Mandari Insight

A-W/0016/2022

Tempo 50 auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg

Antrag an die BV West 01.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.08.2022, TOP 11.4

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.07.2022

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

1768 Zeichen

Jt--\,J / 0 0 ,A G/Äo 2 2. 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster 
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
BÜNDNIS90 
DIE GRÜNEN 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster · Windthorststr. 7 · 48143 Münster 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Jörg Nathaus 
· Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Münster, 26.05.2022 
.>w+'dlW-&J MÜNSTER 
t JUNI 2022 
Amt f . r~ -- u. Rat~ ßf"Aoe 
Bezirl-c~ trw&tti.u 'Neffl 
Tempo 50 auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg wird die maximale Höchstgeschwindigkeit 50 km/h 
angeordnet. 
Begründung: 
Sowohl beim Twerenfeldweg als auch beim Stodtbrockweg handelt es sich um Anliegerstraßen, die 
intensiv auch von Radfahrenden oder von Besuchenden des Haus Vögeding oder des an der · 
Kreuzung zum Rüschhausweg gelegenen Restaurants genutzt werden. 
Daneben ist diese Strecke allerdings auch Ortskundigen als Schleichweg zwischen Nienberge, der A 1 
und B 54 sowie Roxel bekannt. Dabei wird das Verbot der Durchfahrt für Kfz außer für Anliegerfahrten 
ignoriert. 
Auf diesen schmalen Straßen kommt es immer wieder zu engen und teilweise gefährlichen 
Begegnungen zwischen Pkw und anderen Verkehrsteilnehmenden, bei denen Pkw gebotene 
Seitenabstände beim überholen nicht einhalten. · 
Deshalb ist zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Einführung des Tempolimits von 
50 km/h geboten. 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der BV West 
Anke Pallas 
Kai Bleker 
Karina Kuschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West 
Grünes Zentrum• Windthorstslr. 7 • 48143 Münster 
T 0251-8995810 • F 0251-899581 
E by-west@gruene-muenster de 
1 bttps·/fwww gruene-muenster-west de

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.07.2022

3208 Zeichen

32.12.0001 
Herr Schulik 
A-'vl/00;1 G /2.0 2"2 
22.07.2022 
3281 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer Ein\ ~ · JULI 2022 
· über - 
33.24 - Frau Remmers 
--- - - - - - il-_ Dez(:;.rnent r STADT MÜNSTER 
- 1. AUG. 2022 
Amt fO Bf ~ ir;_r-ot- u, Hi.v;;;(m~ 
Be21rk"'-'tn,.,~ ., ,A.· ~ ;v~ 
Tempo 50 auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg 
1, • Antrag lfd. Nr. A-W/0016/2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der B.ezirksver­ 
.. tretung Münster-West vom 26.05.2022 • 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwal­ 
tung damit beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Twerenfeld­ 
weg und dem Stodtbrockweg auf 50 km/h beschränkt werden kann. Der Antrag wird mit der 
Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden begründet. Insbesondere beim überholen von 
Radfahrenden und Fußgängern kann der erforderliche Seitenabstand von zwei Metern auf- , 
grund der Enge der Fahrbahn größtenteils nicht eingehalten werden. 
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit au­ 
ßerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit wurde auf dem 
Twerenfeldweg von Höhe derHausnummer 121 bis zu Höhe der Hausnummer 91 auf 70 km/h 
beschränkt. Weiterhin ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Höhe der Hausnummer 91 
bis zum Rüschhausweg auf 50 km/h begrenzt. Eine weitere Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h ist nach der StVO nur möglich, wenn eine Gefahrenlage 
_besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich übersteigt. Eine sol­ 
che Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich. Für diese Beurteilung spricht die Mitteilung der Po­ 
lizei, dass auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg in den vergangenen 3,5 Jahren 
lediglich ein Alleinunfall ohne Fremdeinwirkung registriert worden ist, der in keinem Zusam­ 
menhang mit den Verkehrsregelungen und der Infrastruktur gestanden hat. Damit liegt nach 
der Meldung der Polizei keine geschwindigkeitsbedingte Unfalllage vor, ebenso konnte keine 
besondere Gefahrenlage festgestellt werden. 
In dem Antrag wird angeführt, dass der Mindestabstand von zwei Metern beim überholen von 
am Verkehr teilnehmenden Radfahrenden und Fußgängern aufgrund der Enge der Fahrbahn 
nicht eingehalten werden kann. Dies ist jedoch bei einem Großteil der Wirtschaftswege der 
Fall und stellt rechtlich· keine Begründung für eine Geschwindigkeitsreduzierung dar. Hier 
kommt insbesondre der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme 
für die Teilnahme am Straßenverkehr zum Tragen. Autofahrende müssen entweder auf ein

Überholmanöver verzichten oder Radfahrende können bei einer passenden Gelegenheit hal­ 
ten und den Verkehr vorbeilassen. 
Die Einrichtung von Tempo 50 km/h für den Twerenfeldweg und den Stodtbrockweg kommt 
daher aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Die Straßenverkehrsbehörde kann ihre Ent­ 
scheidung für solche Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur auf Grundalge des aktuell 
geltendem Straßenverkehrsrechts treffen. verkehrspolitlsche Akzente können hierbei nicht be- 
v: igt werden. 
ui.: Abteilungsleiter

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 11.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Windthorststraße 7
  • Twerenfeldweg
  • Stodtbrockweg 32
  • Rüschhausweg
  • Haus Vögeding

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0016/2022
Typ
Antrag an die BV West
Datum
01.06.2022
Erstellt
01.06.2022 10:41