A-W/0016/2022
Tempo 50 auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg
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Originalantrag
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Jt--\,J / 0 0 ,A G/Äo 2 2. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster · Windthorststr. 7 · 48143 Münster An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Jörg Nathaus · Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, 26.05.2022 .>w+'dlW-&J MÜNSTER t JUNI 2022 Amt f . r~ -- u. Rat~ ßf"Aoe Bezirl-c~ trw&tti.u 'Neffl Tempo 50 auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg Die Bezirksvertretung möge beschließen: Auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg wird die maximale Höchstgeschwindigkeit 50 km/h angeordnet. Begründung: Sowohl beim Twerenfeldweg als auch beim Stodtbrockweg handelt es sich um Anliegerstraßen, die intensiv auch von Radfahrenden oder von Besuchenden des Haus Vögeding oder des an der · Kreuzung zum Rüschhausweg gelegenen Restaurants genutzt werden. Daneben ist diese Strecke allerdings auch Ortskundigen als Schleichweg zwischen Nienberge, der A 1 und B 54 sowie Roxel bekannt. Dabei wird das Verbot der Durchfahrt für Kfz außer für Anliegerfahrten ignoriert. Auf diesen schmalen Straßen kommt es immer wieder zu engen und teilweise gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und anderen Verkehrsteilnehmenden, bei denen Pkw gebotene Seitenabstände beim überholen nicht einhalten. · Deshalb ist zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Einführung des Tempolimits von 50 km/h geboten. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der BV West Anke Pallas Kai Bleker Karina Kuschewski Jörg Nathaus Dr. Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West Grünes Zentrum• Windthorstslr. 7 • 48143 Münster T 0251-8995810 • F 0251-899581 E by-west@gruene-muenster de 1 bttps·/fwww gruene-muenster-west de
Stellungnahme der Verwaltung vom 22.07.2022
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32.12.0001 Herr Schulik A-'vl/00;1 G /2.0 2"2 22.07.2022 3281 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer Ein\ ~ · JULI 2022 · über - 33.24 - Frau Remmers --- - - - - - il-_ Dez(:;.rnent r STADT MÜNSTER - 1. AUG. 2022 Amt fO Bf ~ ir;_r-ot- u, Hi.v;;;(m~ Be21rk"'-'tn,.,~ ., ,A.· ~ ;v~ Tempo 50 auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg 1, • Antrag lfd. Nr. A-W/0016/2022 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der B.ezirksver .. tretung Münster-West vom 26.05.2022 • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwal tung damit beauftragt zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Twerenfeld weg und dem Stodtbrockweg auf 50 km/h beschränkt werden kann. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden begründet. Insbesondere beim überholen von Radfahrenden und Fußgängern kann der erforderliche Seitenabstand von zwei Metern auf- , grund der Enge der Fahrbahn größtenteils nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit au ßerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit wurde auf dem Twerenfeldweg von Höhe derHausnummer 121 bis zu Höhe der Hausnummer 91 auf 70 km/h beschränkt. Weiterhin ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Höhe der Hausnummer 91 bis zum Rüschhausweg auf 50 km/h begrenzt. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h ist nach der StVO nur möglich, wenn eine Gefahrenlage _besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich übersteigt. Eine sol che Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich. Für diese Beurteilung spricht die Mitteilung der Po lizei, dass auf dem Twerenfeldweg und dem Stodtbrockweg in den vergangenen 3,5 Jahren lediglich ein Alleinunfall ohne Fremdeinwirkung registriert worden ist, der in keinem Zusam menhang mit den Verkehrsregelungen und der Infrastruktur gestanden hat. Damit liegt nach der Meldung der Polizei keine geschwindigkeitsbedingte Unfalllage vor, ebenso konnte keine besondere Gefahrenlage festgestellt werden. In dem Antrag wird angeführt, dass der Mindestabstand von zwei Metern beim überholen von am Verkehr teilnehmenden Radfahrenden und Fußgängern aufgrund der Enge der Fahrbahn nicht eingehalten werden kann. Dies ist jedoch bei einem Großteil der Wirtschaftswege der Fall und stellt rechtlich· keine Begründung für eine Geschwindigkeitsreduzierung dar. Hier kommt insbesondre der Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme für die Teilnahme am Straßenverkehr zum Tragen. Autofahrende müssen entweder auf ein Überholmanöver verzichten oder Radfahrende können bei einer passenden Gelegenheit hal ten und den Verkehr vorbeilassen. Die Einrichtung von Tempo 50 km/h für den Twerenfeldweg und den Stodtbrockweg kommt daher aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Die Straßenverkehrsbehörde kann ihre Ent scheidung für solche Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur auf Grundalge des aktuell geltendem Straßenverkehrsrechts treffen. verkehrspolitlsche Akzente können hierbei nicht be- v: igt werden. ui.: Abteilungsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Windthorststraße 7
- Twerenfeldweg
- Stodtbrockweg 32
- Rüschhausweg
- Haus Vögeding
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0016/2022
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 01.06.2022 10:41