A-W/0012/2017
Nutzung der neu entstandenen öffentlichen Grünfläche durch das Jugendzentrum Paulushof
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Originalantrag
1266 Zeichen
CDU Bezirksvertretung Münster - West
Münster, 21.03.2017
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0012/2017
A n t r a g
Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Jugendzentrum Paulushof Vorschläge
zu machen, wie die neu entstandene öffentliche Grünfläche Am Hof Schultmann vom
Jugendzentrum mitgenutzt werden kann.
Begründung:
Das Jugendzentrum Paulushof hat aufgrund der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
einen Großteil seiner Außenflächen verloren. Die CDU hatte im Rahmen des B-Plan-
Verfahrens einen Fußweg am Jugendzentrum angeregt, der soeben fertiggestellt wurde.
Daneben ist eine kleine öffentliche Grünfläche im Entstehen, die vom Jugendzentrum z.B. in
Form einer Patenschaft o.ä. mitgenutzt werden könnte. Dabei muss allerdings die Sicherheit
der Kinder in Bezug auf den Verkehr auf der Straße Am Hof Schultmann gewährleistet
werden. Die Möglichkeiten, die Fläche für eine derartige Nutzung herzurichten, sollte mit
dem Jugendzentrum geklärt werden.
Gezeichnet:
Bernd Krekeler Thomas Lilge
Peter Wolfgarten Peter Hamann
Nils Schappler Christian Hinzmann
Markus von Diepenbroick-Grüter Thomas Bartelt
Lageplan
707 Zeichen
/ \ \ /· \ \ --- --- ·---- Rasen --------- --------- ' ' Pflaster, vorh. " e 0 Eiche 0 Paulushof Jugendzentrum (Darstellung nachrichtlich) ~ ~ ~ -;;;,- ~ :c-- \\ \\ \\ \\ \\ \\ \\ \\ \\ \ .\ · .. \\. ' \ L. ~ \ Legende Für das Jugendzentrum nutzbare Fläche (ca. 200 m2) . Projektnummer: 3000 Plan Nr.: Ü-003.1 Datum: 12,06.20,17 Amtslelter: Bruns Bearbeltet: L. Brüggemeler Abtellungslelter: Stoldt Gezeichnet: L. Brüggemeler Fachstellenleiter: J. Hoffmann 1111111 MÜNSTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit /.J. Straßengrün Maßstab: 1 :200 'Am' Hof Schultmann / 1---G-eä-n-de_rt_: - - - --'-- - - --'-- - -.j Brockmannstraße ·:r· r · 1··- ~::;:~~
Stellungnahme Verwaltung
2812 Zeichen
STADT 1111111 MÜNSTER 21.06.20F 67 44 Herr Kuttenkeuler 67 20 0036 Bezirksvertretung Münster-West über. Herrn Stadtrat Peck ~ TMÜNSTER . , 8. JUNI 2017 Amt f~r ·r er- u. Ratssorvice , Bezirksverwaltung West Antrag lfd. Nr. A-W/0012/2017 der CDÜ-Fraktion vom 21.03.2017 Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt; in Absprache mit dem Jugendzentrum Paulushof Vorschläge zu machen, wie die neu entstandene öffentliche Grünfläche Am Hof Schultmann vom Ju gendzentrum mitgenutzt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Nördlich des neu errichteten Jugendzentrums Paulushof befindet sich ein ca. 12,0 m breites städtisches Grundstück, das im Bebauungsplan Nr. 396 mit einer Breite von ca. 3,2 m als Fläche für den Gemeinbedarf und mit einer Breite von ca. 8,8 m als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Zur sicheren Erschließung des Gebietes wurde ein 2,0 m breiter Streifen innerhalb der öffentlichen Grünfläche entlang der Straße Am Hof Schultmann als Gehweg ausgebaut. Im Zuge der Neugestaltung des Gesamtareals Paulushof wurde seitens des Amtes für Grün flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit das verbleibende städtische Grundstück neu gestaltet. Gestaltungsmotiv war die westlich angrenzende öffentliche Grünfläche mit einer Eichenreihe sowie südlich vorgelagerten Rasenflächen. Die Baumaßnahme wurdei m Frühjahr 2017 ab geschlossen. Eine Nutzbarkeit der Rasenfläche ist erst zum Sommer 2017 gegeben. Die Vorprüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine Teilnutzung der öffentlichen Grünflä che einschließlich der städtischen Liegenschaft außerhalb der öffentlichen Grünfläche unter folgenden Bedingungen möglich ist (vgl. beigefügter Lageplan): · • Ein 3,50 m breiter Streifen zur Straße ani Am Hof Schulmann verbleibt aus gestalteri schen Gründen in Fortsetzung der bestehenden Eichenbaumreihe als öffentliche Grünfläche. Die bereits gepflanzten Bäume werden seitens der Stadt Münster mit Bodendeckern unterpflanzt und gepflegt. • Die verbleibende, zum Jugendzentrum hin orientierte Rasenfläche von ca. 200 m2 Größe könnte in die Nutzung und Pflege des Jugendzentrums übergehen. Hierzu ist. vom Jugendzentrum ein Stabgitterzaun in anthrazit mit einer Höhe von 1,25 m an der Grenze zur öffentlichen Grünfläche zu errichten. Die Einzäunung ermöglichtein siche res Bespielen. Eine uneingeschränkte Nutzung für Ballspiele ist nicht möglich. Sie ist 1 - 2 - an dieser Stelle in Verbindung mit den dann erforderlichen höheren Zauneinrichtun gen jedoch aus gestalterischen Gründen auch nicht angemessen. Die Zurverfügungstellung der Fläche bedarf eines Vertrages mit der St. Anna Kirchenge rnelnde. Die Verwaltung wird sich zeitnah mit der St.Anna-Kirchengemeinde in Verbindung setzen, um die Rahmenbedingungen und Konditionen zu erörtern. 1 i.A. gez. Stoldt 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Brockmannstraße
- Am Hof Schultmann
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0012/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 28.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37