4432/2019
Neugestaltung des öffentlichen Spielplatzes Manstedter Weg in Köln-Müngersdorf
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Anlage_ Entwurf
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1,00 18,00 1,00 2,00 28,00 2,00 1,20 1,10 1,00 60 1,20 11,60 1,20 60 8,70 1,80 11,60 1,20 10,00 10,00 3,00 1,70 1,70 1,50 1,50 Pl. 0.1/2.0 49.13 Bürgersteig 45.05 44.5944.53 45.08 44.62 44.11 43.86 44.16 44.27 44.3844.50 44.94 44.91 44.4644.38 44.34 44.53 44.45 44.01 49.02 49.03 48.70 Militärringstraße Schotter 49.25 49.33 49.34 49.23 48.62 50.0549.36 49.24 49.21 43.9344.03 44.03 44.13 44.15 44.16 44.28 44.71 44.27 44.71 50.84 50.68 50.86 50.69 50.70 Pfl. 50.94 43.91 44.01 43.93 50.50 Pfl. 50.43 50.35 50.39 50.25 50.20 50.73 50.60 50.57 50.79 49.86 50.46 50.03 50.02 48.87 48.79 48.73 44.27 0.2/4 44.37 44.82 44.83 44.3844.28 44.16 43.85 44.30 43.75 47.70 44.20 44.10 43.9644.07 44.02 47.76 47.95 48.58 Schotter 47.69 47.95 47.96 48.28 48.50 48.45 48.58 47.69 48.82 47.78 48.88 48.91 48.98 48.83 Wendelinstraße 48.83 48.45 0.2/5 48.38 Radweg Radweg 48.00 47.99 48.06 47.94 47.68 47.9147.92 48.14 48.09 48.11 48.05 48.08 48.22 47.91 47.88 47.95 0.25/6 48.13 47.95 48.08 48.00 48.03 47.99 48.12 48.17 47.98 48.15 Schranke 48.17 48.1748.16 48.11 48.18 48.09 48.18 48.04 48.46 Müllbox Übergang herstellengem. Abstimmung mit Amt 66 Gehweg erneuerngem. Abstimmung mit Amt 66 vorh. Trampelpfad als Pflegezufahrt in wassergebundener Decke ohne Einfassung ausbauenAnschluss an vorh. Schotterweg Jugendtreff Picknickwiesemit Tisch-Bank-Kombinationaus Robinienholz wassergebundene Wegedecke Bolzplatz 18 x 28m, aus Kunststoffbelag Childsplay Sitzbereich aus Betonelementen mit Sitzauflagen (Kunststoff, verkehrsrot) Tischtennisplatte mit JugendbänkenFa. Kinderland (Stahl, verkehrsrot) extensive Wiese Bestandsbaum Hockerbänke L = 1,20m(Stahlgitter Typ Köln, anthrazit) vorh. Gehölzflächemit Fliederund Holuder vorh. Gehölzfläche vorh. Gehölzfläche Pflegezufahrt mit schwenkbaren Wegesperren Kleingartensiedlung Manstedter Weg vorh. Rasenflächedurch Pflege extensivieren Rasen extensive Wiese Ballfangzaun, anthrazit, Großer LKW (3-achsig) Fahrweise 2 Oberbau belastbar bis 17t vorh. Gehölzfläche Gehölze ergänzen Gehölze ergänzen Gehölzflächen mit Bäumen Abgrenzung zum Geh-und Radweg mit Stabgitterzaun H 1,00m, anthrazit vorh. Stabgitterzaun Bestandsbaum(Esche) Bäume freischneiden (Wilder Wein)gem. Abstimmung mit Amt 67 Pflastereinfassung Streetballfeld Trampolin vorh. Gehölzfläche vorh. Gehölzfläche Wendelinstraße Militärringstraße Bushaltestelle vorh.Trampelpfad vorh.Trampelpfad Fallschutzbelag Fallschutzbelag Öffnung im Zaun, B=1,20m Kletterskulptur Spielhäuser mit Rutsche und Sandbaustelle 2,00 3,00 Ausbaugrenze Spielplatz (GAG) Ausbaugrenze Bolzplatz (Amt 512) vorh. Schotterweg Militärringstraße Ballfangzaun, anthrazit Kleinfeldtor mit farbigem Rahmen(verkehrsrot) +1,50m Zaun Zaun Papierkorb 3,50 +1,00m Eingang Spielplatz mit Torbogen Sitzbänke mit Unterpflasterung (Stahlgitter Typ Köln, anthrazit) vorh.Trampelpfadin wassergebundener Wegedecke ausbauen 2,00 Kleiner TurmPodesthöhe 1,95m WachtturmPodesthöhe 1,95m und 4,00m ViereckturmPodesthöhe 1,60m Doppelschaukel Tunnelrutsche(Öffnung ab 2,95m) Kalotta Swing Wackelschaf Spielhäuschen Spielpodest Planungsgrenze Zubringer Abgrenzung zum Geh-und Radweg mit Stabgitterzaun H 1,00m, anthrazit Planungsgrenze Zubringer BlumenwieseMahd (2/Jahr) Ausbaugrenze Geh-und Radweg (Amt 67) in Klärung Höhen an Bestand anpassen Höhen an Bestand anpassenGehölzfläche im bereich Böschung N schwenkbare Wegesperre Spielturm mit Röhrenrutsche (Zeichnung Fa. Emsland Kinderland) Eingangstor Kletterwand DoppelschaukelSpielhausFederwipptier Schaf (naturfarben)Kletterskulptur Kuh (naturfarben)Sitzauflagen Betonblöcke Kleinspielfeld-Tore Jugendtreff Sitzgeländer PROJEKT: PLANBEZ.:PLAN - NR.:MAßSTAB: BEARBEITER: UNTERSCHRIFTEN:51 : 67 :512 : DATUM: STADT KÖLNAMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIE ABT. KINDERINTERESSEN UND JUGENDFÖRDERUNG Spielplatz und BolzplatzManstedter WegKöln-Braunsfeld 1 : 250 15.11.17 / 02.10.19Entwurf215036 - 2E W. FRIEDRICH H. SPARLA D - 51105 KÖLNMAIL@LILL-SPARLA.DE L I L L + S P A R L A DILLENBURGER STR. 71TEL. 0221/93755-0 LANDSCHAFTSARCHITEKTENJ. WAKOBPARTNERSCHAFT MBB ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN DATUMi VERTEILER -15.11.17Planerstellung Amt 512GAG X Amt 57Amt 66 -12.12.17Planverteilung X Amt 67 A26.01.18Wegeführung Rad- / Gehweg XB28.02.18Spielgeräte / Ausstattung Kinderland XXC14.03.18Änderung Wegeführung und Wegesperre in Stabgitterzaun X XÄnderung Wegeführung gem. Absprache Amt 51 und 57 08.02.19D X Abstimmung GfA vom 20.02.2019 20.02.19E Entwurfsplan zur Freigabe 02.10.19F X
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 4432/2019 Freigabedatum 14.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neugestaltung des öffentlichen Spielplatzes Manstedter Weg in Köln-Müngersdorf Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung die Neugestaltung des öffentlichen Spiel- und Bolzplatzes Manstedter Weg in Köln-Müngersdorf mit den Gesamtkosten in Höhe von ca. 600.000 € brutto durchzuführen. Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 180.000 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen Unterhaltung € b) Sachaufwendungen etc. Unterhaltung € c) bilanzielle Abschreibungen 60.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der öffentliche Spiel- und Bolzplatz Manstedter Weg befindet sich im Stadtteil Müngersdorf. In diesem Gebiet ist dieser Spiel-und Bolzplatz der einzige. Nachdem in den letzten Jahren aus Sicherheitsgründen sukzessive Spielgeräte aus Sicherheitsgrün- den abgebaut wurden, befinden sich auf dem Spielplatz mittlerweile fast keine Spielgeräte mehr. 2020 soll der Spiel- und Bolzplatz neu gestaltet werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 15 Wochen. Zwei großzügige Sandspielflächen werden mit Spielgeräten für unterschiedliche Altersgruppen und mit unterschiedlichen Spielfunktionen ausgestattet. Auf Wunsch, der im Rahmen der Planung beteiligten Kinder, wurde bei der Auswahl der Spielgeräte das Thema Burg in den Vordergrund gestellt. Bei den Spielgeräten handelt es sich um Holzspielgeräte mit Stahlpfosten. Das vorhandene Rasenspielfeld wird erneuert: Es entsteht ein Bolzplatzfeld, ein Streetballfeld sowie eine Fläche mit einem Trampolin. Alle Beläge der Sportflächen werden aus sickerfähigen Mate- 3 rialien hergestellt. Die Spielfelder werden untereinander durch Ballfangzäune in einer Höhe von 2 bzw. 4 m getrennt. Der gesamte Spiel- und Bolzplatzbereich wird mit verschiedenen Sitzgelegenheiten ausgestattet. Dabei handelt es sich am Spielplatz um Bänke mit und ohne Rückenlehne sowie Tisch- Bank-Kombinationen. Am Bolzplatz kommen linienförmige Betonelemente mit Sitzauflagen und Ju- gendbänke zur Ausführung. Der Bolzplatz erhält im Weiteren eine Tischtennisplatte sowie eine überdachte Sitzgelegenheit als Art Jugendtreff. Die Spiel- und Sportplatzflächen werden über Wege- und Aufenthaltsflächen miteinander verbunden. Die barrierefreie Haupterschließung erfolgt über den Wendehammer am Manstedter Weg. Ein vorhandener Trampelpfad in Richtung der Kleingartenerschließung wird ausgebaut. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme entsteht auch ein neu angelegter Fuß- und Radweg. Der Weg stellt eine Verbindung zwischen dem Manstedter Weg und der Wendelinstraße dar. Der Großteil der neu angelegten Wege- und Aufenthaltsflächen wird zur Verminderung des Versiegelungsgrades als wassergebundene Decke hergestellt. Lediglich Teilbereiche um die Spielfelder, Sitzgelegenheiten und die Pflegezufahrt über den Manstedter Weg werden als Pflasterfläche ausgeführt. Die an die neu angelegten Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen angrenzenden Rasenflächen werden durch eine geänderte Pflegeintensität extensiviert bzw. erhalten eine Ansaat einer Blumenwiesenmischung. Lediglich die an die Kleinkindspielfläche angrenzende Rasenfläche wird als Scherrasen weitergenutzt. Die vorhandenen Gehölzstrukturen in Form von Einzelbäumen, Baumgruppen und flächigen Gehölzbeständen werden erhalten und ergänzt. Die Pflanzung einer Baumreihe mit einer Unterpflanzung aus bodendeckenden Gehölzen ist als trennendes Element zu dem angrenzenden Fuß- und Radweg geplant. Das gesamte Saat- und Pflanzgut wird über Baumschulen bezogen, die herkunftsgesichertes Material aus dem Wuchsgebiet der Niederrheinischen Bucht anbieten. Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Auflagen können die Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild minimiert bzw. ausgeglichen werden. Die Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 (1) BNatSchG sowie die Zustimmung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde wurden erteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 600.000 € gliedern sich wie folgt: GAG Immobilien AG 180.000 € brutto für Planung und Bau Spielplatz Gesamtbaukosten Bolzplatz/ Weg 380.000 brutto Honorar dafür 40.000 € brutto 420.000 € brutto (Stadt Köln) Gesamtkosten 600.000 € Brutto Die Finanzierung für Planung und Herrichtung des Bolzplatzes und des Weges in Höhe von insge- samt 420.000 Euro erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100-0604-0-2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 42.000 Euro p. a. wurden im Haushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre- chend berücksichtigt. 4 Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4432/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.01.2020
- Erstellt
- 19.12.2019 13:54