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3655/2021

Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2020

Mitteilung Ausschuss 21.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.11.2021, TOP 1.1

Mitteilung Ausschuss

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2020 Anlage 2

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2020 Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

5621 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 21.10.2021 
 3655/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
Integrationsrat 16.11.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
 
Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2020 
Nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes am 01.01.2002 wurden im September 2002 zwei Inter-
ventionsstellen für die Opfer von häuslicher Gewalt installiert. Träger für die linksrheinische Interven-
tionsstelle ist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), für den rechtsrheinischen Bereich ist eine 
Trägerschaft durch die Diakonie Michaelshoven eingerichtet. Die Interventionsstellen werden auf der 
Grundlage eines Ratsbeschlusses durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie institutionell geför-
dert.  
Die Interventionsstellen stehen im Rahmen des Netzwerks gegen häusliche Gewalt in einer kontinu-
ierlichen Kooperation mit den unterschiedlichen Institutionen, die sich zum Ziel gesetzt haben, ein 
effektives Vorgehen im polizeilichen, strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialen Bereich sowie im 
Kinderschutz zu erreichen und zu sichern. Durch den gemeinsamen Austausch über aktuelle Entwick-
lungen, aber auch über unterschiedliche Zielgruppen bezüglich Geschlecht, Täter-Opfer-Konstellation 
und Nationalität, sollen frühzeitig „Trends“ entdeckt und durch passgenaue Hilfen für Opfer und Täter 
sowie ggf. präventive Maßnahmen einer negativen Entwicklung im Bereich häusliche Gewalt entge-
gen gesteuert werden. 
Der Mitteilung beigefügt sind die Jahresstatistik 2020 (Anlage 1) und ein Rückblick der letzten 5 Jahre 
(Anlage 2). 
Seit 2015 können die bis dahin von der Kölner Polizeibehörde zur Verfügung gestellten Daten auf-
grund von geänderten Landesvorgaben nicht mehr geliefert werden.  
Insgesamt hat sich 2020 die Zahl der Beratungsfälle leicht erhöht (+2,7%). Die Anzahl der Faxmel-
dungen durch die Polizei war zwar rückläufig (-9,1%), die Anzahl der Selbstmelder*innen aber deut-
lich höher. Bei den Opfern von häuslicher Gewalt mit deutscher Staatsangehörigkeit war ein Anstieg 
von 5,9% zu verzeichnen, während bei den sonstigen Staatsangehörigkeiten ein deutlicher Rückgang 
von 19,7% statistisch erfasst ist. Bei der Täter-Opfer-Konstellation gab es einen Anstieg der Gewalt 
von Männern gegen Frauen (+7,9%), bei der dokumentierten Gewalt von Frauen gegen Männer hat 
sich die Zahl um 35 erhöht.  
Das Kölner Modell zeichnet sich durch die vielschichtigen Angebote aus, in denen ambulante Dienste 
wie Beratungsstellen und stationäre Angebote wie die Frauenhäuser kooperieren. 
Um in der Corona-Pandemie den Infektionsschutz in den Kölner Frauenhäusern zu gewährleisten, 
haben das Amt für Wohnungswesen und die ReSo-Dienste der Stadt Köln fünf Wohnungen zur Ver-
fügung gestellt, in denen Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, mit fünf bis sieben 
Kindern vorübergehend wohnen können. Die Wohnungen dienen der Erstaufnahme und dem soge-
nannten „Clearing“, um zunächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid 19-Infektion zu erhal-

2 
 
ten und den Hilfe- und Unterstützungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung 
übernehmen Mitarbeiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt. Nach 
der Klärung des Hilfebedarfs und der Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte wird bei Frauen, 
die noch akut bedroht sind, innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme in eines der Kölner Frauenhäuser 
oder eine Einrichtung in der Umgebung geprüft. In den anderen Fällen werden geeignete Unterbrin-
gungsformen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt angeboten. Das Angebot hat sich bewährt. Im 
Jahr 2020 wurden dort 47 Frauen mit 44 Kindern aufgenommen. 19 Frauen wurden anschließend in 
einem der Kölner Frauenhäuser aufgenommen, 8 Frauen in anderen Frauenhäusern, 8 weitere Frau-
en brachen den Aufenthalt ab. Bei allen anderen Betroffenen konnten andere Lösungen wie die 
Rückkehr in die inzwischen freigegebene Wohnung oder in eine Einrichtung nach § 67 SGB XII ge-
funden werden. 
Darüber hinaus ist die AWO mit dem Angebot für Täter „MannSein ohne Gewalt“ ebenfalls fester Ko-
operationspartner im Netzwerk gegen häusliche Gewalt. Das Programm wurde zum 01.01.2021 er-
weitert und im Zuge dessen in „MenschSein ohne Gewalt“ umbenannt. Zusätzlich zur Arbeit mit ge-
walttätigen Männern können jetzt auch Frauen und alle weiteren Personen jeglicher sexuellen Aus-
richtung, die häusliche Gewalt ausgeübt haben oder kurz davor stehen, in das Programm aufgenom-
men werden.  
„MenschSein ohne Gewalt“ wird als kommunal flankierte Maßnahme über das JobCenter Köln finan-
ziert. Hier wurden im Jahr 2020 117 Fälle neu gemeldet. Von diesen sind 105 Männer tatsächlich 
erschienen. Mit 44 weiteren Klienten wurde die Arbeit aus dem Vorjahr auch 2020 weitergeführt. Seit 
2019 besteht keine Förderung mehr über das Justizministerium. 
Seit Mai 2019 ist der Sozialdienst Katholischer Männer Köln (SkM) mit seinem Themenschwerpunkt 
„häusliche Gewalt bei Männern“ im Netzwerk gegen häusliche Gewalt eingebunden. Im Jahr 2020 
wurden 37 männliche Opfer häuslicher Gewalt durch den SkM beraten. Von den 37 Männern lebten 
16 in Familien mit minderjährigen Kindern, 18 sind Deutsche, 19 gehören anderen Nationalitäten an. 
In 33 Fällen waren die Männer Opfer der Gewalt von Frauen, 4 Männer erlebten Gewalt aus anderen 
Konstellationen. 
 
Gez. Voigtsberger

2020 Anlage 2

718 Zeichen

Anlage 2 
      
  Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt Gesamtstadt 
  2016 2017 2018 2019 2020 
Interventionsstellen:  
Beratungsfälle 1182 1335 1347 1524 1565 
Faxvermittlung durch 
die Polizei 
798 804 819 875 795 
Wiederholungsfälle 73 76 55 59 52 
Nichtannahme der 
Kontaktaufnahme  
211 239 155 165 150 
Geschlecht der Opfer:  
weiblich  1095 1158 X 1369 1422 
männlich 87 118 X 134 124 
Geschlecht der Täter:  
weiblich  52 81 X 69 85 
männlich 896 963 X 1082 1194 
ohne Angabe 234 233 X 343 267 
   
Familien mit minderj. 
Kindern im Haushalt 
718 736 784 834 833 
Opfer mit 
Migrationshintergrund 
678 727 X 580 X 
Staatsangehörigkeit 
der Opfer 
 
deutsch X X 715 706 748 
sonstige X X 508 788 633

2020 Anlage 1

978 Zeichen

Jahresstatistik 2020 der Kriseninterventionsarbeit in Fällen von häuslicher Gewalt durch die 
Interventionsstellen SKF (linksrheinisch) und Diakonie Michaelshoven (rechtsrheinisch). 
  Linksrheinisch Rechtsrheinisch Gesamtstadt Gesamtstadt 
2020 2020 2020 2019 
Interventionsstellen: 
 
   
Beratungsfälle insgesamt 700 865 1565 1524 
davon Faxvermittlung durch 
die Polizei 
409 386 795 875 
davon Wiederholungsfälle 33 19 52 59 
davon Nichtannahme der 
Kontaktaufnahme durch die 
Interventionsstelle 
 
82 68 150 165 
Beratungskontakte gesamt: 
1764 1529 (+697 
Kurztelefonate/ 
Schriftverkehr) 
3293 
(+697) 3108 
Familien mit minderjährigen 
Kindern im Haushalt 
395 438 833 834 
      
Staatsangehörigkeit der 
Opfer 
    
 deutsch 366 382 748 706 
%    47,25% 
Sonstige 169 464 633 788 
%    52,74% 
Täter-Opfer-Konstellation:     
Frauen gegen Männer 32 28 60 25 
 %    1,67% 
Männer gegen Frauen 474 633 1107 1026 
 %    68,7% 
Sonstige Konstellationen   194 185 379 443

Beratungsverlauf (5)

26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.11.2021 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.11.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3655/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.10.2021
Erstellt
18.10.2021 10:19