A-W/0031/2024
Sukzessiver Prozess der Ortskerngestaltung in Nienberge
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Originalantrag
3627 Zeichen
A-W 1003~1 ioJ4 CDU FRAKTION IN DER BV WEST Münster, 21.06.2024 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER 2 4. JUNI 2024 ]s Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West Sukzessiver Prozess der Ortskerngestaltung in Nienberge Erste Phase mit.einer kurzfristigen Umsetzung in 2024 - Minimierung der Gefahrenmomente in der Sebastianstraße 1. Antrag: Verkehrsversuch -Temporäre Einbahnstraßenregelung in einem Streckenabschnitt der Sebastianstraße 1. Die Verwaltung möge mittels eines Verkehrsversuchs prüfen, inwieweit mit einer Einbahnstraßenregelung immer wieder auftretende Gefahrenmomente minimiert werden können. 2. Streckenabschnitt: Der Abschnitt beginnt hinter der Einmündung „Nienberger Kirchplatz" auf die „Sebastianstraße" in Richtung des neuen .Lydia-Areals" bis vor der Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die „Sebastianstraße". 3. Die Einbahnstraßenregelung soll für PKW, LKW, Fahrräder und alle motorisierten Zweiräder gelten. · Begr·ündung Die Sebastianstraße führt mitten durch den Ortskern und wird dementsprechend von den Verkehrsteilnehmern stark frequentiert. Auf dem oben genannten Straßenabschnitt befinden sich links und rechts Parkbereiche, Ausweichbuchten und Baumscheiben. · Auf der engen bzw. bewusst verengten Straße müssen PKW im Begegnungsverkehr falls möglich in die Ausweichbuchten ausweichen bzw. rückwärtsfahren und eine Parklücke suchen. · · Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von den PKW zu Fahrradfahrenden kann grundsätzlich nicht eingehalten werden. Besonders kritisch wird es, wenn Fahrradfahrende um die Baumscheiben herumfahren mit gleichzeitigem PKW-Begegnungsverkehr. Der Verkehr wird im beschriebenen Streckenabschnitt besonders beeinträchtigt und führt zu Gefahrensituationen. · · · · Im ersten Teilstück der Sebastianstraße um die Sebastiankirche soll die Zu- und Abfahrt für PKW aus beiden Richtungen (von Kirmstraße und Altenberqer Straße) erhalten bleiben. Im Teilstück bis zur Einmündung „Am Haus Nienberge" auf die Sebastianstraße sollte auch weiterhin der gegenläufige Verkehr erlaubt sein. Hier sollte bei einem Verkehrsversuch Mauritzstraße 4-6 • 48143 Monster Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDIMST • Sparkasse Mllnsterland Ost darauf geachtet werden, dass auch die Zufahrt von der Sebastianstraße zum neuen „Lydia Areal" nicht von der Einbahnstraßenregelung berührt wird. 2. Antrag: Messung des Verkehrsaufkommens mit dem·seitenradargerät vor und während des Einbahnstraßenversuchs in der Kirmstraße (Standorte: Schule und Kindergarten) und der Kurneystraße (Fuß- und Fahrradweg für die Grundschulkinder zur Kirmstraße / Treffpunkt der Schul- und Kindergartenkinder ist morgens auf dem Vorplatz der Feuerwehr) Begründung Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist davon auszugehen, dass die Kurneystraße und Kirmstraße stärker als vorher frequentiert werden. · Größeres Verkehrsaufkommen bringt auch dle Fertigstellung der Häuser auf dem ehemaligen „Lydia-Areal" mit sich (Zugänge über die Sebastianstraße und Kurneystraße zu den Ärzten, Apotheke, Tagespflege etc.). Auch stellt sich die Frage, ob seitens der Verwaltung ein Konzept zur Verkehrslenkung während der Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule in Planung ist. ( \. gezeichnet · Peter Hamann, Christian Hinzmann, Thomas Lilge, Karin Park-Luikenga, Nicholas Reuting, Nils Schappler, Peter Wolf garten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (7)
- Sebastianstraße 1
- Mauritzstraße 4
- Kirmstraße
- Kurneystraße
- Kirchplatz
- Am Haus Nienberge
- Nienberger Kirchplatz
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0031/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 24.06.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 11:04