1772/2025
Mitteilung über geplante Veröffentlichungen von Bebauungsplanentwürfen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB während der ausschussfreien Zeit
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Anlage 11_Adalbertstraße
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 11 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 72453/03 Adalbertstraße in Köln - Höhenberg
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 05.06.2025 1772/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Mitteilung über geplante Veröffentlichungen von Bebauungsplanentwürfen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB während der ausschussfreien Zeit Am 26.06.2025 findet aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl die vorerst letzte Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt. Die nächste Sitzung ist noch nicht terminiert und wird erst nach der Konstituierung des neuen Rats im November möglich sein. Daher soll in dieser Mitteilung eine Vorabinformation über die in der ausschussfreien Zeit geplanten Veröf- fentlichungen von Bebauungsplanentwürfen erfolgen. Für die jeweiligen Veröffentlichungen wird es im Nachgang wie gewohnt Mitteilungsvorlagen mit den dazugehörigen Unterlagen und Anlagen geben. Folgende Veröffentlichungen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB werden in der zweiten Jahreshälfte 2025 voraussichtlich durchgeführt: Bezirk 1 - Innenstadt Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan A“ in Köln-Deutz Durch die Konversion des Deutzer Hafens soll ein urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten in direkter Rheinnähe und innenstadtnaher Lage entstehen. Der Bebauungsplan Deutzer Ha- fen – Teilplan A – umfasst einen Geltungsbereich von ca. 3 ha und stellt nach dem Teilplan Infrastruktur den nächsten Baustein der Bauleitplanung für die Entwicklung des Deutzer Ha- fens dar. 2 Der Teilplan A soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung mehrerer Baufelder (Nr. 03, 05, 06 und Ost 03) östlich des Hafenbeckens, die für gemischte Nutzungs- strukturen (primär Wohnen, Dienstleistungen, zum Teil Einzelhandel) vorgesehen sind, schaf- fen. Darüber hinaus wird auch für das Baufeld 04, das als Sondergebiet für Einzelhandel ein wesentlicher Baustein der Nahversorgung im Deutzer Hafen und seiner unmittelbaren Umge- bung sein wird, Baurecht geschaffen. Die am Nordende des Baufelds 03 gelegene beste- hende Veranstaltungshalle Essigfabrik soll unter Berücksichtigung des künftigen Nutzungs- konzepts als Sondergebiet für Kultur festgesetzt werden, um die Essigfabrik als zukünftigen Kulturbaustein in dem Quartier zu sichern. Insgesamt sollen im Geltungsbereich ca. 650 Wohneinheiten geschaffen werden. Einfacher Bebauungsplan „Rathenauplatz (neu)“ in Köln-Neustadt/Süd Der Bebauungsplan für den Bereich um den Rathenauplatz wird im Rahmen eines ergänzen- den Verfahrens gemäß § 214 Absatz 4 BauGB geheilt, da der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 65440/03 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2002 für inzident unwirksam erklärt wurde. Grundsätzlich soll die Wohnnutzung im Quartier gesichert und vor städtebaulich nachteiligen Entwicklungen geschützt werden. Gleichwohl finden auch der Erhalt und die Ent- wicklungsmöglichkeiten der Gastronomienutzungen an verträglichen Standorten Berücksichti- gung. Die Heilung betrifft die Darstellung der Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan. Ziel des einfachen Bebauungsplanes soll vorrangig sein, Festsetzungen über die Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften, Vergnügungsstätten, Imbissbuden und Kiosken sowie über die Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnnutzung im Plangebiet zu treffen. Gastrono- miebetriebe sollen auf bestimmte Straßenzüge beschränkt und in inneren Wohnstraßen aus- geschlossen werden, wobei bestehende Betriebe Bestandsschutz genießen. Im südlichen Teil des Plangebiets wird das bestehende "Kneipenviertel" um die Zülpicher Straße durch differen- zierte Festsetzungen berücksichtigt. Der Rathenauplatz wird als öffentliche Grünfläche mit ei- nem planungsrechtlich gesicherten Bürgertreff erhalten. Einfacher Bebauungsplan „Sternengasse“ in Köln-Altstadt/Süd Der aktuell gültige Bebauungsplan Nr. 67447/17 steht einem geplanten Projekt und städte- baulichen Zielen der Stadt Köln entgegen und muss daher aufgehoben werden (vgl. Vorlagen- Nr. 1724/2025). Nach der Aufhebung würde die Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB erfolgen, was jedoch keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten bietet, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern und städtebauliche Ziele zu verwirklichen. Daher ist die Aufstel- lung eines einfachen Bebauungsplans gemäß § 30 Absatz 3 BauGB im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB erforderlich. Dieser neue Bebauungsplan soll insbesondere die Ansiedlung von Vergnügungsstätten aus- schließen, Werbeanlagen reglementieren und wertvollen Baumbestand sichern. Zudem soll im Verfahren geprüft werden, ob Regelungen zu Einzelhandel und Höhenentwicklung notwendig sind. Bezirk 2 - Rodenkirchen Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Falkenweg“ in Köln-Rondorf Das Vorhaben betrifft die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche. Auf der rund 12.400 m² großen Fläche soll überwiegend eine zweigeschos- sige Reihenhausbebauung entstehen, die durch dreigeschossige Mehrfamilienhäuser sowie eine sechsgruppige Kindertagesstätte und einen öffentlichen Kinderspielplatz ergänzt wird. Ein Teil der geplanten Wohneinheiten der Mehrfamilienhäuser soll als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Die Baukörper sind so angeordnet, dass sie einen begrünten Wohnhof bilden. Der Wohnhof ist weitestgehend autofrei und bietet vielseitige Freiräume als öffentliche, halböffentliche und 3 private Flächen an. Im Zuge der Umsetzung der Planung soll der Falkenweg ein neues Stra- ßenprofil erhalten und die Fahrbahn erweitert werden. Der Nachweis der bauordnungsrecht- lich notwendigen Stellplätze erfolgt innerhalb des Plangebiets im Wesentlichen in einer Tiefga- rage. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Vollverfahren inklusive einer Umwelt- prüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Bezirk 4 – Ehrenfeld Bebauungsplan „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“ in Köln-Ehrenfeld Ziel der Planung ist es, den vorhandenen Gewerbestandort unter Berücksichtigung des prä- genden Gebäudebestands im und angrenzend an das Plangebiet zukunftsfähig weiterzuent- wickeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Es soll ein moderner Büro- und Gewerbe-Cam- pus mit flexibel nutzbaren Flächen für Kunst, Kultur, Bildung und Soziales, Gastronomie und Läden sowie Freizeit, Sport und Beherbergungsstätten entstehen. Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung unter Berücksichtigung der umliegenden Nutzungen zu schaffen. Es ist eine bis zu sechsgeschossige Bebauung geplant, welche durch die Ausbildung von vier mar- kanten Hochpunkten mit bis zu elf Geschossen städtebaulich ergänzt wird. Insgesamt ist die Realisierung von ca. 91.600 m² Geschossfläche geplant. Bezirk 5 - Nippes Bebauungsplan und 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch Aufgrund des hohen Bedarfs an Sekundarschulplätzen in Köln soll die ehemalige Erweite- rungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. Der Bebauungsplan schafft daher die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für künftige Schulbaumaßnahmen (Neubau einer Gesamt- schule) im Geltungsbereich. Ergänzend wird auf dem Grundstück eine Fläche für einen Spiel- platz ausgewiesen. Die zu überplanende Fläche liegt im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplanes. Die dort ausgewiesene Verkehrsstraße zwischen Merheimer Straße und Jesuitengasse ist im Zuge eines neuen Verkehrskonzeptes für Weidenpesch obsolet geworden und wird daher in den Geltungsbereich aufgenommen und überplant. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren inklusive einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Da das Grundstück des Schulneubaus im Flächennutzungsplan der Stadt Köln teilweise als Grünfläche dargestellt ist, soll dieser im Parallelverfahren geändert werden. Bebauungsplan „Schlenderhaner Straße“ in Köln-Niehl Aufgrund der Vereinigung der evangelischen Kirchengemeinden Niehl und Riehl im Jahr 2022 und einer Verlagerung des Gemeindestandorts, musste die Petrikirche in Niehl abgerissen werden. Auf dem Kirchengrundstück an der Schlenderhaner Straße sollen neben einem neuen Gemeindehaus, das im Erdgeschoss Räume für die Kirchengemeinde und in den Obergeschossen geförderte Wohnungen aufnimmt, drei weitere Wohngebäude für insgesamt ca. 43 Wohnungen errichtet werden. Im Bebauungsplanverfahren sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von drei dreigeschossigen und einem viergeschossigen Gebäude, jeweils zuzüg- lich Staffelgeschossen mit Flachdächern, geschaffen werden. Das neue Gemeindehaus soll am früheren Standort der Petrikirche errichtet werden. Die drei weiteren, reinen Wohnge- bäude sind im rückwertigen Grundstücksteil geplant und formieren sich um einen gemeinsa- men Innenhof. Der Bebauungsplan wird in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB aufgestellt. 4 Bezirk 7 - Porz Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Das Vorhaben betrifft die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit 22 Wohneinheiten im Kreu- zungsbereich der Frankfurter Straße und der Straße Am Bahnhof sowie einem gewerblich ge- nutzten Gebäude an der Straße Am Bahnhof auf einem ca. 7.800 m² großen Grundstück. Min- destens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke soll dabei in Form von gefördertem Woh- nungsbau gemäß der aktuellen Wohnraumförderrichtlinie des Landes NRW errichtet und reali- siert werden. In einem der Wohngebäude wird im Erdgeschoss eine viergruppige Kindertages- stätte integriert. Das gewerblich genutzte Gebäude ist für Büronutzungen oder andere gewerbliche Nutzungen vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zwei Tiefgaragen werden den Großteil der erforderlichen Stellplätze aufnehmen. Die Begrünungsmaßnahmen aus dem Landschafts- pflegerischen Fachbeitrag werden die Außenanlagen wesentlich prägen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ in Köln-Porz- Gremberghoven Die Firma Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG plant am Standort Köln-Porz-Gremberg- hoven die Errichtung eines Logistikzentrums. Das geplante Logistikzentrum nimmt die Funk- tion eines regionalen Verwaltungssitzes (sogenannte Regionalgesellschaft) ein, der innerhalb des Unternehmens verschiedene Funktionen erfüllt, wie zum Beispiel die Warenlagerung, - bereitstellung und -auslieferung, Filial-, Mitarbeitenden- und Geschäftsverwaltung oder Wert- stofflagerung und -recycling. Zukünftig sollen im Logistikzentrum in Porz mindestens 250 bis 300 Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt werden. Das Plangebiet liegt mit einem 65 m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße und größtenteils im Außenbereich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren (mit Um- weltbericht) aufgestellt mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für ein Logistikzentrum mit angeglie- dertem Verwaltungs-/Bürotrakt, Stellflächen für Pkw und Lkw sowie Nebenanlagen festzuset- zen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Friedrichstraße“ in Köln-Porz Der Vorhabenträger plant auf einem Grundstück an der Friedrichstraße in Köln-Porz den Neu- bau zweier Wohngebäude mit insgesamt rund 70 Wohneinheiten sowie eine vier- und eine sechszügige Kindertagesstätte. 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke soll dabei in Form von gefördertem Wohnungsbau errichtet werden. Eine Tiefgarage soll der Unterbringung der benötigten PKW-Stellplätze, dem Hol- und Bringverkehr für die Kitas sowie der Fahrradstell- plätze dienen. Oberirdisch sind ausschließlich Fahrradstellplätze vorgesehen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufge- stellt. Es handelt sich um eine Planung zur Nachverdichtung einer innerstädtischen Fläche in- nerhalb des Stadtteils Köln-Porz und damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 BauGB (beschleunigtes Verfahren). Bezirk 8 - Kalk Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Adalbertstraße“ in Köln-Höhenberg Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf den Grundstücken östlich der Adalbertstraße 11-15, Wohnbebauung in einem bislang gewerblich genutzten Blockinnenbereich (Nachverdichtung) zu entwickeln. Es soll eine vier- bis sechsgeschossige (inklusive Staffelgeschosse) Mehrfami- lienhausbebauung mit insgesamt 4 Häusern (ca. 116 Wohneinheiten), davon 30 % als öffent- lich geförderter Wohnungsbau, sowie eine Großtagespflege entwickelt werden. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Re- gelverfahren (mit Umweltbericht) aufgestellt. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur Realisierung der Wohngebäude inklusive einer Großtagespflege zu schaffen, ohne dass die umliegenden Nutzungen dadurch negativ beeinträchtigt werden. Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Fläche, d. h. um 5 eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Bezirk 9 - Mülheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus Das Vorhaben betrifft die Planung eines Stadtquartiers bestehend aus Einzel- und Mehrfamili- enhäusern im freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbau (bislang 30 %, zukünf- tig 70 %) von ca. 412 Wohnungen sowie einer sechsgruppigen Kindertagesstätte mit einer adäquaten Freiraumgestaltung. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufge- stellt. Die Grundstücke im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans befinden sich im Eigentum der LEG (derzeitige Vorhabenträgerin). Diese ist bemüht ihr Eigentum (an- teilig) an eine neue Vorhabenträgerin zu veräußern und die Aufstellung des Bebauungsplanes ebenfalls dieser zu überlassen. Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung ei- ner bebauten innerstädtischen Fläche, d. h. um eine Maßnahme der Innenentwicklung han- delt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gez. Greitemann Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich „Deutzer Hafen – Teilplan A“ in Köln-Deutz Anlage 2 Geltungsbereich „Rathenauplatz (neu)“ in Köln-Neustadt/Süd Anlage 3 Geltungsbereich „Falkenweg“ in Köln-Rondorf Anlage 4 Geltungsbereich „Sternengasse“ in Köln-Altstadt/Süd Anlage 5 Geltungsbereich „Widdersdorfer Straße 158 und 188a“ in Köln-Ehrenfeld Anlage 6 Geltungsbereich „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch Anlage 7 Geltungsbereich „Schlenderhaner Straße“ in Köln-Niehl Anlage 8 Geltungsbereich „Am Bahnhof“ in Köln-Porz-Wahn Anlage 9 Geltungsbereich „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ in Köln-Porz-Gremberg- hoven Anlage 10 Geltungsbereich „Friedrichstraße“ in Köln-Porz Anlage 11 Geltungsbereich „Adalbertstraße“ in Köln-Höhenberg Anlage 12 Geltungsbereich „Quartier Schlebuscher Weg“ in Köln-Höhenhaus
Anlage 8_Am Bahnhof
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 76367/03 "Am Bahnhof"in Köln - Porz - Wahn Anlage 8Stadtplanungsamt 0502575150 Meter
Anlage 9_Maarhäuser Weg
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Maarhäuser Weg Hansestraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 9 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln - Porz - Gremberghoven 0 10050 200 300 Meter
Anlage 12_Quartier Schlebuscher Weg
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Mainweg Schaberger Weg Schlebuscher Weg Birkenweg Dhünner Weg Dierather Weg Höhscheider Weg Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 12 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Quartier Schlebuscher Weg in Köln - Höhenhaus 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3_Falkenweg
400 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 3 Maßstab 1 : 5 000 (im Original) N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 68383/02 Falkenweg in Köln - Rondorf 0 10050 200 300 Meter Falkenweg
Anlage 7_Schlenderhaner Straße
340 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 7 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schlenderhaner Straße in Köln - Niehl
Anlage 2_Rathenauplatz
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f N Tiere =— | Planwirkungsbereich der- Vorlage zur Orientierung . von. Mitgliedern des|, Rates, der. Ausschüsse‘ und der Bezirksvertretungen, die wegen| _ Befangenheit an. den Beratungen zu]. diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte 1:5000, vervielfältigt mit Genehmigung des Amtes für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln vom 14.01.2002, Nr.: 1/2002. iR Maßstab ! 1:5000 0 so 100 200 300 Meter
Anlage 4_Sternengasse
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* StadtKöln Stadtplanungsamt 50 0 100 Anlage 4 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sternengasse 150 in Köln -Altstadt/Süd 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1_Deutzer Hafen
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 68439/04 Deutzer Hafen - Teilplan A in Köln - Deutz 0 10050 200 300 Meter 0 10050 200 300 Meter
Anlage 5_Widdersdorfer Straße
431 Zeichen
Widdersdorfer Straße Oskar-Jäger-Straße Weinsbergstraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 5 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln - Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter
Anlage 6_Südliche Schmiedegasse
347 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 6 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südliche Schmiedegasse in Köln - Weidenpesch 0 10050 200 300 Meter
Anlage 10_Friedrichstraße
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32363 5638 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 10 ..\..\..\..\..\BASISDATEN\Bibliotheken\logos\STK_schw_outline.tif 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Friedrichstraße in Köln - Porz Maßstab 1 : 2 500
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1772/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 14:05