AN/2374/2021
Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Kölner Rat An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.11.2021 AN/2374/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.11.2021 Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrter Herr Hammer, die Antragssteller bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächs- ten Sitzung des nächsten Verkehrsausschusses zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit hoher Priorität jeweils eine durchgehende Ost-West- so- wie Nord-Süd-Achse im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt für den Radver- kehr zu schaffen. Die jeweiligen Achsen sind wie folgt spezifiziert: (A) Die Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept In- nenstadt (RVKI) zwischen Zoobrücke und Südbrücke entlang der Tunisstraße und Nord-Süd-Fahrt geschaffen. Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der Fahrbahn geführt. 2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge- trennt. Wo immer möglich und nötig soll ein zusätzlicher “Dooring”- Sicherheitsabstand eingeführt werden. - 2 - 3) Von eventuellen Umbauten sollen auch Fußgänger profitieren, etwa durch Verbreiterung der Gehwege oder die Verlegung des Radwegs auf die Straße. Der Bau darf nicht zu Lasten der Gehwegbreite durch- geführt werden. 4) Die Führung beinhaltet explizit eine direkte Kreuzung oder Unterque- rung der Cäcilienstraße, wie im „Radverkehrskonzept Innenstadt Maß- nahmenkatalog“ 2016 vorgeschlagen wurde. (B) Die Ost-West-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept In- nenstadt (RVKI) zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher geschaffen. Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt: 1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m auf der Fahrbahn geführt. Diese Vorgabe bezieht sich explizit auch auf die Deutzer Brücke. 2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge- trennt. 3) Die mögliche Anbindung der Deutzer Freiheit für den Fahrradverkehr ist in beiden Richtungen zu betrachten; insbesondere ist vor dem Hinter- grund der geplanten Umbauten auf der Siegburger Straße eine Mög- lichkeit der Radverkehrsführung auch auf der Südseite der Deutzer Brücke zu berücksichtigen. 4) Eine Verlängerung über die Deutz-Kalker-Str. und die Kalker Haupt- straße sowie über die Aachener Straße in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung perspektivisch möglich sein. 5) Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse (ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden. (C) Als erste Sofortmaßnahme soll geprüft werden, an welchen Stellen der skiz- zierten Radachsen bereits durch vorgezogene Maßnahmen temporär Platz für den Radverkehr geschaffen werden kann (z.B. durch Absperrung mit soge- nannten „Leitboys“ oder „Leitschienen“), um mit den Verbesserungen nicht auf den Abschluss der detaillierten Planungen warten zu müssen. Hierbei ist der Beschluss AN/1815/2018 (insbesondere Punkt 6) zu beachten. Die Verwal- tung legt das Ergebnis dieser Prüfung dem Verkehrsausschuss vor und setzt die vorgezogenen Maßnahmen um. (D) Als zweite Sofortmaßnahme wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf den angegebenen Achsen umgesetzt. Die Verwaltung kann dem Ver- - 3 - kehrsausschuss Stellen vorschlagen, die auf Grund der Gefährlichkeit von der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden. (E) Eine schnelle Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Radverkehrskonzepts Innenstadt sowie der weiteren bereits vorgestellten Radverkehrskonzepte ebenso wie die Fertigstellung von Radverkehrskonzepten für alle Kölner Stadtbezirke wird begrüßt. (F) Auf Grund der hohen Priorität dieser Achsen soll – falls interne Ressourcen nicht verfügbar sind – die Beauftragung eines externen Planungsbüros be- rücksichtigt werden. (G) Sollten bereits bei der Planung Knoten oder Strecken identifiziert werden, die bei der geplanten Umsetzung die Sicherheit des Radverkehrs gefährden oder keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren, soll die Verwaltung mit entsprechenden Umplanungen gefährliche Verkehrsführungen oder dro- hende Störung verhindern. Begründung: Seit der Gründung Kölns durch die Römer sind die Ost-West- und Nord-Süd-Achsen ein zentraler Bestandteil des Stadtbilds. Im Namen der autogerechten Stadt wurden diese Ach- sen ausgebaut und für die Anforderungen des motorisierten Verkehrs angepasst. Nun macht es eine konsequente Verkehrswende notwendig auch diese wichtigen Achsen an die Be- dürfnisse eines zukunftsfähigen Verkehrs anzupassen. Durch eine hochwertige Radinfrastruktur entlang dieser Verkehrsadern kann nicht nur die Innenstadt, sondern auch alle anderen angrenzenden Stadtteile komfortabel, sicher und schnell mit dem Rad erreicht werden. Hierbei können wir auf die vielen bereits umgesetzten Maßnahmen des Radverkehrskon- zepts Innenstadt aufbauen und diese weiterentwickeln, um den Kölner*innen ein bestmögli- ches Alternativangebot zum Auto zu machen. Im Einklang mit dem erwarteten Rückgang des MIV (bis zu 90% Umweltverbund in der In- nenstadt) ist der Wegfall von Autofahrspuren ein erstes Mittel der Wahl, wenn sich aktuell nicht genügend Platz zur Schaffung breiter Radspuren findet. Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsvorsitzende CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2024
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Dezernat, Dienststelle
/Grüne
Vorlagen-Nummer
AN/2374/2021
Stand: 31.07.2024
Sachstandsbericht
Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit hoher Priorität jeweils eine durchgehende Ost-
West- sowie Nord-Süd-Achse im Einklang mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt für
den Radverkehr zu schaffen. Die jeweiligen Achsen sind wie folgt spezifiziert:
Die Nord-Süd-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt
(RVKI) zwischen Zoobrücke und Südbrücke entlang der Tunisstraße und Nord-Süd-
Fahrt geschaffen. Eine Verlängerung in die Außenbezirke soll durch die Umsetzung
perspektivisch möglich sein.
(A) Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt:
1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m
auf der Fahrbahn geführt.
2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge-
trennt. Wo immer möglich und nötig soll ein zusätzlicher “Dooring”-Si-
cherheitsabstand eingeführt werden.
3) Von eventuellen Umbauten sollen auch Fußgänger profitieren, etwa
durch Verbreiterung der Gehwege oder die Verlegung des Radwegs auf
die Straße. Der Bau darf nicht zu Lasten der Gehwegbreite durchgeführt
werden.
4) Die Führung beinhaltet explizit eine direkte Kreuzung oder Unterquerung
der Cäcilienstraße, wie im „Radverkehrskonzept Innenstadt Maßnah-
menkatalog“ 2016 vorgeschlagen wurde.
(B) Die Ost-West-Achse für den Radverkehr wird gemäß Radverkehrskonzept In-
nenstadt (RVKI) zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher geschaffen.
Im gesamten Verlauf der Strecke werden die folgenden Kriterien umgesetzt:
1) Der Radverkehr wird auf einer eigenen Spur mit Mindestbreite von 2,5m
auf der Fahrbahn geführt. Diese Vorgabe bezieht sich explizit auch auf
die Deutzer Brücke.
2) Wo möglich wird die Radspur vom motorisierten Verkehr baulich ge-
trennt.
3) Die mögliche Anbindung der Deutzer Freiheit für den Fahrradverkehr ist
in beiden Richtungen zu betrachten; insbesondere ist vor dem Hinter-
grund der geplanten Umbauten auf der Siegburger Straße eine Möglich-
keit der Radverkehrsführung auch auf der Südseite der Deutzer Brücke
zu berücksichtigen.
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4) Eine Verlängerung über die Deutz-Kalker-Str. und die Kalker Haupt-
straße sowie über die Aachener Straße in die Außenbezirke soll durch
die Umsetzung perspektivisch möglich sein.
5) Die Führung soll keine der geplanten Varianten der Ost-West-Achse
(ober- oder unterirdische Führung der Straßenbahn) bevorzugen sowie
ebenfalls nicht die Förderfähigkeit beider Varianten gefährden.
(C) Als erste Sofortmaßnahme soll geprüft werden, an welchen Stellen der skizzier-
ten Radachsen bereits durch vorgezogene Maßnahmen temporär Platz für den
Radverkehr geschaffen werden kann (z.B. durch Absperrung mit sogenannten
„Leitboys“ oder „Leitschienen“), um mit den Verbesserungen nicht auf den Ab-
schluss der detaillierten Planungen warten zu müssen. Hierbei ist der Be-
schluss AN/1815/2018 (insbesondere Punkt 6) zu beachten. Die Verwaltung
legt das Ergebnis dieser Prüfung dem Verkehrsausschuss vor und setzt die
vorgezogenen Maßnahmen um.
(D) Als zweite Sofortmaßnahme wird die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
auf den angegebenen Achsen umgesetzt. Die Verwaltung kann dem Verkehrs-
ausschuss Stellen vorschlagen, die auf Grund der Gefährlichkeit von der Auf-
hebung der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen werden.
(E) Eine schnelle Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Radverkehrskonzepts
Innenstadt sowie der weiteren bereits vorgestellten Radverkehrskonzepte
ebenso wie die Fertigstellung von Radverkehrskonzepten für alle Kölner Stadt-
bezirke wird begrüßt.
(F) Auf Grund der hohen Priorität dieser Achsen soll – falls interne Ressourcen
nicht verfügbar sind – die Beauftragung eines externen Planungsbüros berück-
sichtigt werden.
(G) Sollten bereits bei der Planung Knoten oder Strecken identifiziert werden, die
bei der geplanten Umsetzung die Sicherheit des Radverkehrs gefährden oder
keine ausreichende Leistungsfähigkeit des MIV gewähren, soll die Verwaltung
mit entsprechenden Umplanungen gefährliche Verkehrsführungen oder dro-
hende Störung verhindern.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2024:
Auf der Ost-West-Achse wurden in den vergangenen Jahren in folgenden Abschnitten Rad-
verkehrsanlagen nach Kölner Standard, d.h. – sofern es der Fahrbahnquerschnitt zulässt – in
2,50 Meter Breite und i.d.R. unter Umwandlung einer Kfz-Fahrspur, umgesetzt:
- Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Eisenbahnring (Fahrtrichtung West)
- Aachener Straße auf Höhe des Aachener Weihers (Fahrtrichtung Ost)
- Richard-Wagner-Straße zwischen Aachener Weiher und Händelstraße (Fahrtrichtung
Ost).
Auf der Achse Nord-Süd-Fahrt wurden in den vergangenen Jahren in folgenden Abschnitten
Radverkehrsanlagen nach Kölner Standard, d.h. – sofern es der Fahrbahnquerschnitt zulässt
– in 2,50 Meter Breite und i.d.R. unter Umwandlung einer Kfz-Fahrspur, umgesetzt:
- Ulrichgasse zwischen Lothringer Straße und Ankerstraße (beide Fahrtrichtungen)
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- Tel-Aviv-Straße zwischen Ankerstraße und Blaubach (beide Fahrtrichtungen)
- Neuköllner Straße zwischen Blaubach und Agrippastraße (beide Fahrtrichtungen)
- Riehler Straße zwischen Elsa-Brandström-Straße und Ebertplatz (beide Fahrtrichtun-
gen)
- Ebertplatz auf Höhe Theodor-Heuss-Park (beide Fahrtrichtungen)
- Turiner Straße zwischen Theodor-Heuss-Ring bis Maximinenstraße (Fahrtrichtung
Süd).
Derzeit arbeitet die Verwaltung auf o. g. Achsen an Planungen für die folgenden Abschnitte:
- Aachener Straße zwischen Eisenbahnring und Innerer Kanalstraße (Fahrtrichtung
West)
- Mindener Straße zwischen Deutzer Freiheit und Siegesstraße (Fahrtrichtung Nord /
Verlängerung der Maßnahme „Siegburger Straße“)
- Turiner Straße zwischen Maximinenstraße und Theodor-Heuss-Ring (Fahrtrichtung
Nord).
Nächste Schritte:
Weiterentwicklung und Umsetzung der oben aufgeführten laufenden Planungen und Betrach-
tung weiterer Abschnitte, wie z. B. Ursulastraße, Tunisstraße sowie je nach Ausgang der Dis-
kussionen zur Ost-West-Achse, z. B. Hahnen- und Cäcilienstraße.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:
Juli 2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2374/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 09.11.2021
- Erstellt
- 09.11.2021 12:00