AN/0523/2022
Verkehrszeichen 315 zum Gehwegparken in Sürth
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Änderungsantrag (CDU BV2)
3187 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0523/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Verkehrszeichen 315 zum Gehwegparken in Sürth Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU -Fraktion bittet, f olgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0444/2022, Tages- ordnungspunkt 8.1.13, auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ro- denkirchen am 07. März 2022 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrszeichen 315 das in folgenden Ab- schnitten gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässige Parken offiziell zuzulassen. 1. Sürther Hauptstraße, Abschnitt Nr. 192-240 (rheinseitig) 2. Heidelweg (beidseitig) 3. Falderstraße, Abschnitt Nr. 4-44 (westlich), Nr. 7-13 (östlich) Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass idealerweise eine Restbreite von 180 cm und mehr verbleibt, mindestens aber 150 cm. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Begründung: Nach der Straß enverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzuläs- sig. Der vom Rat der Stadt Köln verabschiedete Antrag AN/2635/2021 (Masterplan Par- ken) beinhaltet den Passus: „Der Ordnungs - und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kon- trolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Rege- lungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden.“ Dies wird notwendigerweise dazu führen, dass auch im Stadtbezirk Rodenkirchen Ver- warn- und Bußgelder verhängt werden. Es gibt a ber die Möglichkeit, Parken auf Geh- wegen zu erlauben und zwar mit dem Verkehrszeichen 315 und seinen verschiedenen Varianten. Auf den beschriebenen Abschnitten wird bereits seit vielen Jahren geparkt und es wurde bisher geduldet, weil in dem Gebiet Parkplä tze rar sind und durch das Parken nicht nur keine unzumutbare Behinderung für Fußgänger entsteht, sondern auch der fließende Verkehr nicht behindert wird. Die konsequente Ahndung würde dazu füh- ren, dass der Verkehrsfluss gestört sowie zusätzlicher Parkplat zsuchverkehr in erhebli- chem Ausmaß entsteht und dadurch das Erreichen der Klimaziele für Köln zusätzlich erschwert wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Görtz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0523/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 03.03.2022 00:00