mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Volksparksiedlung Raderthal: Erhalt des charakteristischen Baumbestandes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0166/2017 vom 18.01.2017

Stand: Am 23.01.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48/1 Vorlagen-Nummer 0166/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 Volksparksiedlung Raderthal: Erhalt des charakteristischen Baumbestandes AN/1925/2016 Anfrage der Fraktion Die Grünen in der BV 2 am 05.12.2016 „Englische Siedlung in Raderthal: Erhalt des charakteristischen Baumbestandes In den letzten Wochen wurden Fällgenehmigungen zum Baumbestand der sogenannten Englischen Siedlung in Raderthal erteilt. Da diese Siedlung unter Denkmalschutz steht, stellen sich uns die fol- genden Fragen: 1. Welche Auswirkung hat der Denkmalschutz auf den besonderen und prägenden Baumbestand in diesem Viertel? Oder gilt dieser Schutz nur für die Gebäude? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung zum Erhalt des Baumbestandes und damit zum Erhalt des besonderen Charakters der Siedlung? 3. Welche Instrumente sind für eine Sicherung des charakteristischen Baum- bestandes zielführend?“ 48 Stadtkonservator/in – Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege beantwortet die Anfragen wie folgt: zu 1. Grundsätzlich sind auch die öffentlichen und privaten Grünflächen Teil des Denkmals „Volks- parksiedlung Raderthal“. Nennenswerte Veränderungen der Freiflächen, wie Baumfällungen, bedürfen daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. zu 2. Denkmalrechtliche Erlaubnisse werden nur erteilt, wenn trifftige Gründe vorliegen. Gründe können sein: Gefährdung von Gebäuden durch Wurzelwerk, Pilzbefall, mangelnde Stand- sicherheit, Bäume stehen zu eng beieinander zu 3. Bei derartigen Bäumen ist außer der denkmalrechtlichen Erlaubnis eine Erlaubnis gemäß Baumschutzsatzung zu beantragen. Im Erlaubnisverfahren prüft die Untere Naturschutz- behörde die Zulässigkeit der Fällung fachlich, ordnet ggf. Ersatzpflanzungen an etc. Die Instrumente nach Baumschutzsatzung sind aus denkmalpflegerischer Sicht angemessen, um den Charakter der Siedlung in dieser Hinsicht zu sichern.

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz