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AN/0955/2021

Beschlossene Wohnbauprojekte ohne Bindung an das kooperative Baulandmodell

Gem. Anfrage nach § 4 (SPD) 27.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 2.3

Gem. Anfrage nach § 4 (SPD)

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Gem. Anfrage nach § 4 (SPD)

2905 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Freie Wähler Köln 
 
 
An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 
 
AN/0955/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
 
Beschlossene Wohnbauprojekte ohne Bindung an das kooperative Baulandmodell 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
das „Kooperative Baulandmodell“ der Stadt Köln trat am 24.02.2014 erstmals in Kraft. Fort-
geschrieben wurde es im Jahr 2017. Es steht für das Ziel der Schaffung von öffentlich geför-
dertem Wohnraum bei Neubauprojekten i.H.v. mindestens 30 Prozent.  
 
Bei Bürgern, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und auf diese Regelung ver-
trauen, sorgen jedoch anhaltende Presseberichterstattungen für Verwunderung, in denen 
über Neubaugebiete berichtet wird, in denen kaum oder keine geförderten Wohnungen er-
richtet werden.  
Zuletzt berichteten am 15.04.2021 die Kölnische Rundschau und der Kölner Stadt-Anzeiger 
Artikel über das Wohnviertel „Welle“, wo auf der Fläche der ehemaligen Deutsche-Welle 
Türme in Raderberg lediglich 10 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen entstehen, die 
noch dazu rein auf Freiwilligkeit der Investoren beruhen. Als Grund dafür wurde angegeben, 
dass die Genehmigung zu Zeiten vor in Kraft treten des Kooperativen Baulandmodells 2017 
erfolgte. Angesichts dessen, dass das Wohnviertel „Welle“ laut Presse erst im Jahr 2027 
fertig gestellt werden soll, bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche Bebauungspläne mit jeweils wie vielen Wohneinheiten befinden sich in der 
Verwaltung noch im Bearbeitungsstatus vor dem Satzungsbeschluss, deren Aufstel-

- 2 - 
 
lungsbeschluss unter die Bestimmungen des Kooperativen Baulandmodells 2014 
fällt?  
 
2. Welche Bebauungspläne mit jeweils wie vielen Wohneinheiten befinden sich in der 
Verwaltung noch im Bearbeitungsstatus vor dem Satzungsbeschluss, deren Aufstel-
lungsbeschluss unter die Übergangsregelung des Kooperativen Baulandmodells 
2017 fällt?  
 
3. Welche Bebauungspläne sind nach erfolgtem Satzungsbeschluss noch nicht realisiert 
oder im Bearbeitungsstatus der Baugenehmigung, deren Aufstellungsbeschluss unter 
die Bestimmungen des Kooperativen Baulandmodells 2014 oder die Übergangsrege-
lung des Kooperativen Baulandmodells 2017 fällt? 
 
4. Gibt es sonstige noch nicht realisierte Bebauungspläne für den Wohnungsbau in der 
Bearbeitung der Stadtverwaltung, die weder unter die Bestimmungen des Kooperati-
ven Baulandmodells von 2014 noch von 2017 fallen, da der Beginn der Bearbei-
tungszeit weiter zurück reicht? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann gez. Walter Wortmann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Ratsmitglied Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0955/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (SPD)
Datum
27.04.2021
Erstellt
27.04.2021 12:56