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0393/2019

Eisenbahnersiedlung; Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Proz-Gremberghoven

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 14.1

Anlage 1

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Anlage Satzung

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Anlage 3

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1

411 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
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0D‰VWDE0 15075 300450 Meter

Anlage Satzung

413 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
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Stadtplanungsamt$QODJH]XU6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUOlQJHUXQJGHU9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQArbeitstitel: Eisenbahnersiedlung
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter

Anlage 3

3729 Zeichen

A N L A G E  3  
61-1seib0393 -2019ma.docx 
 
 
Begründung 
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung 
  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufen-
straße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des 
Bahnhofplatzes, der Rather Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis 
zu den Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz 
sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Franken-
platz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven gefasst. Das denkmalgeschützte Gebiet wird 
als Eisenbahnersiedlung bezeichnet. 
 
Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Ange-
stellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut. Wichtige Elemente der Siedlung 
sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen und Haus-
gärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Gartenstadt erkennen lassen. 
Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den 
Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstau-
fenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem späthistorischen Heimatstil 
zugeordnet. Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter ei-
nem starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung und 
Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Baugenehmi-
gungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden Grün- und Freiflä-
chen gestellt. Die für die Eigenart der Eisenbahnersiedlung charakteristischen Grünanlagen 
sollen langfristig von Bebauung freigehalten werden. Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund 
der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugesetzbuch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im 
Zusammenhang bebauten Ortsteile) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf 
Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen 
Kulturmerkmale besteht. Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmal-
pflegerischen Zielsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept zur Steuerung und Entwicklung des Plangebie-
tes in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 in der Turnhalle der Gemeinschaftsgrund-
schule "Friedrich List", Breitenbachstr. 2, 51149 Köln, vorgestellt und mit den Anwesenden 
diskutiert. Ferner konnten die Bürgerinnen und Bürger bis zum 10.11.2017 schriftliche Stel-
lungnahmen zum städtebaulichen Konzept an Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem rich-
ten. Die Stellungnahmen aus der Abendveranstaltung sowie die eingegangenen zwölf schrift-
lichen Stellungnahmen befassen sich vor allem mit den Themen Verkehr, Denkmalschutz 
und Baurecht. Am 17.05.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Grundlage der Er-
gebnisse der Beteiligung den Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau-
ungsplan-Entwurfes gefasst. 
 
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich wurde mit Bekanntmachung vom 
10.05.2017 eine Veränderungssperre erlassen. Die Laufzeit von zwei Jahren reicht nicht 
aus, um das für die städtebauliche Ordnung notwendige Planungskonzept zur Rechtskraft zu 
bringen, sodass eine Verlängerung des Sicherungsinstrumentes gemäß § 17 Baugesetzbuch 
(BauGB) notwendig ist. Andernfalls ist zu erwarten, dass dem vom Stadtentwicklungsaus-
schuss beschlossenen Steuerungsschema zuwiderlaufende Bauvorhaben beantragt werden.

Anlage 2

1677 Zeichen

A N L A G E  2  
Dokument9  (Veränd-Satz02) 
 
 
S a t z u n g  
 
über eine Verlängerung der Veränderungssperre  
für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Gremberghoven 
– Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung – 
 
vom ........ 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom                      aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab-
satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 
I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 
S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be-
schlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-
Gremberghoven –Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung– vom 13.04.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln 
vom 10.05.2017) für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nord-
wärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der 
Rather Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Hei-
lig-Geist-Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter 
abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-
Gremberghoven wird um ein Jahr verlängert. 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung 
rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 09.05.2020.

Beschlussvorlage Rat

2077 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/1 seib ma 
Vorlagen-Nummer 
 0393/2019 
Freigabedatum 
25.02.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Proz-Gremberghoven 
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich 
der Ortslage in Köln-Proz-Gremberghoven –Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung– für das Gebiet betref-
fend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 
und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße, einschließlich des Talweges, 
der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 5, die Bebauung am 
Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude 
Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven in der zu diesem Beschluss als Anlage 
beigefügten, paraphierten Fassung. 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Problemstellung 
 
Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung 
 
 
Begründung 
 
- siehe Anlage 3 - 
 
 
Auswirkungen 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen  
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden 
müssen.  
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, 
nicht vorgenommen werden.  
 
 
 
3 Anlagen

Beratungsverlauf (3)

26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0393/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.03.2019
Erstellt
30.01.2019 10:07