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AN/2374/2021

Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 09.11.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.11.2021, TOP 1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2024

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

5962 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses  
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.11.2021 
 
AN/2374/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
 
Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr 
Sehr geehrte Frau Reker, 
sehr geehrter Herr Hammer, 
die Antragssteller bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächs-
ten Sitzung des nächsten Verkehrsausschusses zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit hoher Priorität jeweils eine durchgehende Ost-West- so-
wie Nord-Süd-Achse im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt für den Radver-
kehr zu schaffen. Die jeweiligen Achsen sind wie folgt spezifiziert: 
 
(A) Die Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept In-
nenstadt (RVKI) zwischen Zoobrücke und Südbrücke entlang der Tunisstraße 
und Nord-Süd-Fahrt geschaffen. Im gesamten Verlauf der Strecke werden die 
folgenden Kriterien umgesetzt: 
 
1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m 
auf der Fahrbahn geführt. 
 
2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge-
trennt. Wo immer möglich und nötig soll ein zusätzlicher “Dooring”-
Sicherheitsabstand eingeführt werden.

- 2 - 
 
3) Von eventuellen Umbauten sollen auch Fußgänger profitieren, etwa 
durch Verbreiterung der Gehwege oder die Verlegung des Radwegs 
auf die Straße. Der Bau darf nicht zu Lasten der Gehwegbreite durch-
geführt werden. 
 
4) Die Führung beinhaltet explizit eine direkte Kreuzung oder Unterque-
rung der Cäcilienstraße, wie im „Radverkehrskonzept Innenstadt Maß-
nahmenkatalog“ 2016 vorgeschlagen wurde. 
 
(B) Die Ost-West-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept In-
nenstadt (RVKI) zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher geschaffen. 
Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 
 
1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m 
auf der Fahrbahn geführt. Diese Vorgabe bezieht sich explizit auch auf 
die Deutzer Brücke. 
 
2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge-
trennt. 
 
3) Die mögliche Anbindung der Deutzer Freiheit für den Fahrradverkehr ist 
in beiden Richtungen zu betrachten; insbesondere ist vor dem Hinter-
grund der geplanten Umbauten auf der Siegburger Straße eine Mög-
lichkeit der Radverkehrsführung auch auf der Südseite der Deutzer 
Brücke zu berücksichtigen. 
 
4) Eine Verlängerung über die Deutz-Kalker-Str. und die Kalker Haupt-
straße sowie über die Aachener Straße in die Außenbezirke soll durch 
die Umsetzung perspektivisch möglich sein. 
 
5) Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse 
(ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie 
ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden. 
 
  
(C) Als erste Sofortmaßnahme soll geprüft werden, an welchen Stellen der skiz-
zierten Radachsen bereits durch vorgezogene Maßnahmen temporär Platz für 
den Radverkehr geschaffen werden kann (z.B. durch Absperrung mit soge-
nannten „Leitboys“ oder „Leitschienen“), um mit den Verbesserungen nicht auf 
den Abschluss der detaillierten Planungen warten zu müssen. Hierbei ist der 
Beschluss AN/1815/2018 (insbesondere Punkt 6) zu beachten. Die Verwal-
tung legt das Ergebnis dieser Prüfung dem Verkehrsausschuss vor und setzt 
die vorgezogenen Maßnahmen um. 
 
(D) Als zweite Sofortmaßnahme wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht 
auf den angegebenen Achsen umgesetzt. Die Verwaltung kann dem Ver-

- 3 - 
 
kehrsausschuss Stellen vorschlagen, die auf Grund der Gefährlichkeit von der 
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden. 
 
(E) Eine schnelle Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Radverkehrskonzepts 
Innenstadt sowie der weiteren bereits vorgestellten Radverkehrskonzepte 
ebenso wie die Fertigstellung von Radverkehrskonzepten für alle Kölner 
Stadtbezirke wird begrüßt. 
 
(F) Auf Grund der hohen Priorität dieser Achsen soll – falls interne Ressourcen 
nicht verfügbar sind – die Beauftragung eines externen Planungsbüros be-
rücksichtigt werden. 
 
(G) Sollten bereits bei der Planung Knoten oder Strecken identifiziert werden, die 
bei der geplanten Umsetzung die Sicherheit des Radverkehrs gefährden oder 
keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren, soll die Verwaltung 
mit entsprechenden Umplanungen gefährliche Verkehrsführungen oder dro-
hende Störung verhindern.  
 
 
Begründung:  
 
Seit der Gründung Kölns durch die Römer sind die Ost-West- und Nord-Süd-Achsen ein 
zentraler Bestandteil des Stadtbilds. Im Namen der autogerechten Stadt wurden diese Ach-
sen ausgebaut und für die Anforderungen des motorisierten Verkehrs angepasst. Nun macht 
es eine konsequente Verkehrswende notwendig auch diese wichtigen Achsen an die Be-
dürfnisse eines zukunftsfähigen Verkehrs anzupassen. 
Durch eine hochwertige Radinfrastruktur entlang dieser Verkehrsadern kann nicht nur die 
Innenstadt, sondern auch alle anderen angrenzenden Stadtteile komfortabel, sicher und 
schnell mit dem Rad erreicht werden. 
Hierbei können wir auf die vielen bereits umgesetzten Maßnahmen des Radverkehrskon-
zepts Innenstadt aufbauen und diese weiterentwickeln, um den Kölner*innen ein bestmögli-
ches Alternativangebot zum Auto zu machen. 
 
Im Einklang mit dem erwarteten Rückgang des MIV (bis zu 90% Umweltverbund in der In-
nenstadt) ist der Wegfall von Autofahrspuren ein erstes Mittel der Wahl, wenn sich aktuell 
nicht genügend Platz zur Schaffung breiter Radspuren findet. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Christiane Martin    gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2024

6296 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/Grüne 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2374/2021
Stand: 31.07.2024 
Sachstandsbericht  
Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit hoher Priorität jeweils eine durchgehende Ost-
West- sowie Nord-Süd-Achse im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt für 
den Radverkehr zu schaffen. Die jeweiligen Achsen sind wie folgt spezifiziert: 
Die Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt 
(RVKI) zwischen Zoobrücke und Südbrücke entlang der Tunisstraße und Nord-Süd-
Fahrt geschaffen. Eine Verlängerung in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung 
perspektivisch möglich sein. 
(A) Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 
1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m 
auf der Fahrbahn geführt. 
2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge-
trennt. Wo immer möglich und nötig soll ein zusätzlicher “Dooring”-Si-
cherheitsabstand eingeführt werden. 
3) Von eventuellen Umbauten sollen auch Fußgänger profitieren, etwa 
durch Verbreiterung der Gehwege oder die Verlegung des Radwegs auf 
die Straße. Der Bau darf nicht zu Lasten der Gehwegbreite durchgeführt 
werden. 
4) Die Führung beinhaltet explizit eine direkte Kreuzung oder Unterquerung 
der Cäcilienstraße, wie im „Radverkehrskonzept Innenstadt Maßnah-
menkatalog“ 2016 vorgeschlagen wurde.  
 
(B) Die Ost-West-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept In-
nenstadt (RVKI) zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher geschaffen. 
Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 
1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m 
auf der Fahrbahn geführt. Diese Vorgabe bezieht sich explizit auch auf 
die Deutzer Brücke. 
2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge-
trennt. 
3) Die mögliche Anbindung der Deutzer Freiheit für den Fahrradverkehr ist 
in beiden Richtungen zu betrachten; insbesondere ist vor dem Hinter-
grund der geplanten Umbauten auf der Siegburger Straße eine Möglich-
keit der Radverkehrsführung auch auf der Südseite der Deutzer Brücke 
zu berücksichtigen.

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4) Eine Verlängerung über die Deutz-Kalker-Str. und die Kalker Haupt-
straße sowie über die Aachener Straße in die Außenbezirke soll durch 
die Umsetzung perspektivisch möglich sein. 
5) Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse 
(ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie 
ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden. 
(C) Als erste Sofortmaßnahme soll geprüft werden, an welchen Stellen der skizzier-
ten Radachsen bereits durch vorgezogene Maßnahmen temporär Platz für den 
Radverkehr geschaffen werden kann (z.B. durch Absperrung mit sogenannten 
„Leitboys“ oder „Leitschienen“), um mit den Verbesserungen nicht auf den Ab-
schluss der detaillierten Planungen warten zu müssen. Hierbei ist der Be-
schluss AN/1815/2018 (insbesondere Punkt 6) zu beachten. Die Verwaltung 
legt das Ergebnis dieser Prüfung dem Verkehrsausschuss vor und setzt die 
vorgezogenen Maßnahmen um. 
(D) Als zweite Sofortmaßnahme wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht 
auf den angegebenen Achsen umgesetzt. Die Verwaltung kann dem Verkehrs-
ausschuss Stellen vorschlagen, die auf Grund der Gefährlichkeit von der Auf-
hebung der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden.  
 
(E) Eine schnelle Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Radverkehrskonzepts 
Innenstadt sowie der weiteren bereits vorgestellten Radverkehrskonzepte 
ebenso wie die Fertigstellung von Radverkehrskonzepten für alle Kölner Stadt-
bezirke wird begrüßt.  
 
(F) Auf Grund der hohen Priorität dieser Achsen soll – falls interne Ressourcen 
nicht verfügbar sind – die Beauftragung eines externen Planungsbüros berück-
sichtigt werden. 
(G) Sollten bereits bei der Planung Knoten oder Strecken identifiziert werden, die 
bei der geplanten Umsetzung die Sicherheit des Radverkehrs gefährden oder 
keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren, soll die Verwaltung 
mit entsprechenden Umplanungen gefährliche Verkehrsführungen oder dro-
hende Störung verhindern.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2024: 
Auf der Ost-West-Achse wurden in den vergangenen Jahren in folgenden Abschnitten Rad-
verkehrsanlagen nach Kölner Standard, d.h. – sofern es der Fahrbahnquerschnitt zulässt – in 
2,50 Meter Breite und i.d.R. unter Umwandlung einer Kfz-Fahrspur, umgesetzt: 
- Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Eisenbahnring (Fahrtrichtung West) 
- Aachener Straße auf Höhe des Aachener Weihers (Fahrtrichtung Ost) 
- Richard-Wagner-Straße zwischen Aachener Weiher und Händelstraße (Fahrtrichtung 
Ost). 
Auf der Achse Nord-Süd-Fahrt wurden in den vergangenen Jahren in folgenden Abschnitten 
Radverkehrsanlagen nach Kölner Standard, d.h. – sofern es der Fahrbahnquerschnitt zulässt 
– in 2,50 Meter Breite und i.d.R. unter Umwandlung einer Kfz-Fahrspur, umgesetzt: 
- Ulrichgasse zwischen Lothringer Straße und Ankerstraße (beide Fahrtrichtungen)

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- Tel-Aviv-Straße zwischen Ankerstraße und Blaubach (beide Fahrtrichtungen) 
- Neuköllner Straße zwischen Blaubach und Agrippastraße (beide Fahrtrichtungen) 
- Riehler Straße zwischen Elsa-Brandström-Straße und Ebertplatz (beide Fahrtrichtun-
gen) 
- Ebertplatz auf Höhe Theodor-Heuss-Park (beide Fahrtrichtungen) 
- Turiner Straße zwischen Theodor-Heuss-Ring bis Maximinenstraße (Fahrtrichtung 
Süd). 
Derzeit arbeitet die Verwaltung auf o. g. Achsen an Planungen für die folgenden Abschnitte: 
- Aachener Straße zwischen Eisenbahnring und Innerer Kanalstraße (Fahrtrichtung 
West)  
- Mindener Straße zwischen Deutzer Freiheit und Siegesstraße (Fahrtrichtung Nord / 
Verlängerung der Maßnahme „Siegburger Straße“) 
- Turiner Straße zwischen Maximinenstraße und Theodor-Heuss-Ring (Fahrtrichtung 
Nord). 
 
Nächste Schritte: 
Weiterentwicklung und Umsetzung der oben aufgeführten laufenden Planungen und Betrach-
tung weiterer Abschnitte, wie z. B. Ursulastraße, Tunisstraße sowie je nach Ausgang der Dis-
kussionen zur Ost-West-Achse, z. B. Hahnen- und Cäcilienstraße. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:  
Juli 2025

Beratungsverlauf (1)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2374/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
09.11.2021
Erstellt
09.11.2021 12:00