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3451/2024

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Mainwegs zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 27.11.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 10.02.2025, TOP 7.2

Anlage 2 - Auszug BV Mülheim 03.02.2025

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Auszug BV Mülheim 03.02.2025

1509 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 99322 
Fax:  (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 03.02.2025 
öffentlich 
9.1.2 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Mainwegs zwischen 
Honschaftsstraße und Birkenweg sowie Freigabe von investiven Aus-
zahlungsermächtigungen  
hier:  Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen 
3451/2024 
 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch die Fraktion Bündnis 90/ Die 
Grünen ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen 
 
Geänderter Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset-
zung der Fahrbahn Mainweg zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg in Köln -Hö-
henhaus mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 840.000 € (davon rd. 300.000 € konsumtiv). 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermäch-
tigung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 20.000 € für die Generalsanierung des 
Mainwegs im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Stra-
ßen. 
 
3. Bei den weiteren Planungen ist zumindest einseitig die Berücksichtigung eines 
Gehwegs zu prüfen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

866 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es erfolgt eine 1 zu 1 Sanierung.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

6804 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 3451/2024 
Freigabedatum 27.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Mainwegs zwischen 
Honschaftsstraße und Birkenweg sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen 
hier:  Finanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Fahrbahn Mainweg zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg in Köln -Höhenhaus mit Ge-
samtkosten in Höhe von rd. 840.000 € (davon rd. 300.000 € konsumtiv). 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 20.000 € für die Generalsanierung des Mainwegs im Teil-
finanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6605 – Generalinstandsetzung von Straßen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   540.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja
 Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet 
werden.      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   10.800 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten  
 Landesförderung kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Mainweg zwischen Honschaftsstraße und Birkenweg weist erhebliche Fahrbahnschäden 
auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Bauhofes immer wieder 
punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen die Maßnahmen nicht aus, um die 
Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Die Fahrbahn entspricht 
teilweise nicht dem heutigen Stand der Technik und soll gemäß der Richtlinien für die Standar-
disierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO) saniert werden. Die Maßnahme sieht 
eine nachhaltige Sanierung der Fahrbahn inkl. der Trag- und Frostschutzschichten in den Ab-
schnitten zwischen Honschaftsstraße und Murgweg sowie zwischen Birkenweg und Schlebu-
scher Weg vor. 
 
Zwischen Schlebuscher Weg und Murgweg soll nur die Asphaltdecke erneuert werden. 
Mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht sind alle Bauabschnitte zwingend erforderlich und 
müssen zeitnah umgesetzt werden. Der Baubeginn ist für das II. Quartal 2025 vorgesehen. Die 
Bauzeit beträgt rd. 6 Monate. Nach aktueller Kostenkalkulation liegen die Gesamtkosten bei rd. 
840.000 €.

3 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem 
zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er-
hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung 
mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei-
träge, die sie deshalb nicht mehr erheben können. 
 
Die vorgesehene mehrlagige Fahrbahnsanierung des Mainweges zwischen Honschaftsstraße 
und Murgweg sowie zwischen Birkenweg und Schlebuscher Weg löst voraussichtlich einen Er-
stattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert wer-
den. Beim Austausch der Asphaltdecke zwischen Schlebuscher Weg und Murgweg handelt es 
sich hingegen um eine Instandhaltungsmaßnahme, die keinen Erstattungsanspruch auslöst. 
Die bisher verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 
01.01.2024 nicht mehr vorgesehen. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist damit eine Bürgerbeteili-
gung nicht erforderlich. 
 
Finanzierung 
Die Sanierung des Mainwegs verursacht Gesamtkosten in Höhe von 840.000 €.  
Die Gesamtkosten setzten sich zusammen aus Investit ionsauszahlungen in Höhe von rd. 
540.000 € für die Sanierung der Fahrbahn im Abschnitt zwischen Honschaftsstraße und Murg-
weg sowie zwischen Birkenweg und Schlebuscher Weg und konsumtiven Aufwendungen für 
die Instandsetzung der Asphaltdecke zwischen Schlebuscher Weg und Murgweg in Höhe von 
rd. 300.000 €. 
 
Für 2024 werden Mittel für Baugrunduntersuchungen und Verkehrssicherung in Höhe von rd. 
20.000 € benötigt. Die in 2024 benötigten investiven Mittel in Höhe von 20.000 € stehen im 
Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau, in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0 6605 - Generalinstandset-
zung von Straße - zur Verfügung. Die für das Jahr 2025 benötigten investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 520.000 € sind im Hpl. -Entwurf 2025/2026 entsprechend berück-
sichtigt. 
 
Für die Instandsetzung der Asphaltdecke zwischen dem Schlebuscher Weg und dem Murgweg 
fallen konsumtive Aufwendungen in Höhe von rd. 300.000 € an. Die erforderlichen Aufwandser-
mächtigungen sind im Hpl.-Entwurf 2025/2026 im Jahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für 
Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant.  
 
Die ab dem Jahr 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 10.800 € sind eben-
falls im Hpl.-Entwurf 2025/2026 im gleichen Teilergebnisplan sowie gleicher Produktgruppe in 
Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderli-
chen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mo-
bilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse, innerhalb des dann zugewie-
senen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 – bilan-
zielle Abschreibungen - vorsehen.

Beratungsverlauf (2)

03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3451/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.11.2024
Erstellt
31.10.2024 14:40