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RR 12/2024

Anfrage CDU-Fraktion vom 02.04.2024 Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln

Sitzungsvorlage RR 03.05.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 03.05.2024, TOP 9.1

Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion zur Wasserstoffinfrastrukturplanung)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion vom 02.04.2024 Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln)

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Sitzungsvorlage RR (Sachstand im Hinblick auf den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion zur Wasserstoffinfrastrukturplanung)

3755 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Regionalrats des  
Regierungsbezirks Köln 
Herrn Rainer Deppe  
 
 
 
 
 
 
 
 
15. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 03. Mai 2024  
 
 
Sehr geehrter Herr Deppe , 
 
zur Sitzung des Regionalrats am 03. Mai 2024 stellt die CDU-Fraktion die folgende Anfrage:  
 
Durch klimatische Veränderungen ist der Bedarf nachhaltige Energiequellen zu finden in den 
vergangenen Jahren immer mehr gestiegen . Auch durch den Kohleausstieg im Jahr 2030 
wurde in der jüngeren Vergangenheit intensiv an Alternativen zu fossilen Brennstoffen 
geforscht und unter anderem eine auf den ersten Blick ideale Lösung gefunden: Wasserstoff 
als Energieträger der Zukunft.  Wasserstoff ist das häufigste chemische Element im 
Universum und begegnet uns überall, z.B. in Form von Wasser (H 2O), also in Verbindung 
mit Sauerstoff. Die große Verbreitung und der einfache Zugriff auf Wasserstof f machen 
dieses Element zu einer attraktiven Ressource, um damit nachhaltig Wasserstoff-Energie zu 
erzeugen, zu speichern und flexibel dort zu nutzen, wo sie benötigt wird.  Die Vorteile für 
diesen Energieträger liegen dabei auf der Hand und sollen hier im Folgenden auszugsweise 
genannt werden:  
• Kaum CO2-Emissionen (besonders grüner Wasserstoff)  
• Monatelanger Energiespeicherung (in Druckbehältern oder Gaskavernen)  
• Nachhaltige Ressourcengewinnung (beispielsweise Windenergie, Solarenergie)  
• Hohe Energiedichte (energieeffizient und leistungsstark, 3x leistungsfähiger und 
energieeffizienter als fossile Brennstoffe)  
• Energieträger für die Stahlherstellung (nachhaltige Alternative zur Kohle)  
• Kühlmittel in Kraftwerken (kann viel Wärme aufnehmen)  
• Keine großen Nutzflächen notwendig 
• 5 Minuten Ladezeit an den H2-Tanksäulen 
• Wasserstoff-Brennstoffzelle: leise, geringe Wartungskosten, hohe Reichweite 
• Vielseitige Nutzung möglich (Industrie, Haushalt, Mobilität)  
Die räumliche Entwicklung die durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier und die 
Ausweisung von Flächen im Kontext der Neuaufstellung des Regionalplans für den  
Regierungsbezirk entsteht, muss den Energieträger der Zukunft, Wasserstoff, in der Region 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
Köln, 02. April 2024

2 
berücksichtigen. Für eine der größten Landschaftsbaustellen Europas ist Wasserstoff im 
Kontext eines energiewirtschaftlichen Gesamtkonzepts nahezu unumgänglich. Wasserstoff 
ist ein relevanter Energieträger der Zukunft wird für die hier ansässige Industrie im 
Regierungsbezirk sowie die  produzierenden Unternehmen  immer mehr an Bedeutung 
gewinnen. Eine zentrale Voraussetzung, um wasserstoffbasierte Technologien und 
Verfahren im Rheinland und dem Regierungsbezirk in die breite Anwendung zu bringen, ist 
somit gleichsam die Schaffung einer entlang den steigenden Bedarfen dynamisch 
wachsenden, Wasserstoffinfrastruktur. 
 
Deshalb fragen wir über die Bezirksregierung Köln das Landeswirtschaftsministerium und 
die Bundesnetzagentur:  
 
1. Wie ist der aktuelle Stand zum Ausbau des übergeordneten Wasserstoffkernnetzes 
für Nordrhein-Westfalen bzw. den Regierungsbezirk Köln? 
2. Wie ist der aktuelle Stand der darauf aufbauenden Planung zur Verteilnetzinfrastruktur 
für den Regierungsbezirk Köln? 
3. Inwieweit findet beim aktuellen Strukturwandel im Rheinischen Revier und d er 
Ausweisung von Flächen im Kontext der Neuaufstellung des Regionalplans für den 
Regierungsbezirk Köln  die Planung zur Wasserstoffinfrastruktur beim 
Landeswirtschaftsministerium bzw. der Bundesnetzagentur Berücksichtigung?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
   
 
 
Stefan Götz    
(Fraktionsvorsitzender)

Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion vom 02.04.2024 Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln)

1430 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 12/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Fani 
Telefon 0221-147-3859 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.05.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 03.05.2024 9.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage CDU-Fraktion vom 02.04.2024 
Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis 
 
 
Erläuterungen: 
Die Beantwortung der Anfrage durch Frau Ministerin Mona Neubaur ist dieser Sitzungsvorlage als 
Anlage Nr. 2 beigefügt. 
 
Die Beantwortung der Anfrage durch die Bundesnetzagentur lautet wie folgt: 
 
Das Wasserstoffkernnetz muss bis zum 21.05.2024 gem. §28r EnWG von den Fernleitungsnetzbe-
treibern zur Genehmigung beantragt werden. Erfolgt keine Beantragung, bestimmt die Bundes-
netznetzagentur das Wasserstoffkernnetz. Der Teil des Wasserstoffkernnetzes der in Nordrhein-
Westfalen bzw. dem Regierungsbezirk Köln liegt, ist dem Antragsentwurf zu entnehmen (siehe 
hierzu insb. Anlage 4, i.V.m. Anlage 2 und 3). Die Dokumente sind auf der Seite des FNB Gas ver-
fügbar: https://fnb-gas.de/wasserstoffnetz-wasserstoff-kernnetz/. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage CDU-Fraktion zur Wasserstoffinfrastrukturplanung  
2. Sachstand im Hinblick auf den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur

Sitzungsvorlage RR (Sachstand im Hinblick auf den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur)

7584 Zeichen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie  
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
 
 
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, 
Klimaschutz und Energie 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 Die Ministerin  
 02. Mai 2024 
Seite 1 von 4 
 
 
 
Aktenzeichen: 621 
 
Telefonnummer: 
0211/ 61 772-554 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude und Lieferan-
schrift: 
Berger Allee 25 
40213 Düsseldorf 
 
Telefon 0211 61772-0 
Telefax 0211 61772-777 
poststelle@mwike.nrw.de 
www.wirtschaft.nrw 
 
 
 
Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
Herr Rainer Deppe 
Bezirksregierung Köln 
50606 Köln 
 
- per E-Mail -  
 
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
zur Beantwortung der Anfrage der CDU-Fr aktion vom 2. April 2024 sind 
Sie an mich herangetreten. Die ges tellten Fragen zum aktuellen Sach-
stand im Hinblick auf den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur möchte ich 
gerne wie folgt beantworten: 
 
1. Aktueller Stand zum Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes 
Das Wasserstoff-Kernnetz 2032 stellt die erste Stufe für den Aufbau einer 
Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und zugleich Nordrhein-Westfa-
len dar. Der Bund hat mit § 28r des Energiewirtschaftsgesetzes im De-
zember 2023 die gesetzlichen Grundlagen hierfür gelegt. Die Regelungen 
über die Finanzierung des Kernnetzes wurden am 26. April 2024 mit dem 
Beschluss des Bundesrates abgeschlossen, sodass nunmehr auch finan-
zielle Grundlagen für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur gelegt wur-
den. 
Die Fernleitungsnetzbetreiber Gas werden den Aufbau dieser Infrastruk-
tur übernehmen. Sie haben der Bu ndesnetzagentur bereits am                           
15. November 2023 ihren ersten An tragsentwurf für ein Wasserstoff-
Kernnetz 2032 vorgelegt. Dieser wur de durch die Bundesnetzagentur 
konsultiert und wird derzeit mit Blick auf die eingegangenen Stellungnah-
men und vor dem Hintergrund der neuen Finanzierungsregelungen über-
arbeitet. 
Nach dem aktuellen Planungsstand des Antragsentwurfs sollen rund 
1.600 Kilometer Wasserstoffleitungen des insgesamt rund 9.700 Kilome-
ter umfassenden Kernnetzes auf Nordrhein-Westfalen entfallen. Hiervon

Seite 2 von 4 
 
sollen nach hiesigem Kenntnisstand ca. 850 Kilometer Gasleitungen um-
gestellt werden und 750 Kilometer neu gebaut werden. Gerade die Um-
stellung der bestehenden Erdgasinfrastrukt ur bietet die Möglichkeit das 
Wasserstoff-Kernnetz schnell aufzubauen. Dies spart wertvolle Ressour-
cen, wie Geld und Zeit. 
Der Antragsentwurf umfasst für den Raum Köln mit der Leitung Eynatten 
nach Niederkassel auch ein bedeut sames Vorhaben quer durch das 
Rheinische Revier zur Rheinschiene. Mit diesem Projekt ist eine 91 Kilo-
meter lange Wasserstoffleitung von der belgischen Grenze, über den 
Kraftwerksstandort Weisweiler und den Chempark Hürth bis in den Raum 
südlich Kölns geplant, in dem sich weitere energieintensive Industrie be-
findet. Nach dem Kenntnisstand meines  Hauses ist seitens der Vorha-
benträgerin, der Open Grid Europe GmbH, die Inbetriebnahme dieser Lei-
tung bis zum Jahr 2032 avisiert. Zugleich soll zudem eine 9 Kilometer 
lange Leitung zwischen Dormagen und Merkenich errichtet werden. In 
den Raum südlich Kölns soll auch ein Leitungsvorhaben der Thyssengas 
mit der Verbindung zur deutschen Nordse eküste führen. Zugleich bein-
haltet der Antragsentwurf einen Neuba uabschnitt des Delta-Rhein-Korri-
dors von Korschenbroich-Glehn nac h Ludwigshafen, der die Rhein-
schiene entlangführen soll. 
 
2. Aktueller Planungsstand zu r Verteilnetzinfrastruktur 
Flankiert wird das Wasserstoff-Kernnetz durch den zweiten Schritt des 
Aufbaus einer Wasserstoff-Infrastruktur: der integrierten Netzplanung für 
Gas und Wasserstoff auf der Fernleitungsebene. Auch hierfür hat der 
Bund mit den Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, welche ebenfalls 
am 26. April 2024 vom Bundesrat be schlossen worden sind, die rechtli-
chen Grundlagen gelegt. Noch im Jahr 2024 soll ein Szenariorahmen für 
zukünftige Gas- und Wasserstoffbedarfe  erstellt werden. Auf dessen 
Grundlage wird dann ein integrierter Netzentwicklungsplan Gas und Was-
serstoff erarbeitet. 
Zur Erstellung des Szenariorahmens 2024 führten die Fernleitungsnetz-
betreiber Gas zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern Strom bis 
zum 22. März 2024 eine Großverbraucherabfrage für Wasserstoffbedarfe 
ab.

Seite 3 von 4 
 
Mit einem Schreiben an die Indust rie- und Handelskammern habe ich 
diese gebeten, ihre Mitgliedsunternehmen darauf hinzuweisen und zu er-
mutigen ihre potentiellen und zukün ftigen Bedarfe im Rahmen dieser 
Großverbraucherabfrage zu melden. Im  Rahmen der Abfrage sind nach 
Auskunft der Fernleitungsnetzbetrei ber Gas und Wasserstoff insgesamt 
1.724 Projektmeldungen eingegangen. Diese werden von den Netzbetrei-
bern ausgewertet und entsprechend im Entwurf des Szenariorahmens für 
die Netzentwicklungsplanung berücksichtigt. 
Die Erstellung von Szenariorahmen und integriertem Netzentwicklungs-
plan wird abwechselnd in einem zweijährigen Turnus erfolgen. Hierdurch 
wird ein jeweils an den konkreten Bedarfen orientierter und flächende-
ckender Ausbau der Leitungsinfrastruktur sichergestellt. 
Diese Netzplanungen auf der Fernleitungsebene, werden Rückwirkungen 
auf die Verteilernetzebene haben, wenn Industrie- und Gewerbebetriebe, 
die Wasserstoff für ihre Produkti onsprozesse benötigen, angeschlossen 
werden sollen. Das Bundesministeriu m für Wirtschaft und Klimaschutz 
(BMWK) hat im April 2024 eine Öffentliche Konsultation zum „Green Pa-
per Transformation Gas-/Wasserstoffver teilnetze“ gestartet, an der sich 
mein Haus ebenfalls beteiligt hat. Das BMWK werten die Stellungnahmen 
derzeit aus, um die rechtlichen Grundlagen für einen Transformationspro-
zess auch auf der Ebene des Gasverteilnetzes einzuleiten und Bereiche 
zu identifizieren, die einer we itergehenden Untersuc hung und Prüfung 
bedürfen. Die Planungen des BMWK s ehen vor, die – in Teilen europa-
rechtlich determinierten Vorgaben – bis zum Ende des Jahres 2025 in das 
deutsche Recht zu verankern und  den nationalen Ordnungsrahmen ent-
sprechend anzupassen. 
 
3. Berücksichtigung des Struktur wandels bei der Neuaufstel-
lung des Regionalplans 
Die Landesregierung beabsichtigt, in die kommende dritte Änderung des 
Landesentwicklungsplans (LEP) einen Gr undsatz zur Wasserstoffinfra-
struktur aufzunehmen, mit dem R egional- und Bauleitplanung unter an-
derem dazu verpflichtet werden, fr eie bzw. frei werdende Kraftwerks-
standorte vorrangig für die Nachnutzung durch systemrelevante Elektro-
lyseure, Konverter und wasserstofffähige Gaskraftwerke zu reservieren.

Seite 4 von 4 
 
Die Trassenkorridorplanung raumbedeutsamer Neubau-Wasserstoff-
Transportleitungen selbst erfolgt – sofern in der Zuständigkeit des Landes 
– bei Bedarf über Raumverträglichk eitsprüfungen, die die Regionalpla-
nungsbehörden – hier also Dezernat 32 der Bezirksregierung Köln – auf 
Antrag des Vorhabenträgers durchführen.  
Dabei sind die Grundsätze und Ziele des LEP (u. a. Grundsatz 8.2-1) und 
des Regionalplans zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Der im Rahmen 
der Raumverträglichkeitsprüfung ermi ttelte Vorzugstrassenkorridor ist 
dann wiederum als sonstiges Erfor dernis der Raumordnung bei der Än-
derung oder Aufstellung von Regional plänen zu berücksichtigen (§ 4 
Raumordnungsgesetz).  
Im Rahmen der nachfolgenden Planf eststellungsverfahren werden die 
konkreten Trassen gesichert (Ver änderungssperre nach § 44a Absatz 1 
des Energiewirtschaftsgesetzes). 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Mona Neubaur MdL

Beratungsverlauf (1)

03.05.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 9.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 12/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
03.05.2024
Erstellt
12.04.2024 11:51