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1536/2024

Zweite Vergabe der bezirklichen Finanzmittel 2024 gem. § 37 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2024, TOP 9.1

Anlage 2 - Vergabevorschläge

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Vergabevorschläge

1028 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 1536/2024- Vergabevorschläge
Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt Zuschuss
40 2024 Kölner Spielewerkstatt Spiel und Kunst an den Y-
Häusern 4500,00
41 2024 Bürgervereinigung 
Bocklemünd e.V. Geschwindigkeitsanlage 0,00
42 2024 DPSF Stamm Helios Zeltmaterial 3000,00
43 2024 Atelier Stammhirn e.V. Frühling im Stammhirn 0,00
44 2024 SBSV 4 Frühjahrsempfang 0,00
45 2024 Rosa e.V. Fotoausstellung & 
Veranstaltungsreihe 1000,00
46 2024 Reclaim Kollektiv Reclaim Kollektiv / Kunstraum 
ERWIN 0,00
47 2024 Amelie Gappa Ausstellung Johannes Hoffmann 
Lili Süper 0,00
48 2024 Griechische Gemeinde Köln 
e.V. Folkloretänze 1000,00
49 2024 Seniorenvertretung für den 
Stadtbezirk EhrenfeldPeppa live in Seniorenheimen1200,00
50 2024 Christoph Linder/Sonic 
Ballroom Ballroom Blitz #12 0,00
51 2024 Andre Böxkes Kunstroute Ehrenfeld 2024 1731,89
52 2024 KiV Kultur im Veedel Programm 2024 3000,00
53 2024 Ehrenfelder Bildungs- und 
Kulturverein e.V.
Förderung des Jugendbereichs 
zum Spielen 0,00
Summe 15.431,89

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1391 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die 
Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein 
ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2007 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1536/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweite Vergabe der bezirklichen Finanzmittel 2024 gem. § 37 GO  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die zweite Vergabe der bezirksorientierten Finanz-
mittel gem. 37 GO für das Jahr 2024 gemäß Anlage 2 zur Beschlussvorlage. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  15.431,89 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie-
senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie 
über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. 
Der Rat der Stadt Köln hat für das Jahr 2024 insgesamt 146.100 bezirksbezogene Mittel für 
den Stadtbezirk festgesetzt. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung 2.879,46 € zur Förderung 
der Bürgervereine im Stadtbezirk, 5.555,55 € zur Kulturförderung und 10.000 € Euro zur För-
derung ehrenamtlichen Klimaschutzes im Stadtbezirk zur Verfügung. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

13.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1536/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.05.2024
Erstellt
08.05.2024 09:17