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A-W/0031/2024

Sukzessiver Prozess der Ortskerngestaltung in Nienberge

Antrag an die BV West 24.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.08.2024, TOP 8.4

Originalantrag

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Originalantrag

3627 Zeichen

A-W 1003~1 ioJ4 
CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
Münster, 21.06.2024 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STADT MÜNSTER 
2 4. JUNI 2024 ]s Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
Sukzessiver Prozess der Ortskerngestaltung in Nienberge 
Erste Phase mit.einer kurzfristigen Umsetzung in 2024 - Minimierung der 
Gefahrenmomente in der Sebastianstraße 
1. Antrag: Verkehrsversuch -Temporäre Einbahnstraßenregelung in einem 
Streckenabschnitt der Sebastianstraße 
1. Die Verwaltung möge mittels eines Verkehrsversuchs prüfen, inwieweit mit einer 
Einbahnstraßenregelung immer wieder auftretende Gefahrenmomente minimiert 
werden können. 
2. Streckenabschnitt: Der Abschnitt beginnt hinter der Einmündung „Nienberger 
Kirchplatz" auf die „Sebastianstraße" in Richtung des neuen .Lydia-Areals" bis vor der 
Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die „Sebastianstraße". 
3. Die Einbahnstraßenregelung soll für PKW, LKW, Fahrräder und alle motorisierten 
Zweiräder gelten. · 
Begr·ündung 
Die Sebastianstraße führt mitten durch den Ortskern und wird dementsprechend von den 
Verkehrsteilnehmern stark frequentiert. 
Auf dem oben genannten Straßenabschnitt befinden sich links und rechts Parkbereiche, 
Ausweichbuchten und Baumscheiben. · 
Auf der engen bzw. bewusst verengten Straße müssen PKW im Begegnungsverkehr falls 
möglich in die Ausweichbuchten ausweichen bzw. rückwärtsfahren und eine Parklücke 
suchen. · · 
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von den PKW zu Fahrradfahrenden kann 
grundsätzlich nicht eingehalten werden. Besonders kritisch wird es, wenn Fahrradfahrende 
um die Baumscheiben herumfahren mit gleichzeitigem PKW-Begegnungsverkehr. 
Der Verkehr wird im beschriebenen Streckenabschnitt besonders beeinträchtigt und führt zu 
Gefahrensituationen. · · · · 
Im ersten Teilstück der Sebastianstraße um die Sebastiankirche soll die Zu- und Abfahrt für 
PKW aus beiden Richtungen (von Kirmstraße und Altenberqer Straße) erhalten bleiben. 
Im Teilstück bis zur Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die Sebastianstraße sollte auch 
weiterhin der gegenläufige Verkehr erlaubt sein. Hier sollte bei einem Verkehrsversuch 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Monster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDIMST • Sparkasse Mllnsterland Ost

darauf geachtet werden, dass auch die Zufahrt von der Sebastianstraße zum neuen „Lydia­ 
Areal" nicht von der Einbahnstraßenregelung berührt wird. 
2. Antrag: Messung des Verkehrsaufkommens mit dem·seitenradargerät vor und 
während des Einbahnstraßenversuchs in der Kirmstraße (Standorte: Schule und 
Kindergarten) und der Kurneystraße (Fuß- und Fahrradweg für die Grundschulkinder 
zur Kirmstraße / Treffpunkt der Schul- und Kindergartenkinder ist morgens auf dem 
Vorplatz der Feuerwehr) 
Begründung 
Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist davon auszugehen, dass die Kurneystraße und 
Kirmstraße stärker als vorher frequentiert werden. 
· Größeres Verkehrsaufkommen bringt auch dle Fertigstellung der Häuser auf dem 
ehemaligen „Lydia-Areal" mit sich (Zugänge über die Sebastianstraße und Kurneystraße zu 
den Ärzten, Apotheke, Tagespflege etc.). 
Auch stellt sich die Frage, ob seitens der Verwaltung ein Konzept zur Verkehrslenkung 
während der Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule in Planung ist. 
( \.

gezeichnet 
· Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, 
Nils Schappler, Peter Wolf garten

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Sebastianstraße 1
  • Mauritzstraße 4
  • Kirmstraße
  • Kurneystraße
  • Kirchplatz
  • Am Haus Nienberge
  • Nienberger Kirchplatz

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Details

Aktenzeichen
A-W/0031/2024
Typ
Antrag an die BV West
Datum
24.06.2024
Erstellt
24.06.2024 11:04