3194/2017
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg - Umplanungsbeschluss
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Anlage 01 Luftbild
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E 32355645 N 5651075 E 32355475N 5650835 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecksnummer, Abfrageebene Maßstab 1:1000 Datum: 18.10.2017 KölnGIS 100 m
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 3194/2017 Freigabedatum 23.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Lachemer Weg, 50737 Köln-Longerich - Neu- / Umplanungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die bislang auf Grundlage der Beschlussfassung 2649/2013 vom 11.02.2014 durchgeführten Planungen zur Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete einzustellen und die Pl a- nungen zu einem konventionellen Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städt i- schen Grundstück Lachemer Weg, 50737 Köln-Longerich, Gemarkung: Longerich, Flur: 97, Flurstück: 273 aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfspl a- nung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik, Vermessung, Boden - und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 180.000 € brutto. Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlun gen in Höhe von insgesamt 180.000 € ste- hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-5-5128, die notwendigen Mittel zur Verfügung. Integrationsrat 04.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Bauausschuss 11.12.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 180.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Der Stadt Köln obliegt die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung für Personen, die vom Wo h- nungsmarkt ausgegrenzt werden, insbesondere für obdachlos gewordene Personen oder Klientelen, die keine anderweitige Möglichkeit haben, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen. Die Unterbri n- gungsverpflichtung besteht auch für Geflüchtete, deren Zugangszahl sich in den letzten Jahren um ein Vielfaches erhöht hat. Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015 -2016, wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhe i- ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) pr iorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurüc k- gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehende n Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, we l- che sowohl Ressourcen für Geflüchtete, vor allem aber auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. Die Umsetzung soll im Rahmen des sozial geförderten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch genommen werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hierdurch entsteht ein größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu geschaffenen Wohnraums, gleichermaßen für die am Wohnungsmarkt Benachteiligten sowie auch für anerkannte Geflüchtete. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 11.02.2014 für den Standort Lachemer Weg die Aufnahme der Planung zur Errichtung von Wohngebäuden in konventioneller Bauweise zur ausdrückli chen Unte r- 3 bringung von Flüchtlingsfamilien beschlossen. Dazu ermächtigte er die Verwaltung, die Leistung s- phasen eins bis vier HOAI zu beauftragen. Die daraufhin erfolgte Planung wurde vom RPA insbeso n- dere aus Kostengründen nicht anerkannt. Auch die anschli eßende Umplanung konnte die Kostensitu- ation und Planungsqualität nicht wesentlich verbessern. Bislang wurden für die bereits beauftragten und durchgeführten Planungsleistungen bereits 223.940,94 € verausgabt. Planungsvorhaben Den eingangs dargestellten Hi ntergrund berücksichtigend beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, auf dem Grundstück am Lachemer Weg die Planungen dergestalt aufzunehmen, einen sozial geförderten Wohnungsbau zu schaffen, der einerseits anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung integriert u nd auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein schafft. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pl a- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt ca. 3.000 m² großen städtischen Grun d- stücksteilfläche festgestellt. Auf dieser Fläche soll ein öffentlich gefördertes Wohngebäude mit drei Vollgeschossen und Dachgeschoss errichtet werden. Insgesamt können auf dem Gr undstück voraus- sichtlich ca. 16-20 abgeschlossene Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von bis zu 1.300 m² für bis zu 60 Personen entstehen. Es werden verschiedene Wohnungszuschnitte geplant, welche sowohl Alleinstehenden als auch Klein - und Großfamilien ein Zuhause bieten. Durch die Einhaltung der Wohnraumförderbestimmungen werden die Wohnungen zudem barrierefrei und gemäß der akt u- ellen Energieeinsparverordnung errichtet. Die Planung für ein derartiges Gebäude tangiert die bereits auf dem Grundstück vo rhandene Bebauung nicht und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nu t- zung in die nähere Umgebung ein. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche soll im Rahmen der Planung optimal ausgenutzt we r- den. Die abschließenden Bebauungsmöglichkeiten und der g enaue Wohnungsschlüssel lassen sich allerdings erst nach Abschluss der Entwurfsplanung unter Einbeziehung sozialer Aspekte verbindlich festlegen. Auf Basis der erarbeiteten Planungsunterlagen wird dem Rat ein entsprechender Baub e- schluss zur Entscheidung vorgelegt. Zunächst soll nunmehr ein Architekturbüro mit der Vor - und Entwurfsplanung zur Neubebauung b e- auftragt werden und die notwendigen Stellungnahmen (Vermessung, Bodengutachten, Schad - stoffgutachten etc.) eingeholt werden. Zudem sind Planer für die te chnische Gebäudeausstattung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Kölner Vergabeordnung (KVO). Die geschätzten Gesamtbaukosten für den Neubau kö nnen mit ca. 3 Mio. € brutto beziffert werden. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 -3 (Grundlagenermittlung, Vorpla- nung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 180.000 € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Koste n- berechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Die reine Bauzeit beträgt vorau s- sichtlich 18 Monate. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes wird bei 60 Ja hren liegen. Nach derzeitiger und pro g- nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. Finanzierung Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 180.000 € st e- hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 5620-1004-5-5128, die notwendigen Mittel zur Verfügung. Anlagen
Anlage 02 Flurkarte
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E 32355647 N 5651078 E 32355477N 5650838 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1000 Datum: 18.10.2017 KölnGIS 100 m
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3194/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.11.2017
- Erstellt
- 17.10.2017 07:00