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3355/2019

"Reichsheimstättensiedlung" in Köln Sülz

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.11.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2392 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/48/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3355/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 
 
"Reichsheimstättensiedlung" in Köln Sülz 
 
Schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1196/2019) vom 08.09.2019 an die 
Bezirksvertretung Lindenthal  
 
„Die Reichsheimstättensiedlung in Köln Sülz ist die einzige in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild 
weitgehend erhaltene Siedlung in Köln und überzeugt noch heute durch ihre sorgfältig komponierte 
Architektur“ (Katalog des ‚Tag des offenen Denkmals 2019‘). 
 
Ist diese Siedlung unter Ensembleschutz gestellt? 
 
Einzelne Vorgärten, die zum Gesamtbild der Siedlung gehören, sind schon zu einem Parkplatz um-
gewandelt? Wurde dafür beim zuständigen Amt und beim Stadtkonservator eine Ausnahmegenehmi-
gung beantragt? 
 
Bei Haus Goldenfelsstsstraße 2 wurde sogar mit auffallendem hellem Material (in einer rotdominanten 
Backsteinsiedlung) der gesamte Vorraum versiegelt und zudem noch der „Turm“ des Hauses weiß 
verputzt. Das Haus sticht förmlich aus der Siedlung raus. Hat die zuständige Denkmalpflege dies ge-
nehmigt und wenn ja, mit welchen Gründen? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Einige Häuser dieser Siedlung stehen unter Denkmalschutz. Es handelt sich dabei um Einzelunter-
schutzstellungen und nicht um einen Denkmalbereich. Die Objekte wurden in den Jahren 1984 bis 
1989 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die Vorgärten sind Bestandteil der Unterschutz-
stellung. Um das charakteristische Merkmal „Vorgarten mit Zuwegung“ zu erhalten, sind Stellplätze 
grundsätzlich nicht erlaubnisfähig. Wenn zum Zeitpunkt der Eintragung jedoch bereits ein Stellplatz 
im Vorgarten vorhanden war, unterliegt dieser Stellplatz dem Bestandsschutz. Im Fall einer körperli-
chen Behinderung eines Bewohners wird im Einzelfall geprüft, ob ein Stellplatz zu erlauben ist.  
 
Das Haus Goldenfelsstraße 2 ist kein Denkmal, da dieses Haus bereits zum Zeitpunkt der Prüfung 
einer Unterschutzstellung nicht die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Weitere Verände-
rungen an diesem Haus unterliegen daher nicht unmittelbar den Bestimmungen des Denkmalschutz-
gesetzes. Die Häuser Goldenfelsstr. 4,6,6a wurden 1986 bzw. 1989 rechtskräftig in die Denkmalliste 
eingetragen.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Goldenfelsstraße 2

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Details

Aktenzeichen
3355/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.09.2019
Erstellt
24.09.2019 14:14