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2971/2024

Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.02.2025

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Ansehen

Anlage 2 Projektvorstellung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 4 Vermerk zur Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

942 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-06-2022-18.5 
 
Vorlagen-Nummer 
2971/2024
Stand: 19.12.2025 
Sachstandsbericht  
Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der 
Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Erneuerung der innenliegenden Entwässe-
rungsleitungen, sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage in der Deutzer Brücke -Nord-
seite- bei Gesamtkosten von rund 1,82 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung, vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, mit der Umsetzung aller hierfür 
erforderlichen Maßnahmen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Ausschreibungsunterlagen sind vorbereitet 
Nächste Schritte: 
Durchführung des Vergabeverfahrens und bauliche Umsetzung der Maßnahme 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12/2026

Anlage 2 Projektvorstellung

3587 Zeichen

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   1
© Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau; Deutzer Brücke, 08.02.2011
Erneuerung der Entwässerung der Deutzer Brücke
Fahrtrichtung Innenstadt

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   2
• Übersicht
• Brückenquerschnitt -Strombrücke-
• Verkehrliche Bestandsituation
• Ausgangslage
• Durchzuführende Arbeiten
• Maßnahmenbereich
• Verkehrliche Situation während der Ausführung
• Weiteres Vorgehen
Inhalt

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   3
Übersicht

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   4
Brückenquerschnitt -Strombrücke-
 Norden = Richtung Dom  = Stahl                                  Beton =  Richtung Severinsbrücke = Süden 

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   5
Verkehrliche Bestandssituation -Nordseite-
[1] https://www.alamy.de/realistische-city-bus-vorlage-auf-weissem-hintergrund-passagier-city-transport-fur-werbung-design-busunternehmen-mockup-seite-von-vorne-und-von-hinten-vector-illustration-image155142399.html
[2] SVG, Vettoriale - Suv D'argento Su Fondo Bianco. Modello Di Auto. La Possibilità Di Cambiare Facilmente Il Colore. Tutti I Lati In Gruppi Su Livell i Separati. Vista Dal Lato; Indietro; Davanti E Sopra.. Image 69261819 (123rf.com)
[3] KVB, Datenblatt
6,50 5,42
Fahrtrichtung Innenstadt
[2] [1]
[3]

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   6
Ausgangslage

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   7
Ausgangslage

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   8
Ausgangslage

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   9
Ausgangslage

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   10
Durchzuführende Arbeiten
Hohlkasten Zelle 1
-unterstrom-
Hohlkasten Zelle 2
-Mitte-
Hohlkasten Zelle 3
-oberstrom-
u.a. durchzuführende Leistungen:
• Hohlkasten Zelle 1: Erneuerung der Entwässerung und Beleuchtungsanlage
• Hohlkasten Zelle 2: Erneuerung der Beleuchtungsanlage
• Hohlkasten Zelle 3: Erneuerung der Beleuchtungsanlage

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   11
Maßnahmenbereich

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   12
Verkehrliche Situation während der Ausführung
• Bestandsituation bleibt bestehen
• Arbeiten fast ausschließlich im Inneren der Brücke bzw. ggf.im Linksrheinischen, unterhalb des Brückenzuges
Fahrtrichtung Innenstadt

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   13
• Politische Gremien und Öffentlichkeit
• Baubeschlusseinholung in Q I 2025 (BV1, VA, Rat)
• Entsprechende Infos an die Öffentlichkeit über Pressemitteilungen
• Maßnahme
• Vergabeverfahren in Q I 2025
• Die Maßnahme wird im Inneren der Brücke durchgeführt; verkehrliche 
Beschränkungen sind im Zuge dieser Bauarbeiten nicht zu erwarten 
• Durchführung in 2025; Dauer ca. 6 Monate
• Randbedingungen: andere innerstädtische Großbaumaßnahmen mit 
Verkehrsbeeinflussung, Abstimmung 69 intern, mit 64, Stadtentwässerungsbetriebe, 
RheinEnergie,…
• Vom Ausführungszeitraum ggf. betroffene Veranstaltungen im Bereich
• Brückenmusik (Sommer 2025)
• Weihnachtsmarkt, Weinfest, o. ä. auf dem Heumarkt (etwaige Lagerfläche unterhalb 
der Deutzer Brücke)
Weiteres Vorgehen

Dezernat für Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   14
Vielen Dank!
© Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau; Severinsbrücke, 11.04.2010

Beschlussvorlage Rat

5933 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-06-2022-18.5 
Vorlagen-Nummer 
 2971/2024 
Freigabedatum 
20.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der 
Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Erneuerung der innenliegenden Entwässe-
rungsleitungen, sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage in der Deutzer Brücke -Nord-
seite- bei Gesamtkosten von rund 1,82 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung, vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, mit der Umsetzung aller hierfür 
erforderlichen Maßnahmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 
Finanzausschuss 31.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.815.494,21 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Zuge von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden in den Hohlkästen der nördlichen 
der beiden den Rhein querenden Strombrücken (siehe Anlage - Projektvorstellung) eine defi-
zitäre Strom- und Lichtversorgungsanlage, sowie bereichsweise schwerwiegende Schädigun-
gen an den innenliegenden Entwässerungsrinnen festgestellt. Die technisch mittlerweile nicht 
mehr zulässigen offenen Rinnen sind stellenweise durchgerostet, mit der Folge, dass Oberflä-
chenwasser der Fahrbahnen in die Hohlkästen der Stahlbrücke gelangt und weitere Schäden 
an der Brücke verursacht. Um einer weiteren Verschlechterung des Zustandes entgegenzu-
wirken, ist eine schnellstmögliche Erneuerung zwingend erforderlich.  
In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Durchführung können im Baubereich zeitgleich weitere 
bauliche Maßnahmen stattfinden. Dies sind etwa die Belagsarbeiten auf der Südseite 
(2182/2024) oder auch die Straßenbaumaßnahme Mindener Str. im rechtsrheinischen Deutz 
(2693/2024). Eine gegenseitige Beeinflussung zu den hier beschriebenen Bauarbeiten ist 
nicht zu erwarten, da die Ausführung fast ausschließlich im Inneren der Brücke stattfinden 
wird. 
Für die Durchführung der Arbeiten werden keine nennenswerten, verkehrlichen Beschränkun-
gen erwartet; lediglich für Baustelleneinrichtungsflächen wird ggf. öffentlicher Raum unterhalb

3 
des Brückenzuges beansprucht. 
Die Erneuerungen der Entwässerungsleitungen und der innenliegenden Stromversorgungs- 
und Beleuchtungsanlage sollen nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 ausge-
schrieben und unmittelbar nach Auftragsvergabe durchgeführt werden. Es wird eine voraus-
sichtliche Dauer der Ausführung von rund einem halben Jahr veranschlagt. 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Notwendigkeit und die Kostenermittlung der beschriebe-
nen Leistungen geprüft. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. 
Kosten und Vergabe 
Die Projektkosten setzen sich zusammen aus den Anteilen „Bauleistungen“ und weiter erfor-
derlichen Leistungen aus dem Bereich „baubegleitende Leistungen“, wie z. B. Prüfingenieur-
leistungen, Leistungen zur Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Sie liegen 
gemäß der nachstehenden Zusammenstellung bei: 
 
Bauleistungen:  1.704.105,59 € 
 
baubegleitende Leistungen:  111.388,63 € 
 
Summe inkl. 19% MwSt. 1.815.494,21 € 
 
Dieser prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich im Rahmen der einzeln durchzufüh-
renden Vergabeverfahren verändern. Dies kann daher, im Zuge der jeweiligen Auftragsabwick-
lungen, auch eine Fortschreibung der Gesamtprojektkosten nach sich ziehen. 
Die Höhe der Baukosten ergibt sich, neben den ortsüblichen Materialpreisen, u.a. auch durch 
die erschwerte Baustellenandienung bzw. die Materialverteilung in den über 70 Jahre alten 
Stahlhohlkästen.  
Die beengten Montageverhältnisse, auch wegen der unmittelbar neben der Entwässerung vor-
handenen Versorgungsleitungen der RheinEnergie, sind dabei ebenfalls von Bedeutung.  
Die Beschichtung der Entwässerungsrohre und Rinnen auf der gesamten Länge ist darüber 
hinaus mit einem schadstoffbelasteten Anstrich versehen.  
Dadurch sind die anfallenden Arbeiten nur unter Beachtung aller relevanten Sicherheitsaufla-
gen und besonderen Vorkehrungen, auch mit besonderer, persönlicher Schutzausrüstung 
(PSA), möglich.  
Hierfür wurde bereits im Vorfeld mit der hierfür zuständigen Bezirksregierung Köln und spezi-
ellen Schadstoffgutachtern ein Rückbaukonzept entwickelt. 
Im Zuge der Maßnahme werden rund 500 m Entwässerungsleitungen erneuert; parallel dazu 
wird die gesamte Innenbeleuchtungsanlage ersetzt.  
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung i. H. v. 
1.815.494,21 € wurde im Haushaltsplan 2025/2026 für das Jahr 2025 im Teilergebnisplan des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, vorbe-
haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, berücksichtigt. 
Anlagen 
- Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung  
- Anlage 2- Projektvorstellung  
- Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2995 Zeichen

/ 2 
14     .01.2025 
143 Herr Jünger/Herr Peusmann 
 22105/25020 
 
 
Dezernat III, 
Amt 69 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2971/2024, Stand 05.12.2024 
Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der 
Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite 
RPA-Nr.: 143/15/15/24 
Eingereichte Kosten: 1,53 Mio. € (netto) bzw. ca. 1,82 Mio. € (brutto) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit o. g. Vorlage beabsichtigt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, den 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die o. g. Leistungen herbeizuführen. 
Bei der Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: 
Ein Erläuterungsbericht, ein Bauablaufplan und ein Rahmenterminplan liegen den 
Unterlagen nicht bei. Die Kosten des Gewerkes Elektrotechnik haben nicht die Quali-
tät einer Kostenberechnung, sondern sind nur grob geschätzt. Die Baustellenzufahrt 
liegt im Überschwemmungsgebiet, so dass es unter Umständen zu Arbeitsunterbre-
chungen und damit ggf. zu Mehraufwendungen kommen kann. Die Notwendigkeit 
von Explosionsschutzmaßnahmen konnte zum Zeitpunkt der Prüfung nicht dargelegt 
werden. Ebenso konnte von 69 nicht dargelegt werden, ob Bauprovisorien (wie z.B. 
die bauzeitliche Beleuchtung) in explosionsgeschützter Ausführung ausgeführt wer-
den müssen. Die Notwendigkeit der explosionsgeschützten Ausführung ist vor den 
nächsten Planungsschritten zwischen den Beteiligten abschließend und verbindlich 
festzulegen. Entsprechende Kostenregelungen sind zu treffen. Aufgrund der vorge-
nannten Punkte kann nicht beurteilt werden, ob die angegebenen Einheitspreise un-
ter den gegebenen Bauumständen angemessen sind. 
Mit der Erneuerung der Entwässerung wird von einem offenen Gerinne auf eine ge-
schlossene Rohrleitung mit deutlich kleinerem Durchmesser umgestellt. Ein rohrhyd-
raulischer Nachweis für das System liegt den Unterlagen nicht bei. Es wird empfoh-
len, diesen vor Beginn des Vergabeverfahrens zu erstellen und ggf. die Planung an-
zupassen. 
Im Brückenbauwerk befinden sich Versorgungsleitungen Dritter (z.B. Gas, Wasser, 
Kommunikation). Durch die Versorgungsleitungen entstehen Mehraufwendungen 
(z.B. Schutzmaßnahmen, andere Bauweisen). Es ist zu prüfen, inwieweit die Mehr-
aufwendungen, die durch Versorgungsleitungen Dritter im Bauwerk entstehen, die-
sen in Rechnung gestellt werden können. Sofern diese Prüfung positiv ausfällt, wird 
23

- 2 - 
 
 
empfohlen, vor Beginn des Vergabeverfahrens entsprechende Kostenvereinbarun-
gen zu treffen. 
Kosten der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) sind in den Kosten derzeit nicht 
enthalten.  
Aus technischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortfüh-
rung der Maßnahme. Die vorgelegten Unterlagen entsprechen jedoch nicht den An-
forderungen des §13, Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. 
Die Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung sind zu berücksichtigen.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Jülich 
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 4 Vermerk zur Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

4985 Zeichen

/ 2 
69 12.02.2025 
691/11 Herr Neumann 
 26077 
 G:\69-Bereich\691\691-
11\06 Deutz\2022-18.5 
ERNEUERUNG 
ENTWÄSSERUNG SBR 
UNTERSTROM\0-
Verwaltung\14\2025-02-11 
Vermerk zur Stellungnahme 
RPA.docx 
Beschlussvorlage 2971/2024 zur Baumaßnahme: 
„Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der 
Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite“ 
Eingereichte Kosten: 1,53 Mio. € (netto) bzw. ca. 1,82 Mio. € (brutto)  
RPA-Nr.: 143/15/15/24 
Vermerk zu der vom Rechnungsprüfungsamt am 23.01.2025 verfassten Stellungnahme  
 
Mit Datum vom 23.01.2025 hat das Rechnungsprüfungsamt der Fachdienststelle eine Stel-
lungnahme zu o. g. Maßnahme zugesandt. Diese beinhaltet verschiedene Anmerkungen und 
Hinweise, zu denen nachfolgende Erklärung abgegeben wird: 
1. Die Feststellung, dass den Unterlagen kein Erläuterungsbericht, Bauablaufplan und Rah-
menterminplan beiliegt, ist zutreffend. Die grundsätzliche Veranlassung zu dieser Maß-
nahme wird in der Baubeschlussvorlage 2971/2024 nebst Anlagen beschrieben; hierin fin-
det sich auch eine Angabe zur Dauer der Durchführung.  
Alle weiteren Erläuterungen, einschließlich einem möglichem Ablauf der Arbeiten, werden 
als Bestandteil der nach Beschlussfassung anzufertigen Vergabeunterlagen in die Baube-
schreibung aufgenommen. Ausführungszeiten werden in den Besonderen Vertragsbedin-
gungen als Termine vereinbart. 
2. Die Kosten des Gewerks Elektrotechnik wurden, wie auch für andere Leistungen ermittelt 
über Massenvordersatz x Einheitspreis = Gesamtpreis.  
Entsprechend der noch nicht vorhandenen Detailtiefe, der der Beschlussvorlage zu 
Grunde liegenden Kostenermittlung, sind die Preise mit einer zwangsläufigen Ungenauig-
keit behaftet. Der Detailierungsgrad wird mit Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für 
die Ausschreibung erreicht. 
3. Die Fachdienststelle hat im weiteren Verlauf der Maßnahmenvorbereitung, auch unter Be-
rücksichtigung der Hinweise im vorliegenden Gutachten und des RPA die Nutzung der zur 
Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsflächen weiter konkretisiert. 
Zuwegungen zur Baustelle im Bauwerksinneren wurden auf der linksrheinischen Seite so 
gewählt, dass Erneuerungsarbeiten selbst unabhängig vom Wasserstand des Rheines ist.  
Abbruchmaterialien werden hingegen, aufgrund hierfür nicht ausreichender Flächen im 
Linksrheinischen, im Rechtsrheinischen vor Abtransport von der Baustelle separiert bzw. 
vorbereitet. Dabei werden auch kleinere Flächen genutzt, die ggf. bei Hochwasser kurz-
zeitig nicht zur Verfügung stünden.

- 2 - 
 
 
Mehraufwendungen, die dadurch entstehen könnten sind im Verhältnis zur Gesamtmaß-
nahme marginal, werden jedoch für einen einmalig auftretenden Fall in das Leistungsver-
zeichnis aufgenommen. 
4. Die technischen Anforderungen an die Beleuchtung im Bauwerksinneren werden teilweise 
gesteuert durch das Vorhandensein von Versorgungsleitungen der RheinEnergie. Die 
Formulierung der Bedingungen und welche Auflagen zu welchen Zeiten notwendig sind, 
obliegt dem Versorger und Betreiber der Anlage.  
Entsprechende Abstimmungen zwischen den Beteiligten sind im Vorfeld erfolgt und wur-
den berücksichtigt; dies schließt die Unterscheidung zwischen den bauzeitlichen und den 
anschließend dauerhaften Erfordernissen mit ein.  
Die finale Entscheidung des Betreibers und die Formulierung der Erfordernisse steht noch 
aus. Je nach Notwendigkeit greifen dabei die bestehenden Kostenregelungen in den Kon-
zessionsverträgen zwischen der Stadt und dem Betreiber. Die Fachdienststelle bereitet 
die Maßnahme ohne zusätzliche Berücksichtigung erhöhter Anforderungen an zu verbau-
ender Elektrik vor.  
5. Die vorhandene offene Entwässerungsrinne wird ersetzt durch ein geschlossenes Rohr-
system. Die Fläche des neuen Rohrleitungsquerschnitts unterscheidet sich dabei deutlich 
von der der Bestandsrinne.  
Grundlage für die intern durchgeführte Bemessung sind die Regelungen in den ZTV-Ing.; 
dazu gehören etwa Regenspende, Einzugsfläche, Mindestdurchmesser, Gefälle, etc. Der 
Durchmesser der zur Ausführung kommenden Rohrleitung entspricht darüber hinaus den 
Rohrdurchmessern in den Übergangen zum öffentlichen Abwassernetz in den Widerlager-
bereichen.  
Es wurde eine rohrhydraulische Berechnung durchgeführt 
6. Die in den Innenbereichen der Brücke sonstig, über die zwei Leitungen der RheinEnergie 
hinausgehend vorhandenen Leitungen ziehen nach Sicht der Verwaltung keine Mehrauf-
wendungen durch deren Vorhandensein nach sich.   
Die Verfahrensweise bzgl. etwaiger Mehrkosten durch die Leitungen der RheinEnergie ist 
unter Ziffer 4. beschrieben. 
7. Die Baunebenkosten sind in der Baubeschlussvorlage unter der Bezeichnung baubeglei-
tende Kosten aufgeführt und wurden dem Rechnungsprüfungsamt in separatem Doku-
ment aufgeschlüsselt zur Verfügung gestellt. 
Dieser erläuternde Vermerk wurde mit dem RPA in einem einvernehmlichen Gespräch am 
11.02.2025 abgestimmt. 
Aufgestellt: 
 
 
Marc Neumann  Irini Efthimiou

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

929 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine reine Bauwerksunterhaltungsmaßnahme zur Erfüllung von Pflichtaufgaben ohne 
Handlungs-/ Veränderungsspielraum 
 
 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (4)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2971/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.02.2025
Erstellt
26.09.2024 14:46