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2795/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone", AZ.: 35/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 23.11.2023, TOP 4.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe und Antwortschreiben

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Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift Bv 1, 24.08.2023

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2192 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
64 
Vorlagen-Nummer 
 2795/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und 
Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone", AZ.: 35/23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und folgt der Empfeh-
lung der Verwaltung eine 30er Zone in dem vom Petenten angeregten Bereich nicht einzurich-
ten.  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Die Mitteilung (1971/2023) zur Bürgereingabe wurde der Bezirksvertretung in ihrer Sit-
zung am 24.08.2023 zur Kenntnis gegeben. Die Bezirksvertretung möchte über die 
Bürgereingabe in ihrer Sitzung 19.10.2023 beraten (Anlage 1). 
 
Eine erneute Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bonner Straße ist 
nicht angezeigt, da mit Antrag AN/1686/2014 (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__ktonr=171366) in 2014 wie folgt von der Bezirksvertretung be-
schlossen wurde:  
 
Sachstandsbericht der Verwaltung vom 07.01.2022: 
„Nach den neuesten Änderungen der Straßenverkehrsordnung besteht die Möglich keit 
auch auf dem Vorbehaltsnetz eine streckenbezogene Anordnung in einer Länge von 
300 Metern von Tempo 30 zuzulassen, w enn die Verkehrssicherheit vor den schüt-
zensw erten Einrichtungen, w ie z. B. Schulen, Kindergärten und Altenheime, verbes-
sert w erden kann. Derartige Einrichtungen befinden sich hier nicht.“ 
An den Gegebenheiten hat sich nach der Sachstandsmeldung vom 07.01.2022 nichts 
geändert.  
Aufgrund der aktuellen Hinweise der Geschwindigkeitsüberschreitungen, wurde der 
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln gebeten, in dem genannten Bereich 
mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, möglichst mit einer semistationären 
Anlage. Diese kann mehrere Tage rund um die Uhr eingesetzt werden und beide 
Fahrtrichtungen messen. 
 
Anlagen

Anlage 2 Eingabe und Antwortschreiben

4369 Zeichen

Von: online-formularversand @stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>
Gesendet: Samstag, 4. Februar 2023 13:31

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden @stadt-koeln.de>

Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 04.02.2023
13:31:24 an Sie geschickt

Anliegen:

Dankenswerterweise wurde vor geraumer Zeit ein Tempolimit 30 auf dem Sachsenring
eingerichtet. Bei Erreichen des Chlodwigplatzes und Fortsetzung der PKW-Fahrt auf der
Bonner Straße

- aufgrund deutlich anwachsenden Fußgänger-, Geschäfts- und Gastronomiebetriebs
deutlich belebter als der Sachsenring - verengen sich Straßenführung und Fahrradweg
erheblich. Es ist nicht einzusehen, dass im Streckenabschnitt Chlodwigplatz Richtung Süden
bis auf Höhe Bonner Wall (und in umgekehrter Richtung) das Tempolimit 30 nicht mehr gilt.
Als Bewohner dieser Region erlebe ich tagtäglich, vor allem auch in den Abend- und
Nachtstunden, wie die Aufhebung des Tempolimits 30 auf der belebten Bonnrr Straße im
besagten Strecjenabschnitt dazu führt, dass PKW- Fahrer "wie vom Tempolimit befreit" Gas
geben und damit Fußgänger auf den Bürgersteigen und an den Zebrastreifen sowie
Fahrradfahrer auf den ohnehin schmalen Fahrradspuren, die zudem oft zugeparkt werden,
verunsichern und in Gefahr bringen. Es bedarf nur weniger Handgriffe und Verkehrsschilder,
um im Zuge einer verkehssicheren Stadt auch die Bonner Straße im besagten Abschnitt zur
Tempo-30-Zone umzugestalten.

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Bürgeramt Innenstadt

Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen

Bezirksrathaus Innenstadt

Ludwigstraße 8, 50667 Köln

www.stadt.koeln

Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln
Auskunft

geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de

Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
35/23 24.05.2023

Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Bonner Straße - zwischen Chlodwigplatz und
Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone“, Aktenzeichen 35/23 S

Sehr geehrter

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.02.2023, in dem Sie die Verkehrssituation auf
der Bonner Straße, zwischen Chlodwigplatz und Bonner Wall schildern und die Ein-
richtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer anregen.

Das Amt für Verkehrsmanagement teilt mit, dass im Jahre 2014 in einer Sitzung der
Bezirksvertretung Innenstadt zu diesem Thema ein Beschluss gefasst wurde. Hierzu
gibt es einen Sachstandsbericht aus dem Jahr 2022: (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0050.asp? _ktonr=171366). „Nach den neuesten Änderungen der Stra-
ßenverkehrsordnung besteht die Möglichkeit auch auf dem Vorbehaltsnetz eine stre-
ckenbezogene Anordnung in einer Länge von 300 Metern von Tempo 30 zuzulassen,
wenn die Verkehrssicherheit vor den schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. Schu-
len, Kindergärten und Altenheime, verbessert werden kann. Derartige Einrichtungen
befinden sich hier nicht.“

Der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurde gebeten, in dem genannten
Bereich mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, möglichst mit einer semi-
stationären Anlage. Diese kann mehrere Tage rund um die Uhr eingesetzt werden und
beide Fahrtrichtungen messen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie
noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an: Amt für Verkehrsma-
nagement per E-Mail an: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de.

Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt
zur Kenntnis gegeben.

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

7 Stadt Köl

Die erbiraomstern

Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Innenstadt wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an

Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen- -beschwerden@stadt-

koeln.de mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift Bv 1, 24.08.2023

584 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 31.08.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 24.08.2023 
öffentlich 
9.8 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - „Bonner Straße - zwi-
schen Chlodwigplatz und Bonner Wall - Einrichtung einer 30er Zone“, 
AZ.: 35/23 
1971/2023 
Frau Kosubek, B90/Die Grünen, bittet Petent und Fachverwaltung zur Sitzung der Be-
zirksvertretung Innenstadt im Oktober einzuladen.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bonner Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Chlodwigplatz
  • Sachsenring
  • Bonner Wall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2795/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.09.2023
Erstellt
30.08.2023 09:14