RR 12/2024
Anfrage CDU-Fraktion vom 02.04.2024 Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion zur Wasserstoffinfrastrukturplanung)
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An den Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln Herrn Rainer Deppe 15. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 03. Mai 2024 Sehr geehrter Herr Deppe , zur Sitzung des Regionalrats am 03. Mai 2024 stellt die CDU-Fraktion die folgende Anfrage: Durch klimatische Veränderungen ist der Bedarf nachhaltige Energiequellen zu finden in den vergangenen Jahren immer mehr gestiegen . Auch durch den Kohleausstieg im Jahr 2030 wurde in der jüngeren Vergangenheit intensiv an Alternativen zu fossilen Brennstoffen geforscht und unter anderem eine auf den ersten Blick ideale Lösung gefunden: Wasserstoff als Energieträger der Zukunft. Wasserstoff ist das häufigste chemische Element im Universum und begegnet uns überall, z.B. in Form von Wasser (H 2O), also in Verbindung mit Sauerstoff. Die große Verbreitung und der einfache Zugriff auf Wasserstof f machen dieses Element zu einer attraktiven Ressource, um damit nachhaltig Wasserstoff-Energie zu erzeugen, zu speichern und flexibel dort zu nutzen, wo sie benötigt wird. Die Vorteile für diesen Energieträger liegen dabei auf der Hand und sollen hier im Folgenden auszugsweise genannt werden: • Kaum CO2-Emissionen (besonders grüner Wasserstoff) • Monatelanger Energiespeicherung (in Druckbehältern oder Gaskavernen) • Nachhaltige Ressourcengewinnung (beispielsweise Windenergie, Solarenergie) • Hohe Energiedichte (energieeffizient und leistungsstark, 3x leistungsfähiger und energieeffizienter als fossile Brennstoffe) • Energieträger für die Stahlherstellung (nachhaltige Alternative zur Kohle) • Kühlmittel in Kraftwerken (kann viel Wärme aufnehmen) • Keine großen Nutzflächen notwendig • 5 Minuten Ladezeit an den H2-Tanksäulen • Wasserstoff-Brennstoffzelle: leise, geringe Wartungskosten, hohe Reichweite • Vielseitige Nutzung möglich (Industrie, Haushalt, Mobilität) Die räumliche Entwicklung die durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier und die Ausweisung von Flächen im Kontext der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk entsteht, muss den Energieträger der Zukunft, Wasserstoff, in der Region Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 02. April 2024 2 berücksichtigen. Für eine der größten Landschaftsbaustellen Europas ist Wasserstoff im Kontext eines energiewirtschaftlichen Gesamtkonzepts nahezu unumgänglich. Wasserstoff ist ein relevanter Energieträger der Zukunft wird für die hier ansässige Industrie im Regierungsbezirk sowie die produzierenden Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Eine zentrale Voraussetzung, um wasserstoffbasierte Technologien und Verfahren im Rheinland und dem Regierungsbezirk in die breite Anwendung zu bringen, ist somit gleichsam die Schaffung einer entlang den steigenden Bedarfen dynamisch wachsenden, Wasserstoffinfrastruktur. Deshalb fragen wir über die Bezirksregierung Köln das Landeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur: 1. Wie ist der aktuelle Stand zum Ausbau des übergeordneten Wasserstoffkernnetzes für Nordrhein-Westfalen bzw. den Regierungsbezirk Köln? 2. Wie ist der aktuelle Stand der darauf aufbauenden Planung zur Verteilnetzinfrastruktur für den Regierungsbezirk Köln? 3. Inwieweit findet beim aktuellen Strukturwandel im Rheinischen Revier und d er Ausweisung von Flächen im Kontext der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln die Planung zur Wasserstoffinfrastruktur beim Landeswirtschaftsministerium bzw. der Bundesnetzagentur Berücksichtigung? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender)
Sitzungsvorlage RR (Anfrage CDU-Fraktion vom 02.04.2024 Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 12/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Fani Telefon 0221-147-3859 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.05.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 03.05.2024 9.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage CDU-Fraktion vom 02.04.2024 Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis Erläuterungen: Die Beantwortung der Anfrage durch Frau Ministerin Mona Neubaur ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt. Die Beantwortung der Anfrage durch die Bundesnetzagentur lautet wie folgt: Das Wasserstoffkernnetz muss bis zum 21.05.2024 gem. §28r EnWG von den Fernleitungsnetzbe- treibern zur Genehmigung beantragt werden. Erfolgt keine Beantragung, bestimmt die Bundes- netznetzagentur das Wasserstoffkernnetz. Der Teil des Wasserstoffkernnetzes der in Nordrhein- Westfalen bzw. dem Regierungsbezirk Köln liegt, ist dem Antragsentwurf zu entnehmen (siehe hierzu insb. Anlage 4, i.V.m. Anlage 2 und 3). Die Dokumente sind auf der Seite des FNB Gas ver- fügbar: https://fnb-gas.de/wasserstoffnetz-wasserstoff-kernnetz/. Anlage(n): 1. Anfrage CDU-Fraktion zur Wasserstoffinfrastrukturplanung 2. Sachstand im Hinblick auf den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur
Sitzungsvorlage RR (Sachstand im Hinblick auf den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur)
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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin 02. Mai 2024 Seite 1 von 4 Aktenzeichen: 621 Telefonnummer: 0211/ 61 772-554 Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Telefon 0211 61772-0 Telefax 0211 61772-777 poststelle@mwike.nrw.de www.wirtschaft.nrw Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln Herr Rainer Deppe Bezirksregierung Köln 50606 Köln - per E-Mail - Sehr geehrter Herr Deppe, zur Beantwortung der Anfrage der CDU-Fr aktion vom 2. April 2024 sind Sie an mich herangetreten. Die ges tellten Fragen zum aktuellen Sach- stand im Hinblick auf den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur möchte ich gerne wie folgt beantworten: 1. Aktueller Stand zum Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes Das Wasserstoff-Kernnetz 2032 stellt die erste Stufe für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und zugleich Nordrhein-Westfa- len dar. Der Bund hat mit § 28r des Energiewirtschaftsgesetzes im De- zember 2023 die gesetzlichen Grundlagen hierfür gelegt. Die Regelungen über die Finanzierung des Kernnetzes wurden am 26. April 2024 mit dem Beschluss des Bundesrates abgeschlossen, sodass nunmehr auch finan- zielle Grundlagen für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur gelegt wur- den. Die Fernleitungsnetzbetreiber Gas werden den Aufbau dieser Infrastruk- tur übernehmen. Sie haben der Bu ndesnetzagentur bereits am 15. November 2023 ihren ersten An tragsentwurf für ein Wasserstoff- Kernnetz 2032 vorgelegt. Dieser wur de durch die Bundesnetzagentur konsultiert und wird derzeit mit Blick auf die eingegangenen Stellungnah- men und vor dem Hintergrund der neuen Finanzierungsregelungen über- arbeitet. Nach dem aktuellen Planungsstand des Antragsentwurfs sollen rund 1.600 Kilometer Wasserstoffleitungen des insgesamt rund 9.700 Kilome- ter umfassenden Kernnetzes auf Nordrhein-Westfalen entfallen. Hiervon Seite 2 von 4 sollen nach hiesigem Kenntnisstand ca. 850 Kilometer Gasleitungen um- gestellt werden und 750 Kilometer neu gebaut werden. Gerade die Um- stellung der bestehenden Erdgasinfrastrukt ur bietet die Möglichkeit das Wasserstoff-Kernnetz schnell aufzubauen. Dies spart wertvolle Ressour- cen, wie Geld und Zeit. Der Antragsentwurf umfasst für den Raum Köln mit der Leitung Eynatten nach Niederkassel auch ein bedeut sames Vorhaben quer durch das Rheinische Revier zur Rheinschiene. Mit diesem Projekt ist eine 91 Kilo- meter lange Wasserstoffleitung von der belgischen Grenze, über den Kraftwerksstandort Weisweiler und den Chempark Hürth bis in den Raum südlich Kölns geplant, in dem sich weitere energieintensive Industrie be- findet. Nach dem Kenntnisstand meines Hauses ist seitens der Vorha- benträgerin, der Open Grid Europe GmbH, die Inbetriebnahme dieser Lei- tung bis zum Jahr 2032 avisiert. Zugleich soll zudem eine 9 Kilometer lange Leitung zwischen Dormagen und Merkenich errichtet werden. In den Raum südlich Kölns soll auch ein Leitungsvorhaben der Thyssengas mit der Verbindung zur deutschen Nordse eküste führen. Zugleich bein- haltet der Antragsentwurf einen Neuba uabschnitt des Delta-Rhein-Korri- dors von Korschenbroich-Glehn nac h Ludwigshafen, der die Rhein- schiene entlangführen soll. 2. Aktueller Planungsstand zu r Verteilnetzinfrastruktur Flankiert wird das Wasserstoff-Kernnetz durch den zweiten Schritt des Aufbaus einer Wasserstoff-Infrastruktur: der integrierten Netzplanung für Gas und Wasserstoff auf der Fernleitungsebene. Auch hierfür hat der Bund mit den Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, welche ebenfalls am 26. April 2024 vom Bundesrat be schlossen worden sind, die rechtli- chen Grundlagen gelegt. Noch im Jahr 2024 soll ein Szenariorahmen für zukünftige Gas- und Wasserstoffbedarfe erstellt werden. Auf dessen Grundlage wird dann ein integrierter Netzentwicklungsplan Gas und Was- serstoff erarbeitet. Zur Erstellung des Szenariorahmens 2024 führten die Fernleitungsnetz- betreiber Gas zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern Strom bis zum 22. März 2024 eine Großverbraucherabfrage für Wasserstoffbedarfe ab. Seite 3 von 4 Mit einem Schreiben an die Indust rie- und Handelskammern habe ich diese gebeten, ihre Mitgliedsunternehmen darauf hinzuweisen und zu er- mutigen ihre potentiellen und zukün ftigen Bedarfe im Rahmen dieser Großverbraucherabfrage zu melden. Im Rahmen der Abfrage sind nach Auskunft der Fernleitungsnetzbetrei ber Gas und Wasserstoff insgesamt 1.724 Projektmeldungen eingegangen. Diese werden von den Netzbetrei- bern ausgewertet und entsprechend im Entwurf des Szenariorahmens für die Netzentwicklungsplanung berücksichtigt. Die Erstellung von Szenariorahmen und integriertem Netzentwicklungs- plan wird abwechselnd in einem zweijährigen Turnus erfolgen. Hierdurch wird ein jeweils an den konkreten Bedarfen orientierter und flächende- ckender Ausbau der Leitungsinfrastruktur sichergestellt. Diese Netzplanungen auf der Fernleitungsebene, werden Rückwirkungen auf die Verteilernetzebene haben, wenn Industrie- und Gewerbebetriebe, die Wasserstoff für ihre Produkti onsprozesse benötigen, angeschlossen werden sollen. Das Bundesministeriu m für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im April 2024 eine Öffentliche Konsultation zum „Green Pa- per Transformation Gas-/Wasserstoffver teilnetze“ gestartet, an der sich mein Haus ebenfalls beteiligt hat. Das BMWK werten die Stellungnahmen derzeit aus, um die rechtlichen Grundlagen für einen Transformationspro- zess auch auf der Ebene des Gasverteilnetzes einzuleiten und Bereiche zu identifizieren, die einer we itergehenden Untersuc hung und Prüfung bedürfen. Die Planungen des BMWK s ehen vor, die – in Teilen europa- rechtlich determinierten Vorgaben – bis zum Ende des Jahres 2025 in das deutsche Recht zu verankern und den nationalen Ordnungsrahmen ent- sprechend anzupassen. 3. Berücksichtigung des Struktur wandels bei der Neuaufstel- lung des Regionalplans Die Landesregierung beabsichtigt, in die kommende dritte Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) einen Gr undsatz zur Wasserstoffinfra- struktur aufzunehmen, mit dem R egional- und Bauleitplanung unter an- derem dazu verpflichtet werden, fr eie bzw. frei werdende Kraftwerks- standorte vorrangig für die Nachnutzung durch systemrelevante Elektro- lyseure, Konverter und wasserstofffähige Gaskraftwerke zu reservieren. Seite 4 von 4 Die Trassenkorridorplanung raumbedeutsamer Neubau-Wasserstoff- Transportleitungen selbst erfolgt – sofern in der Zuständigkeit des Landes – bei Bedarf über Raumverträglichk eitsprüfungen, die die Regionalpla- nungsbehörden – hier also Dezernat 32 der Bezirksregierung Köln – auf Antrag des Vorhabenträgers durchführen. Dabei sind die Grundsätze und Ziele des LEP (u. a. Grundsatz 8.2-1) und des Regionalplans zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Der im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung ermi ttelte Vorzugstrassenkorridor ist dann wiederum als sonstiges Erfor dernis der Raumordnung bei der Än- derung oder Aufstellung von Regional plänen zu berücksichtigen (§ 4 Raumordnungsgesetz). Im Rahmen der nachfolgenden Planf eststellungsverfahren werden die konkreten Trassen gesichert (Ver änderungssperre nach § 44a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes). Mit freundlichen Grüßen Mona Neubaur MdL
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 12/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 03.05.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 11:51