Mandari Insight

V/0254/2015

Sanierung Spielplatz Engelenschanze

Vorlagen 31.03.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.05.2015, TOP 4.5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Plan K297/2_A4

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2344 Zeichen

V/0254/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung Spielplatz Engelenschanze 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Spielplatz Engelenschanze wird nach dem Entwurf des Amtes für Grünflächen und Umwelt-
schutz (Plan K297/2) erneuert. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für die Spielplatzsanierung betragen 26.000 €. 
 
Die Folgekosten entsprechen den bisherigen Unterhaltungskosten. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 130
1 
Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnah-
me 
513
0 
Erneuerung Spielplatz Eng e-
lenschanze 
2015   
Auszahlungen   2015 26.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  26.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 in der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0254/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Hoffmann 
Ruf: 
492-6732 
E-Mail: 
HoffmannJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0254/2015 
Begründung: 
 
Der synthetische Fallschutzbelag auf dem Spielplatz Engelenschanze wird porös, bildet Risse und 
löst sich an den Seiten, so dass der Kunststoff seine Funktion als Fallschutz nicht mehr erfüllt. 
Aufgrund der vandalismusgefährdeten Lage und starken Nutzung des Spielplatzes wird bei der 
Sanierung wieder ein Fallschutzbelag aus Kunststoff eingebaut. Außerdem sind dadurch alle 
Spielgeräte auf dem Spielplatz barrierefrei erreichbar. 
 
Zudem muss das Tanzglockenspiel (Neupreis einschl. Montage ca. 30.000,- €) zur Generalüberho-
lung beim Hersteller ei ngesandt werden. Unter Berücksichtigung des Nutzungszeitraumes von 
über zehn Jahren und des Anschaffungspreises ist die Generalüberholung mit einem Kostena n-
satz von ca. 5.000 € eine kostengünstige Alternative zum Austausch dieses Spielangebotes. 
 
Da das Spielangebot nicht verändert wird, musste keine Kinderbeteiligung für den Spielplatz stat t-
finden. 
 
Die Baumaßnahme wird mit weiteren Maßnahmen, bei denen synt hetische Fallschutzbeläge ve r-
wendet werden, gebündelt. Die Ausführung der Sanierung wird daher im 3. Quartal 2015 erfolgen. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Plan K 297/2

Plan K297/2_A4

1237 Zeichen

1.25 
Leuchtenflucht 
= Mitte Beet 
2.50 
Beet 2 
Beet 3 
60,56 
60,53 
60,42 
60,46 
60,67 
60,72 
60,90 
Stufe 
60,57 
Beet 60,85 
Beet 60,87 
Beet 60,98 
14 Klinker 
Wassergebundene 
Wassergebundene Wegedecke 
12 Pflanzfläche 
Hecke 
Telefon 
Hecken-Blockpflanzung 
Rasen 
Telefon 
24.03.2015 
Projektnummer: 
Plan Nr.: 
Amt für 
Grünflächen und 
Umweltschutz 
Datum: 
Abteilungsleiter: 
Amtsleiter: 
Bruns 
Stoldt 
Maßstab: 
Bearbeitet: 
Fachstellenleiter: 
Gezeichnet: 
Index 
Geändert: 
Datum Inhalt Bearbeiter 
Engelenschanze 
Spielplatz 
Sanierung 2015 
Karstens 
1:100 
Hoffmann 
... ... 
Plottdatum: 3/31/2015 8:56 
Legende 
Bestand 
Trampolin 
1
Tolle Rolle 
2
Federgerät ''Hahn'' 
3
Schaukelpferd 
4
Windhorststraße 
1
2
3
3
4
5 Tanzglockenspiel, 
Neu 2015 
6 Fallschutzbelag erneuern 
5
6
Fa. Conlastic 
Generalüberholung 
Standort Spielgeräte nach Fotoauswertung 
K297/2 
gez. 
Anmerkung (§ 3 VOB/B) 
Die  vom  Auftraggeber  für 
die  Ausführung  übergebe - 
nen Unterlagen sind  für den 
Auftragnehmer massgebend. 
Jedoch  hat er sie , soweit es 
zur  ordnungsgemässen Ver- 
tragserfüllung gehört, auf et- 
waige   Unstimmigkeiten   zu 
überprüfen und den Auftrag- 
geber auf entdeckte oder 
vermutete Mängel 
hinzuweisen.

Beratungsverlauf (1)

12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Engelenschanze

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0254/2015
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37