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Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2020

Mitteilung Ausschuss 3655/2021 vom 21.10.2021

Stand: Am 29.11.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • 2020 Anlage 1

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    Jahresstatistik 2020 der Kriseninterventionsarbeit in Fällen von häuslicher Gewalt durch die Interventionsstellen SKF (linksrheinisch) und Diakonie Michaelshoven (rechtsrheinisch). Linksrheinisch Rechtsrheinisch Gesamtstadt Gesamtstadt 2020 2020 2020 2019 Interventionsstellen: Beratungsfälle insgesamt 700 865 1565 1524 davon Faxvermittlung durch die Polizei 409 386 795 875 davon Wiederholungsfälle 33 19 52 59 davon Nichtannahme der Kontaktaufnahme durch die Interventionsstelle 82 68 150 165 Beratungskontakte gesamt: 1764 1529 (+697 Kurztelefonate/ Schriftverkehr) 3293 (+697) 3108 Familien mit minderjährigen Kindern im Haushalt 395 438 833 834 Staatsangehörigkeit der Opfer deutsch 366 382 748 706 % 47,25% Sonstige 169 464 633 788 % 52,74% Täter-Opfer-Konstellation: Frauen gegen Männer 32 28 60 25 % 1,67% Männer gegen Frauen 474 633 1107 1026 % 68,7% Sonstige Konstellationen 194 185 379 443
  • 2020 Anlage 2

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    Anlage 2 Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt 2016 2017 2018 2019 2020 Interventionsstellen: Beratungsfälle 1182 1335 1347 1524 1565 Faxvermittlung durch die Polizei 798 804 819 875 795 Wiederholungsfälle 73 76 55 59 52 Nichtannahme der Kontaktaufnahme 211 239 155 165 150 Geschlecht der Opfer: weiblich 1095 1158 X 1369 1422 männlich 87 118 X 134 124 Geschlecht der Täter: weiblich 52 81 X 69 85 männlich 896 963 X 1082 1194 ohne Angabe 234 233 X 343 267 Familien mit minderj. Kindern im Haushalt 718 736 784 834 833 Opfer mit Migrationshintergrund 678 727 X 580 X Staatsangehörigkeit der Opfer deutsch X X 715 706 748 sonstige X X 508 788 633
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 21.10.2021 3655/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Integrationsrat 16.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2020 Nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes am 01.01.2002 wurden im September 2002 zwei Inter- ventionsstellen für die Opfer von häuslicher Gewalt installiert. Träger für die linksrheinische Interven- tionsstelle ist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), für den rechtsrheinischen Bereich ist eine Trägerschaft durch die Diakonie Michaelshoven eingerichtet. Die Interventionsstellen werden auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie institutionell geför- dert. Die Interventionsstellen stehen im Rahmen des Netzwerks gegen häusliche Gewalt in einer kontinu- ierlichen Kooperation mit den unterschiedlichen Institutionen, die sich zum Ziel gesetzt haben, ein effektives Vorgehen im polizeilichen, strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialen Bereich sowie im Kinderschutz zu erreichen und zu sichern. Durch den gemeinsamen Austausch über aktuelle Entwick- lungen, aber auch über unterschiedliche Zielgruppen bezüglich Geschlecht, Täter-Opfer-Konstellation und Nationalität, sollen frühzeitig „Trends“ entdeckt und durch passgenaue Hilfen für Opfer und Täter sowie ggf. präventive Maßnahmen einer negativen Entwicklung im Bereich häusliche Gewalt entge- gen gesteuert werden. Der Mitteilung beigefügt sind die Jahresstatistik 2020 (Anlage 1) und ein Rückblick der letzten 5 Jahre (Anlage 2). Seit 2015 können die bis dahin von der Kölner Polizeibehörde zur Verfügung gestellten Daten auf- grund von geänderten Landesvorgaben nicht mehr geliefert werden. Insgesamt hat sich 2020 die Zahl der Beratungsfälle leicht erhöht (+2,7%). Die Anzahl der Faxmel- dungen durch die Polizei war zwar rückläufig (-9,1%), die Anzahl der Selbstmelder*innen aber deut- lich höher. Bei den Opfern von häuslicher Gewalt mit deutscher Staatsangehörigkeit war ein Anstieg von 5,9% zu verzeichnen, während bei den sonstigen Staatsangehörigkeiten ein deutlicher Rückgang von 19,7% statistisch erfasst ist. Bei der Täter-Opfer-Konstellation gab es einen Anstieg der Gewalt von Männern gegen Frauen (+7,9%), bei der dokumentierten Gewalt von Frauen gegen Männer hat sich die Zahl um 35 erhöht. Das Kölner Modell zeichnet sich durch die vielschichtigen Angebote aus, in denen ambulante Dienste wie Beratungsstellen und stationäre Angebote wie die Frauenhäuser kooperieren. Um in der Corona-Pandemie den Infektionsschutz in den Kölner Frauenhäusern zu gewährleisten, haben das Amt für Wohnungswesen und die ReSo-Dienste der Stadt Köln fünf Wohnungen zur Ver- fügung gestellt, in denen Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, mit fünf bis sieben Kindern vorübergehend wohnen können. Die Wohnungen dienen der Erstaufnahme und dem soge- nannten „Clearing“, um zunächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid 19-Infektion zu erhal- 2 ten und den Hilfe- und Unterstützungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung übernehmen Mitarbeiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt. Nach der Klärung des Hilfebedarfs und der Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte wird bei Frauen, die noch akut bedroht sind, innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme in eines der Kölner Frauenhäuser oder eine Einrichtung in der Umgebung geprüft. In den anderen Fällen werden geeignete Unterbrin- gungsformen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt angeboten. Das Angebot hat sich bewährt. Im Jahr 2020 wurden dort 47 Frauen mit 44 Kindern aufgenommen. 19 Frauen wurden anschließend in einem der Kölner Frauenhäuser aufgenommen, 8 Frauen in anderen Frauenhäusern, 8 weitere Frau- en brachen den Aufenthalt ab. Bei allen anderen Betroffenen konnten andere Lösungen wie die Rückkehr in die inzwischen freigegebene Wohnung oder in eine Einrichtung nach § 67 SGB XII ge- funden werden. Darüber hinaus ist die AWO mit dem Angebot für Täter „MannSein ohne Gewalt“ ebenfalls fester Ko- operationspartner im Netzwerk gegen häusliche Gewalt. Das Programm wurde zum 01.01.2021 er- weitert und im Zuge dessen in „MenschSein ohne Gewalt“ umbenannt. Zusätzlich zur Arbeit mit ge- walttätigen Männern können jetzt auch Frauen und alle weiteren Personen jeglicher sexuellen Aus- richtung, die häusliche Gewalt ausgeübt haben oder kurz davor stehen, in das Programm aufgenom- men werden. „MenschSein ohne Gewalt“ wird als kommunal flankierte Maßnahme über das JobCenter Köln finan- ziert. Hier wurden im Jahr 2020 117 Fälle neu gemeldet. Von diesen sind 105 Männer tatsächlich erschienen. Mit 44 weiteren Klienten wurde die Arbeit aus dem Vorjahr auch 2020 weitergeführt. Seit 2019 besteht keine Förderung mehr über das Justizministerium. Seit Mai 2019 ist der Sozialdienst Katholischer Männer Köln (SkM) mit seinem Themenschwerpunkt „häusliche Gewalt bei Männern“ im Netzwerk gegen häusliche Gewalt eingebunden. Im Jahr 2020 wurden 37 männliche Opfer häuslicher Gewalt durch den SkM beraten. Von den 37 Männern lebten 16 in Familien mit minderjährigen Kindern, 18 sind Deutsche, 19 gehören anderen Nationalitäten an. In 33 Fällen waren die Männer Opfer der Gewalt von Frauen, 4 Männer erlebten Gewalt aus anderen Konstellationen. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 26.10.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 08.11.2021

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 16.11.2021

    Integrationsrat

    TOP 5.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 18.11.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 29.11.2021 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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