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V/0016/2007

Kanalsanierung Schifffahrter Damm

Vorlagen 03.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 22.05.2007, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5936 Zeichen

V/0016/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Schifffahrter Damm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 980.000 € geschätzt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Maßnahme ist Bestandteil der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitions-
programms 2006 – 2010.  
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7007.950.0520.X Bauk. Verbesserung 
von Kanälen 
2007 280.000 2.500.000, 
HH-Ansatz 
2007 
(weitere 
Maßnahmen)
  2008 700.000 3.000.000, 
HH-Ansatz 
2008  
(weitere 
Maßnahmen)
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0016/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0016/2007 
Begründung: 
 
Im Bereich des Schifffahrter Damms haben starke Regenereignisse regelmäßig zu Beschwerden 
von Anwohnern geführt. 
Das betroffene Regenwassernetz liegt nördlich der Konrad- bzw. Weserstraße, es wird östlich vom 
Dortmund-Ems-Kanal und westlich von der Bahnstrecke Wanne-Eickel – Hamburg begrenzt. 
 
Das Netz wurde daraufhin auf seine hydraulische Leistungsfähigkeit überprüft. Hierbei wurde fest-
gestellt,  dass das vorh. Regenwassernetz nicht in der Lage ist, dass anfallende Nieder-
schlagswasser schadlos abzuleiten. 
 
Zur Sicherstellung des schadlosen Abflusses für den Berechnungsregen ist der Bau eines neuen 
Regenwassersammlers im Bereich der Saarstraße und des Schifffahrter Damms bis zur 
Dieckstraße notwendig. 
Hierfür werden im Schifffahrter Damm ca. 410 m Kreisprofil DN 900 aus Gusseisen in einer Sohl-
tiefe von 2,00 bis 3,00 m im Straßenraum verlegt. Gusseisenrohre verfügen im Vergleich zu Beton-
rohren über eine höhere Festigkeit bei geringerer Wandstärke. Bei Betonrohren würden die Glo-
ckenmuffen im Bereich geringerer Überdeckung in die Tragschicht des Straßenaufbaus hineinra-
gen. Bedingt durch die geringe Tiefenlage, kreuzenden Versorgungsleitungen und der hohen Ver-
kehrsbelastung ist die Verlegung von höherwertigen Gusseisen im Bereich des Schifffahrter 
Damms notwendig. 
In der Saarstraße werden ca. 185 m Kreisprofil DN 500 bis DN 700 aus Beton in gleicher Tiefenla-
ge verlegt. 
Im Verbindungsbereich zwischen Saarstraße und Emsstraße werden ca. 55 m Betonkanal DN 350 
durch ein Beton-Kreisprofil DN 500 ersetzt.  
Desweiteren werden an mehreren Stellen Netzverknüpfungen vorgenommen. 
 
Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass der SW-Kanal im Bereich der hydraulischen Sa-
nierung der Saarstraße (Baujahr 1935) ebenfalls sanierungsbedürftig ist (Schadensklasse  
2-3).  
Aus diesem Grund werden im Bereich der Saarstraße ca. 190 m Steinzeugkanal DN 250 erneuert. 
 
Die sanierungsbedürftigen Hausanschlüsse werden im Rahmen der Baumaßnahme erneuert. 
 
Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. 
 
Der nördliche Sanierungsbereich des Schifffahrter Damms ab der Straße Mauritzheide liegt im 
Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Die Maßnahme wurde bereits mit 
dem Landesbetrieb abgesprochen, ein notwendiger Gestattungsvertrag wird in Kürze geschlossen. 
 
Bedingt durch die geringe Tiefenlage und kreuzende Versorgungsleitungen ist eine offene Bauwei-
se mit Gusseisenrohren im Bereich des Schifffahrter Damms notwendig.  
Die Kanäle im Bereich der Saarstraße werden ebenfalls in offener Bauweise hergestellt. 
 
Um die Beeinträchtigung des Verkehrs so gering wie möglich zu halten wird die Verkehrsführung 
während der Bauarbeiten mit dem Ordnungsamt und den Landesbetrieb Straßenbau NRW  bereits 
während der Planungsphase abgestimmt und im Rahmen der Bauvorbereitung weiter überprüft. 
 
Eine Zustimmung für den Entwurf „Kanalverbesserung Einzugsgebiete Edelbach / Graelbach im 
Stadtteil Mauritz“ nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach  
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 24 
Monaten gerechnet.

- 3 - 
V/0016/2007 
 
Im Rahmen erforderlicher Kanalsanierungsarbeiten in der Saarstraße werden sowohl die Fahrbahn 
als auch die beidseitigen Gehwege im Bereich zwischen Schifffahrter Damm und Ruhrstraße ver-
bessert wiederhergestellt. Die Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbau-
beitragsrechts. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Saarstraße als Anliegerstraße eingestuft. 
 
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen an der Fahrbahn betragen nach einer vorläufi-
gen Beitragsberechnung rd. 81.900 € und für die Verbesserungen an den Gehwegen ca. 63.100 €. 
Bei einer Einstufung als Anliegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbaube-
rechtigen mit 80 % an den Kosten (116.000 €). Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücks-
fläche liegt bei etwa 5,79 €. 
 
Für ein Wohngrundstück mit einer Größe von 400 m², zweigeschossig bebaut, ist mit einer Bei-
tragsbelastung in Höhe von rd. 3.000 € zu rechnen. 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigt en werden im Rahmen des Serviceverspre-
chens des Tiefbauamtes vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die geplanten Maß-
nahmen und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. 
 
Im Rahmen der Kanalbauarbeiten im Schifffahrter Damm fallen keine KAG-Beiträge an. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor)

Beratungsverlauf (2)

08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Weserstraße
  • Dieckstraße
  • Saarstraße
  • Schifffahrter Damm
  • Mauritzheide
  • Ruhrstraße
  • Emsstraße
  • Edelbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0016/2007
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37