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0166/2017

Volksparksiedlung Raderthal: Erhalt des charakteristischen Baumbestandes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.01.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2147 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/48/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0166/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 
 
Volksparksiedlung Raderthal: Erhalt des charakteristischen Baumbestandes 
AN/1925/2016 Anfrage der Fraktion Die Grünen in der BV 2 am 05.12.2016 
 
„Englische Siedlung in Raderthal: Erhalt des charakteristischen Baumbestandes 
 
In den letzten Wochen wurden Fällgenehmigungen zum Baumbestand der sogenannten Englischen 
Siedlung in Raderthal erteilt. Da diese Siedlung unter Denkmalschutz steht, stellen sich uns die fol-
genden Fragen:  
 
1. Welche Auswirkung hat der Denkmalschutz auf den besonderen und prägenden 
   Baumbestand in diesem Viertel? Oder gilt dieser Schutz nur für die Gebäude?  
 
2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung zum Erhalt des Baumbestandes und  
   damit zum Erhalt des besonderen Charakters der Siedlung?  
 
3. Welche Instrumente sind für eine Sicherung des charakteristischen Baum- 
   bestandes zielführend?“ 
 
 
48 Stadtkonservator/in – Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege beantwortet die  
Anfragen wie folgt: 
 
zu 1. Grundsätzlich sind auch die öffentlichen und privaten Grünflächen Teil des Denkmals „Volks- 
         parksiedlung Raderthal“. Nennenswerte Veränderungen der Freiflächen, wie Baumfällungen, 
         bedürfen daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. 
 
zu 2. Denkmalrechtliche Erlaubnisse werden nur erteilt, wenn trifftige Gründe vorliegen. Gründe 
         können sein: Gefährdung von Gebäuden durch Wurzelwerk, Pilzbefall, mangelnde Stand- 
         sicherheit, Bäume stehen zu eng beieinander 
 
zu 3. Bei derartigen Bäumen ist außer der denkmalrechtlichen Erlaubnis eine Erlaubnis gemäß 
         Baumschutzsatzung zu beantragen. Im Erlaubnisverfahren prüft die Untere Naturschutz-   
         behörde die Zulässigkeit der Fällung fachlich, ordnet ggf. Ersatzpflanzungen an etc. Die 
         Instrumente nach Baumschutzsatzung sind aus denkmalpflegerischer Sicht angemessen, 
         um den Charakter der Siedlung in dieser Hinsicht zu sichern.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0166/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27