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AnH/0009/2021

Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Amelsbüren

Anregung in der BV Hiltrup 18.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 27.05.2021, TOP 9.6

Stellungnahme zur Anregung AnH/0009/2021 (nicht barrierefrei)

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Anregung AnH/0009/2021

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Stellungnahme zur Anregung AnH/0009/2021 (nicht barrierefrei)

7575 Zeichen

66.21.0003
Frau Schepers

12.07.2021
6507

Amt für Bürger- und Ratsservice 5 >
Bezirksverwaltung Hiltrup A AN
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup U

über Herrn Stadtbaurat Denstorff 0.V.i.A.

Anregung Ifd. Nr. AnH/0009/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
vom 29.04.2021

Prüfauftrag an die Verwaltung

hier: Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Amelsbüren

Mit der Anregung Ifd. Nr. AnH/0009/2021 der CDU-Fraktion vom 23.04.2021 wurde die Verwaltung
gebeten, zum Sachstand und Fortgang des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Amelsbüren zu
berichten.

1. Zwei Außenbahnsteige:

Der Umbau der Verkehrsstation Münster-Amelsbüren ist Bestandteil der Planung zum zweigleisi-
gen Ausbau der Bahnstrecke Münster - Lünen. Weitergehende Planungen/Untersuchungen zur
Herstellung einer barrierefreien Verkehrsstation können nur in Zusammenarbeit mit der DB AG (Ei-
gentümer der Flächen) in der weiteren Planung zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Münster -
Lünen durchgeführt werden. Ein barrierefreier Ausbau der Bahnstation Münster-Amelsbüren ist
ohne konkretere Planungen zum Ausbau der Strecke Münster-Lünen nicht möglich..Dies gilt insbe-
sondere auch für eine Planungsvariante mit zwei Außenbahnsteigen, für die die exakte Gleislage
bekannt sein muss.

Auf Nachfrage der Stadt Münster hat die DB Netz AG aktuell noch einmal mitgeteilt, dass derzeit
keine konkreten Aussagen zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Münster-Lünen getroffen wer-
den können. Die Planungsaktivitäten sind noch nicht wiederaufgenommen worden. Auch zur Ver-
kehrsstation Münster-Amelsbüren gibt es aktuell keine Planungen. Bei Aufnahme der Planungen
zum zweigleisigen Ausbau der Strecke und einer Umgestaltung des Haltepunktes sollen mit der
DB AG Alternativen zum Mittelbahnsteig besprochen werden. In diesem Rahmen sollte dann ggf.
auch die Möglichkeit der Erstellung von zwei Außenbahnsteigen als Ersatz für den Bahnsteig in
Mittellage untersucht werden.

2. Neue Personenunterführung mit Aufzug oder Rampe am südlichen Ende des bestehenden

Bahnsteigs:

Der Ausbau einer neuen Personenunterführung am südlichen Ende des bestehenden Bahnsteigs
- wurde bereits im Rahmen des vorhandenen Gutachtens geprüft. Dies ist beim jetzigem Ausbauzu-

stand nicht möglich.

3. Treppenlift

Die Bahn hat sich eindeutig gegen den Neueinbau von Treppenliftern entschieden, da der Einbau
von Treppenliftern an Treppenanlagen die Fluchtbreiten verringert und in einem Fluchtfall zur Stol-
perfalle werden kann. Hier gilt der Grundsatz: Sicherheit geht vor Komfort.

4. Verkürzung der Zweckbindungsfrist:

Der NWL hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass beim derzeitigen Planungstand der
Maßnahme „Barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation Münster Amelsbüren“ und den Unklar-
heiten aus der Bundesmaßnahme (BVWP 2030) eine Aussage zu einer möglichen Verkürzung der
Zweckbindungsfrist nach einer Förderung gemäß 812 OPNVG NRW oder 813 OPNVG NRW nicht
möglich ist. Die ausführliche Stellungnahme des NWL zur Zweckbindungsfrist füge ich als Anlage
bei.

5. Prüfung Personalressourcen: h -

Unter Beschlusspunkt 3 zur Vorlage zum barrierefreien Ausbau von Bahnhaltepunkten in Münster-
Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren“ (V/0157/2019) hatte die Verwaltung bereits darauf aufmerk-
sam gemacht, dass aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und mangelnder Personalkapazitäten
eine kurzfristige Bearbeitung der Bahnhaltepunkte nicht möglich. Dies gilt sowohl für die Eigenbear-
beitung als auch für die Betreuung bei Fremdvergabe. Darüber hinaus hatte der ASSVW am
26.06.2019 im Rahmen der Beratung zur Vorlage beschlossen, dass der barrierefreie Ausbau des
Bahnhaltepunktes in Münster-Amelsbüren erst im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Strecke
durch die DB AG weiterverfolgt wird. Priorität haben derzeit Maßnahmen mit dem Aspekt der Ver-
kehrssicherheit.

Ne

Gerhard Rüller

Anlage:
Stellungnahme des NWL zur Zweckbindungstfrist

An lage
Monika Schepers

Von: Rudat, Matthias <M.Rudat@nwl-info.de>

Gesendet: Freitag, 14. Mai 2021 09:31

An: Monika Schepers

Cc: 'info@zvm.info'; Benner-Stöwer, Jens

Betreff: Barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation (Vst.) Münster Amelsbüren

[DOI-Mail]:
Diese Mail haben Sie über das Behördennetz DOI erhalten.

Stellungnahme des NWL zur Möglichkeit einer Verkürzung der Zweckbindungsfrist (Zbf.) bei nach $12 ÖPNVG
NRW geförderten Infrastrukturmaßnamen

Sehr geehrte Frau Schepers,

Fragestellung:

Bei einer Umsetzung der o.g. Maßnahme durch die Stadt Münster und Förderung nach 812 ÖPNVG NRW besteht die
Gefahr, dass Anlagen oder Anlagenteile durch eine nachgelagerte Maßnahme des Bundes aus dem BVWP 2030 nicht
bis zum Ablauf der Zbf. durch den Zuwendungsempfänger vorgehalten werden können. Dieses hätte eine
mindestens anteilige Rückzahlung der erhaltenen Zuwendungen zur Folge. Um diese Gefahr zu minimieren oder
gänzlich abzuwenden bat die Stadt den NWL bzw. den ZUM um eine Aussage hinsichtlich der Möglichkeit diese
Rückzahlungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt auszuschließen.

Stellungnahme NWL:

Die Verkürzung auf die für diese Anlagen einzuhaltende Zweckbindungsfrist kann nur durch entsprechenden Antrag
des Zuwendungsempfängers und anschließender Ermessensentscheidung durch den Zuwendungsgeber erteilt
werden. Dieses setzt somit einen Zuwendungsantrag voraus.

Eine generelle Entscheidung über die Kürzung von Zbf. kann für diesen Einzelfall in Verbindung mit dem derzeitigen
Maßnahmenstand nicht herbeigeführt werden.

Wir haben diese Fragestellung auch an das Verkehrsministerium herangetragen. In Abstimmung mit dem
Finanzministerium müssen im Vorfeld einer Beantragung der Friständerung folgende Grundlagen seitens der Stadt
Münster für die Entscheidung vorliegen:

Welche Anlagen sollen wo und in welcher Qualität errichtet werden?
(Hierzu muss mindestens ein genehmigter Entwurf aus der Lph. 3 vorliegen.)
Wann ist die Fertigstellung/Inbetriebnahme geplant?

(geplanter Beginn der Zbf. - hierzu ist ein gesichertes Baurecht notwendig)

Weiterhin gibt es große Unklarheiten zur Art und zeitlichen Umsetzung der BVWP 2030 Maßnahmen an der Vst.
Amelsbüren. Es ergeben sich folgende Fragestellungen:

Wie sehen die derzeitigen Planungen aus dem BVWP 2030 für die Vst. Amelsbüren aus?

Welche durch die Stadt erstellten Anlagenteile können bei Umsetzung der Maßnahmen aus dem BVWP 2030
werthaltig weiter genutzt werden?

Wann sollen die Maßnahmen aus dem BVWP 2030 baulich umgesetzt werden?

Fazit:

Beim derzeitigen Planungstand der Maßnahme „Barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation (Vst.) Münster
Amelsbüren“ und den Unklarheiten aus der Bundesmaßnahme (BVWP 2030) ist aus Sicht des NWL eine Aussage zu
einer möglichen Verkürzung der Zbf. derzeit nicht möglich.

Gleiches gilt sinngemäß auch bei einer nach $13 ÖPNVG NRW geförderten Maßnahme.

Jedoch ist eine Entscheidung zur Verringerung der Zbf. dann durch das Land NRW herbeizuführen.

[Seite]

Wir hoffen Ihnen ausreichend Auskunft erteilt zu haben und stehen Ihnen weiterhin gern zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Matthias Rudat
Förderung

Tel. +49 251 4134 32

Mobil +49 176 45299205
E-Mail: M.Rudat@nwl-info.de

Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

Schorlemerstr. 26

48143 Münster

www.nwl-info.de

Nahverkehr Westfalen-Lippe // Verbandsvorsteher Dr. Klaus Drathen // Geschäftsführer Joachim Künzel

uf Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob der Ausdruck dieser Mail erforderlich ist. Vielen Dank!

Hinweis zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Haltestelle Münster (Westf) Hbf. Wenige Minuten Fußweg
Richtung Engelenschanze.

[Seite]

Anregung AnH/0009/2021

1928 Zeichen

30, April 2021

"Scheck

AnH/0009/2021 #WIRINMÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup

Münster, 23. April 2021

Anregung gem. $ 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung
Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Amelsbüren
Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zum Sachstand und zum Fortgang des barrierefreien Ausbaus
des Bahnhofs Amelsbüren zu berichten.

Begründung:

Auf der Grundlage von Anträgen der CDU-Ratsfraktion aus den Jahren 2016 und 2017 hat der
Planungsausschuss eine Untersuchung für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofs
Amelsbüren am 27. Juni 2019 beraten. Ergänzend zu der von der Verwaltung vorgelegten
Beschlussfassung hat der Ausschuss beschlossen :

„Die CDU-Ratsfraktion und die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL bitten die folgenden
Umbau-Möglichkeiten am Bahnhaltepunkt in Münster-Amelsbüren zu prüfen:

1. Zwei Außenbahnsteige

2. Neue Personen-Unterführung mit Aufzug oder Rampe am südlichen Ende des bestehenden
Bahnsteiges

3. Treppenlift

Dabei ist auch mit dem Zuschussgeber über eine verkürzte Zweckbindungsfrist zu sprechen,
falls ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke und der Ausbau der Kanalbrücke vor Ablauf
der Zweckbindungsfrist erfolgt.

Der ASSVW ist im Herbst 2019 unter Präsenzbeteiligung der Deutschen Bahn zu informieren.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Verwaltung die Personalressourcen nicht
selbst stellen kann bzw. eine Fremdvergabe möglich ist um die direkte Beauftragung zu
ermöglichen.“

Es wird in diesem Zusammenhang um Bericht gebeten, was zwischenzeitlich seit dem Juni
2019 durch die Stadtverwaltung unternommen wurde, wann eine Planung vorgelegt wird bzw.
wann der längst überfällige Umbau erfolgen kann.

Für die Fraktion
Martin Schulze-Werner
Götz Raisner

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 9.6 Anregung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schorlemerstraße 26
  • Mauritzstraße 4
  • Engelenschanze

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnH/0009/2021
Typ
Anregung in der BV Hiltrup
Datum
18.05.2021
Erstellt
18.05.2021 10:33