, wäre das alternierende Parken. 2) Die zweite Maßnahme zur Verkehrsberuhigung besteht durch den Einbau von einer Fahr- bahnaufpflasterung im Einmündungsbereich Theodor-Heuss-Straße / Käthe-Kollwitz-Straße. Vor Ort waren die Anlieger jedoch geteilter Meinung über diesen Vorschlag. Eine sonst im Stadtgebiet Münster übliche Art der Verkehrsberuhigung, nämlich das Aufstellen der Freiburger Kegel, ist in dieser Straße gänzlich nicht realisierbar, da die Straßenbreite (3,50 m) nicht ausreicht. Es muss die Befahrbarkeit durch Feuerwehr- und Müllfahrzeuge gewährleistet bleiben. Des Weiteren sehen die mit Verkehrssicherheitsfragen betrauten Fachdienststellen der Verwaltung und der Polizei keinen zwingenden Handlungsbedarf für eine Verkehrsberuhigung der Käthe-Kollwitz-Straße, somit ist bislang von einer Verkehrsberuhigung abgesehen worden. Im Zuge der Erneuerungsarbeiten der nördlichen Stichwege der Käthe-Kollwitz-Straße und des Parkstreifen auf der Käthe-Kollwitz-Straße können nun die Einmündungen der Stichwege kos- tengünstig als so genannte „Bordsteinnasen“ mit ausgebaut werden. Der Bordstein wird zur deut- lichen Abgrenzung zwischen Parkstreifen und der einmündenden Stichwege nach vorn gezogen (siehe Detail der Anlage). Dieser Ausbau entspricht zum einen behindertengerechtem Bauen. Zum anderen dient er auch der Verkehrsberuhigung, da die Straßen in den Einmündungen ein- geengt werden und somit die schnelle Durchfahrt verhindert wird. Das Anlegen der „Bordsteinna- sen“ hat den Vorteil, dass ältere Menschen mit Rollatoren, gehbehinderte Menschen, Mütter mit Kinderwagen wie auch andere Verkehrsteilnehmer mehr Aufstellfläche erhalten, um somit „gesi- chert“ auf die Straßenfläche der Käthe-Kollwitz-Straße zu gelangen. Diese Art von Ausbau hat gegenüber den o. g. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung nur einen Verlust von drei Stellplätzen vorzuweisen. Weiterhin würde der Ausbau die Reduzierung der Anliegerbeiträge (KAG) bedeu- ten, weil diese Baukosten nicht umlagefähig sind. Das behindertengerechte Bauen wird aus einer eigens für diesen Zweck eingerichteten Haushaltstelle finanziert. Die Kosten für die 3 „Bordsteinnasen“ betragen ca. 2.300 €. Der Bau soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden. In Vertretung gez. Joksch Stadtbaurat Anlage Übersichtsplan mit Detail
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Käthe-Kollwitz-Straße
- Theodor-Heuss-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0679/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37