0435/2022
Zukunftswerkstatt Rheinische Musikschule - Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/403 Vorlagen-Nummer 14.02.2022 0435/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022 Zukunftswerkstatt Rheinische Musikschule - Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse und Entstehung der Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans Auf einer Podiumsdiskussion am 14.02.2018 mit den Sprecher*innen der im ASW vertretenen Frakti- onen wurde die Direktion der Rheinischen Musikschule beauftragt, eine „Zukunftswerkstatt Rheini- sche Musikschule“ ins Leben zu rufen um Entwicklungsbedarfe und –perspektiven zu erarbeiten. Am 01.10.2018 nahm die Zukunftswerkstatt mit ihrer ersten Sitzung die Arbeit auf. Bis heute tagte die Zukunftswerkstatt Rheinische Musikschule vier Mal: 01.10.2018 01.04.2019 09.09.2019 03.09.2020 Die geplante Sitzung am 10.06.2020 musste coronabedingt abgesagt werden; die nächste Sitzung ist nach der Bekanntgabe der Entscheidung des ASW geplant. Aus den vier Sitzungen lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen: 1. Sitzung (01.10.2018): Folgende Erklärungen werden einstimmig verabschiedet, auf die alle weite- ren Zukunftswerkstätten aufbauten: „Die musikalische Bildung in Köln hat eine herausragende Bedeutung für die Persönlichkeitsent- faltung wie auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft“, Es werden Defizite in der Versorgung mit musikalischer Bildung in Köln festgestellt und erklärt „Es ist zwingend erforderlich, die erkannten Defizite in der musikalischen Versorgung anzuge- hen.“ Im Rahmen der Diskussion geeigneter Maßnahmen wird an erster Stelle die Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans an externen Dienstleister genannt. An zweiter Stelle steht die „Überprüfung der Rolle des Landes NRW in der musikalischen Bildung mit der Forderung, „… das Land muss mehr Verantwortung für die Nachhaltigkeit der Musikschularbeit zeigen“ und der Forderung nach einem Musikschulgesetz. Weiterhin werden genannt: ein offensives Zugehen auf die neuen Talentschulen, die Aufnahme bzw. Verankerung des Raumbedarfs der RMS in das Raumprogramm der Schulen insbesondere der neu zu errichtenden Schulen sowie die mittelfris- tige Sicherstellung des Zugangs zu den städtischen Schulgebäuden unabhängig von Hausmeis- terzeiten. 2. Sitzung (01.04.2019): Schwerpunkt der 2. Sitzung ist die Klärung der Frage: „Was gehört in den Musikschulentwicklungsplan“. Die Antworten reichen von einer Bestandsaufnahme der musikali- schen Bildung in Köln (inkl. private Anbieter und Vereine/Kirchen) über Überprüfung und Entwicklung einer passenden Angebotsstruktur (z.B. Begabungsförderung vs. Breitenförderung), Verlässlichkeit in der Schulraumnutzung (Schlüssel/Heizung/Termine) bis zur immer wieder diskutierten Frage der Größenanpassung bzw. des Wachstumspotenzials der RMS: Köln wächst – wächst die RMS mit? 2 Auch statistische Vergleiche zeigen Nachholbedarf in Köln, der überprüft werden soll. Z.B., 1,87 % der Bevölkerung in NRW nutzen Musikschulen, in Köln nur 1,06 %. D.h., gemessen an der Landes- statistik müsste die RMS Plätze für 18000 -19000 SuS anbieten. Darüber hinaus wird festgestellt, dass es bei den bekannten großen Musikschulen keine Vorbilder für einen Musikschulentwicklungs- plan gibt. Weiterer Tagesordnungspunkt war die Sichtbarkeit der RMS in der Stadt anlässlich des Jubiläums- jahrs 2020 (175 Jahre RMS). 3. Sitzung (09.09.2019): Auch in der 3. Sitzung ist die Erarbeitung eines Musikschulentwicklungs- plans der Haupttagesordnungspunkt. Neben inhaltlichen Fragen wird erörtert, wer ihn auf den Weg bringen und wer die Kosten übernehmen soll. Weitere Themen waren das Outreach-Konzept der RMS und neue Möglichkeiten der Talentförderung. 4. Sitzung (03.09.2020): Neben Berichten über die sich ankündigende Musikschuloffensive des Landes NRW und die Umsetzung des Outreach-Konzepts der RMS ist wieder der Musikschulent- wicklungsplan Schwerpunkt der Diskussionen. Insbesondere wird über den Fokus des beabsichtigten Plans diskutiert: Soll es ein reiner Entwicklungsplan für die Rheinische Musikschule werden oder im anderen Extremfall ein Plan für die gesamte musikalische Bildung der Stadt? Nach langen Diskussi- onen wird folgende Einigung erzielt: Der Musikschulentwicklungsplan soll sich am Sportentwick- lungsplan orientieren. Bei der IST-Analyse sollen möglichst viele Akteure für musikalische Bildung in der Stadt berücksichtigt werden. Bei den vorzuschlagenden Maßnahmen kommt als Empfänger nur die RMS durch ihre städtische Weisungsgebundenheit in Betracht. Entscheidungen zur Erschließung zusätzlicher Räume kommen allen zugute beispielsweise über die allgemeine Schulraumnutzung. Erläuterung zur Dokumentation des Prozesses des Musikschulentwicklungsplans bis zur fina- len Präsentation (Nr. 5 im Leistungsverzeichnis des Musikschulentwicklungsplans): Die beteiligten Personenkreise lassen sich wie folgt präzisieren: Operative Gruppe: Leitung der Rheinischen Musikschule + beauftragter Dienstleister, Aufga- be: Bereitstellung und Aufbereitung aller notwendigen Informationen; Beirat: Leitung RMS + Mitglieder Zukunftswerkstatt + stimmberechtigte schulpolitische Spre- cher*innen und Ausschussvorsitzender ASW; Aufgabe: Begleitung und Controlling des Gesamtprozesses Gremien: Ausschuss für Schule und Weiterbildung Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0435/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.02.2022
- Erstellt
- 07.02.2022 10:39