1571/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich in der BV 6 betreffend den Verkauf des Wohnungsbestandes der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5491 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 1571/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich in der BV 6 betreffend den Verkauf des Wohnungsbestandes der ZBI/ZBVV in Köln- Chorweiler Die Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich haben mit der Anfrage AN/0655/2025 die nachfolgenden Fragen bezüglich des Verkaufs des Wohnungsbestands der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler an die I-Wohnen Unternehmensgruppe an die Verwaltung gestellt: 1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass die ZBI/ZBVV die Wohnungen in Köln-Chorweiler verkaufen möchte? Sind die Wohnungen der Stadt Köln bezie- hungsweise städtischen Unternehmen zum Verkauf angeboten worden? 2. Hat es in diesem Fall eine Kommunikation mit der ZBI/ZBVV gegeben? Wenn ja, hat es seitens der Verwaltung Hinweise an die ZBI/ZBVV im Vorfeld eines möglichen Verkaufs der Wohnungen im Hinblick auf die laufenden Sanierungs- maßnahmen beziehungsweise laufenden wohnungsrechtlichen Verfahren ge- geben? 3. Wann genau soll bei dem Verkauf an die I-Wohnen Unternehmensgruppe der Besitzübergang der Wohnungen erfolgen? Sind der Verwaltung Regelungen o- der Absprachen im Rahmen des Verkaufs bezüglich der laufenden Sanierungs- maßnahmen beziehungsweise laufenden wohnungsrechtlichen Verfahren sei- tens der ZBI/ZBVV bekannt? Wenn ja, welche genau sind das? 4. Sind der Verwaltung negative Auswirkungen bezüglich Verzögerungen bei der Umsetzung der laufenden Sanierungsmaßnahmen beziehungsweise woh- nungsrechtlichen Verfahren durch den Verkauf bekannt? Wenn ja, welche Ge- genmaßnahmen sieht die Verwaltung vor, um solchen negativen Auswirkungen zu begegnen? 5. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über die I-Wohnen Unternehmensgruppe als neuem Eigentümer vor? Hat die I-Wohnen Unternehmensgruppe aktuell in Köln einen Wohnungsbestand oder in der Vergangenheit schon einmal gehabt? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) 2 Die Verwaltung wurde erstmalig unmittelbar vor der offiziellen Pressemitteilung der ZBI am 27.02.2025 über die zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte notarielle Beurkun- dung des Verkaufs in Kenntnis gesetzt. Ein Angebot zum Verkauf des Wohnungsbe- standes an die Stadt Köln beziehungsweise die städtischen Unternehmen ist der Ver- waltung nicht bekannt. zu 2.) Da die Verwaltung erst nach dem Verkauf des Wohnungsbestandes über diesen in Kenntnis gesetzt wurde, fand eine dahingehende Kommunikation vor dem Verkauf nicht statt. zu 3.) Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist der Besitzübergang für das 3. Quartal 2025 geplant. Von eventuellen privatrechtlichen Absprachen zwischen der ZBI/ZBVV und der I-Wohnen-Gruppe in Bezug auf die geplanten Sanierungsmaßnah- men und die laufenden wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren hat die Verwaltung keine Kenntnis. zu 4.) Der Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine negativen Auswirkungen auf die be- reits begonnenen Sanierungsmaßnahmen sowie sämtliche wohnungsaufsichtsrechtli- che Verfahren bekannt. Die Verwaltung wird gegenüber der neuen Eigentümerin weiterhin auf eine langfristige Verbesserung der örtlichen Gegebenheiten durch die Durchführung der beabsichtig- ten Sanierungsarbeiten hinwirken. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung bereits Kon- takt zu der I-Wohnen-Gruppe aufgenommen. Ein erstes gemeinsames Gespräch ist zeitnah geplant. Ungeachtet dessen werden die laufenden wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren bis auf Weiteres fortgeführt und neue Verfahren werden weiterhin eröffnet. Vorerst ge- gen die ZBI-Gruppe beziehungsweise die als Verwalter beauftragte ZBVV, sow eit er- forderlich nach Besitzübergang gegen die neue Eigentümerin oder Hausverwaltung. Bis zum tatsächlichen Übergang des Eigentums ist die ZBI beziehungsweise die als Verwalter beauftragte ZBVV auch weiterhin für den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnungen verantwortlich und somit Adressatin der hier getroffenen ordnungsbe- hördlichen Maßnahmen. Aktuell ist unklar, ob die Veräußerung der Bestände auch den Wechsel der Verwaltungsgesellschaft nach sich zieht. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die bisherigen Maßnahmen einschließlich Zwangsmitteln weiter fort. Sollte eine neue Verwaltungsgesellschaft für die Bestände zuständig werden, gelten die An- ordnungen nur dann weiter, wenn es zu einer Rechtsnachfolge zwischen bisheriger und neuer Verwaltungsgesellschaft kommt (vergleiche § 19 Absatz 6 Wohnraumstär- kungsgesetz [WohnStG NRW]). Dort, wo es aufgrund eines Rechtsträgerwechsels o- der neuer Mängel notwendig ist, werden neue Verfahren eingeleitet werden. Für die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln kommt eine Rechtsnachfolge grundsätzlich nicht in Betracht, da diese nicht auf die betroffenen Wohneinheiten be- zogen sind. Es handelt sich vielmehr um auf den Adressaten bezogene Beugemittel, die wegen ihrer höchstpersönlichen Natur nicht übergangsfähig sind (Bundesverwal- tungsgericht [BVerwG], Urteil vom 10. Januar 2012 – Aktenzeichen: 7 C 6.11). Sollte 3 es einen Rechtsnachfolger geben, wird der Erlass neuer Zwangsgeldandrohungen ge- prüft werden. zu 5.) In Verfahren der Wohnungsaufsicht der Stadt Köln ist die I-Wohnen Gruppe bislang nicht in Erscheinung getreten. Es liegen aktuell keine weiteren Informationen zu der I- Wohnen Gruppe vor.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1571/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 20.05.2025 12:02