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Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Mainwegs zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 3451/2024 vom 27.11.2024

Stand: Am 10.02.2025 im Finanzausschuss geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 - Auszug BV Mülheim 03.02.2025

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 04.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 03.02.2025 öffentlich 9.1.2 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Mainwegs zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg sowie Freigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen 3451/2024 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen Geänderter Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset- zung der Fahrbahn Mainweg zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg in Köln -Hö- henhaus mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 840.000 € (davon rd. 300.000 € konsumtiv). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch- tigung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 20.000 € für die Generalsanierung des Mainwegs im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Stra- ßen. 3. Bei den weiteren Planungen ist zumindest einseitig die Berücksichtigung eines Gehwegs zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 3451/2024 Freigabedatum 27.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Mainwegs zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Fahrbahn Mainweg zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg in Köln -Höhenhaus mit Ge- samtkosten in Höhe von rd. 840.000 € (davon rd. 300.000 € konsumtiv). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 20.000 € für die Generalsanierung des Mainwegs im Teil- finanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 540.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 10.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Mainweg zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg weist erhebliche Fahrbahnschäden auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Bauhofes immer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Die Fahrbahn entspricht teilweise nicht dem heutigen Stand der Technik und soll gemäß der Richtlinien für die Standar- disierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO) saniert werden. Die Maßnahme sieht eine nachhaltige Sanierung der Fahrbahn inkl. der Trag- und Frostschutzschichten in den Ab- schnitten zwischen Honschaftsstraße und Murgweg sowie zwischen Birkenweg und Schlebu- scher Weg vor. Zwischen Schlebuscher Weg und Murgweg soll nur die Asphaltdecke erneuert werden. Mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht sind alle Bauabschnitte zwingend erforderlich und müssen zeitnah umgesetzt werden. Der Baubeginn ist für das II. Quartal 2025 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 6 Monate. Nach aktueller Kostenkalkulation liegen die Gesamtkosten bei rd. 840.000 €. 3 §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er- hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei- träge, die sie deshalb nicht mehr erheben können. Die vorgesehene mehrlagige Fahrbahnsanierung des Mainweges zwischen Honschaftsstraße und Murgweg sowie zwischen Birkenweg und Schlebuscher Weg löst voraussichtlich einen Er- stattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert wer- den. Beim Austausch der Asphaltdecke zwischen Schlebuscher Weg und Murgweg handelt es sich hingegen um eine Instandhaltungsmaßnahme, die keinen Erstattungsanspruch auslöst. Die bisher verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist damit eine Bürgerbeteili- gung nicht erforderlich. Finanzierung Die Sanierung des Mainwegs verursacht Gesamtkosten in Höhe von 840.000 €. Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investit ionsauszahlungen in Höhe von rd. 540.000 € für die Sanierung der Fahrbahn im Abschnitt zwischen Honschaftsstraße und Murg- weg sowie zwischen Birkenweg und Schlebuscher Weg und konsumtiven Aufwendungen für die Instandsetzung der Asphaltdecke zwischen Schlebuscher Weg und Murgweg in Höhe von rd. 300.000 €. Für 2024 werden Mittel für Baugrunduntersuchungen und Verkehrssicherung in Höhe von rd. 20.000 € benötigt. Die in 2024 benötigten investiven Mittel in Höhe von 20.000 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0 6605 - Generalinstandset- zung von Straße - zur Verfügung. Die für das Jahr 2025 benötigten investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 520.000 € sind im Hpl. -Entwurf 2025/2026 entsprechend berück- sichtigt. Für die Instandsetzung der Asphaltdecke zwischen dem Schlebuscher Weg und dem Murgweg fallen konsumtive Aufwendungen in Höhe von rd. 300.000 € an. Die erforderlichen Aufwandser- mächtigungen sind im Hpl.-Entwurf 2025/2026 im Jahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant. Die ab dem Jahr 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 10.800 € sind eben- falls im Hpl.-Entwurf 2025/2026 im gleichen Teilergebnisplan sowie gleicher Produktgruppe in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderli- chen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mo- bilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewie- senen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 – bilan- zielle Abschreibungen - vorsehen.
  • Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es erfolgt eine 1 zu 1 Sanierung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 10.02.2025 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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