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V/0989/2012

Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel

Vorlagen 18.12.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 30.01.2013, TOP 6

989_Anlage 2.2

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Anlage 2.2

Beschlussvorlage

8233 Zeichen

V/0989/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel 
Zustimmung zur Planung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Variante 2 / Reduktionsvariante (Anlage 2) der Vorentwurfsplanung des Architekturb ü-
ros STADTRAUM PROJEKT vom November 2012 für die Erweiterung der Kindertagesei n-
richtung Outlaw in Münster Sprake l wird zugestimmt. Die Variante 1 / Normalvariante (A n-
lage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage der vorgelegten Variante 2 / 
Reduktionsvariante (Anlage 2) der Vorplanung fortzuführen und den Baubesch luss herbei-
zuführen. 
 
3. Die Kostenschätzungen nach DIN 276 von Dezember 2012 (Anlage 3) werden für die Var i-
ante 1 mit Investitionskosten in Höhe von 1.148.000,00 € und die Variante 2  mit Investit i-
onskosten in Höhe von 920.350,00 €  zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Entscheidung für die Variante 2 entstehen Kosten für den Bau und die Einrichtung dieser 
Kindertageseinrichtung von insgesamt 920.350,00 €.  
Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 1.148.000,00 € wird damit 
um 227.650,00 € (19,83 %) unterschritten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0989/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Kremer 
Ruf: 
492-2415 
E-Mail: 
KremerIngrid@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.12.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0989/2012 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4660 Erw. Kita Sprakel  2013 800.000 siehe Bemerkung 
zu 1140 
 
Investitionsmaß-
nahme 
1140 Beschaff. Kita Sprakel 2013 120.000 Der Ansatz wird im 
Rahmen der Be-
wirtschaftung ent-
sprechend der 
Kostenschätzung 
(Anlage 3) auf 
90.000 € reduziert. 
Die restlichen 
30.000 € werden 
zur Deckung der 
Kosten unter 4660 
zur Verfügung 
gestellt.  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  920.000  
 
Die laufenden Aufwendungen für Abschreibungen, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der z u-
sätzlich geschaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch herbeizuführenden Baubeschlusses da r-
gestellt und in den entsprechenden Jahren veranschlagt.  
Durch die Maßnahme entstehen ab 2013 ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teile r-
gebnisplan.  
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2013 
2014ff. 
52.000 
125.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betrieb s-
kosten 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2013 
2014ff. 
130.000 
320.000 
Betriebskos-
ten für Kitas 
freier Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2013 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt:  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den Etatberatungen für die Jahre 2013 ff. erfolgt.

- 3 - 
V/0989/2012 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse: 
 
Mit der Vorlage V/0745/2012 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 07.11.2012 der 
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw in S prakel zugestimmt und die Verwaltung beau f-
tragt, den Baubeschluss herbeizuführen. Mit der Erweiterung wird die bestehende zweigruppige 
Einrichtung um eine Gruppe für Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren und eine Gruppe für Kinder im 
Alter von 0 - 3 Jahren mit insgesamt 16 u3 - und 14 ü3 - Plätzen ergänzt. 
 
Mit dem Ratsbeschluss vom 27.06.2012 zur Vorlage V/0505/2012 „Nachhaltige kommunale Hau s-
haltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ wurde die Verwaltung beauftragt im Rahmen der 
Planung von Investitionsma ßnahmen stets eine zweite Planungsvariante (Reduktionsvariante) 
darzustellen, die zum Ziel hat, die Kosten gegenüber der „Normalvariante“ um 20 % zu verringern.  
 
Zu 1. Planung 
 
Allgemein 
 
Beide Entwurfsvarianten gehen von der Berücksichtigung der Gebäudel eitlinien inkl. der Anford e-
rung an die Barrierefreiheit aus. 
 
Variante 1 - Normalvariante (siehe Anlage 1) 
 
Der Entwurf greift die dreieckige Form des Bestandsbaues auf und führt die Fassadengestaltung 
an der Westseite weiter. 
 
Der Erweiterungsteil wird in  direkter Anbindung über einen Verbindungsflur erschlossen. Dieser 
wird von dem süd-westlichen vorhandenen Gruppenraum abgeteilt und führt vom Eingangsbereich 
der bestehenden Kita bis in den zentralen Verteilungsflur des Erweiterungsbaus. Die beiden neuen 
Gruppenräume orientieren sich nach Nord -Osten zur Außenspielfläche. Störungen für die südlich 
angrenzende Wohnbebauung werden somit minimiert.  
Die Nettogrundfläche (inkl. Verkehrsfläche)  beträgt 318 qm. Die Höhe des vorhandenen Gebä u-
des wird aufgenommen und ergibt ebenso wie im Bestand eine lichte Raumhöhe von 2,50 m im 
Inneren. Mit der Anordnung des Baukörpers wird beabsichtigt,  die angelegten Spielflächen mö g-
lichst zu erhalten. Die vorhandenen 6 Stellplätze im westlichen Grundstücksbereich werden alle r-
dings tangiert und müssen weiter südlich neu hergerichtet werden. 
Die Ver- und Entsorgung erfolgt über die Anbindung an den Bestandsbau.  
 
Variante 2 - Reduktionsvariante (siehe Anlage 2) 
 
Auch bei diesem Entwurf wird die Fassadengestaltung des Bestandsbau s an der Weitseite weiter-
geführt.  Es wird allerdings für den Grundriss eine eigenständige geometrische Form zugrunde 
gelegt. Das neue Gebäude wird als eigenständiger Baukörper ausgebildet und so platziert, dass 
die 6 Stellplätze sowie der Versorgungsbereich an der süd-westlichen Ecke des vorhandenen Kin-
dergartens erhalten bleiben können. Die Erschließung erfolgt von Norden im Übergangsbereich 
zum Bestandsbau. Der Eingangsbereich ist überdacht. Die innere Erschließung verläuft über einen 
zentralen Flurbereich. Ein Gruppenraum orientiert sich ebenso wie bei der Variante 1 nach Nord -
Osten zur Außenspielfläche, der zweite Gruppenraum (vorzugsweise für die kleineren Kinder) 
nach Süden zum ruhigeren Freibereich. Störungen für die südlich angrenzende Wohnbebauung 
werden minimiert.  
Der Entwurf geht von einer Reduzierung der einzelnen Raumgrößen aus, die mit dem Amt für Ki n-
der, Jugendliche und Familien abgestimmt wurde. Außerdem wurden Verkehrsflächen eingespart. 
Die Nettogrundfläche (inkl. Verkehrsfläche)  beträgt 273 qm.

- 4 - 
V/0989/2012 
Die Ver- und Entsorgung erfolgt eigenständig über einen neuen Anschluss von der neuen, westlich 
verlaufenden Erschließungsstraße und einem Hausanschlussraum. 
 
Freiflächen 
 
Die Freiflächengesta ltung - Anpassungsarbeiten an die bestehenden Außenanlagen  - werden 
durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz geplant und umgesetzt. 
 
Zu 3. Kosten 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt im Rahmen der Planung von Investitionsmaßnahmen stets eine 
zweite Planungsvariante darzustellen, die zum Ziel hat, die Kosten gegenüber einer „Normalvar i-
ante“ um 20 % zu verringern. Mit der vorgelegten Variante 2 / Reduktionsvariante werden auf der 
Basis der Vorentwurfsplanung bereits Kosten in Höhe von 227.650,00 € gespart (19,83 %). 
 
Diese Einsparungen werden erzielt durch: 
- Verringerung der Standardraumgrößen 
- Minimierung von Verkehrsflächen 
- Vermeiden von Umbaumaßnahmen im Bestand 
- Erhalt von im Freibereich aufwändig hergestellten Flächen (z. B. Stellplatzanlage, Verso r-
gungsbereich)  
 
Weitere Kostenreduzierungen können ggf. durch Reduzierungen baulicher Art erreicht werden. Es 
ist vorgesehen, diese nach Konkretisierung der Planung mit der Vorlage zum Baubeschluss darzu-
legen. 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen: 
1. Variante 1 (Normalvariante) - Lageplan, Grundriss, Schnitt, Ansichten 
2. Variante 2 (Reduktionsvariante) - Lageplan, Grundriss, Schnitt, Ansichten 
3. Kostenschätzungen zu Variante 1 und 2

989_Anlage 1.2

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Anlage 1.2

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Anlage 2.3

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Anlage 1.1

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Anlage 1.3

989_Anlage 2.1

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Anlage 2.1

Beratungsverlauf (3)

22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0989/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37