Verwendung von Stellplatzablösemitteln
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 0459/2020 vom 10.03.2020
Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 0459/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.03.2020 Verwendung von Stellplatzablösemitteln hier: mündl. Anfrage von Herrn Steinbach in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 05.12.2019, TOP 7.1.3 Herr Steinbach bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: „Wo und wann werden die Gelder für Quartiersgaragen im Stadtbezirk Nippes investiert?“ Frage 2: „Wie viele Stellplätze in Quartiersgaragen kann man von den 1.300.000 EUR Stellplatzablösemitteln, die in einer Mitteilung vom 28. Oktober gebunden für Quartiersgaragen im Stadtbezirk Nippes be- nannt werden, schaffen?“ Frage 3: „Besteht die Gefahr, dass die 1.300.000 EUR Stellplatzablösemittel verfallen, wenn sie nicht rechtzei- tig investiert werden?“ Antwort der Veraltung Zu Frage 1: Derzeit gibt es keine konkreten Planungen für eine Quartiersgarage in Nippes. Investoren können sich die unrentierlichen Kosten für Stellplätze in Quartiersgaragen fördern lassen, wenn diese zusätz- lich über den erforderlichen Stellplatznachweis geschaffen werden und an Anwohnende vermietet würden. Zu Frage 2: Die Förderhöhe hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab (z. B. Baukosten); eine konkrete Aus- sage kann daher nicht gemacht werden. Zu Frage 3: Die Stellplatzmittel stehen so lange zur Verfügung, bis es einen anderslautenden Beschluss gibt.
Beratungsverlauf
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07.05.2020
TOP 7.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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