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1772/2025

Mitteilung über geplante Veröffentlichungen von Bebauungsplanentwürfen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB während der ausschussfreien Zeit

Mitteilung Ausschuss 05.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 10.2.12

Anlage 11_Adalbertstraße

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 8_Am Bahnhof

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Anlage 9_Maarhäuser Weg

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Anlage 12_Quartier Schlebuscher Weg

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Anlage 3_Falkenweg

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Anlage 7_Schlenderhaner Straße

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Anlage 2_Rathenauplatz

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Anlage 4_Sternengasse

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Anlage 1_Deutzer Hafen

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Anlage 5_Widdersdorfer Straße

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Anlage 6_Südliche Schmiedegasse

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Anlage 10_Friedrichstraße

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Anlage 11_Adalbertstraße

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 11
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 72453/03
 Adalbertstraße
in Köln - Höhenberg

Mitteilung Ausschuss

15224 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 05.06.2025 
 1772/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
 
 
Mitteilung über geplante Veröffentlichungen von Bebauungsplanentwürfen gemäß § 3 
Absatz 2 BauGB während der ausschussfreien Zeit 
 
Am 26.06.2025 findet aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl die vorerst letzte Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses statt. Die nächste Sitzung ist noch nicht terminiert und 
wird erst nach der Konstituierung des neuen Rats im November möglich sein. Daher soll in 
dieser Mitteilung eine Vorabinformation über die in der ausschussfreien Zeit geplanten Veröf-
fentlichungen von Bebauungsplanentwürfen erfolgen. Für die jeweiligen Veröffentlichungen 
wird es im Nachgang wie gewohnt Mitteilungsvorlagen mit den dazugehörigen Unterlagen und 
Anlagen geben. 
 
Folgende Veröffentlichungen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB werden in der zweiten Jahreshälfte 
2025 voraussichtlich durchgeführt: 
 
Bezirk 1 - Innenstadt 
 
Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan A“ in Köln-Deutz 
Durch die Konversion des Deutzer Hafens soll ein urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten 
in direkter Rheinnähe und innenstadtnaher Lage entstehen. Der Bebauungsplan Deutzer Ha-
fen – Teilplan A – umfasst einen Geltungsbereich von ca. 3 ha und stellt nach dem Teilplan 
Infrastruktur den nächsten Baustein der Bauleitplanung für die Entwicklung des Deutzer Ha-
fens dar.

2 
 
 
Der Teilplan A soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung mehrerer 
Baufelder (Nr. 03, 05, 06 und Ost 03) östlich des Hafenbeckens, die für gemischte Nutzungs-
strukturen (primär Wohnen, Dienstleistungen, zum Teil Einzelhandel) vorgesehen sind, schaf-
fen. Darüber hinaus wird auch für das Baufeld 04, das als Sondergebiet für Einzelhandel ein 
wesentlicher Baustein der Nahversorgung im Deutzer Hafen und seiner unmittelbaren Umge-
bung sein wird, Baurecht geschaffen. Die am Nordende des Baufelds 03 gelegene beste-
hende Veranstaltungshalle Essigfabrik soll unter Berücksichtigung des künftigen Nutzungs-
konzepts als Sondergebiet für Kultur festgesetzt werden, um die Essigfabrik als zukünftigen 
Kulturbaustein in dem Quartier zu sichern. Insgesamt sollen im Geltungsbereich ca. 650 
Wohneinheiten geschaffen werden. 
 
Einfacher Bebauungsplan „Rathenauplatz (neu)“ in Köln-Neustadt/Süd 
Der Bebauungsplan für den Bereich um den Rathenauplatz wird im Rahmen eines ergänzen-
den Verfahrens gemäß § 214 Absatz 4 BauGB geheilt, da der ursprüngliche Bebauungsplan 
Nr. 65440/03 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2002 für inzident unwirksam 
erklärt wurde. Grundsätzlich soll die Wohnnutzung im Quartier gesichert und vor städtebaulich 
nachteiligen Entwicklungen geschützt werden. Gleichwohl finden auch der Erhalt und die Ent-
wicklungsmöglichkeiten der Gastronomienutzungen an verträglichen Standorten Berücksichti-
gung. Die Heilung betrifft die Darstellung der Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan. 
Ziel des einfachen Bebauungsplanes soll vorrangig sein, Festsetzungen über die Zulässigkeit 
von Schank- und Speisewirtschaften, Vergnügungsstätten, Imbissbuden und Kiosken sowie 
über die Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnnutzung im Plangebiet zu treffen. Gastrono-
miebetriebe sollen auf bestimmte Straßenzüge beschränkt und in inneren Wohnstraßen aus-
geschlossen werden, wobei bestehende Betriebe Bestandsschutz genießen. Im südlichen Teil 
des Plangebiets wird das bestehende "Kneipenviertel" um die Zülpicher Straße durch differen-
zierte Festsetzungen berücksichtigt. Der Rathenauplatz wird als öffentliche Grünfläche mit ei-
nem planungsrechtlich gesicherten Bürgertreff erhalten. 
 
Einfacher Bebauungsplan „Sternengasse“ in Köln-Altstadt/Süd 
 
Der aktuell gültige Bebauungsplan Nr. 67447/17 steht einem geplanten Projekt und städte-
baulichen Zielen der Stadt Köln entgegen und muss daher aufgehoben werden (vgl. Vorlagen-
Nr. 1724/2025). Nach der Aufhebung würde die Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB 
erfolgen, was jedoch keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten bietet, um unerwünschte 
Entwicklungen zu verhindern und städtebauliche Ziele zu verwirklichen. Daher ist die Aufstel-
lung eines einfachen Bebauungsplans gemäß § 30 Absatz 3 BauGB im beschleunigten Ver-
fahren nach § 13a BauGB erforderlich. 
 
Dieser neue Bebauungsplan soll insbesondere die Ansiedlung von Vergnügungsstätten aus-
schließen, Werbeanlagen reglementieren und wertvollen Baumbestand sichern. Zudem soll im 
Verfahren geprüft werden, ob Regelungen zu Einzelhandel und Höhenentwicklung notwendig 
sind. 
 
Bezirk 2 - Rodenkirchen 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Falkenweg“ in Köln-Rondorf 
Das Vorhaben betrifft die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einer derzeit landwirtschaftlich 
genutzten Fläche. Auf der rund 12.400 m² großen Fläche soll überwiegend eine zweigeschos-
sige Reihenhausbebauung entstehen, die durch dreigeschossige Mehrfamilienhäuser sowie 
eine sechsgruppige Kindertagesstätte und einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt wird. 
Ein Teil der geplanten Wohneinheiten der Mehrfamilienhäuser soll als öffentlich geförderter 
Wohnungsbau realisiert werden.  
 
Die Baukörper sind so angeordnet, dass sie einen begrünten Wohnhof bilden. Der Wohnhof 
ist weitestgehend autofrei und bietet vielseitige Freiräume als öffentliche, halböffentliche und

3 
 
private Flächen an. Im Zuge der Umsetzung der Planung soll der Falkenweg ein neues Stra-
ßenprofil erhalten und die Fahrbahn erweitert werden. Der Nachweis der bauordnungsrecht-
lich notwendigen Stellplätze erfolgt innerhalb des Plangebiets im Wesentlichen in einer Tiefga-
rage. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Vollverfahren inklusive einer Umwelt-
prüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 
 
Bezirk 4 – Ehrenfeld 
 
Bebauungsplan „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“ in Köln-Ehrenfeld 
Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prä-
genden Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuent-
wickeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Cam-
pus mit flexibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und 
Läden sowie Freizeit, Sport und Beherbergungsstätten entstehen. 
 
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Realisierung unter Berücksichtigung der umliegenden Nutzungen zu schaffen. Es ist 
eine bis zu sechsgeschossige Bebauung geplant, welche durch die Ausbildung von vier mar-
kanten Hochpunkten mit bis zu elf Geschossen städtebaulich ergänzt wird. Insgesamt ist die 
Realisierung von ca. 91.600 m² Geschossfläche geplant. 
 
Bezirk 5 - Nippes 
 
Bebauungsplan und 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Südliche 
Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch 
Aufgrund des hohen Bedarfs an Sekundarschulplätzen in Köln soll die ehemalige Erweite-
rungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für 
künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. Der Bebauungsplan schafft daher die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für künftige Schulbaumaßnahmen (Neubau einer Gesamt-
schule) im Geltungsbereich. Ergänzend wird auf dem Grundstück eine Fläche für einen Spiel-
platz ausgewiesen. 
 
Die zu überplanende Fläche liegt im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplanes. 
Die dort ausgewiesene Verkehrsstraße zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse ist im 
Zuge eines neuen Verkehrskonzeptes für Weidenpesch obsolet geworden und wird daher in 
den Geltungsbereich aufgenommen und überplant. 
 
Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren inklusive einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 
BauGB aufgestellt. Da das Grundstück des Schulneubaus im Flächennutzungsplan der Stadt 
Köln teilweise als Grünfläche dargestellt ist, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden. 
 
Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße“ in Köln-Niehl 
Aufgrund der Vereinigung der evangelischen Kirchengemeinden Niehl und Riehl im Jahr 2022 
und einer Verlagerung des Gemeindestandorts, musste die Petrikirche in Niehl abgerissen 
werden. Auf dem Kirchengrundstück an der Schlenderhaner Straße sollen neben einem 
neuen Gemeindehaus, das im Erdgeschoss Räume für die Kirchengemeinde und in den 
Obergeschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, drei weitere Wohngebäude für insgesamt 
ca. 43 Wohnungen errichtet werden. 
 
Im Bebauungsplanverfahren sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Entwicklung von drei dreigeschossigen und einem viergeschossigen Gebäude, jeweils zuzüg-
lich Staffelgeschossen mit Flachdächern, geschaffen werden. Das neue Gemeindehaus soll 
am früheren Standort der Petrikirche errichtet werden. Die drei weiteren, reinen Wohnge-
bäude sind im rückwertigen Grundstücksteil geplant und formieren sich um einen gemeinsa-
men Innenhof. Der Bebauungsplan wird in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 
§13a BauGB aufgestellt.

4 
 
Bezirk 7 - Porz 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Das Vorhaben betrifft die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit 22 Wohneinheiten im Kreu-
zungsbereich der Frankfurter Straße und der Straße Am Bahnhof sowie einem gewerblich ge-
nutzten Gebäude an der Straße Am Bahnhof auf einem ca. 7.800 m² großen Grundstück. Min-
destens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke soll dabei in Form von gefördertem Woh-
nungsbau gemäß der aktuellen Wohnraumförderrichtlinie des Landes NRW errichtet und reali-
siert werden. In einem der Wohngebäude wird im Erdgeschoss eine viergruppige Kindertages-
stätte integriert.  
Das gewerblich genutzte Gebäude ist für Büronutzungen oder andere gewerbliche Nutzungen 
vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zwei Tiefgaragen werden den Großteil 
der erforderlichen Stellplätze aufnehmen. Die Begrünungsmaßnahmen aus dem Landschafts-
pflegerischen Fachbeitrag werden die Außenanlagen wesentlich prägen. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ in Köln-Porz-
Gremberghoven 
Die Firma Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG plant am Standort Köln-Porz-Gremberg-
hoven die Errichtung eines Logistikzentrums. Das geplante Logistikzentrum nimmt die Funk-
tion eines regionalen Verwaltungssitzes (sogenannte Regionalgesellschaft) ein, der innerhalb 
des Unternehmens verschiedene Funktionen erfüllt, wie zum Beispiel die Warenlagerung, -
bereitstellung und -auslieferung, Filial-, Mitarbeitenden- und Geschäftsverwaltung oder Wert-
stofflagerung und -recycling. Zukünftig sollen im Logistikzentrum in Porz mindestens 250 bis 
300 Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt werden. Das Plangebiet liegt mit einem 65 m tiefen 
Streifen parallel zur Hansestraße und größtenteils im Außenbereich.  
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren (mit Um-
weltbericht) aufgestellt mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für ein Logistikzentrum mit angeglie-
dertem Verwaltungs-/Bürotrakt, Stellflächen für Pkw und Lkw sowie Nebenanlagen festzuset-
zen. 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Friedrichstraße“ in Köln-Porz 
Der Vorhabenträger plant auf einem Grundstück an der Friedrichstraße in Köln-Porz den Neu-
bau zweier Wohngebäude mit insgesamt rund 70 Wohneinheiten sowie eine vier- und eine 
sechszügige Kindertagesstätte. 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke soll dabei in Form 
von gefördertem Wohnungsbau errichtet werden. Eine Tiefgarage soll der Unterbringung der 
benötigten PKW-Stellplätze, dem Hol- und Bringverkehr für die Kitas sowie der Fahrradstell-
plätze dienen. Oberirdisch sind ausschließlich Fahrradstellplätze vorgesehen. 
 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufge-
stellt. Es handelt sich um eine Planung zur Nachverdichtung einer innerstädtischen Fläche in-
nerhalb des Stadtteils Köln-Porz und damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung im 
Sinne des § 13a Absatz 1 BauGB (beschleunigtes Verfahren). 
 
Bezirk 8 - Kalk 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Adalbertstraße“ in Köln-Höhenberg 
Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf den Grundstücken östlich der Adalbertstraße 11-15, 
Wohnbebauung in einem bislang gewerblich genutzten Blockinnenbereich (Nachverdichtung) 
zu entwickeln. Es soll eine vier- bis sechsgeschossige (inklusive Staffelgeschosse) Mehrfami-
lienhausbebauung mit insgesamt 4 Häusern (ca. 116 Wohneinheiten), davon 30 % als öffent-
lich geförderter Wohnungsbau, sowie eine Großtagespflege entwickelt werden. 
 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Re-
gelverfahren (mit Umweltbericht) aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen zur Realisierung der Wohngebäude inklusive einer Großtagespflege zu schaffen, 
ohne dass die umliegenden Nutzungen dadurch negativ beeinträchtigt werden. Da es sich um 
einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Fläche, d. h. um

5 
 
eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten 
Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. 
 
Bezirk 9 - Mülheim 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus 
Das Vorhaben betrifft die Planung eines Stadtquartiers bestehend aus Einzel- und Mehrfamili-
enhäusern im freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbau (bislang 30 %, zukünf-
tig 70 %) von ca. 412 Wohnungen sowie einer sechsgruppigen Kindertagesstätte mit einer 
adäquaten Freiraumgestaltung. 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufge-
stellt. Die Grundstücke im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans befinden 
sich im Eigentum der LEG (derzeitige Vorhabenträgerin). Diese ist bemüht ihr Eigentum (an-
teilig) an eine neue Vorhabenträgerin zu veräußern und die Aufstellung des Bebauungsplanes 
ebenfalls dieser zu überlassen. Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung ei-
ner bebauten innerstädtischen Fläche, d. h. um eine Maßnahme der Innenentwicklung han-
delt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. 
 
Gez. Greitemann 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich „Deutzer Hafen – Teilplan A“ in Köln-Deutz 
Anlage 2 Geltungsbereich „Rathenauplatz (neu)“ in Köln-Neustadt/Süd 
Anlage 3 Geltungsbereich „Falkenweg“ in Köln-Rondorf 
Anlage 4  Geltungsbereich „Sternengasse“ in Köln-Altstadt/Süd 
Anlage 5 Geltungsbereich „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“ in Köln-Ehrenfeld 
Anlage 6 Geltungsbereich „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch 
Anlage 7 Geltungsbereich „Schlenderhaner Straße“ in Köln-Niehl 
Anlage 8 Geltungsbereich „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn 
Anlage 9 Geltungsbereich „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ in Köln-Porz-Gremberg-
hoven 
Anlage 10 Geltungsbereich „Friedrichstraße“ in Köln-Porz 
Anlage 11 Geltungsbereich „Adalbertstraße“ in Köln-Höhenberg 
Anlage 12 Geltungsbereich „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus

Anlage 8_Am Bahnhof

354 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 76367/03 "Am Bahnhof"in Köln - Porz - Wahn
Anlage  8Stadtplanungsamt
0502575150 Meter

Anlage 9_Maarhäuser Weg

442 Zeichen

Maarhäuser Weg
Hansestraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 9
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 7542/02
Maarhäuser Weg / Hansestraße
in Köln - Porz - Gremberghoven
0 10050 200 300 Meter

Anlage 12_Quartier Schlebuscher Weg

480 Zeichen

Mainweg
Schaberger Weg
Schlebuscher Weg
Birkenweg
Dhünner Weg
Dierather Weg
Höhscheider Weg
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 12
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Quartier Schlebuscher Weg
in Köln -  Höhenhaus
0 10050 200 300 Meter

Anlage 3_Falkenweg

400 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
Maßstab  1 : 5 000 (im Original)
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 68383/02
Falkenweg
in Köln - Rondorf
0 10050 200 300 Meter
Falkenweg

Anlage 7_Schlenderhaner Straße

340 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 7
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Schlenderhaner Straße
in Köln - Niehl

Anlage 2_Rathenauplatz

472 Zeichen

f

N

Tiere

=—
|

Planwirkungsbereich der- Vorlage zur
Orientierung . von. Mitgliedern des|,
Rates, der. Ausschüsse‘ und der
Bezirksvertretungen, die wegen| _
Befangenheit an. den Beratungen zu].
diesem Tagesordnungspunkt nicht
teilnehmen dürfen

Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte 1:5000,
vervielfältigt mit Genehmigung des Amtes für Liegen-
schaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln

vom 14.01.2002, Nr.: 1/2002. iR

Maßstab ! 1:5000

0 so 100 200 300 Meter

Anlage 4_Sternengasse

358 Zeichen

* StadtKöln
Stadtplanungsamt 
50 0 100 
Anlage 4 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Sternengasse 
150 
in Köln -Altstadt/Süd 
300 Meter 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 1_Deutzer Hafen

377 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 68439/04
 Deutzer Hafen - Teilplan A
in Köln - Deutz
0 10050 200 300 Meter
0 10050 200 300 Meter

Anlage 5_Widdersdorfer Straße

431 Zeichen

Widdersdorfer Straße
Oskar-Jäger-Straße
Weinsbergstraße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 5
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Widdersdorfer Straße 158 und 188a
in Köln - Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter

Anlage 6_Südliche Schmiedegasse

347 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 6
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Südliche Schmiedegasse
in Köln - Weidenpesch
0 10050 200 300 Meter

Anlage 10_Friedrichstraße

430 Zeichen

32363
5638
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 10
..\..\..\..\..\BASISDATEN\Bibliotheken\logos\STK_schw_outline.tif
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Friedrichstraße
in Köln - Porz
Maßstab  1 : 2 500

Beratungsverlauf (8)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1772/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.06.2025
Erstellt
02.06.2025 14:05