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AN/0523/2022

Verkehrszeichen 315 zum Gehwegparken in Sürth

Änderungsantrag BV2 (CDU) 03.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.03.2022, TOP 8.1.13.1

Änderungsantrag (CDU BV2)

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Änderungsantrag (CDU BV2)

3187 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0523/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 
Verkehrszeichen 315 zum Gehwegparken in Sürth 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU -Fraktion bittet, f olgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0444/2022, Tages-
ordnungspunkt 8.1.13, auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen am 07. März 2022 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe des Verkehrszeichen 315 das in folgenden Ab-
schnitten gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässige Parken offiziell zuzulassen. 
 
1. Sürther Hauptstraße, Abschnitt Nr. 192-240 (rheinseitig) 
2. Heidelweg (beidseitig) 
3. Falderstraße, Abschnitt Nr. 4-44 (westlich), Nr. 7-13 (östlich) 
 
Die zum Parken zulässigen Flächen sollen durch weiße Markierungen gekennzeichnet 
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass idealerweise eine Restbreite von 180 cm und 
mehr verbleibt, mindestens aber 150 cm. 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 
 
Begründung: 
Nach der Straß enverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzuläs-
sig. Der vom Rat der Stadt Köln verabschiedete Antrag AN/2635/2021 (Masterplan Par-
ken) beinhaltet den Passus: 
„Der Ordnungs - und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kon-
trolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Rege-
lungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden.“  
Dies wird notwendigerweise dazu führen, dass auch im Stadtbezirk Rodenkirchen Ver-
warn- und Bußgelder verhängt werden. Es gibt a ber die Möglichkeit, Parken auf Geh-
wegen zu erlauben und zwar mit dem Verkehrszeichen 315 und seinen verschiedenen 
Varianten. Auf den beschriebenen Abschnitten wird bereits seit vielen Jahren geparkt 
und es wurde bisher geduldet, weil in dem Gebiet Parkplä tze rar sind und durch das 
Parken nicht nur keine unzumutbare Behinderung für Fußgänger entsteht, sondern auch 
der fließende Verkehr nicht behindert wird. Die konsequente Ahndung würde dazu füh-
ren, dass der Verkehrsfluss gestört sowie zusätzlicher Parkplat zsuchverkehr in erhebli-
chem Ausmaß entsteht und dadurch das Erreichen der Klimaziele für Köln zusätzlich 
erschwert wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Görtz

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0523/2022
Typ
Änderungsantrag BV2 (CDU)
Datum
03.03.2022
Erstellt
03.03.2022 00:00