AnH/0009/2021
Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Amelsbüren
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Stellungnahme zur Anregung AnH/0009/2021 (nicht barrierefrei)
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66.21.0003 Frau Schepers 12.07.2021 6507 Amt für Bürger- und Ratsservice 5 > Bezirksverwaltung Hiltrup A AN Bezirksvertretung Münster-Hiltrup U über Herrn Stadtbaurat Denstorff 0.V.i.A. Anregung Ifd. Nr. AnH/0009/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vom 29.04.2021 Prüfauftrag an die Verwaltung hier: Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Amelsbüren Mit der Anregung Ifd. Nr. AnH/0009/2021 der CDU-Fraktion vom 23.04.2021 wurde die Verwaltung gebeten, zum Sachstand und Fortgang des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Amelsbüren zu berichten. 1. Zwei Außenbahnsteige: Der Umbau der Verkehrsstation Münster-Amelsbüren ist Bestandteil der Planung zum zweigleisi- gen Ausbau der Bahnstrecke Münster - Lünen. Weitergehende Planungen/Untersuchungen zur Herstellung einer barrierefreien Verkehrsstation können nur in Zusammenarbeit mit der DB AG (Ei- gentümer der Flächen) in der weiteren Planung zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Münster - Lünen durchgeführt werden. Ein barrierefreier Ausbau der Bahnstation Münster-Amelsbüren ist ohne konkretere Planungen zum Ausbau der Strecke Münster-Lünen nicht möglich..Dies gilt insbe- sondere auch für eine Planungsvariante mit zwei Außenbahnsteigen, für die die exakte Gleislage bekannt sein muss. Auf Nachfrage der Stadt Münster hat die DB Netz AG aktuell noch einmal mitgeteilt, dass derzeit keine konkreten Aussagen zum zweigleisigen Ausbau der Strecke Münster-Lünen getroffen wer- den können. Die Planungsaktivitäten sind noch nicht wiederaufgenommen worden. Auch zur Ver- kehrsstation Münster-Amelsbüren gibt es aktuell keine Planungen. Bei Aufnahme der Planungen zum zweigleisigen Ausbau der Strecke und einer Umgestaltung des Haltepunktes sollen mit der DB AG Alternativen zum Mittelbahnsteig besprochen werden. In diesem Rahmen sollte dann ggf. auch die Möglichkeit der Erstellung von zwei Außenbahnsteigen als Ersatz für den Bahnsteig in Mittellage untersucht werden. 2. Neue Personenunterführung mit Aufzug oder Rampe am südlichen Ende des bestehenden Bahnsteigs: Der Ausbau einer neuen Personenunterführung am südlichen Ende des bestehenden Bahnsteigs - wurde bereits im Rahmen des vorhandenen Gutachtens geprüft. Dies ist beim jetzigem Ausbauzu- stand nicht möglich. 3. Treppenlift Die Bahn hat sich eindeutig gegen den Neueinbau von Treppenliftern entschieden, da der Einbau von Treppenliftern an Treppenanlagen die Fluchtbreiten verringert und in einem Fluchtfall zur Stol- perfalle werden kann. Hier gilt der Grundsatz: Sicherheit geht vor Komfort. 4. Verkürzung der Zweckbindungsfrist: Der NWL hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass beim derzeitigen Planungstand der Maßnahme „Barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation Münster Amelsbüren“ und den Unklar- heiten aus der Bundesmaßnahme (BVWP 2030) eine Aussage zu einer möglichen Verkürzung der Zweckbindungsfrist nach einer Förderung gemäß 812 OPNVG NRW oder 813 OPNVG NRW nicht möglich ist. Die ausführliche Stellungnahme des NWL zur Zweckbindungsfrist füge ich als Anlage bei. 5. Prüfung Personalressourcen: h - Unter Beschlusspunkt 3 zur Vorlage zum barrierefreien Ausbau von Bahnhaltepunkten in Münster- Sprakel, -Albachten und -Amelsbüren“ (V/0157/2019) hatte die Verwaltung bereits darauf aufmerk- sam gemacht, dass aufgrund der aktuellen Aufgabendichte und mangelnder Personalkapazitäten eine kurzfristige Bearbeitung der Bahnhaltepunkte nicht möglich. Dies gilt sowohl für die Eigenbear- beitung als auch für die Betreuung bei Fremdvergabe. Darüber hinaus hatte der ASSVW am 26.06.2019 im Rahmen der Beratung zur Vorlage beschlossen, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhaltepunktes in Münster-Amelsbüren erst im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Strecke durch die DB AG weiterverfolgt wird. Priorität haben derzeit Maßnahmen mit dem Aspekt der Ver- kehrssicherheit. Ne Gerhard Rüller Anlage: Stellungnahme des NWL zur Zweckbindungstfrist An lage Monika Schepers Von: Rudat, Matthias <M.Rudat@nwl-info.de> Gesendet: Freitag, 14. Mai 2021 09:31 An: Monika Schepers Cc: 'info@zvm.info'; Benner-Stöwer, Jens Betreff: Barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation (Vst.) Münster Amelsbüren [DOI-Mail]: Diese Mail haben Sie über das Behördennetz DOI erhalten. Stellungnahme des NWL zur Möglichkeit einer Verkürzung der Zweckbindungsfrist (Zbf.) bei nach $12 ÖPNVG NRW geförderten Infrastrukturmaßnamen Sehr geehrte Frau Schepers, Fragestellung: Bei einer Umsetzung der o.g. Maßnahme durch die Stadt Münster und Förderung nach 812 ÖPNVG NRW besteht die Gefahr, dass Anlagen oder Anlagenteile durch eine nachgelagerte Maßnahme des Bundes aus dem BVWP 2030 nicht bis zum Ablauf der Zbf. durch den Zuwendungsempfänger vorgehalten werden können. Dieses hätte eine mindestens anteilige Rückzahlung der erhaltenen Zuwendungen zur Folge. Um diese Gefahr zu minimieren oder gänzlich abzuwenden bat die Stadt den NWL bzw. den ZUM um eine Aussage hinsichtlich der Möglichkeit diese Rückzahlungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt auszuschließen. Stellungnahme NWL: Die Verkürzung auf die für diese Anlagen einzuhaltende Zweckbindungsfrist kann nur durch entsprechenden Antrag des Zuwendungsempfängers und anschließender Ermessensentscheidung durch den Zuwendungsgeber erteilt werden. Dieses setzt somit einen Zuwendungsantrag voraus. Eine generelle Entscheidung über die Kürzung von Zbf. kann für diesen Einzelfall in Verbindung mit dem derzeitigen Maßnahmenstand nicht herbeigeführt werden. Wir haben diese Fragestellung auch an das Verkehrsministerium herangetragen. In Abstimmung mit dem Finanzministerium müssen im Vorfeld einer Beantragung der Friständerung folgende Grundlagen seitens der Stadt Münster für die Entscheidung vorliegen: Welche Anlagen sollen wo und in welcher Qualität errichtet werden? (Hierzu muss mindestens ein genehmigter Entwurf aus der Lph. 3 vorliegen.) Wann ist die Fertigstellung/Inbetriebnahme geplant? (geplanter Beginn der Zbf. - hierzu ist ein gesichertes Baurecht notwendig) Weiterhin gibt es große Unklarheiten zur Art und zeitlichen Umsetzung der BVWP 2030 Maßnahmen an der Vst. Amelsbüren. Es ergeben sich folgende Fragestellungen: Wie sehen die derzeitigen Planungen aus dem BVWP 2030 für die Vst. Amelsbüren aus? Welche durch die Stadt erstellten Anlagenteile können bei Umsetzung der Maßnahmen aus dem BVWP 2030 werthaltig weiter genutzt werden? Wann sollen die Maßnahmen aus dem BVWP 2030 baulich umgesetzt werden? Fazit: Beim derzeitigen Planungstand der Maßnahme „Barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation (Vst.) Münster Amelsbüren“ und den Unklarheiten aus der Bundesmaßnahme (BVWP 2030) ist aus Sicht des NWL eine Aussage zu einer möglichen Verkürzung der Zbf. derzeit nicht möglich. Gleiches gilt sinngemäß auch bei einer nach $13 ÖPNVG NRW geförderten Maßnahme. Jedoch ist eine Entscheidung zur Verringerung der Zbf. dann durch das Land NRW herbeizuführen. [Seite] Wir hoffen Ihnen ausreichend Auskunft erteilt zu haben und stehen Ihnen weiterhin gern zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Matthias Rudat Förderung Tel. +49 251 4134 32 Mobil +49 176 45299205 E-Mail: M.Rudat@nwl-info.de Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) Schorlemerstr. 26 48143 Münster www.nwl-info.de Nahverkehr Westfalen-Lippe // Verbandsvorsteher Dr. Klaus Drathen // Geschäftsführer Joachim Künzel uf Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob der Ausdruck dieser Mail erforderlich ist. Vielen Dank! Hinweis zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Haltestelle Münster (Westf) Hbf. Wenige Minuten Fußweg Richtung Engelenschanze. [Seite]
Anregung AnH/0009/2021
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30, April 2021 "Scheck AnH/0009/2021 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup Münster, 23. April 2021 Anregung gem. $ 21 Abs. 4 Hauptsatzung an die Verwaltung Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Amelsbüren Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, zum Sachstand und zum Fortgang des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Amelsbüren zu berichten. Begründung: Auf der Grundlage von Anträgen der CDU-Ratsfraktion aus den Jahren 2016 und 2017 hat der Planungsausschuss eine Untersuchung für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Amelsbüren am 27. Juni 2019 beraten. Ergänzend zu der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussfassung hat der Ausschuss beschlossen : „Die CDU-Ratsfraktion und die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL bitten die folgenden Umbau-Möglichkeiten am Bahnhaltepunkt in Münster-Amelsbüren zu prüfen: 1. Zwei Außenbahnsteige 2. Neue Personen-Unterführung mit Aufzug oder Rampe am südlichen Ende des bestehenden Bahnsteiges 3. Treppenlift Dabei ist auch mit dem Zuschussgeber über eine verkürzte Zweckbindungsfrist zu sprechen, falls ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke und der Ausbau der Kanalbrücke vor Ablauf der Zweckbindungsfrist erfolgt. Der ASSVW ist im Herbst 2019 unter Präsenzbeteiligung der Deutschen Bahn zu informieren. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Verwaltung die Personalressourcen nicht selbst stellen kann bzw. eine Fremdvergabe möglich ist um die direkte Beauftragung zu ermöglichen.“ Es wird in diesem Zusammenhang um Bericht gebeten, was zwischenzeitlich seit dem Juni 2019 durch die Stadtverwaltung unternommen wurde, wann eine Planung vorgelegt wird bzw. wann der längst überfällige Umbau erfolgen kann. Für die Fraktion Martin Schulze-Werner Götz Raisner CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schorlemerstraße 26
- Mauritzstraße 4
- Engelenschanze
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Details
- Aktenzeichen
- AnH/0009/2021
- Typ
- Anregung in der BV Hiltrup
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 10:33