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A-W/0012/2017

Nutzung der neu entstandenen öffentlichen Grünfläche durch das Jugendzentrum Paulushof

Antrag an die BV West 28.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.09.2017, TOP 10.4

Originalantrag

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Lageplan

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Stellungnahme Verwaltung

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Originalantrag

1266 Zeichen

CDU Bezirksvertretung Münster - West 
 
 
Münster, 21.03.2017 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
          A-W/0012/2017 
 
 
A n t r a g 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Jugendzentrum Paulushof Vorschläge 
zu machen, wie die neu entstandene öffentliche Grünfläche Am Hof Schultmann vom 
Jugendzentrum mitgenutzt werden kann. 
 
 
Begründung: 
 
Das Jugendzentrum Paulushof hat aufgrund der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum 
einen Großteil seiner Außenflächen verloren. Die CDU hatte im Rahmen des B-Plan-
Verfahrens einen Fußweg am Jugendzentrum angeregt, der soeben fertiggestellt wurde. 
Daneben ist eine kleine öffentliche Grünfläche im Entstehen, die vom Jugendzentrum z.B. in 
Form einer Patenschaft o.ä. mitgenutzt werden könnte. Dabei muss allerdings die Sicherheit 
der Kinder in Bezug auf den Verkehr auf der Straße Am Hof Schultmann gewährleistet 
werden. Die Möglichkeiten, die Fläche für eine derartige Nutzung herzurichten, sollte mit 
dem Jugendzentrum geklärt werden.  
  
 
 
Gezeichnet: 
Bernd Krekeler Thomas Lilge 
Peter Wolfgarten Peter Hamann 
Nils Schappler Christian Hinzmann 
Markus von Diepenbroick-Grüter Thomas Bartelt

Lageplan

707 Zeichen

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Paulushof 
Jugendzentrum 
(Darstellung nachrichtlich) 
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Legende 
Für das Jugendzentrum nutzbare Fläche (ca. 200 m2) . 
Projektnummer: 3000 
Plan Nr.: Ü-003.1 Datum: 12,06.20,17 
Amtslelter: 
Bruns 
Bearbeltet: 
L. Brüggemeler 
Abtellungslelter: 
Stoldt 
Gezeichnet: 
L. Brüggemeler 
Fachstellenleiter: 
J. Hoffmann 
1111111 MÜNSTER 
Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit 
/.J. Straßengrün 
Maßstab: 1 :200 'Am' Hof Schultmann / 
1---G-eä-n-de_rt_: - - - --'-- - - --'-- - -.j Brockmannstraße 
·:r· r · 1··- ~::;:~~

Stellungnahme Verwaltung

2812 Zeichen

STADT 1111111 MÜNSTER 
21.06.20F 
67 44 
Herr Kuttenkeuler 
67 20 0036 
Bezirksvertretung Münster-West 
über. 
Herrn Stadtrat Peck 
~
TMÜNSTER 
. , 8. JUNI 2017 
Amt f~r ·r er- u. Ratssorvice 
, Bezirksverwaltung West 
Antrag lfd. Nr. A-W/0012/2017 der CDÜ-Fraktion vom 21.03.2017 
Antrag: 
Die Verwaltung wird beauftragt; in Absprache mit dem Jugendzentrum Paulushof Vorschläge 
zu machen, wie die neu entstandene öffentliche Grünfläche Am Hof Schultmann vom Ju­ 
gendzentrum mitgenutzt werden kann. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Nördlich des neu errichteten Jugendzentrums Paulushof befindet sich ein ca. 12,0 m breites 
städtisches Grundstück, das im Bebauungsplan Nr. 396 mit einer Breite von ca. 3,2 m als 
Fläche für den Gemeinbedarf und mit einer Breite von ca. 8,8 m als öffentliche Grünfläche 
ausgewiesen ist. Zur sicheren Erschließung des Gebietes wurde ein 2,0 m breiter Streifen 
innerhalb der öffentlichen Grünfläche entlang der Straße Am Hof Schultmann als Gehweg 
ausgebaut. 
Im Zuge der Neugestaltung des Gesamtareals Paulushof wurde seitens des Amtes für Grün­ 
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit das verbleibende städtische Grundstück neu gestaltet. 
Gestaltungsmotiv war die westlich angrenzende öffentliche Grünfläche mit einer Eichenreihe 
sowie südlich vorgelagerten Rasenflächen. Die Baumaßnahme wurdei m Frühjahr 2017 ab­ 
geschlossen. Eine Nutzbarkeit der Rasenfläche ist erst zum Sommer 2017 gegeben. 
Die Vorprüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine Teilnutzung der öffentlichen Grünflä­ 
che einschließlich der städtischen Liegenschaft außerhalb der öffentlichen Grünfläche unter 
folgenden Bedingungen möglich ist (vgl. beigefügter Lageplan): · 
• Ein 3,50 m breiter Streifen zur Straße ani Am Hof Schulmann verbleibt aus gestalteri­ 
schen Gründen in Fortsetzung der bestehenden Eichenbaumreihe als öffentliche 
Grünfläche. Die bereits gepflanzten Bäume werden seitens der Stadt Münster mit 
Bodendeckern unterpflanzt und gepflegt. 
• Die verbleibende, zum Jugendzentrum hin orientierte Rasenfläche von ca. 200 m2 
Größe könnte in die Nutzung und Pflege des Jugendzentrums übergehen. Hierzu ist. 
vom Jugendzentrum ein Stabgitterzaun in anthrazit mit einer Höhe von 1,25 m an der 
Grenze zur öffentlichen Grünfläche zu errichten. Die Einzäunung ermöglichtein siche­ 
res Bespielen. Eine uneingeschränkte Nutzung für Ballspiele ist nicht möglich. Sie ist 
1

- 2 - 
an dieser Stelle in Verbindung mit den dann erforderlichen höheren Zauneinrichtun­ 
gen jedoch aus gestalterischen Gründen auch nicht angemessen. 
Die Zurverfügungstellung der Fläche bedarf eines Vertrages mit der St. Anna Kirchenge­ 
rnelnde. Die Verwaltung wird sich zeitnah mit der St.Anna-Kirchengemeinde in Verbindung 
setzen, um die Rahmenbedingungen und Konditionen zu erörtern. 1 
i.A. 
gez. 
Stoldt 
2

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brockmannstraße
  • Am Hof Schultmann

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Details

Aktenzeichen
A-W/0012/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
28.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37