Mandari Insight

0383/2022

Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Neutralität der Verwaltung" (AN/0274/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4019 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 03.02.2022 
 0383/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.02.2022 
 
Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Neutralität der Verwaltung" (AN/0274/2022) 
Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. In welchem Umfang hat die Stadtverwaltung bei der Erstellung von Anträgen einschließlich der 
vollständigen Formulierung seit Beginn der neuen Amtsperiode des Rats und der Bezirksvertre-
tungen im November 2020 mitgewirkt? Wir bitten um die konkrete Nennung der Anträge, eine 
Aufschlüsselung nach Rat und der jeweiligen Bezirksvertretung und den Verantwortlichen in der 
Verwaltung. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Verwaltung erstellt Vorlagen. Bei der Erstellung von Anträgen der Fraktionen und Mandats-
träger*innen wirkt sie allenfalls mittelbar beispielsweise durch Beantwortung von Anfragen im Sin-
ne der Geschäftsordnung mit. 
 
 
2. An welchen Sitzungen von Fraktionen und von Vertretern verschiedener Fraktionen z.B. der Vor-
sitzenden, den Fraktionsgeschäftsführern, gemeinsamen Arbeitskreise, spontanen Sitzungen in 
Sitzungsunterbrechung im Rat, in den Bezirksvertretungen oder den Fachausschüssen etc. haben 
Vertreter der Verwaltung seit Beginn der Amtsperiode teilgenommen? Wir bitten um eine Auf-
schlüsselung nach Zeit, Ort, den Teilnehmern und nach den Gesprächsinhalten (Tagesordnung). 
Diese Frage richtet sich insbesondere auf die Teilnahme an Sitzungen einzelner Fraktion aber 
auch interfraktioneller Natur von Oberbürgermeisterin, Dezernenten und Amtsleitern bzw. deren 
Stellvertretern. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Wie auch der AfD-Fraktion am 20.04.2021 im Rahmen einer Information per Mail durch die Ver-
waltung mitgeteilt wurde, ist z. B. Beigeordneten als Wahlbeamte die Teilnahme an Fraktionssit-
zungen generell gestattet. 
Üblich ist zudem z. B. ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vorsitzenden eines Gremiums 
und z. B. der Schriftführung bzw. der zuständigen Amtsleitungen oder Beigeordneten. Dieser 
dient insbesondere der Sitzungsvorbereitung.  
Zu interfraktionellen Runden laden z. B. die fachpolitischen Sprecher*innen teilweise Verwal-
tungsangehörige ein. Diese Informationen werden bei der Stadtverwaltung aber nicht bzw. nicht 
zentral erfasst, eine Zusammenstellung würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. 
 
 
3. Wie hat die Verwaltung ihre inhaltlichen Beiträge, wenn sie von Relevanz für alle Ratsmitglieder 
bei Beachtung des Gebots der Neutralität der Verwaltung sind, an die nicht teilnehmende Rats-
fraktion kommuniziert?  
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Mündliche Informationen, die beispielsweise bei Fraktionssitzungen oder interfraktionellen Ge-
sprächen ausgetauscht werden und aus Sicht der Verwaltung ausschließliche Relevanz für die 
jeweilige Runde haben, können alleine aus praktischen Erwägungen nicht allen Fraktionen und 
Mandatsträger*innen schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. 
Wichtige und für alle Ratsmitglieder relevante Informationen werden für alle Fraktionen und 
Ratsmitglieder bereitgestellt.  
 
 
4. Nach welchen Kriterien nehmen die Dezernenten an diesen Sitzungen teil? z.B. nach Eingang der 
Einladungen der Fraktionen, etc.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Über eine Teilnahme entscheiden die Beigeordneten auch unter Berücksichtigung der anstehen-
den Themen.  
 
 
5. In wie weit werden nur die stimmberechtigten Fraktionen seitens der Verwaltung in den Aus-
schüssen informiert, mit der Begründung diese seien stimmberechtigt auch wenn das Entschei-
dungsgremium der Rat ist und sieht die Verwaltung hier eine Ungleichbehandlung, wenn nein wa-
rum nicht, wenn ja warum wird dies dann nicht angemerkt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gemäß § 55 Absatz 1 Gemeindeordnung wird der Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der 
Gemeindeverwaltung informiert. Sitzungsinformationen werden grundsätzlich an alle Gremienmit-
glieder übermittelt.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.02.2022 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0383/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.02.2022
Erstellt
01.02.2022 17:27