2545/2020
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion; hier: Auswirkungen con COVID 19 auf die Spielzeit 2020/21
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
8897 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 18.08.2020 2545/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Auswirkungen von COVID19 auf die Spielzeit 2020/21 Zur Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 09.06.2020 stellte die SPD -Fraktion die fol- genden Fragen: 1. Welche Konsequenzen in künstlerischer u nd in wirtschaftlicher Hinsicht ergeben sich aus der notwendigen Bedingung, die Öffnung der Einrichtungen unter Infektion s- schutzbedingungen zu gestalten? Antwort der Verwaltung: In künstlerischer Hinsicht ist die Spielzeit nach den Maßgaben der „Verordnung zum Schutz vor Neu- infizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in der jeweils gültigen Fassung abzubilden. In die- sem Zusammenhang sind jeweils besonders geregelte „Hygiene und Infektionsschutzstandards“, welche als Anlage zur CoronaSchVO NRW gelten, zu b eachten. Die Regelungen sehen spezielle Abstände beispielsweise beim Musizier en oder Theaterspielen vor und r egeln die zulässigen Z u- schauermengen. Die Regelungen werden nach den bisherigen Erfahrungen ca. alle zwei Wochen angepasst bzw. geändert. Konsequenz aus diesen Regelungen ist, dass die künstlerische Planung und Umsetzung von Produk- tionen alles andere als „frei“ ist. Um überhaupt spielen zu können, sind zuvorderst die bisher in so l- cher Form in der Kunst nicht bekannten Vorschriften einzuhalten. Es ist dabei gleichermaßen die Auf- gabe der Institute, diese erheblichen Einschränkungen für das Publikum so wenig wie möglich sicht- bar zu machen. In wirtschaftlicher Hinsicht sind die Auswirkungen der dargestellten Regelungen gravierend. Insb e- sondere die Einnahmenseite wird erheblich beeinträchtigt. 2. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, wie die Spielzeit 2020/2021 konzeptionell ge- staltet wird? Antwort der Verwaltung: Es ist Aufgabe der Institute, die künstlerischen Konzepte so zu erstellen, bzw. anzupassen, dass sie coronatauglich funktionieren. Selbstverständlich werden die geltenden Vorschriften eingehalten. Ins- besondere im Vergleich zu den Vorjahren wird man der Spielzeit 2020/21 ansehen, dass sie unter Corona Bedingungen geplant und durchgeführt wird. 2 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus den ersten erfolgreichen Erfa h- rungen der Kölner Philharmonie an diesem Wochenende für andere Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft? Hat die Verwaltung gemeinsam mit den Einrichtungen b e- reits Umsetzungskonzepte entwickelt? Antwort der Verwaltung: Die ersten kleineren Konzerte in der Kölner Philharmonie wurden unter der damaligen Corona - SchutzVO des Landes NRW und des dadurch entwickelten Hygiene-Schutz-Konzeptes in einem sehr kleinen Rahmen erfolgreich veranstaltet. Die Verordnungen des Landes NRW wurden in dieser Zeit laufend geändert und somit auch die Hygieneschutzmaßnahmen angepasst. Nach dem jetzigen Stand ist eine höhere Besucherzahl im Konzertsaal der Kölner Philharmonie möglich, wenn eine ge- naue sitzplatzbezogene Rückverfolgung der Besucher gewährleistet ist. Auch die Bühnen haben zum Ende der Spielzeit 2019/20 erste Vorstellungen unter Coronabedingun- gen veranstaltet. Die eingerichteten Sicherheits - und Hygienemaßnahmen wurden sehr gut ang e- nommen und befolgt. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Publikum mittel- bis langfristig in der Pandemie verhält. 4. Wie sieht die Verwaltung die Situation der kleineren Häuser der freien Kulturszene und hat sie mit diesen über mögliche Hilfe - bzw. Unterstützungsmaßnahmen gesprochen? Gibt es hierzu erste Einschätzungen und Absprachen? Antwort der Verwaltung: Gerade kleinere Häuser der freien Kulturszene – insbesondere aus dem Bereich der freien Darstel- lenden Künste, aber auch freie Häuser der Musik haben beim Notfallfonds des Kulturamt anteilig die meisten Anträge gestellt und dann auch Bewilligungen erhalten. Insgesamt 26 Spielstätten wurden aus dem Notfallfonds unterstützt, davon alleine 12, die bisher noch keine städtische Kulturförderung erhalten haben. Anderen Institutionen aus dem Bereich Theater und Tanz oder Musik konnte durch eine moderate Aufstockung der Projektförderung oder eine zeitliche frühere Auszahlung der Betriebskostenabschlä- ge geholfen werden. Schließungen von Einrichtungen oder Häusern sollen so vermieden werden. Neben den städtischen zusätzlichen Fördermöglichkeiten haben auch Bund und Land NRW zusätzli- che Rettungsschirme aufgesetzt, besonders zu erwähnen ist das Neustart Kultur Programm des Bun- des, das Schritt für Schritt neue Förderpakte ausschreibt, und das Kulturstärkungspaket des Landes NRW mit einem Gesamtumfang von 185 Millionen Euro für die Kultur zur Bewältigung der Corona - Krise. Im Zuge dessen werden u.a. freie Musikensembles, Privattheater und Laienmusikvereine z u- sätzlich unterstützt. Weitere corona-bedingte Förderprogramme sind zudem angekündigt. Für Künstlerinnen und Künstler in NRW startete aus dem NRW- Kulturstärkungspaket am 10. August ein umfängliches Stipendienprogramm in Höhe von insgesamt 105 Millionen Euro. Die Modalitäte n des Programms wurden vorab in der Konzeptionierung mit dem Städtetag NRW und den Kommunen in NRW abgestimmt. Im Zuge des Programms werden bis zu 15.000 Stipendien vergeben, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professi onelle Künstler*innen aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein -Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biographie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. einem einschlägigen Künstlerver- band sowie die Angabe von zwei Referenzen. Das Kulturministerium bietet auf seiner Website au s- führliche Infos zum Programm an (https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm). 3 5. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich sowohl für die Kultureinrichtungen in städti- scher als auch in freier Trägerschaft hinsichtlich der Budgetsicherheit? Antwort der Verwaltung: Jede wirtschaftliche Planung einer Kultureinrichtung kalkuliert (anteilig) mit Besuchereinnahmen. Durch die behördliche Schließung der Häuser sind diese Einnahmen vollständig weggebrochen. Be- reits vereinnahmte Ticketerlöse mussten ausgezahlt oder in Gutscheine oder ähnliches umgewandelt werden. Die Häuser werden nun teilweise mit deutlich verringerter Platzkapazität geöffnet. Es bleibt abzuwar- ten, wie das Publikum mit einem möglichen Restrisiko auch bei Öffnung der Häuser unter Einhaltung aller Coronaschutzmaßnahmen umgeht. Sämtliche bisher kalkulierten Einnahmen aus Ticketerlösen werden nicht zu erreichen sein. Die Büh- nen beispielsweise versuchen die Einnahmeausfälle zum einen durch die Anordnung von Kurzarbeit und zum anderen durch nicht anfallende Abendkosten aufzufangen. Neben den Mindereinnahmen aus den Ticketerlösen sind in der Kölner Philharmonie noch sämtliche Vermietungserlöse der kommerziellen Veranstalter entfallen und aufgrund der eingeschränkten Sitz- platzkapazität auch in Zukunft nicht erreichbar. Sofern sich die Frage auf „Budgetsicherheit“ richtet, ist festzustellen, dass es eine Budgetsicherheit im Kulturbetrieb aufgrund schwankender Ticketeinnahmen selten gibt. Zu Coronazeiten ist Budgetsi- cherheit ausgeschlossen. Oder anders gesagt: Es ist sicher, dass bisher geplant e Ticketerlöse nicht realisiert werden können. Für eine Schlussfolgerung über die Budgetsituation von freien Kultureinrichtungen ist es s i- cherlich noch zu früh, da die Antragsfristen des Landes, Bundes - und auch der städtischen Förderung zurzeit (Ende Aug ust) noch laufen sowie die Bewilligungen noch ausstehen. Z u- dem wird die zweite Spielzeit erst im September starten und erst dann klar werden, mit wi e- viel Auslastung und somit Einnahmen die Spielstätten in der 2. Jahreshälfte rechnen können. Klar ist jedoch , dass private Spielstätten, sofern eine Vollauslastung der Publikumskapazität durch die Corona -Regelungen weiterhin nicht möglich sein wird, auch im dritten und vierten Quartal ganz ohne öffentliche Förderung nur schwer überleben können. Entscheidend wird sein, wie sich die Corona -Krise weiterhin in Bezug auf Infiziertenzahlen und damit sicherlich auch in der zu erwartenden Zurückhaltung beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen entwickeln wird. Die Kulturverwaltung prüft daher zurzeit eine Verlängerung des Notfallfonds bis Ende Oktober 2020. Die Kulturverwaltung geht davon aus, dass verlässliche Angaben und Zahlen über die wir t- schaftliche Situation der Kulturvereine und Kulturbetriebe ggf. sogar erst 2021 mit den jewe i- ligen Jahresabschlüssen abgefragt und erhoben werden können. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2545/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 17.08.2020 13:52