V/0989/2012
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel
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Anlage 2.2
Beschlussvorlage
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V/0989/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw, Sprakel Zustimmung zur Planung Beratungsfolge 22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Variante 2 / Reduktionsvariante (Anlage 2) der Vorentwurfsplanung des Architekturb ü- ros STADTRAUM PROJEKT vom November 2012 für die Erweiterung der Kindertagesei n- richtung Outlaw in Münster Sprake l wird zugestimmt. Die Variante 1 / Normalvariante (A n- lage 1) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage der vorgelegten Variante 2 / Reduktionsvariante (Anlage 2) der Vorplanung fortzuführen und den Baubesch luss herbei- zuführen. 3. Die Kostenschätzungen nach DIN 276 von Dezember 2012 (Anlage 3) werden für die Var i- ante 1 mit Investitionskosten in Höhe von 1.148.000,00 € und die Variante 2 mit Investit i- onskosten in Höhe von 920.350,00 € zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Entscheidung für die Variante 2 entstehen Kosten für den Bau und die Einrichtung dieser Kindertageseinrichtung von insgesamt 920.350,00 €. Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 1.148.000,00 € wird damit um 227.650,00 € (19,83 %) unterschritten. Vorlagen-Nr.: V/0989/2012 Auskunft erteilt: Frau Kremer Ruf: 492-2415 E-Mail: KremerIngrid@stadt-muenster.de Datum: 18.12.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0989/2012 III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Bauma ß- nahmen Investitionsmaß- nahme 4660 Erw. Kita Sprakel 2013 800.000 siehe Bemerkung zu 1140 Investitionsmaß- nahme 1140 Beschaff. Kita Sprakel 2013 120.000 Der Ansatz wird im Rahmen der Be- wirtschaftung ent- sprechend der Kostenschätzung (Anlage 3) auf 90.000 € reduziert. Die restlichen 30.000 € werden zur Deckung der Kosten unter 4660 zur Verfügung gestellt. Summe aller Auszahlungen/Saldo 920.000 Die laufenden Aufwendungen für Abschreibungen, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der z u- sätzlich geschaffenen Fläche, wird im Rahmen des noch herbeizuführenden Baubeschlusses da r- gestellt und in den entsprechenden Jahren veranschlagt. Durch die Maßnahme entstehen ab 2013 ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teile r- gebnisplan. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013 2014ff. 52.000 125.000 Landeszu- schüsse zu den Betrieb s- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 2014ff. 130.000 320.000 Betriebskos- ten für Kitas freier Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2013 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den Etatberatungen für die Jahre 2013 ff. erfolgt. - 3 - V/0989/2012 Begründung: Bisherige Beschlüsse: Mit der Vorlage V/0745/2012 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 07.11.2012 der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Outlaw in S prakel zugestimmt und die Verwaltung beau f- tragt, den Baubeschluss herbeizuführen. Mit der Erweiterung wird die bestehende zweigruppige Einrichtung um eine Gruppe für Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren und eine Gruppe für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren mit insgesamt 16 u3 - und 14 ü3 - Plätzen ergänzt. Mit dem Ratsbeschluss vom 27.06.2012 zur Vorlage V/0505/2012 „Nachhaltige kommunale Hau s- haltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ wurde die Verwaltung beauftragt im Rahmen der Planung von Investitionsma ßnahmen stets eine zweite Planungsvariante (Reduktionsvariante) darzustellen, die zum Ziel hat, die Kosten gegenüber der „Normalvariante“ um 20 % zu verringern. Zu 1. Planung Allgemein Beide Entwurfsvarianten gehen von der Berücksichtigung der Gebäudel eitlinien inkl. der Anford e- rung an die Barrierefreiheit aus. Variante 1 - Normalvariante (siehe Anlage 1) Der Entwurf greift die dreieckige Form des Bestandsbaues auf und führt die Fassadengestaltung an der Westseite weiter. Der Erweiterungsteil wird in direkter Anbindung über einen Verbindungsflur erschlossen. Dieser wird von dem süd-westlichen vorhandenen Gruppenraum abgeteilt und führt vom Eingangsbereich der bestehenden Kita bis in den zentralen Verteilungsflur des Erweiterungsbaus. Die beiden neuen Gruppenräume orientieren sich nach Nord -Osten zur Außenspielfläche. Störungen für die südlich angrenzende Wohnbebauung werden somit minimiert. Die Nettogrundfläche (inkl. Verkehrsfläche) beträgt 318 qm. Die Höhe des vorhandenen Gebä u- des wird aufgenommen und ergibt ebenso wie im Bestand eine lichte Raumhöhe von 2,50 m im Inneren. Mit der Anordnung des Baukörpers wird beabsichtigt, die angelegten Spielflächen mö g- lichst zu erhalten. Die vorhandenen 6 Stellplätze im westlichen Grundstücksbereich werden alle r- dings tangiert und müssen weiter südlich neu hergerichtet werden. Die Ver- und Entsorgung erfolgt über die Anbindung an den Bestandsbau. Variante 2 - Reduktionsvariante (siehe Anlage 2) Auch bei diesem Entwurf wird die Fassadengestaltung des Bestandsbau s an der Weitseite weiter- geführt. Es wird allerdings für den Grundriss eine eigenständige geometrische Form zugrunde gelegt. Das neue Gebäude wird als eigenständiger Baukörper ausgebildet und so platziert, dass die 6 Stellplätze sowie der Versorgungsbereich an der süd-westlichen Ecke des vorhandenen Kin- dergartens erhalten bleiben können. Die Erschließung erfolgt von Norden im Übergangsbereich zum Bestandsbau. Der Eingangsbereich ist überdacht. Die innere Erschließung verläuft über einen zentralen Flurbereich. Ein Gruppenraum orientiert sich ebenso wie bei der Variante 1 nach Nord - Osten zur Außenspielfläche, der zweite Gruppenraum (vorzugsweise für die kleineren Kinder) nach Süden zum ruhigeren Freibereich. Störungen für die südlich angrenzende Wohnbebauung werden minimiert. Der Entwurf geht von einer Reduzierung der einzelnen Raumgrößen aus, die mit dem Amt für Ki n- der, Jugendliche und Familien abgestimmt wurde. Außerdem wurden Verkehrsflächen eingespart. Die Nettogrundfläche (inkl. Verkehrsfläche) beträgt 273 qm. - 4 - V/0989/2012 Die Ver- und Entsorgung erfolgt eigenständig über einen neuen Anschluss von der neuen, westlich verlaufenden Erschließungsstraße und einem Hausanschlussraum. Freiflächen Die Freiflächengesta ltung - Anpassungsarbeiten an die bestehenden Außenanlagen - werden durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz geplant und umgesetzt. Zu 3. Kosten Die Verwaltung wurde beauftragt im Rahmen der Planung von Investitionsmaßnahmen stets eine zweite Planungsvariante darzustellen, die zum Ziel hat, die Kosten gegenüber einer „Normalvar i- ante“ um 20 % zu verringern. Mit der vorgelegten Variante 2 / Reduktionsvariante werden auf der Basis der Vorentwurfsplanung bereits Kosten in Höhe von 227.650,00 € gespart (19,83 %). Diese Einsparungen werden erzielt durch: - Verringerung der Standardraumgrößen - Minimierung von Verkehrsflächen - Vermeiden von Umbaumaßnahmen im Bestand - Erhalt von im Freibereich aufwändig hergestellten Flächen (z. B. Stellplatzanlage, Verso r- gungsbereich) Weitere Kostenreduzierungen können ggf. durch Reduzierungen baulicher Art erreicht werden. Es ist vorgesehen, diese nach Konkretisierung der Planung mit der Vorlage zum Baubeschluss darzu- legen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: 1. Variante 1 (Normalvariante) - Lageplan, Grundriss, Schnitt, Ansichten 2. Variante 2 (Reduktionsvariante) - Lageplan, Grundriss, Schnitt, Ansichten 3. Kostenschätzungen zu Variante 1 und 2
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0989/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37