0393/2019
Eisenbahnersiedlung; Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Proz-Gremberghoven
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Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 N Stadtplanungsamt6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUOlQJHUXQJGHU9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQArbeitstitel: Eisenbahnersiedlung 0DVWDE0 15075 300450 Meter
Anlage Satzung
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ N Stadtplanungsamt$QODJH]XU6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUOlQJHUXQJGHU9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQArbeitstitel: Eisenbahnersiedlung 0DVWDE0 15075 300450 Meter
Anlage 3
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A N L A G E 3 61-1seib0393 -2019ma.docx Begründung Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufen- straße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Franken- platz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven gefasst. Das denkmalgeschützte Gebiet wird als Eisenbahnersiedlung bezeichnet. Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Ange- stellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut. Wichtige Elemente der Siedlung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen und Haus- gärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Gartenstadt erkennen lassen. Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstau- fenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem späthistorischen Heimatstil zugeordnet. Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter ei- nem starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Baugenehmi- gungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden Grün- und Freiflä- chen gestellt. Die für die Eigenart der Eisenbahnersiedlung charakteristischen Grünanlagen sollen langfristig von Bebauung freigehalten werden. Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugesetzbuch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale besteht. Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmal- pflegerischen Zielsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept zur Steuerung und Entwicklung des Plangebie- tes in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 in der Turnhalle der Gemeinschaftsgrund- schule "Friedrich List", Breitenbachstr. 2, 51149 Köln, vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. Ferner konnten die Bürgerinnen und Bürger bis zum 10.11.2017 schriftliche Stel- lungnahmen zum städtebaulichen Konzept an Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem rich- ten. Die Stellungnahmen aus der Abendveranstaltung sowie die eingegangenen zwölf schrift- lichen Stellungnahmen befassen sich vor allem mit den Themen Verkehr, Denkmalschutz und Baurecht. Am 17.05.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Grundlage der Er- gebnisse der Beteiligung den Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebau- ungsplan-Entwurfes gefasst. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich wurde mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 eine Veränderungssperre erlassen. Die Laufzeit von zwei Jahren reicht nicht aus, um das für die städtebauliche Ordnung notwendige Planungskonzept zur Rechtskraft zu bringen, sodass eine Verlängerung des Sicherungsinstrumentes gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig ist. Andernfalls ist zu erwarten, dass dem vom Stadtentwicklungsaus- schuss beschlossenen Steuerungsschema zuwiderlaufende Bauvorhaben beantragt werden.
Anlage 2
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A N L A G E 2 Dokument9 (Veränd-Satz02) S a t z u n g über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Gremberghoven – Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung – vom ........ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab- satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz- Gremberghoven –Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung– vom 13.04.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 10.05.2017) für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nord- wärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Hei- lig-Geist-Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz- Gremberghoven wird um ein Jahr verlängert. § 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 09.05.2020.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/1 seib ma Vorlagen-Nummer 0393/2019 Freigabedatum 25.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Proz-Gremberghoven Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Proz-Gremberghoven –Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung– für das Gebiet betref- fend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Problemstellung Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung Begründung - siehe Anlage 3 - Auswirkungen In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge- nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 3 Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0393/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.03.2019
- Erstellt
- 30.01.2019 10:07