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Beschlossene Wohnbauprojekte ohne Bindung an das kooperative Baulandmodell

Gem. Anfrage nach § 4 (SPD) AN/0955/2021 vom 27.04.2021

Stand: Am 29.04.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Freie Wähler Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.04.2021 AN/0955/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Beschlossene Wohnbauprojekte ohne Bindung an das kooperative Baulandmodell Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, das „Kooperative Baulandmodell“ der Stadt Köln trat am 24.02.2014 erstmals in Kraft. Fort- geschrieben wurde es im Jahr 2017. Es steht für das Ziel der Schaffung von öffentlich geför- dertem Wohnraum bei Neubauprojekten i.H.v. mindestens 30 Prozent. Bei Bürgern, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und auf diese Regelung ver- trauen, sorgen jedoch anhaltende Presseberichterstattungen für Verwunderung, in denen über Neubaugebiete berichtet wird, in denen kaum oder keine geförderten Wohnungen er- richtet werden. Zuletzt berichteten am 15.04.2021 die Kölnische Rundschau und der Kölner Stadt-Anzeiger Artikel über das Wohnviertel „Welle“, wo auf der Fläche der ehemaligen Deutsche-Welle Türme in Raderberg lediglich 10 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen entstehen, die noch dazu rein auf Freiwilligkeit der Investoren beruhen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die Genehmigung zu Zeiten vor in Kraft treten des Kooperativen Baulandmodells 2017 erfolgte. Angesichts dessen, dass das Wohnviertel „Welle“ laut Presse erst im Jahr 2027 fertig gestellt werden soll, bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Bebauungspläne mit jeweils wie vielen Wohneinheiten befinden sich in der Verwaltung noch im Bearbeitungsstatus vor dem Satzungsbeschluss, deren Aufstel- - 2 - lungsbeschluss unter die Bestimmungen des Kooperativen Baulandmodells 2014 fällt? 2. Welche Bebauungspläne mit jeweils wie vielen Wohneinheiten befinden sich in der Verwaltung noch im Bearbeitungsstatus vor dem Satzungsbeschluss, deren Aufstel- lungsbeschluss unter die Übergangsregelung des Kooperativen Baulandmodells 2017 fällt? 3. Welche Bebauungspläne sind nach erfolgtem Satzungsbeschluss noch nicht realisiert oder im Bearbeitungsstatus der Baugenehmigung, deren Aufstellungsbeschluss unter die Bestimmungen des Kooperativen Baulandmodells 2014 oder die Übergangsrege- lung des Kooperativen Baulandmodells 2017 fällt? 4. Gibt es sonstige noch nicht realisierte Bebauungspläne für den Wohnungsbau in der Bearbeitung der Stadtverwaltung, die weder unter die Bestimmungen des Kooperati- ven Baulandmodells von 2014 noch von 2017 fallen, da der Beginn der Bearbei- tungszeit weiter zurück reicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann gez. Walter Wortmann SPD-Fraktionsgeschäftsführer Ratsmitglied Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf

  1. 29.04.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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