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0435/2022

Zukunftswerkstatt Rheinische Musikschule - Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse

Mitteilung Ausschuss 14.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 14.02.2022, TOP 5.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5424 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/403 
 
Vorlagen-Nummer 14.02.2022 
 0435/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022 
 
Zukunftswerkstatt Rheinische Musikschule - Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 
und  Entstehung der Beauftragung eines Musikschulentwicklungsplans 
 
Auf einer Podiumsdiskussion am 14.02.2018 mit den Sprecher*innen der im ASW vertretenen Frakti-
onen wurde die Direktion der Rheinischen Musikschule beauftragt, eine „Zukunftswerkstatt Rheini-
sche Musikschule“ ins Leben zu rufen um Entwicklungsbedarfe und –perspektiven zu erarbeiten. Am 
01.10.2018 nahm die Zukunftswerkstatt mit ihrer ersten Sitzung die Arbeit auf.  
Bis heute tagte die Zukunftswerkstatt Rheinische Musikschule vier Mal: 
 
01.10.2018 
01.04.2019 
09.09.2019 
03.09.2020 
 
Die geplante Sitzung am 10.06.2020 musste coronabedingt abgesagt werden; die nächste Sitzung ist 
nach der Bekanntgabe der Entscheidung des ASW geplant. 
Aus den vier Sitzungen lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen: 
 
1. Sitzung (01.10.2018): Folgende Erklärungen werden einstimmig verabschiedet, auf die alle weite-
ren Zukunftswerkstätten aufbauten: 
 „Die musikalische Bildung in Köln hat eine herausragende Bedeutung für die Persönlichkeitsent-
faltung wie auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft“,  
 Es werden Defizite in der Versorgung mit musikalischer Bildung in Köln festgestellt und erklärt 
„Es ist zwingend erforderlich, die erkannten Defizite in der musikalischen Versorgung anzuge-
hen.“ 
 Im Rahmen der Diskussion geeigneter Maßnahmen wird an erster Stelle die Beauftragung eines 
Musikschulentwicklungsplans an externen Dienstleister genannt. An zweiter Stelle steht die 
„Überprüfung der Rolle des Landes NRW in der musikalischen Bildung mit der Forderung, „… 
das Land muss mehr Verantwortung für die Nachhaltigkeit der Musikschularbeit zeigen“ und der 
Forderung nach einem Musikschulgesetz. Weiterhin werden genannt: ein offensives Zugehen auf 
die neuen Talentschulen, die Aufnahme bzw. Verankerung des Raumbedarfs der RMS in das 
Raumprogramm der Schulen insbesondere der neu zu errichtenden Schulen sowie die mittelfris-
tige Sicherstellung des Zugangs zu den städtischen Schulgebäuden unabhängig von Hausmeis-
terzeiten. 
 
2. Sitzung (01.04.2019): Schwerpunkt der 2. Sitzung ist die Klärung der Frage: „Was gehört in den 
Musikschulentwicklungsplan“. Die Antworten reichen von einer Bestandsaufnahme der musikali-
schen Bildung in Köln (inkl. private Anbieter und Vereine/Kirchen) über Überprüfung und Entwicklung 
einer passenden Angebotsstruktur (z.B. Begabungsförderung vs. Breitenförderung), Verlässlichkeit in 
der Schulraumnutzung (Schlüssel/Heizung/Termine) bis zur immer wieder diskutierten Frage der 
Größenanpassung bzw. des Wachstumspotenzials der RMS: Köln wächst – wächst die RMS mit?

2 
 
Auch statistische Vergleiche zeigen Nachholbedarf in Köln, der überprüft werden soll. Z.B., 1,87 % 
der Bevölkerung in NRW nutzen Musikschulen, in Köln nur 1,06 %. D.h., gemessen an der Landes-
statistik müsste die RMS Plätze für 18000 -19000 SuS anbieten. Darüber hinaus wird festgestellt, 
dass es bei den bekannten großen Musikschulen keine Vorbilder für einen Musikschulentwicklungs-
plan gibt.  
Weiterer Tagesordnungspunkt war die Sichtbarkeit der RMS in der Stadt anlässlich des Jubiläums-
jahrs 2020 (175 Jahre RMS). 
 
3. Sitzung (09.09.2019): Auch in der 3. Sitzung ist die Erarbeitung eines Musikschulentwicklungs-
plans der Haupttagesordnungspunkt. Neben inhaltlichen Fragen wird erörtert, wer ihn auf den Weg 
bringen und wer die Kosten übernehmen soll. Weitere Themen waren das Outreach-Konzept der 
RMS und neue Möglichkeiten der Talentförderung. 
 
4. Sitzung (03.09.2020): Neben Berichten über die sich ankündigende Musikschuloffensive des 
Landes NRW und die Umsetzung des Outreach-Konzepts der RMS ist wieder der Musikschulent-
wicklungsplan Schwerpunkt der Diskussionen. Insbesondere wird über den Fokus des beabsichtigten 
Plans diskutiert: Soll es ein reiner Entwicklungsplan für die Rheinische Musikschule werden oder im 
anderen Extremfall ein Plan für die gesamte musikalische Bildung der Stadt? Nach langen Diskussi-
onen wird folgende Einigung erzielt: Der Musikschulentwicklungsplan soll sich am Sportentwick-
lungsplan orientieren. Bei der IST-Analyse sollen möglichst viele Akteure für musikalische Bildung in 
der Stadt berücksichtigt werden. Bei den vorzuschlagenden Maßnahmen kommt als Empfänger nur 
die RMS durch ihre städtische Weisungsgebundenheit in Betracht. Entscheidungen zur Erschließung 
zusätzlicher Räume kommen allen zugute beispielsweise über die allgemeine Schulraumnutzung. 
 
Erläuterung zur Dokumentation des Prozesses des Musikschulentwicklungsplans bis zur fina-
len Präsentation (Nr. 5 im Leistungsverzeichnis des Musikschulentwicklungsplans):  
 
Die beteiligten Personenkreise lassen sich wie folgt präzisieren: 
 Operative Gruppe: Leitung der Rheinischen Musikschule + beauftragter Dienstleister, Aufga-
be: Bereitstellung und Aufbereitung aller notwendigen Informationen;  
 Beirat: Leitung RMS + Mitglieder Zukunftswerkstatt + stimmberechtigte schulpolitische Spre-
cher*innen und Ausschussvorsitzender ASW;  
Aufgabe: Begleitung und Controlling des Gesamtprozesses 
 Gremien: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

14.02.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0435/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.02.2022
Erstellt
07.02.2022 10:39