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1571/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich in der BV 6 betreffend den Verkauf des Wohnungsbestandes der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.05.2025

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5491 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1571/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich in 
der BV 6 betreffend den Verkauf des Wohnungsbestandes der ZBI/ZBVV in Köln-
Chorweiler 
Die Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich haben mit der Anfrage AN/0655/2025 die 
nachfolgenden Fragen bezüglich des Verkaufs des Wohnungsbestands der ZBI/ZBVV 
in Köln-Chorweiler an die I-Wohnen Unternehmensgruppe an die Verwaltung gestellt: 
 
1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass die ZBI/ZBVV die Wohnungen in 
Köln-Chorweiler verkaufen möchte? Sind die Wohnungen der Stadt Köln bezie-
hungsweise städtischen Unternehmen zum Verkauf angeboten worden? 
 
2. Hat es in diesem Fall eine Kommunikation mit der ZBI/ZBVV gegeben? Wenn 
ja, hat es seitens der Verwaltung Hinweise an die ZBI/ZBVV im Vorfeld eines 
möglichen Verkaufs der Wohnungen im Hinblick auf die laufenden Sanierungs-
maßnahmen beziehungsweise laufenden wohnungsrechtlichen Verfahren ge-
geben? 
 
3. Wann genau soll bei dem Verkauf an die I-Wohnen Unternehmensgruppe der 
Besitzübergang der Wohnungen erfolgen? Sind der Verwaltung Regelungen o-
der Absprachen im Rahmen des Verkaufs bezüglich der laufenden Sanierungs-
maßnahmen beziehungsweise laufenden wohnungsrechtlichen Verfahren sei-
tens der ZBI/ZBVV bekannt? Wenn ja, welche genau sind das? 
 
4. Sind der Verwaltung negative Auswirkungen bezüglich Verzögerungen bei der 
Umsetzung der laufenden Sanierungsmaßnahmen beziehungsweise woh-
nungsrechtlichen Verfahren durch den Verkauf bekannt? Wenn ja, welche Ge-
genmaßnahmen sieht die Verwaltung vor, um solchen negativen Auswirkungen 
zu begegnen? 
 
5. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die I-Wohnen Unternehmensgruppe 
als neuem Eigentümer vor? Hat die I-Wohnen Unternehmensgruppe aktuell in 
Köln einen Wohnungsbestand oder in der Vergangenheit schon einmal gehabt? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.)

2 
 
 
Die Verwaltung wurde erstmalig unmittelbar vor der offiziellen Pressemitteilung der 
ZBI am 27.02.2025 über die zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte notarielle Beurkun-
dung des Verkaufs in Kenntnis gesetzt. Ein Angebot zum Verkauf des Wohnungsbe-
standes an die Stadt Köln beziehungsweise die städtischen Unternehmen ist der Ver-
waltung nicht bekannt. 
 
zu 2.) 
 
Da die Verwaltung erst nach dem Verkauf des Wohnungsbestandes über diesen in 
Kenntnis gesetzt wurde, fand eine dahingehende Kommunikation vor dem Verkauf 
nicht statt. 
 
zu 3.) 
 
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist der Besitzübergang für das 
3. Quartal 2025 geplant. Von eventuellen privatrechtlichen Absprachen zwischen der 
ZBI/ZBVV und der I-Wohnen-Gruppe in Bezug auf die geplanten Sanierungsmaßnah-
men und die laufenden wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren hat die Verwaltung 
keine Kenntnis. 
 
zu 4.) 
 
Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine negativen Auswirkungen auf die be-
reits begonnenen Sanierungsmaßnahmen sowie sämtliche wohnungsaufsichtsrechtli-
che Verfahren bekannt. 
 
Die Verwaltung wird gegenüber der neuen Eigentümerin weiterhin auf eine langfristige 
Verbesserung der örtlichen Gegebenheiten durch die Durchführung der beabsichtig-
ten Sanierungsarbeiten hinwirken. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung bereits Kon-
takt zu der I-Wohnen-Gruppe aufgenommen. Ein erstes gemeinsames Gespräch ist  
zeitnah geplant. 
 
Ungeachtet dessen werden die laufenden wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren 
bis auf Weiteres fortgeführt und neue Verfahren werden weiterhin eröffnet. Vorerst ge-
gen die ZBI-Gruppe beziehungsweise die als Verwalter beauftragte ZBVV, sow eit er-
forderlich nach Besitzübergang gegen die neue Eigentümerin oder Hausverwaltung. 
 
Bis zum tatsächlichen Übergang des Eigentums ist die ZBI beziehungsweise die als 
Verwalter beauftragte ZBVV auch weiterhin für den ordnungsgemäßen Zustand der 
Wohnungen verantwortlich und somit Adressatin der hier getroffenen ordnungsbe-
hördlichen Maßnahmen. Aktuell ist unklar, ob die Veräußerung der Bestände auch 
den Wechsel der Verwaltungsgesellschaft nach sich zieht. Sollte dies nicht der Fall 
sein, gelten die bisherigen Maßnahmen einschließlich Zwangsmitteln weiter fort. Sollte 
eine neue Verwaltungsgesellschaft für die Bestände zuständig werden, gelten die An-
ordnungen nur dann weiter, wenn es zu einer Rechtsnachfolge zwischen bisheriger 
und neuer Verwaltungsgesellschaft kommt (vergleiche § 19 Absatz 6 Wohnraumstär-
kungsgesetz [WohnStG NRW]). Dort, wo es aufgrund eines Rechtsträgerwechsels o-
der neuer Mängel notwendig ist, werden neue Verfahren eingeleitet werden. 
 
Für die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln kommt eine Rechtsnachfolge 
grundsätzlich nicht in Betracht, da diese nicht auf die betroffenen Wohneinheiten be-
zogen sind. Es handelt sich vielmehr um auf den Adressaten bezogene Beugemittel, 
die wegen ihrer höchstpersönlichen Natur nicht übergangsfähig sind (Bundesverwal-
tungsgericht [BVerwG], Urteil vom 10. Januar 2012 – Aktenzeichen: 7 C 6.11). Sollte

3 
 
es einen Rechtsnachfolger geben, wird der Erlass neuer Zwangsgeldandrohungen ge-
prüft werden. 
 
zu 5.) 
 
In Verfahren der Wohnungsaufsicht der Stadt Köln ist die I-Wohnen Gruppe bislang 
nicht in Erscheinung getreten. Es liegen aktuell keine weiteren Informationen zu der I-
Wohnen Gruppe vor.

Beratungsverlauf (2)

22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1571/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.05.2025
Erstellt
20.05.2025 12:02