1178/2025
Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße und Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2.1: Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße Plan 1
1748 Zeichen
Mit Parkschein
werktags 9-23h
25.00
3.25
3.49
2.50 75
3.49
3.21 3.49
75 2.50
75
2.50
3.40
3.39
75
2.50
3.44
75
1.25
85
2.00
2.00
3.30
3.33
3.27
3.38
5.00
7.00
6.00
21.00
5.00
2.75
VZ 237
VZ 237+
VZ 209-20 kl.
VZ "FGÜ in 80 m"
VZ 1022-10
5x AB
S
5x AB
S
S
S
S
S 1/1
S 1/1
B
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 3/3
B 3/3
BBS
S
S 1/1
B
S 1/1
S
S
Amtsleiter/-in (68)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Maßstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
765 mm 297 mm Weischet/09.10.24
Weischet/09.10.24
Herr Weischet
(682/2)
Herr Lemke
(682/2)
Herr Möllers Herr Siggelkow
Innenstadt/Neustadt-Süd
Radverkehrsführung Luxemburger / Pfälzer Straße
Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Barbarossaplatz
09.10.2024 1/2
642-1 LSA-Planung
681-1 ÖPNV
681-3 Parkraumkonzepte
Anordnung Nr. Markierung _______________
Beschilderung ______________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am _______________________
Polizeipräsidium Köln,
Direktion Verkehr / SG4
Im Auftrag ____________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Verkehrsmanagement
Im Auftrag ____________________________
_____________________________
_____________________________
Anlage 2.2: Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße Plan 2
8158 Zeichen
Bezirk / StadtteilPlanartDatumKnotennummerKnoten- / StreckenbezeichnungGezeichnetBearbeitetGeprüftDateinameMaßstabDatumSachgebietsleitung (642/ )DatumAbteilungsleitung (642)DatumAmtsleitung (64)DatumGruppenleitung (642/ ) Ind.DatumGez.Bearb.Gepr.Angeord.Änderungen – VerkehrstechnikABCDEFGH 1 / Neustadt SüdSignallageplan27.03.20251342 / 1343 / 1355Barbarossaplatz / Pfälzer StraßeNeue Weyerstraße / PantaleonswallDaveponDuwenhögger2025-03-27 SLP.dwg11x XXX XXXX XX XX XX XX XXX XXSitzbankSitzbankSitzbankSitzbank 333,20303,66Fahradabstellanlagemit AnlehnbügelFahradabstellanlagemit Anlehnbügel352,562,00 Bahnsteig NL=60m,SO +90cmBahnsteig NL=60m, SO +90cmArkadeArkadeSicherheitsraumSicherheitsraumSchalt-schrank TGAGeländer kanntemporär ge-öffnet werdenKarnevalsbahnsteig, NL=60 m0+14,00 bis 0+74,00Höhe 35 cm üSO1,501,401,501,35 Rinne RinneRinneRinne Rinne Stellfläche KVB AnschlagsäuleversetzenA AnschlagsäuleversetzenneuerSchachtAbbruch Schacht undKürzung der Haltung M 20neuM 15neuM 16neu M 13neuEingeschränkterSicherheitsraum! 18,002,502,80 D1 D1D1G1 G1G1 G1G1G1G1G1G1G1 G1 G1G1A1 A1 A1 A1 A1A1A1 M1A1 RG2RG2RG2RG2RG2RG2 GrP1GrGrGr GrGrGrF1F1F1 F1F1 F2F2M1 GrG1D1G1G1G1G1 FF2FF2FF1 SG1 P PAut H A A A H Pol A FAut H H H H H A A A H A H FAut H H H A 599438-367451466146 7 84 26 49 6 69503457 50 12 92888286 10 63529065-67 38 764073535553 28-30 98 35 1 1066-4 4 a 1104 1027 10011812077 126 48 104 5 8 1161122 46 5 8 2 39 6 56 104MSIVVI911375 F S FF VIVIFF II VI I VII IIIII IFF F FF FIIIIV I V9 IVSF 41 VII F FIFFFIFIV PIVIIISF F F F IVIVFIISF SFWIVIIIVV FF FS70-7278-80 38-36IVS FIVIVIIVFMIVISFFIFIVF SIV27 79-83IFFS IVFFF IVII IVIVIVVIIIIVIV VISS FSSF FSSFIVVIIVI -IIF IVVI FF48-4047-53 1-5 VIIF FI IV34SFSVI FSV/-IVFIS 1 23 45 1 72 10 4 21 44-42 10 108 42-44 37 51 8 71 55 96 4 42 5 40 75 FX-IFX 3 108 41 810 114 1 a 4433 10 9 IF 24-22V S F IV VII V I IVF S S IV II V IVV VIVI IIIIIIVI I V VII IV IV I I II VI X F F F S F S SFS FSWS F F F F F FFFFSSF I V I IVIVIV III VVI VIVI V IV VI IIV IVVIVI I VVII I V VIIIV IV IVI III V IVIIIIVIV VIV IV III VI IVI IVIV IVIV IV XI IV-I II S F F F SFF F F FSFS FF S FSS FSFFFFFFF F F FSFS P F S FF F FF F F F F S SSF 65-75 B55B55Neue WeyerstraßeB55Neue Weyerstraße Friedrichstraße Pantaleonsmühlengasse Weyerstraße Friedrichstraße PantaleonswallNeue Weyerstraße Huhnsgasse Pfälzer StraßeB265 Luxemburger Straße Neue Weyerstraße Barbarossaplatz Trierer Straße Am Weyertor WeyerstraßeHohenstaufenring B9B9 Roonstraße B55 Weyerstraße B9 BarbarossaplatzB55 St. Kyffhäuser Straße TAXI - Stand Tor Rinne Lüftung Wassergraben Gleis Gleis Gleis Tor Lüftung Rinne Lüftung Skulptur Schild (Schotter) Schild Pl. Pl. Asph. Pl. M.b. Schild Schild Schild Schild Gleis Gleis (Schotter) Schild (Pl.) (Teer) Rinne Rinne (Pl.) (Verb.) Gleis Gleis Gleis Gleis Schotter Schild Schild WC Schild Rinne Gleis Gleis (Schotter) Gleis Gleis Gleis (Schotter) (Schotter) Schild Skulptur Schild Radweg Pantaleonswall Radweg Radweg Radweg Friedrichstraße Flur 16 Gleis Gleis L.S. Tr. Neue Weyerstraße TAX I LADENLADEN NLADEN LSA Schalthaus AHST3L (1343)AHST3R (1343)AHST3G (1343) ST2/AST1/T_AF111.1 2.31.1 HST Gleis 4HST Gleis 3 HST Gleis 2HST Gleis 1 3.2 (unter ST Signal)ST3RST3GST3L3F3F3.1F1.2F1.3FST2.1ST2LST2GST2RFST2F2.1F22.32.22F3.2F3.3ST4L/T_AST4G/T_AF2.2F2.4F2.3ST1G/TST1R/T5.2F5.15.1F55F1F1.11.21 F2.2F2.3FST1.1FST1ST1am Abspannmast(KVB)F1.1F11.21.11F4.6F4.7F3.1F33.23.13F4.5F4.4 F4.3F4.2WBF1.2F1.2F1.3ST2/TF2.1F22.22.12F4.14.34.2F44.14 Grenzpunkt AHST1G (1343)AHST1R (1343)4m vor AHST4KVB MastAHBLF3.1/aF AHBLF3/aF KVB MastAHST2L (1343) AHST2G (1343)AHST2R (1343)AHBLF3.2/aF AHST4G (1343)AHST4L (1343)AHBLF2.3/aFAHBLF1.1/aFAHBLF5/aFAHBLF1/aF ArmAHBLFST1.1/aFAHBLF2.3/aF AHST1 (1342)an KVB MastAHBLF1.1/aFAHBLFST1/aFAHBLF1/aFAHBLF4.6/aFAHBLF4.7/aFAHBLF3.1/aFAHBLF3/aFAHBLF4.4/aFAHBLF4.5/aFAHBLF4.2/aFAHBLF4.3/aFAHBLF1.2/aFAHBLF1.3/aFAHST2 (1342)an KVB MastAHBLF2.1/aFAHBLF2/aFAHBLF4.1/aF AHBLF2.2/aFAHBLF4/aF FST4FST4.2FST4.1FST4.3FST1FST1.1F3.1R3R3.1F1.3Ø100F1.11.2F1.2R31Ø300R40R40.1Ø100 F2F2.1R30R30.1Ø1002.22.12F4F4.1R4R4.1Ø100 AHBLF2.4/aF ABST1 HAST Gleis 4 (1343) ME BahnsteigbelegungABST1HAST2 (1355) MEHAST4L (1343) MEHAST4G (1343) MEca.310m vor ST2VAST2 (1355) MEVAST4L (1343) MEVAST4G (1343) MEca. 530m vor ST2 NAST1 (1342)ca 20mABST1 (1342) MEABST1G HHGleis2(1342)MEABST1R HHGleis2(1342)MEHAST1G (1343) MEHAST1R (1343) ME NAST2 (1342)ca. 3m vor H NAST1G (1343) MENAST1R (1343) MEca. 3m vor HVAST1.1 (1344) MEVAST1.2 (1501) ME ABST1R (1343)ABST1.1 HST Gleis 2NAST4L (1343) MENAST4G (1343) MEca.4m vor H ABST2R (1343)ABST2G (1343)HAST2 (1342)ABST2L (1343) NAST2R (1343)ca.30mNAST2L (1343) MENAST2G (1343) MEca.30m/35mGrenzpunkt (ST2L) ABST2 (1342) MEHAST1R (1341) MEHAST1G (1341) MEABST2 ME HST Gleis 1 ABST1G (1343)ABST1 HST Gleis 2ABST4L (1343) MEABST4G (1343) MEVAST1.2 (1344) MEVAST1.1 (1501) MEVAST1.0 (1502) ME NAST3L (1343) MENAST3G (1343) MENAST3R (1343) MEca.35mLSA 1501 Trierer Str.ABST2 (1501) ME LSA 1344 Am WeidenbruchABST2 (1344) MEHAST2R (1343) MEHAST2G (1343) MEHAST2L (1343) MEca.195m vor ST2 HAST1.1 (1344) ABST3R (1343)HAST1.2 (1344)ABST3G (1343) MEABST3L (1343) MEHAST2.1 (1342) ME ca.5m vor ST2 (1355)ABST2 (1355) MEca.10m vor ST2 (1355)NAST2 (1355) ME LSA 1502 MoselstraßeABST2 (1502) MEHAST3L (1343) MEHAST3G (1343) MEHAST3R (1343) MEHAST1 (1501)VAST1 (1503)HAST1 (1502) Zukünftig Auswertung 1342VAST1R (1341) MEVAST1G (1341) ME 1341 Hohenstaufenring - Zülpicher PlatzABST2 (1341)HAST1 (1342)ca 210m vor ST1 VDx VDxVDx VDxVDx VDxVDx VDxVDx VDx VDxVDxVDx VDx VDRx31.1VDx31VDx31.1ca. 15m bis Haltlinieca. 30m bis Haltlinie VDRx11.1 VDx11VDx11.2 ca. 15m bis Haltlinie ca. 30m bis Haltlinie VDRx11.1ca. 15m bis Haltlinie VDx51VDx51.1ca. 30m bis HaltlinieVDx11ca. 30m bis HaltlinieVDRx51.1ca. 15m bis Haltlinie VDx31.1ca. 40m bis HaltlinieVDx31VDx31.2 VDRx21.1ca. 15m bis Haltlinie VDx21.1ca. 30m bis HaltlinieVDx21 VDRx11.1ca. 20m bis HaltlinieVDx11.1VDx11 VDRx31ca. 15m bis HaltlinieDR3 DR40 DR30DR4 VDRx41ca. 15m bis HaltlinieVDRx31ca. 15m bis Haltlinie VDx41ca. 15m bis HaltlinieVDx41.4VDx41.1ca. 30m bis HaltlinieVDx41.2VDx41.3 VDRx21.1ca. 15m bis HaltlinieVDx21.1VDx21ca. 30m bis Haltlinie AHBLFST4.1/aFAHBLFST4/aF AHBLF3.1/aFAHBLF3/aFARHF1.3/AAHBLF1.3/aFARHF1/AAHBLF1/aFARHF1.2/AAHBLF1.2/aFARHF1.1/AAHBLF1.1/aFAHBLFST1/aFAHBLFST1.1/aF ARHF2.1/AAHBLF2.1/aFARHF2/AAHBLF2/aFAHBLF4/aFAHBLF4.1/aF VDx21ca. 40m bis HaltlinieVDx21.1VDx21.26mAHST1/TAHST2/A 3.413.22752.502.50733.8010.0030.0025.003.253.49 3.413.22752.50SB B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2BBSSSBUS3.253.49S 1/1S 1/12.50733.801.005.00SB10.0030.0025.00 M9M4M3 M12M2M1 M7M3M5M2M1M26M23M21M20M19M18M16M17M16M15M14M13 M12M11M10M9 M21M20M19M18M17 M16M15M14M13M12M11M10M9M8M7M6M5M4M3M2M1 KVBKVBAHBLF5.1/aFFST1FST1.1AHBLFST1/aFAHBLFST1.1/aF AHBLF3.3/aFF3 M4M6M8 M24M25 M13M14 M5M6M7M8M10M11 3.11.005.00VDx ca. 40m bis Haltlinie derzeit mit KVB in KlärungST1G/TST1R/TAHST1G (1343)AHST1R (1343)R21Ø300BF3.3R31Ø3002.1VDx9 VDx91 HAST1 (1355)NAST1 (1355)ca. 15m vor ST1 NAST2 (1355) MEABST2HST Gleis 4 (1343)ca. 13m vor ST2 LSA 1343Barbarossaplatz Süd/SalierringLSA 1342Barbarossaplatz Nord/HohenstaufenringLSA 1355 PantaleonswallLegendeFahrbahnMischverkehrsflächegem Geh- u. RadwegRadfahrstreifenAblauf vorhanden 2898Flurstücksgrenze/-nummer GrünflächeBaum neu / vorhandenRadwegVerkehrsinseln/Schrammbord Schutzstreifenfür RadfahrerFahrleitungsmastneu mit NummerFahrleitungsmastvorhandenSchottergleis/geschlossener OberbauRampenAbbruch Treppen GehwegBahnsteigbeleuchtung neuHaltestelle X X X Hochbord 15/25, +12 cmRundbord 15/22, +3 cmTiefbord RasengleisGleisachse / Schiene neuGleisachse / SchienevorhandenLSA neuLSA vorhandenGeländer neuBeleuchtung vorhandenXBaum abbruch Verkehrszeichen / Wegweiser vorhandenGebäude / Bautenmit Hausnr. vorhanden35 Genehmigungsgrenze M 8neuFahrsignal KVBZaun /Einfriedung neu 10 Beschilderung NeuLSA – Legende AllgemeinVerkehrszeichenKoppelspulenMarkierungenBeschilderung BestandKoppelspulen BestandKoppelspulen NeuKoppelspulen mit Verlegunggeplante Markierungvorhandene MarkierungabcdabcdabcdMasteMast BestandMast, der neu oder dessenStandort sich verändert
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
2236 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich zum einen um die Reduzierung der Kfz-Fahrspuren in der Trierer und Pfälzer Str. von drei auf zw ei Fahrspuren sow ie die Umw idmung einer Fahrspur zu einem Radfahrstreifen. Dies dient u.a. zur Verbesserung der Verkehrsführung und der Verkehrssicherheit. Zum anderen w ird die Führung des Fußverkehrs an der Ecke Salierring/Neue Weyerstraße angepasst. Der Wegfall der Dreiecksinsel verfolgt das Ziel, den Fußgänger direkter und barriereärmer zu führen. Da es sich bei der Maßnahme um fachlich begründete verkehrsrechtliche Anpassungen handelt, besteht keine Notw endigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Mitw irkung der Öffentlichkeit an der konkreten Verkehrsführung ist daher nicht vorgesehen. Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit w ird die Öffentlichkeit über diese Maßnahme informiert. Für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz gibt es bereits eine Projekt-Internetseite bei der Stadt Köln, die laufend aktualisiert w ird. Hier können nähere Informationen zum Projekt eingesehen und Anfragen/Rückfragen per Kontaktformular oder Telefon gestellt w erden. Vor Beginn der Baumaßnahme w erden die Anw ohner mittels Flyer informiert. Die Flyer w erden in den Briefkästen der angrenzenden Baumaßnahme verteilt. Zusätzlich sind in der Bauausführung Informationsveranstaltungen bzw . Baustellengespräche geplant. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
14649 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 1178/2025 Freigabedatum 23.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße und Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, in der Trierer bzw. Pfälzer Straße zwischen Trierer Straße 63 / Höhe Fußgängerquerung und den Kölner Ringen einen Radfahr- streifen nach Kölner Standard in 2,50 Meter Breite anzulegen. Im Rahmen der beschlossenen Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz soll außerdem der Abbiegefahrstreifen vom Salierring in die Neue Weyerstraße fußverkehrs- freundlich umgebaut werden. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkungen zustimmt. Verkehrsausschuss 24.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 178.260 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.570 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 2.700 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Trierer und Pfälzer Straße in Verlängerung der Luxemburger Straße (vgl. Abbildung 1) zählen gemäß des im Jahr 2016 vom Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschlossenen Rad- verkehrskonzeptes Innenstadt (RVKI) zum gelben Netz, in dem der Radverkehr auf gesonder- ten Radverkehrsanlagen und somit nicht im Mischverkehr geführt werden soll (vgl. 1171/2016). Der Streckenabschnitt ist zwar Teil des beschlossenen MIV-Grundnetzes. Aufgrund der in der Neuen Weyerstraße mit der geplanten Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barba- rossaplatz beschlossenen Zweispurigkeit für den Kfz-Verkehr ist durch diese Maßnahme je- doch kein weiterer Rückgang der Verkehrsqualität zu befürchten. Vielmehr ergibt sich die Re- duzierung der Kfz-Fahrspuren in der Trierer und Pfälzer Straße aus dem bereits beschlosse- nen Straßenquerschnitt in der Neuen Weyerstraße (vgl. 2646/2022, siehe auch unten). In den letzten Jahren wurden bereits viele vergleichbare Maßnahmen aus dem RVKI umge- setzt. So wurde im direkten Umfeld unter anderem auf dem Hohenstaufenring und Salierring je Richtung die rechte der Kfz-Spuren in einen Radfahrstreifen umgewidmet. 3 Abbildung 1: Abschnitt der Trierer / Pfälzer Straße, in dem der Radfahrstreifen geplant ist Überplanter Bereich / Details der Planung Der geplante Radfahrstreifen soll nach Kölner Standard in 2,50 Meter Breite umgesetzt wer- den. Dazu soll die parallel zum Parkstreifen auf Höhe Trierer Straße 63 beginnende dritte Kfz- Spur entfallen (vgl. Anlage 2.1). Der Radfahrstreifen soll in 0,75 Meter Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos markiert und an durch den Kfz-Verkehr zum Abbiegen zu überfahrenen Stellen in Rot eingefärbt werden. Radabstellanlagen sollen bedarfsgerecht unter Entfall einzel- ner Stellplätze umgesetzt werden. Um eine Erreichbarkeit der geplanten Radverkehrsführung aus dem durch die Burgunder- straße angeschlossenen Volksgartenviertel zu gewährleisten, soll eine kurze Hinführung für Radfahrende mit vorgeschriebener Abbiegerichtung nach rechts umgesetzt werden (vgl. Ab- bildung 2). Abbildung 2: Hinführung aus Volksgartenviertel Im Bestand befindet sich die Bushaltestelle „Barbarossaplatz“ der Linie 978 (Rhein-Erft-Ver- kehrsgesellschaft), die zwischen Hürth-Berrenrath und dem Kölner Hauptbahnhof verkehrt, auf der rechten der drei Fahrspuren der Pfälzer Straße (vgl. vrs.de). Diese soll auch künftig in diesem Abschnitt verbleiben, allerdings ca. 15 Meter nach Süden verschoben werden. Der ge- plante Radfahrstreifen soll gemäß aktuellem Stand der Regelwerke auf Höhe der Bushalte- stelle unterbrochen werden (vgl. Anlage 2.2 oder Abbildung 3). 4 Zum Barbarossaplatz hin würden entsprechend zwei Kfz-Fahrspuren neben der Spur für den Radverkehr verbleiben (vgl. Abbildung 3). Die rechte der beiden Kfz-Fahrspuren soll von gera- deausfahrenden wie auch von rechtsabbiegenden Kfz genutzt werden können. Gemäß aktuel- ler Verkehrszahlen aus September 2023 nutzen lediglich 70 Kfz am Tag die Möglichkeit hier rechts abzubiegen. In den verkehrsstarken Spitzenstunden morgens und abends wurde gar kein bzw. nur ein Abbiegevorgang gezählt. Aufgrund der geringen Rechtsabbiegevorgänge wird ein separater Rechtsabbiegefahrstreifen hier insofern für nicht erforderlich gesehen. Abbildung 3: Zulauf Pfälzer Straße auf Barbarossaplatz Der geplante Radfahrstreifen soll direkt an den mit der Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz geplanten Radfahrstreifen anschließen. Die Abschnitte sollen durch eine Radfurt über den Barbarossaplatz miteinander verbunden werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist in dem- selben Zug wie die Umsetzung der Bahnsteiganhebung vorgesehen. Nach Beschlussfassung sollen die Pläne zwecks Anordnung gemäß § 45 StVO an die Straßenverkehrsbehörde und anschließend die Bauausführenden übergeben werden. Änderungen an der Planung sind im Rahmen des Anordnungsverfahrens möglich. Umbau Rechtsabbieger vom Salierring in die Neue Weyerstraße Im Bestand führt ein zweispuriger Rechtsabbiegestreifen Kfz-Verkehr vom südlichen Salier- ring nach Norden in die Neue Weyerstraße. Die Führung des Fußverkehrs entlang der Ringe – über die Neue Weyerstraße – ist dabei sehr umwegig (vgl. Abbildung 4). Sie soll im Rahmen der Bauarbeiten zur Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz optimiert und gerad- liniger gestaltet werden. 5 Abbildung 4: Führung des Fußverkehrs entlang der Kölner Ringe Statt die Straße wie bisher zweimal queren zu müssen, soll die Zahl der Abbiegespuren auf eine Spur reduziert werden. Die Dreiecksinsel soll vollständig entfallen. So verbleibt lediglich eine Querung über die Neue Weyerstraße für zu Fuß Gehende entlang der Kölner Ringe (vgl. Abbildung 5). Die Belange der Barrierefreiheit werden dabei berücksichtigt. Entsprechende Anpassungen an der Signalisierung werden im Rahmen der Maßnahme umgesetzt. So soll u. a. indirektes Linksabbiegen für Radfahrende von der Pfälzer Straße kommend in die nördli- chen Ringe ermöglicht werden. Die neu entstandene größere Gehwegfläche wird gestalterisch aufgewertet. Der Plattenbelag wird erneuert, es werden 2 Bäume gepflanzt und Flächen ent- siegelt. Außerdem sind neue Fahrradabstellanlagen und Sitzbänke vorgesehen. Die Verwaltung wird parallel zur Ausschreibung der Maßnahme eine verkehrliche Untersu- chung des Salierrings in Fahrtrichtung Norden unter Zuhilfenahme aktueller Verkehrszahlen aus dem Jahr 2023 durchführen. So soll ermittelt werden, ob die Zahl der Fahrspuren im Be- reich des Salierrings von zwei auf eine reduziert werden kann, ohne dass die Verkehrsqualität massiv darunter leidet. Sollte dies der Fall sein, soll die geplante Verkehrsfläche der Zufußge- henden um die Fläche der bisherigen zweiten Kfz-Geradeausfahrspur erweitert werden (rund 125 m²). 6 Abbildung 5: Vorabzug des Umbaus Rechtsabbieger Salierring in die Neue Weyerstraße Abhängigkeit von der Maßnahme „Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz“ Sowohl die Einrichtung des Radfahrstreifens in der Trierer und Pfälzer Straße als auch der Umbau des Rechtabbiegers vom Salierring in die Neue Weyerstraße sind zwingend erforderli- che Folgemaßnahmen des Baubeschlusses für die Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barba- rossaplatz (2646/2022). Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 die Umgestaltung der Neuen Weyerstraße zwischen Salierring und Pantaleonswall im Zuge der Bahnsteiganhebung beschlossen. Diese sieht unter Entfall der Wendefahrbahn nördlich des Barbarossaplatzes eine zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs und einen Radfahrstreifen vor. Die Zufahrt von Süd-Westen (Barbarossaplatz / Pfälzer Straße) wurde dabei nicht überplant, weil sie außer- halb des zu überplanenden Bereiches liegt. Im Ist-Zustand führen allerdings drei Kfz-Fahrspuren von der Pfälzer Straße in die Neue Wey- erstraße. Mit der beschlossenen Reduzierung der Anzahl der Geradeausfahrspuren in der Neuen Weyerstraße soll somit die Zahl der Geradeausfahrspuren in der Pfälzer Straße von drei auf zwei reduziert werden. Im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt und in logischer Verlängerung des geplanten Radfahrstreifens in der Neuen Weyerstraße schlägt die Verwaltung eine Umwandlung des rechten Kfz-Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen auch in der Trierer und Pfälzer Straße zwischen Trierer Straße Hausnummer 63 / Höhe Fußgänger- querung und den Kölner Ringen vor (vgl. Abbildung 1). Auch der Umbau des Abbiegers aus dem Salierring in die Neue Weyerstraße ergibt sich zwin- gend aus dem Baubeschluss der Bahnsteiganhebung. Im Rahmen der Bahnsteiganhebung ist eine barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestelle zu gewährleisten. Sämtliche Querungen im di- rekten Umfeld werden entsprechend angepasst und mit taktilen Leitelementen ausgestattet. Die umliegenden Gehwegbereiche müssen insofern neu gepflastert werden. Der Rückbau der Verkehrsinsel in demselben Umsetzungsschritt der Bahnsteiganhebung ist erforderlich, da in den derart umgestalteten Bereich zu einem späteren Zeitpunkt ansonsten erneut eingegriffen werden müsste. Selbiges gilt für die derzeit noch in Prüfung befindliche Reduzierung der Kfz-Fahrspuren im 7 Salierring. Gemäß Beschlusspunkt 17 der am 09.07.2019 beschlossenen Vorlage 1202/2019 „Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen […]“ ist das verkehrstechnische Erfordernis der zweispurigen Führung für den Kfz-Verkehr am Salierring in nördlicher Fahrtrichtung in der Zu- fahrt zum Barbarossaplatz zu überprüfen. Verknüpfte man dieses Teilprojekt nicht mit der Ge- samtmaßnahme, so müsste mit Reduzierung der Fahrspuren zu einem späteren Zeitpunkt er- neut in die umgestaltete Platzfläche im Bereich des Rechtsabbiegers aus dem Salierring in die Neue Weyerstraße eingegriffen werden. Finanzierung Die Einrichtung des Radfahrstreifens zwischen Trierer Straße 63 / Höhe Fußgängerquerung und den Kölner Ringen ist mit konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rund 30.000 € verbun- den. Diese entstehen für Markierungsarbeiten und die Einrichtung einer Baustellenverkehrs- führung. Die Ausführung ist für 2027 vorgesehen. Die für das Jahr 2027 erforderliche Auf- wandsermächtigung wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2027, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra- ßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - vorsehen. Der Umbau des Rechtsabbiegestreifens vom Salierring in die Neue Weyerstraße erfolgt im Rahmen der Maßnahme Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz. Die hierfür in den Jahren 2027 ff. erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 178.260 € werden innerhalb des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-1-6304, Hst. Barbarossaplatz- Bst. Anhebung bedarfsgerecht berücksichtigt. Die Umbauten werden anschließend in das Anlagevermögen des Amtes für Straßen und Rad- wegebau überführt, sodass die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen von rd. 3.570 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 2.700 € im Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2028ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen werden. Bei den vorliegenden Maßnahmen handelt es sich um notwendige, der bereits beschlossenen Hauptmaßnahme untergeordneten Teilmaßnahmen, die aus den oben genannten Gründen und zur Sicherung des Radverkehrs zeitlich unaufschiebbar sind. Die Standards der Maßnah- men sind dabei bereits gesenkt worden. So werden die gemäß Radverkehrskonzept Innen- stadt umzusetzenden Radverkehrsführungen auf der Achse der Trierer/ Pfälzer Straße ohne bauliche Eingriffe und insofern im Wesentlichen durch Anpassung der bestehenden Markie- rung umgesetzt. Förderung Eine Förderung der Gesamtmaßnahme Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz wurde beim För- dergeber go.Rheinland angemeldet. Die anteiligen Fördermittel werden zusammen mit dem Anlagegut an das Amt für Straßen und Radwegebau übertragen. Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß- verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver- gleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 8 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl im September 2025 wird es nach den Sitzun- gen im Juni planmäßig vorerst keine weiteren Sitzungen des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt geben. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung zwin- gend notwendig, den Umsetzungsbeschluss noch vor der Kommunalwahl in die politischen Gremien zu geben, um Planungssicherheit für die nächsten Schritte v. a. mit Hinblick auf die zeitkritische, übergeordnete Maßnahme zur Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz zu schaffen. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2.1_Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße_Plan1 Anlage 2.2_Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße_Plan2 Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses
Anlage 3 Stellungnahme des RPA
1908 Zeichen
14 18.06.2025 143 68 über Dezernat III Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1178/2025, Stand 03.06.2025 Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße und Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße Eingereichte Gesamtkosten, gerundet: Markierung Radfahrstreifen 30.000 Euro netto ( 35.700 Euro brutto) Umbau Rechtsabbieger Salierring 150.000 Euro netto (178.500 Euro brutto) Gesamtkosten 180.000 Euro netto (214.200 Euro brutto) RPA-Nr.: 143/22/05/25 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingangsdatum vom 12.06.2025 legt 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick- lung die Kostenberechnungen zu den im Betreff genannten Maßnahmen vor, um den Baubeschluss im Verkehrsausschuss am 24.06.2025 zu erwirken. Anhand der vorliegenden Unterlagen ist aus Sicht des RPA nicht erkennbar, warum ein Beschluss erforderlich wird. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist eine Baubeschlussfassung in den Ratsgremien hier entbehrlich, da die Wertgrenze in Höhe von 300.000 € netto nicht erreicht wird. Darüber hinaus wurden die Unterlagen so kurzfristig eingereicht, dass eine inhaltliche Prüfung und die damit verbundene Stellungnahme zur Beratung der Politik nicht möglich sind. Künftig sind Vorlagen gem. Rechnungsprüfungsordnung § 7 (2) so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung er- möglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Infor- mationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, in wie weit die Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt wurde. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Pfälzer Straße
- Neue Weyerstraße
- Weyerstraße
- Brückenstraße 5
- Trierer Straße 63
- Roonstraße
- Moselstraße
- Salierring 150
- Hohenstaufenring
- Zülpicher Platz
- Pantaleonsmühlengasse
- Luxemburger Straße
- Friedrichstraße
- Pantaleonswall
- Huhnsgasse
- Am Weyertor
- Straße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1178/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 16.04.2025 14:39