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1178/2025

Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße und Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 23.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.06.2025, TOP 3.18

Anlage 2.1: Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße Plan 1

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Ansehen

Anlage 2.2: Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße Plan 2

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme des RPA

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Ansehen

Anlage 2.1: Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße Plan 1

1748 Zeichen

Mit Parkschein 
werktags 9-23h 
25.00 
3.25 
3.49 
2.50 75 
3.49 
3.21 3.49 
75 2.50 
75 
2.50 
3.40 
3.39 
75 
2.50 
3.44 
75 
1.25 
85 
2.00 
2.00 
3.30 
3.33 
3.27 
3.38 
5.00 
7.00 
6.00 
21.00 
5.00 
2.75 
VZ 237 
VZ 237+ 
VZ 209-20 kl. 
VZ "FGÜ in 80 m" 
VZ 1022-10 
5x AB 
S
5x AB 
S
S
S
S
S 1/1 
S 1/1 
B
B
B 0,5/0,2 
B 0,5/0,2 
B 3/3 
B 3/3 
BBS
S
S 1/1 
B
S 1/1 
S
S
Amtsleiter/-in (68) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (682) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Maßstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
Pos. 
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem 
Übersichtsplan 
NHN NHN 
Koordinatensystem 
Gauß-Krüger UTM / ETSR85 
250 
765 mm 297 mm Weischet/09.10.24 
Weischet/09.10.24 
Herr Weischet 
(682/2) 
Herr Lemke 
(682/2) 
Herr Möllers Herr Siggelkow 
Innenstadt/Neustadt-Süd 
Radverkehrsführung Luxemburger / Pfälzer Straße 
Einrichtung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Barbarossaplatz 
09.10.2024 1/2 
642-1 LSA-Planung 
681-1 ÖPNV 
681-3 Parkraumkonzepte 
Anordnung Nr. Markierung      _______________ 
                        Beschilderung  ______________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt am     _______________________ 
Polizeipräsidium Köln, 
Direktion Verkehr / SG4 
Im Auftrag     ____________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Verkehrsmanagement 
Im Auftrag    ____________________________ 
                    _____________________________ 
                    _____________________________

Anlage 2.2: Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße Plan 2

8158 Zeichen

Bezirk / StadtteilPlanartDatumKnotennummerKnoten- / StreckenbezeichnungGezeichnetBearbeitetGeprüftDateinameMaßstabDatumSachgebietsleitung (642/  )DatumAbteilungsleitung (642)DatumAmtsleitung (64)DatumGruppenleitung (642/    )
Ind.DatumGez.Bearb.Gepr.Angeord.Änderungen – VerkehrstechnikABCDEFGH
1 / Neustadt SüdSignallageplan27.03.20251342 / 1343 / 1355Barbarossaplatz / Pfälzer StraßeNeue Weyerstraße / PantaleonswallDaveponDuwenhögger2025-03-27 SLP.dwg11x
XXX XXXX   XX   XX   XX   XX   XXX   XXSitzbankSitzbankSitzbankSitzbank
333,20303,66Fahradabstellanlagemit AnlehnbügelFahradabstellanlagemit Anlehnbügel352,562,00
Bahnsteig NL=60m,SO +90cmBahnsteig NL=60m, SO +90cmArkadeArkadeSicherheitsraumSicherheitsraumSchalt-schrank TGAGeländer kanntemporär ge-öffnet werdenKarnevalsbahnsteig, NL=60 m0+14,00 bis 0+74,00Höhe 35 cm üSO1,501,401,501,35
Rinne
RinneRinneRinne Rinne Stellfläche KVB
AnschlagsäuleversetzenA
AnschlagsäuleversetzenneuerSchachtAbbruch Schacht undKürzung der Haltung
M 20neuM 15neuM 16neu
M 13neuEingeschränkterSicherheitsraum!
18,002,502,80
D1
D1D1G1
G1G1
G1G1G1G1G1G1G1
G1
G1G1A1
A1
A1
A1 A1A1A1
M1A1
RG2RG2RG2RG2RG2RG2 GrP1GrGrGr
GrGrGrF1F1F1
F1F1
F2F2M1
GrG1D1G1G1G1G1
FF2FF2FF1 SG1
P
PAut
H
A
A
A
H
Pol
A
FAut
H
H
H
H
H
A
A
A
H
A
H
FAut
H
H
H
A
599438-367451466146
7
84
26
49
6
69503457
50 12
92888286
10
63529065-67
38
764073535553
28-30
98
35
1 1066-4
4 a
1104 1027 10011812077
126
48
104
5
8
1161122
46
5
8 2
39
6
56
104MSIVVI911375
F
S
FF
VIVIFF
II
VI
I
VII
IIIII
IFF
F
FF
FIIIIV
I
V9
IVSF
41
VII
F
FIFFFIFIV
PIVIIISF F
F
F
IVIVFIISF SFWIVIIIVV
FF FS70-7278-80
38-36IVS FIVIVIIVFMIVISFFIFIVF
SIV27
79-83IFFS
IVFFF IVII
IVIVIVVIIIIVIV VISS FSSF FSSFIVVIIVI
-IIF
IVVI FF48-4047-53
1-5 VIIF
FI IV34SFSVI FSV/-IVFIS
1
23
45
1
72 10
4
21
44-42
10
108
42-44
37
51
8
71
55
96
4
42
5
40
75
FX-IFX
3 108
41
810 114
1 a
4433
10
9 IF
24-22V
S
F
IV
VII
V
I IVF
S
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IV
II
V
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I
V
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X
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I
V
I IVIVIV III VVI
VIVI
V
IV
VI
IIV IVVIVI
I
VVII
I V
VIIIV
IV
IVI
III
V
IVIIIIVIV
VIV
IV
III
VI
IVI IVIV
IVIV
IV
XI
IV-I
II
S
F
F
F
SFF
F
F
FSFS FF
S
FSS FSFFFFFFF
F
F
FSFS P
F
S
FF
F
FF F
F
F
F
S
SSF
65-75
B55B55Neue WeyerstraßeB55Neue Weyerstraße
Friedrichstraße
Pantaleonsmühlengasse
Weyerstraße
Friedrichstraße
PantaleonswallNeue Weyerstraße
Huhnsgasse
Pfälzer StraßeB265
Luxemburger Straße
Neue Weyerstraße
Barbarossaplatz
Trierer Straße
Am Weyertor
WeyerstraßeHohenstaufenring
B9B9
Roonstraße
B55
Weyerstraße
B9
BarbarossaplatzB55
St.
Kyffhäuser Straße
TAXI - Stand
Tor
Rinne
Lüftung
Wassergraben
Gleis
Gleis
Gleis
Tor
Lüftung
Rinne
Lüftung
Skulptur
Schild
(Schotter)
Schild
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
M.b.
Schild
Schild
Schild Schild
Gleis
Gleis
(Schotter)
Schild
(Pl.)
(Teer)
Rinne
Rinne
(Pl.)
(Verb.)
Gleis
Gleis
Gleis
Gleis
Schotter
Schild
Schild
WC
Schild
Rinne
Gleis Gleis
(Schotter)
Gleis
Gleis
Gleis
(Schotter)
(Schotter)
Schild
Skulptur
Schild
Radweg
Pantaleonswall
Radweg
Radweg
Radweg
Friedrichstraße
Flur 16
Gleis
Gleis
L.S.
Tr.
Neue Weyerstraße
TAX I
LADENLADEN
NLADEN
LSA
Schalthaus
AHST3L (1343)AHST3R (1343)AHST3G (1343)
ST2/AST1/T_AF111.1
2.31.1 HST Gleis 4HST Gleis 3
HST Gleis 2HST Gleis 1
3.2 (unter ST Signal)ST3RST3GST3L3F3F3.1F1.2F1.3FST2.1ST2LST2GST2RFST2F2.1F22.32.22F3.2F3.3ST4L/T_AST4G/T_AF2.2F2.4F2.3ST1G/TST1R/T5.2F5.15.1F55F1F1.11.21
F2.2F2.3FST1.1FST1ST1am Abspannmast(KVB)F1.1F11.21.11F4.6F4.7F3.1F33.23.13F4.5F4.4
F4.3F4.2WBF1.2F1.2F1.3ST2/TF2.1F22.22.12F4.14.34.2F44.14
Grenzpunkt
AHST1G (1343)AHST1R (1343)4m vor AHST4KVB MastAHBLF3.1/aF
AHBLF3/aF
KVB MastAHST2L (1343)
AHST2G (1343)AHST2R (1343)AHBLF3.2/aF
AHST4G (1343)AHST4L (1343)AHBLF2.3/aFAHBLF1.1/aFAHBLF5/aFAHBLF1/aF
ArmAHBLFST1.1/aFAHBLF2.3/aF
AHST1 (1342)an KVB MastAHBLF1.1/aFAHBLFST1/aFAHBLF1/aFAHBLF4.6/aFAHBLF4.7/aFAHBLF3.1/aFAHBLF3/aFAHBLF4.4/aFAHBLF4.5/aFAHBLF4.2/aFAHBLF4.3/aFAHBLF1.2/aFAHBLF1.3/aFAHST2 (1342)an KVB MastAHBLF2.1/aFAHBLF2/aFAHBLF4.1/aF
AHBLF2.2/aFAHBLF4/aF
FST4FST4.2FST4.1FST4.3FST1FST1.1F3.1R3R3.1F1.3Ø100F1.11.2F1.2R31Ø300R40R40.1Ø100
F2F2.1R30R30.1Ø1002.22.12F4F4.1R4R4.1Ø100
AHBLF2.4/aF
ABST1 HAST Gleis 4 (1343) ME BahnsteigbelegungABST1HAST2   (1355) MEHAST4L (1343) MEHAST4G (1343) MEca.310m vor ST2VAST2    (1355) MEVAST4L (1343) MEVAST4G (1343) MEca. 530m vor ST2
NAST1 (1342)ca 20mABST1    (1342) MEABST1G HHGleis2(1342)MEABST1R HHGleis2(1342)MEHAST1G  (1343) MEHAST1R  (1343) ME
NAST2 (1342)ca. 3m vor H
NAST1G (1343) MENAST1R (1343) MEca. 3m vor HVAST1.1 (1344) MEVAST1.2 (1501) ME
ABST1R (1343)ABST1.1 HST Gleis 2NAST4L  (1343) MENAST4G (1343) MEca.4m vor H
ABST2R (1343)ABST2G (1343)HAST2    (1342)ABST2L (1343)
NAST2R (1343)ca.30mNAST2L  (1343) MENAST2G (1343) MEca.30m/35mGrenzpunkt (ST2L)
ABST2   (1342)  MEHAST1R (1341) MEHAST1G (1341) MEABST2 ME HST Gleis 1
ABST1G (1343)ABST1 HST Gleis 2ABST4L  (1343) MEABST4G (1343) MEVAST1.2 (1344) MEVAST1.1 (1501) MEVAST1.0 (1502) ME
NAST3L (1343) MENAST3G (1343) MENAST3R (1343) MEca.35mLSA 1501 Trierer Str.ABST2 (1501) ME
LSA 1344 Am WeidenbruchABST2     (1344) MEHAST2R  (1343) MEHAST2G  (1343) MEHAST2L   (1343) MEca.195m vor ST2
HAST1.1 (1344)
ABST3R  (1343)HAST1.2 (1344)ABST3G    (1343) MEABST3L    (1343) MEHAST2.1   (1342) ME
ca.5m vor ST2 (1355)ABST2 (1355) MEca.10m vor ST2 (1355)NAST2 (1355) ME
LSA 1502 MoselstraßeABST2 (1502) MEHAST3L (1343) MEHAST3G (1343) MEHAST3R (1343) MEHAST1 (1501)VAST1 (1503)HAST1 (1502)
Zukünftig Auswertung 1342VAST1R (1341) MEVAST1G (1341) ME
1341 Hohenstaufenring - Zülpicher PlatzABST2 (1341)HAST1 (1342)ca 210m vor ST1
VDx
VDxVDx
VDxVDx
VDxVDx
VDxVDx
VDx
VDxVDxVDx
VDx
VDRx31.1VDx31VDx31.1ca. 15m bis Haltlinieca. 30m bis Haltlinie
VDRx11.1
VDx11VDx11.2
ca. 15m bis Haltlinie
ca. 30m bis Haltlinie
VDRx11.1ca. 15m bis Haltlinie
VDx51VDx51.1ca. 30m bis HaltlinieVDx11ca. 30m bis HaltlinieVDRx51.1ca. 15m bis Haltlinie
VDx31.1ca. 40m bis HaltlinieVDx31VDx31.2
VDRx21.1ca. 15m bis Haltlinie
VDx21.1ca. 30m bis HaltlinieVDx21
VDRx11.1ca. 20m bis HaltlinieVDx11.1VDx11
VDRx31ca. 15m bis HaltlinieDR3
DR40
DR30DR4
VDRx41ca. 15m bis HaltlinieVDRx31ca. 15m bis Haltlinie
VDx41ca. 15m bis HaltlinieVDx41.4VDx41.1ca. 30m bis HaltlinieVDx41.2VDx41.3
VDRx21.1ca. 15m bis HaltlinieVDx21.1VDx21ca. 30m bis Haltlinie
AHBLFST4.1/aFAHBLFST4/aF
AHBLF3.1/aFAHBLF3/aFARHF1.3/AAHBLF1.3/aFARHF1/AAHBLF1/aFARHF1.2/AAHBLF1.2/aFARHF1.1/AAHBLF1.1/aFAHBLFST1/aFAHBLFST1.1/aF
ARHF2.1/AAHBLF2.1/aFARHF2/AAHBLF2/aFAHBLF4/aFAHBLF4.1/aF
VDx21ca. 40m bis HaltlinieVDx21.1VDx21.26mAHST1/TAHST2/A
3.413.22752.502.50733.8010.0030.0025.003.253.49 3.413.22752.50SB B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2BBSSSBUS3.253.49S 1/1S 1/12.50733.801.005.00SB10.0030.0025.00
M9M4M3
M12M2M1
M7M3M5M2M1M26M23M21M20M19M18M16M17M16M15M14M13
M12M11M10M9
M21M20M19M18M17
M16M15M14M13M12M11M10M9M8M7M6M5M4M3M2M1
KVBKVBAHBLF5.1/aFFST1FST1.1AHBLFST1/aFAHBLFST1.1/aF
AHBLF3.3/aFF3
M4M6M8
M24M25
M13M14
M5M6M7M8M10M11
3.11.005.00VDx
ca. 40m bis Haltlinie
derzeit mit KVB in KlärungST1G/TST1R/TAHST1G (1343)AHST1R (1343)R21Ø300BF3.3R31Ø3002.1VDx9
VDx91
HAST1 (1355)NAST1 (1355)ca. 15m vor ST1
NAST2 (1355) MEABST2HST Gleis 4 (1343)ca. 13m vor ST2
LSA 1343Barbarossaplatz Süd/SalierringLSA 1342Barbarossaplatz Nord/HohenstaufenringLSA 1355 PantaleonswallLegendeFahrbahnMischverkehrsflächegem Geh- u. RadwegRadfahrstreifenAblauf vorhanden
2898Flurstücksgrenze/-nummer
GrünflächeBaum neu / vorhandenRadwegVerkehrsinseln/Schrammbord
Schutzstreifenfür RadfahrerFahrleitungsmastneu mit NummerFahrleitungsmastvorhandenSchottergleis/geschlossener OberbauRampenAbbruch
Treppen
GehwegBahnsteigbeleuchtung neuHaltestelle
X   X   X
Hochbord 15/25, +12 cmRundbord 15/22, +3 cmTiefbord
RasengleisGleisachse / Schiene neuGleisachse / SchienevorhandenLSA neuLSA vorhandenGeländer neuBeleuchtung vorhandenXBaum abbruch
Verkehrszeichen / Wegweiser vorhandenGebäude / Bautenmit Hausnr. vorhanden35
Genehmigungsgrenze
M 8neuFahrsignal KVBZaun /Einfriedung neu
10
Beschilderung NeuLSA – Legende AllgemeinVerkehrszeichenKoppelspulenMarkierungenBeschilderung BestandKoppelspulen BestandKoppelspulen NeuKoppelspulen mit Verlegunggeplante Markierungvorhandene MarkierungabcdabcdabcdMasteMast BestandMast, der neu oder dessenStandort sich verändert

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

2236 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Maßnahme handelt es sich zum einen um die Reduzierung der Kfz-Fahrspuren in der 
Trierer und Pfälzer Str. von drei auf zw ei Fahrspuren sow ie die Umw idmung einer Fahrspur zu 
einem Radfahrstreifen. Dies dient u.a. zur Verbesserung der Verkehrsführung und der 
Verkehrssicherheit. Zum anderen w ird die Führung des Fußverkehrs an der Ecke 
Salierring/Neue Weyerstraße angepasst. Der Wegfall der Dreiecksinsel verfolgt das Ziel, den 
Fußgänger direkter und barriereärmer zu führen. Da es sich bei der Maßnahme um fachlich 
begründete verkehrsrechtliche Anpassungen handelt, besteht keine Notw endigkeit der 
Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Mitw irkung der Öffentlichkeit an der konkreten Verkehrsführung 
ist daher nicht vorgesehen. Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit w ird die 
Öffentlichkeit über diese Maßnahme informiert. Für den barrierefreien Ausbau der 
Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz gibt es bereits eine Projekt-Internetseite bei der Stadt 
Köln, die laufend aktualisiert w ird. Hier können nähere Informationen zum Projekt eingesehen 
und Anfragen/Rückfragen per Kontaktformular oder Telefon gestellt w erden. Vor Beginn der 
Baumaßnahme  w erden die Anw ohner mittels Flyer informiert. Die Flyer w erden in den 
Briefkästen der angrenzenden Baumaßnahme verteilt. Zusätzlich sind in der Bauausführung 
Informationsveranstaltungen bzw . Baustellengespräche geplant.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

14649 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1178/2025 
Freigabedatum 23.06.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße und 
Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, in der Trierer bzw. Pfälzer Straße 
zwischen Trierer Straße 63 / Höhe Fußgängerquerung und den Kölner Ringen einen Radfahr-
streifen nach Kölner Standard in 2,50 Meter Breite anzulegen. 
Im Rahmen der beschlossenen Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz 
soll außerdem der Abbiegefahrstreifen vom Salierring in die Neue Weyerstraße fußverkehrs-
freundlich umgebaut werden. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt 
ohne Einschränkungen zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Verkehrsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   178.260 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.570 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   2.700 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Trierer und Pfälzer Straße in Verlängerung der Luxemburger Straße (vgl. Abbildung 1) 
zählen gemäß des im Jahr 2016 vom Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschlossenen Rad-
verkehrskonzeptes Innenstadt (RVKI) zum gelben Netz, in dem der Radverkehr auf gesonder-
ten Radverkehrsanlagen und somit nicht im Mischverkehr geführt werden soll (vgl. 
1171/2016). 
 
Der Streckenabschnitt ist zwar Teil des beschlossenen MIV-Grundnetzes. Aufgrund der in der 
Neuen Weyerstraße mit der geplanten Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barba-
rossaplatz beschlossenen Zweispurigkeit für den Kfz-Verkehr ist durch diese Maßnahme je-
doch kein weiterer Rückgang der Verkehrsqualität zu befürchten. Vielmehr ergibt sich die Re-
duzierung der Kfz-Fahrspuren in der Trierer und Pfälzer Straße aus dem bereits beschlosse-
nen Straßenquerschnitt in der Neuen Weyerstraße (vgl. 2646/2022, siehe auch unten). 
 
In den letzten Jahren wurden bereits viele vergleichbare Maßnahmen aus dem RVKI umge-
setzt. So wurde im direkten Umfeld unter anderem auf dem Hohenstaufenring und Salierring 
je Richtung die rechte der Kfz-Spuren in einen Radfahrstreifen umgewidmet.

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Abbildung 1: Abschnitt der Trierer / Pfälzer Straße, in dem der Radfahrstreifen geplant ist 
 
Überplanter Bereich / Details der Planung 
Der geplante Radfahrstreifen soll nach Kölner Standard in 2,50 Meter Breite umgesetzt wer-
den. Dazu soll die parallel zum Parkstreifen auf Höhe Trierer Straße 63 beginnende dritte Kfz-
Spur entfallen (vgl. Anlage 2.1). Der Radfahrstreifen soll in 0,75 Meter Sicherheitsabstand zu 
den parkenden Autos markiert und an durch den Kfz-Verkehr zum Abbiegen zu überfahrenen 
Stellen in Rot eingefärbt werden. Radabstellanlagen sollen bedarfsgerecht unter Entfall einzel-
ner Stellplätze umgesetzt werden. 
 
Um eine Erreichbarkeit der geplanten Radverkehrsführung aus dem durch die Burgunder-
straße angeschlossenen Volksgartenviertel zu gewährleisten, soll eine kurze Hinführung für 
Radfahrende mit vorgeschriebener Abbiegerichtung nach rechts umgesetzt werden (vgl. Ab-
bildung 2). 
 
 
Abbildung 2: Hinführung aus Volksgartenviertel  
Im Bestand befindet sich die Bushaltestelle „Barbarossaplatz“ der Linie 978 (Rhein-Erft-Ver-
kehrsgesellschaft), die zwischen Hürth-Berrenrath und dem Kölner Hauptbahnhof verkehrt, 
auf der rechten der drei Fahrspuren der Pfälzer Straße (vgl. vrs.de). Diese soll auch künftig in 
diesem Abschnitt verbleiben, allerdings ca. 15 Meter nach Süden verschoben werden. Der ge-
plante Radfahrstreifen soll gemäß aktuellem Stand der Regelwerke auf Höhe der Bushalte-
stelle unterbrochen werden (vgl. Anlage 2.2 oder Abbildung 3).

4 
Zum Barbarossaplatz hin würden entsprechend zwei Kfz-Fahrspuren neben der Spur für den 
Radverkehr verbleiben (vgl. Abbildung 3). Die rechte der beiden Kfz-Fahrspuren soll von gera-
deausfahrenden wie auch von rechtsabbiegenden Kfz genutzt werden können. Gemäß aktuel-
ler Verkehrszahlen aus September 2023 nutzen lediglich 70 Kfz am Tag die Möglichkeit hier 
rechts abzubiegen. In den verkehrsstarken Spitzenstunden morgens und abends wurde gar 
kein bzw. nur ein Abbiegevorgang gezählt. Aufgrund der geringen Rechtsabbiegevorgänge 
wird ein separater Rechtsabbiegefahrstreifen hier insofern für nicht erforderlich gesehen. 
 
 
Abbildung 3: Zulauf Pfälzer Straße auf Barbarossaplatz  
Der geplante Radfahrstreifen soll direkt an den mit der Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz 
geplanten Radfahrstreifen anschließen. Die Abschnitte sollen durch eine Radfurt über den 
Barbarossaplatz miteinander verbunden werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist in dem-
selben Zug wie die Umsetzung der Bahnsteiganhebung vorgesehen. Nach Beschlussfassung 
sollen die Pläne zwecks Anordnung gemäß § 45 StVO an die Straßenverkehrsbehörde und 
anschließend die Bauausführenden übergeben werden. Änderungen an der Planung sind im 
Rahmen des Anordnungsverfahrens möglich. 
 
 
Umbau Rechtsabbieger vom Salierring in die Neue Weyerstraße 
Im Bestand führt ein zweispuriger Rechtsabbiegestreifen Kfz-Verkehr vom südlichen Salier-
ring nach Norden in die Neue Weyerstraße. Die Führung des Fußverkehrs entlang der Ringe 
– über die Neue Weyerstraße – ist dabei sehr umwegig (vgl. Abbildung 4). Sie soll im Rahmen 
der Bauarbeiten zur Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barbarossaplatz optimiert und gerad-
liniger gestaltet werden.

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Abbildung 4: Führung des Fußverkehrs entlang der Kölner Ringe  
Statt die Straße wie bisher zweimal queren zu müssen, soll die Zahl der Abbiegespuren auf 
eine Spur reduziert werden. Die Dreiecksinsel soll vollständig entfallen. So verbleibt lediglich 
eine Querung über die Neue Weyerstraße für zu Fuß Gehende entlang der Kölner Ringe (vgl. 
Abbildung 5). Die Belange der Barrierefreiheit werden dabei berücksichtigt. Entsprechende 
Anpassungen an der Signalisierung werden im Rahmen der Maßnahme umgesetzt. So soll 
u. a. indirektes Linksabbiegen für Radfahrende von der Pfälzer Straße kommend in die nördli-
chen Ringe ermöglicht werden. Die neu entstandene größere Gehwegfläche wird gestalterisch 
aufgewertet. Der Plattenbelag wird erneuert, es werden 2 Bäume gepflanzt und Flächen ent-
siegelt. Außerdem sind neue Fahrradabstellanlagen und Sitzbänke vorgesehen. 
 
Die Verwaltung wird parallel zur Ausschreibung der Maßnahme eine verkehrliche Untersu-
chung des Salierrings in Fahrtrichtung Norden unter Zuhilfenahme aktueller Verkehrszahlen 
aus dem Jahr 2023 durchführen. So soll ermittelt werden, ob die Zahl der Fahrspuren im Be-
reich des Salierrings von zwei auf eine reduziert werden kann, ohne dass die Verkehrsqualität 
massiv darunter leidet. Sollte dies der Fall sein, soll die geplante Verkehrsfläche der Zufußge-
henden um die Fläche der bisherigen zweiten Kfz-Geradeausfahrspur erweitert werden (rund 
125 m²).

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Abbildung 5: Vorabzug des Umbaus Rechtsabbieger Salierring in die Neue Weyerstraße  
 
Abhängigkeit von der Maßnahme „Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz“ 
Sowohl die Einrichtung des Radfahrstreifens in der Trierer und Pfälzer Straße als auch der 
Umbau des Rechtabbiegers vom Salierring in die Neue Weyerstraße sind zwingend erforderli-
che Folgemaßnahmen des Baubeschlusses für die Bahnsteiganhebung der Haltestelle Barba-
rossaplatz (2646/2022). Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 die Umgestaltung der 
Neuen Weyerstraße zwischen Salierring und Pantaleonswall im Zuge der Bahnsteiganhebung 
beschlossen. Diese sieht unter Entfall der Wendefahrbahn nördlich des Barbarossaplatzes 
eine zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs und einen Radfahrstreifen vor. Die Zufahrt von 
Süd-Westen (Barbarossaplatz / Pfälzer Straße) wurde dabei nicht überplant, weil sie außer-
halb des zu überplanenden Bereiches liegt. 
 
Im Ist-Zustand führen allerdings drei Kfz-Fahrspuren von der Pfälzer Straße in die Neue Wey-
erstraße. Mit der beschlossenen Reduzierung der Anzahl der Geradeausfahrspuren in der 
Neuen Weyerstraße soll somit die Zahl der Geradeausfahrspuren in der Pfälzer Straße von 
drei auf zwei reduziert werden. Im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt und in 
logischer Verlängerung des geplanten Radfahrstreifens in der Neuen Weyerstraße schlägt die 
Verwaltung eine Umwandlung des rechten Kfz-Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen auch in 
der Trierer und Pfälzer Straße zwischen Trierer Straße Hausnummer 63 / Höhe Fußgänger-
querung und den Kölner Ringen vor (vgl. Abbildung 1). 
 
Auch der Umbau des Abbiegers aus dem Salierring in die Neue Weyerstraße ergibt sich zwin-
gend aus dem Baubeschluss der Bahnsteiganhebung. Im Rahmen der Bahnsteiganhebung ist 
eine barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestelle zu gewährleisten. Sämtliche Querungen im di-
rekten Umfeld werden entsprechend angepasst und mit taktilen Leitelementen ausgestattet. 
Die umliegenden Gehwegbereiche müssen insofern neu gepflastert werden. Der Rückbau der 
Verkehrsinsel in demselben Umsetzungsschritt der Bahnsteiganhebung ist erforderlich, da in 
den derart umgestalteten Bereich zu einem späteren Zeitpunkt ansonsten erneut eingegriffen 
werden müsste. 
 
Selbiges gilt für die derzeit noch in Prüfung befindliche Reduzierung der Kfz-Fahrspuren im

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Salierring. Gemäß Beschlusspunkt 17 der am 09.07.2019 beschlossenen Vorlage 1202/2019 
„Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen […]“ ist das verkehrstechnische Erfordernis der 
zweispurigen Führung für den Kfz-Verkehr am Salierring in nördlicher Fahrtrichtung in der Zu-
fahrt zum Barbarossaplatz zu überprüfen. Verknüpfte man dieses Teilprojekt nicht mit der Ge-
samtmaßnahme, so müsste mit Reduzierung der Fahrspuren zu einem späteren Zeitpunkt er-
neut in die umgestaltete Platzfläche im Bereich des Rechtsabbiegers aus dem Salierring in die 
Neue Weyerstraße eingegriffen werden. 
 
Finanzierung 
Die Einrichtung des Radfahrstreifens zwischen Trierer Straße 63 / Höhe Fußgängerquerung 
und den Kölner Ringen ist mit konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rund 30.000 € verbun-
den. Diese entstehen für Markierungsarbeiten und die Einrichtung einer Baustellenverkehrs-
führung. Die Ausführung ist für 2027 vorgesehen. Die für das Jahr 2027 erforderliche Auf-
wandsermächtigung wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2027, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im 
Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra-
ßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - 
vorsehen. 
 
Der Umbau des Rechtsabbiegestreifens vom Salierring in die Neue Weyerstraße erfolgt im 
Rahmen der Maßnahme Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz. Die hierfür in den Jahren 2027 
ff. erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 178.260 € werden 
innerhalb des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-1-6304, 
Hst. Barbarossaplatz- Bst. Anhebung bedarfsgerecht berücksichtigt. 
 
Die Umbauten werden anschließend in das Anlagevermögen des Amtes für Straßen und Rad-
wegebau überführt, sodass die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen 
von rd. 3.570 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 
rd. 2.700 € im Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2028ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 – Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch 
Umschichtungen, vorgesehen werden. 
 
Bei den vorliegenden Maßnahmen handelt es sich um notwendige, der bereits beschlossenen 
Hauptmaßnahme untergeordneten Teilmaßnahmen, die aus den oben genannten Gründen 
und zur Sicherung des Radverkehrs zeitlich unaufschiebbar sind. Die Standards der Maßnah-
men sind dabei bereits gesenkt worden. So werden die gemäß Radverkehrskonzept Innen-
stadt umzusetzenden Radverkehrsführungen auf der Achse der Trierer/ Pfälzer Straße ohne 
bauliche Eingriffe und insofern im Wesentlichen durch Anpassung der bestehenden Markie-
rung umgesetzt. 
 
Förderung 
Eine Förderung der Gesamtmaßnahme Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz wurde beim För-
dergeber go.Rheinland angemeldet. Die anteiligen Fördermittel werden zusammen mit dem 
Anlagegut an das Amt für Straßen und Radwegebau übertragen. 
 
Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß-
verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver-
gleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver 
Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

8 
 
Begründung der Dringlichkeit  
Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl im September 2025 wird es nach den Sitzun-
gen im Juni planmäßig vorerst keine weiteren Sitzungen des Verkehrsausschusses und der 
Bezirksvertretung Innenstadt geben. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Verwaltung zwin-
gend notwendig, den Umsetzungsbeschluss noch vor der Kommunalwahl in die politischen 
Gremien zu geben, um Planungssicherheit für die nächsten Schritte v. a. mit Hinblick auf die 
zeitkritische, übergeordnete Maßnahme zur Bahnsteiganhebung Barbarossaplatz zu schaffen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 -  Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2.1_Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße_Plan1 
Anlage 2.2_Radfahrstreifen Trierer / Pfälzer Straße_Plan2 
Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses

Anlage 3 Stellungnahme des RPA

1908 Zeichen

14 18.06.2025 
143 
 
 
  
68 
über 
Dezernat III 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1178/2025, Stand 03.06.2025 
Baubeschluss zur Anlage eines Radfahrstreifens in der Trierer / Pfälzer Straße 
und Umbau des Rechtsabbiegers Salierring in Neue Weyerstraße 
 
Eingereichte Gesamtkosten, gerundet:  
 
Markierung Radfahrstreifen    30.000 Euro netto  (  35.700 Euro brutto) 
Umbau Rechtsabbieger Salierring 150.000 Euro netto  (178.500 Euro brutto) 
Gesamtkosten    180.000 Euro netto (214.200 Euro brutto) 
 
RPA-Nr.: 143/22/05/25 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingangsdatum vom 12.06.2025 legt 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick-
lung die Kostenberechnungen zu den im Betreff genannten Maßnahmen vor, um den 
Baubeschluss im Verkehrsausschuss am 24.06.2025 zu erwirken. 
Anhand der vorliegenden Unterlagen ist aus Sicht des RPA nicht erkennbar, warum 
ein Beschluss erforderlich wird. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist 
eine Baubeschlussfassung in den Ratsgremien hier entbehrlich, da die Wertgrenze in 
Höhe von 300.000 € netto nicht erreicht wird. 
Darüber hinaus wurden die Unterlagen so kurzfristig eingereicht, dass eine inhaltliche 
Prüfung und die damit verbundene Stellungnahme zur Beratung der Politik nicht 
möglich sind.  
Künftig sind Vorlagen gem. Rechnungsprüfungsordnung § 7 (2) so rechtzeitig zu 
übermitteln, dass dem Rechnungsprüfungsamt eine sachgerechte Beurteilung er-
möglicht wird. Bei vorlagepflichtigen Kostenberechnungen zu Baumaßnahmen ist 
dies üblicherweise 1 Monat (siehe Wertgrenzenregelung für die Vorlage- und Infor-
mationspflichten gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt (Stand 01.05.2025)). 
Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, in wie weit die 
Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt 
wurde. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (2)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.18 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Pfälzer Straße
  • Neue Weyerstraße
  • Weyerstraße
  • Brückenstraße 5
  • Trierer Straße 63
  • Roonstraße
  • Moselstraße
  • Salierring 150
  • Hohenstaufenring
  • Zülpicher Platz
  • Pantaleonsmühlengasse
  • Luxemburger Straße
  • Friedrichstraße
  • Pantaleonswall
  • Huhnsgasse
  • Am Weyertor
  • Straße 6

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Details

Aktenzeichen
1178/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.06.2025
Erstellt
16.04.2025 14:39