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V/0503/2008

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Werkstatthalle am Standort Rösnerstraße

Vorlagen 02.06.2008

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Nächste Beratung: Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 04.06.2008, TOP 4

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Beschlussvorlage

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V/0503/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Werkstatthalle am Standort Rösnerstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.06.2008 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Errichtung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der Werkstatthalle am Standort 
Rösnerstraße durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird zugestimmt. Die Gesamtleistung 
der Anlage beträgt rd. 117 kWp. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Gesamtkosten der 
Anlage auf netto ca. 596.000,00 € (brutto 709.240,00 €) 
 
2. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden ermächtigt, die Lieferung und Montage der Photo-
voltaikanlage im Rahmen von Preisanfragen bzw. Preisverhandlungen zu vergeben.  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Betriebskosten von ca. 2.000,00 € pro Jahr für Versiche-
rung und evtl. Wartungsarbeiten zu berücksichtigen sind.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Vermögensplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Der Ansatz setzt sich zusammen aus Deckungsgeldern für nicht realisierte Maßnahmen in 2008 in 
Höhe von 400.000 € für den Schmutzwasseranschluss 3 BA ZDM II und 200.000 € für Erneuerung 
der Bau- und Maschinentechnik der Sickerwasserbehandlungsanlage. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0503/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Brügmann 
Ruf: 
60 52 51 
E-Mail: 
Bruegmann@awm.stadt-muenster.de 
Datum: 
02.06.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0503/2008 
Begründung: 
Mit Beschluss des Werkssausschusses vom 22.08.2007 (Vorlage V/603/2007) wurden die AWM 
ermächtigt, die Ausschr
eibung und Vergabe der Baumaßnahme zur Errichtung einer Photovoltaik-
anlage auf der Fahrzeughalle am Standort Rösnerstraße durchzuführen. Der Auftrag der Baumaß-
nahme wurde mit Beschluss vom 23.11.2007 (Vorlage V/938/2007) vergeben. Am 16. Mai 2008 
ging die Anlage mit einer Gesamtleistung von rd. 163 kWp offiziell in Betrieb.  
 
Mit dem Konzept „Erneuerbare Energien“ will die Landesregierung NRW durch Erhöhung des An-
teils erneuerbarer Energien am Energiemix einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Mit 
der installierten Photovoltaikanlage am Standort Rösnerstraße tragen die AWM zu dem von der 
Landesregierung im Februar 2007 beschlossenen Ausbau erneuerbarer Energien bei.  
Die am Standort Rösnerstraße vorhandenen Dach- und Fassadenflächen weisen jedoch ein hohes  
Erweiterungspotenzial a
uf. Je nach Erfahrung mit der bereits installierten Anlage war es von den 
AWM geplant, diese Flächen mittelfristig ebenfalls zu erschließen. Aufgrund der seitens der Bun-
desregierung beabsichtigten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist nunmehr 
Eile geboten.   
 
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat aufgrund des Erfah-
rungsberichts zum EEG vom Juli 2007 Handlungsempfehlungen zur Novellierung erarbeitet.  
 
Am 05.12.2007 wurde der Kabinettsentwurf EEG 2009 veröffentlicht. Durch die Novellierung des 
EEG muss ab 2009 mit einer Verringerung der Einspeisevergütung von rd. 9 % statt bisher 5 %  
gerechnet werden. In der folgenden Tabelle sind die derzeit geplanten Änderungen in der Vergü-
tung für 2009 dargestellt.  
 
 Anlagen auf Dachflächen 
Jahr der  
Inbetriebnahme 
bis einschl. 30 kW 
in ct/kWh 
bis einschl. 100 kW 
in ct/kWh 
ab 100 kW 
in ct/kWh 
2008 (altes EEG) 46,75 44,48 43,99 
ab 2009  
(altes EEG) 
42,48 
(44,41) 
40,36 
(42,26) 
39,90 
(41,79) 
 
 
 
Vor diesem Hintergrund haben die AWM die Möglichkeit einer Erweiterung der vorhandenen Pho-
tovoltaikanla
ge im Bereich des Betriebsgeländes Rösnerstraße und deren Realisierung in 2008 
geprüft. (Der Werksausschuss wurde in der Sitzung am 17.04.2008 über eine mögliche Erweite-
rung unterrichtet.) Als möglicher Standort hat sich dabei die Dach- und Fassadenfläche des Werk-
stattgebäudes herausgestellt.  
Es ist beabsichtigt, die potenziellen Erweiterungsflächen mit der maximal größten Modulfläche zu 
belegen. Nach ersten P
lanungen beträgt die unter Berücksichtigung von Verschattungseffekten 
maximal belegbare Dachfläche rd. 700 m². Die mögliche Fassadenfläche umfasst rd. 200 m².  
Für die Dachflächen werden voraussichtlich polykristalline Module eingesetzt. Bei einer Leistung 
von rd. 205 Wp/Modul und einer Modulfläche vo
n ca. 1,5 m² können rd. 478 Module mit einer Ge-
samtleistung von ca. 98 kWp installiert werden.  
Für die Fassade kommen aufgrund der ungünstigeren Sonnenausrichtung unter Umständen sog. 
Dünnschicht
module in Frage, da diese auch bei diffusen Lichtverhältnissen günstige Erträge auf-

- 3 - 
V/0503/2008 
weisen. Bei einer Leistung von rd. 85 Wp/Modul und einer Modulfläche von ca. 0,9 m² können rd. 
216 Dünnschichtmodule mit einer Gesamtleistung von ca. 18 kWp installiert werden.  
 
Wirtschaftlichkeit 
 
Aufgrund der zu erwarte
nden Verringerung der Vergütung ab 2009 ist derzeit eine erhöhte Nach-
frage nach PV-Anlagen zu verzeichnen. Gleichzeitig nimmt die Verfügbarkeit von freien Modulkon-
tingenten ab, da auch sehr viele Module aus dem europäischen Ausland (insbesondere Spanien) 
nachgefragt werden. Dies zusammen führt derzeit zu einem Preisanstieg auf dem Modulmarkt. 
Eine für die oben geplante Anlage durchgeführte erste orientierende Preisvoranfrage hat diesen 
Trend bestätigt. Danach ist mit Anschaffungskosten in Höhe von netto rd. 586.000,00 EUR zu 
rechnen. Die spez. Anschaffungskosten betragen rd. 5.000 EUR/kWp und liegen damit rd. 400 
€/kWp über dem Ausschreibungsergebnis vom Dezember 2007. Für bauseitige Leistungen wie 
Projektierung, Blitzschutzanlage und Netzanschlusskosten werden netto rd. 10.000,00 EUR ange-
setzt. Damit betragen die Gesamtkosten gemäß vorliegender Preisanfrage netto rd. 596.000,00 
EUR.  
Es ist daher geplant, über weitere Preisanfragen (Angefragt werden in erster Linie die Anbieter der 
Ausschreibung vom Dez. 2007) ein wirtschaftlicheres Ergebnis zu erreichen. 
 
Freihändige Vergabe 
 
Aufgrund der aktuellen 
Marktlage ist es erforderlich, Lieferkontingente für PV-Module frühzeitig zu 
sichern, da derzeit schon absehbar ist, dass bei einer Bestellung im Juli eine Lieferung der Module 
erst im September erfolgen wird. Unter Berücksichtigung einer drei bis viermonatigen Bauzeit ist 
zur Realisierung der geplanten Anlage daher eine verbindliche Auftragsvergabe bis spätestens 
Mitte Juli zwingend erforderlich. 
 
Eine öffentliche Ausschreibung dieser Anlage erscheint bei der derzeitigen Marktsituation nicht 
erfolgversprechend. Aufgrund der hohen Nachfrage ist nicht auszuschließen, dass die Mindestge-
bote über den für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage veranschlagten Gesamtkosten liegen.  
Eine Aufhebung der Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen ist aufgrund der Vorinformation 
nicht möglich (VOB).  
Eine Auftragsvergabe wäre aus vergaberechtlichen Gründen jedoch nicht zu vermeiden.  
 
Daher wird vorgeschlagen, die Lieferung und Montage der geplanten PV-Anlage im Rahmen einer 
Freihändigen Vergabe zu vergeben. Die AWM werden ermächtigt, entsprechende Preisanfragen 
und Preisverhandlungen durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass vom Bieter eine ver-
bindliche Aussage über Liefer- und Fertigstellungstermin bis Ende Dez. 2008 eingefordert wird. Ist 
dies nicht realisierbar, wird keine Auftragsvergabe erfolgen.

- 4 - 
V/0503/2008 
Die Angebotsprüfung muss bis spätestens Anfang Juli abgeschlossen sein. Als Renditeziel wird 
eine Rendite von rd. 4 % angestrebt. Bei einer deutlichen Unterschreitung der Renditevorgabe von 
4 %, wird von einer Realisierung der Anlage Abstand genommen. Sollten die Angebotsverhand-
lungen jedoch zu einem wirtschaftlichen Angebot führen, ist es beabsichtigt, die Auftragsvergabe 
im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW herbeizuführen. Die 
Dringlichkeitsentscheidung wird dem Werksausschuss in der Sitzung am 14.08.2008 zur Zustim-
mung vorgestellt.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: Luftbild

Beratungsverlauf (1)

04.06.2008 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rösnerstraße 210

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0503/2008
Typ
Vorlagen
Datum
02.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37