2971/2024
Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
942 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/691/11
691-11-06-2022-18.5
Vorlagen-Nummer
2971/2024
Stand: 19.12.2025
Sachstandsbericht
Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der
Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Erneuerung der innenliegenden Entwässe-
rungsleitungen, sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage in der Deutzer Brücke -Nord-
seite- bei Gesamtkosten von rund 1,82 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung, vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, mit der Umsetzung aller hierfür
erforderlichen Maßnahmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausschreibungsunterlagen sind vorbereitet
Nächste Schritte:
Durchführung des Vergabeverfahrens und bauliche Umsetzung der Maßnahme
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12/2026
Anlage 2 Projektvorstellung
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Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 1 © Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau; Deutzer Brücke, 08.02.2011 Erneuerung der Entwässerung der Deutzer Brücke Fahrtrichtung Innenstadt Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 2 • Übersicht • Brückenquerschnitt -Strombrücke- • Verkehrliche Bestandsituation • Ausgangslage • Durchzuführende Arbeiten • Maßnahmenbereich • Verkehrliche Situation während der Ausführung • Weiteres Vorgehen Inhalt Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 3 Übersicht Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 4 Brückenquerschnitt -Strombrücke- Norden = Richtung Dom = Stahl Beton = Richtung Severinsbrücke = Süden Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 5 Verkehrliche Bestandssituation -Nordseite- [1] https://www.alamy.de/realistische-city-bus-vorlage-auf-weissem-hintergrund-passagier-city-transport-fur-werbung-design-busunternehmen-mockup-seite-von-vorne-und-von-hinten-vector-illustration-image155142399.html [2] SVG, Vettoriale - Suv D'argento Su Fondo Bianco. Modello Di Auto. La Possibilità Di Cambiare Facilmente Il Colore. Tutti I Lati In Gruppi Su Livell i Separati. Vista Dal Lato; Indietro; Davanti E Sopra.. Image 69261819 (123rf.com) [3] KVB, Datenblatt 6,50 5,42 Fahrtrichtung Innenstadt [2] [1] [3] Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 6 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 7 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 8 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 9 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 10 Durchzuführende Arbeiten Hohlkasten Zelle 1 -unterstrom- Hohlkasten Zelle 2 -Mitte- Hohlkasten Zelle 3 -oberstrom- u.a. durchzuführende Leistungen: • Hohlkasten Zelle 1: Erneuerung der Entwässerung und Beleuchtungsanlage • Hohlkasten Zelle 2: Erneuerung der Beleuchtungsanlage • Hohlkasten Zelle 3: Erneuerung der Beleuchtungsanlage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 11 Maßnahmenbereich Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 12 Verkehrliche Situation während der Ausführung • Bestandsituation bleibt bestehen • Arbeiten fast ausschließlich im Inneren der Brücke bzw. ggf.im Linksrheinischen, unterhalb des Brückenzuges Fahrtrichtung Innenstadt Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 13 • Politische Gremien und Öffentlichkeit • Baubeschlusseinholung in Q I 2025 (BV1, VA, Rat) • Entsprechende Infos an die Öffentlichkeit über Pressemitteilungen • Maßnahme • Vergabeverfahren in Q I 2025 • Die Maßnahme wird im Inneren der Brücke durchgeführt; verkehrliche Beschränkungen sind im Zuge dieser Bauarbeiten nicht zu erwarten • Durchführung in 2025; Dauer ca. 6 Monate • Randbedingungen: andere innerstädtische Großbaumaßnahmen mit Verkehrsbeeinflussung, Abstimmung 69 intern, mit 64, Stadtentwässerungsbetriebe, RheinEnergie,… • Vom Ausführungszeitraum ggf. betroffene Veranstaltungen im Bereich • Brückenmusik (Sommer 2025) • Weihnachtsmarkt, Weinfest, o. ä. auf dem Heumarkt (etwaige Lagerfläche unterhalb der Deutzer Brücke) Weiteres Vorgehen Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 14 Vielen Dank! © Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau; Severinsbrücke, 11.04.2010
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/691/11 691-11-06-2022-18.5 Vorlagen-Nummer 2971/2024 Freigabedatum 20.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Erneuerung der innenliegenden Entwässe- rungsleitungen, sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage in der Deutzer Brücke -Nord- seite- bei Gesamtkosten von rund 1,82 Mio. € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung, vor- behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, mit der Umsetzung aller hierfür erforderlichen Maßnahmen. Verkehrsausschuss 18.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.815.494,21 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden in den Hohlkästen der nördlichen der beiden den Rhein querenden Strombrücken (siehe Anlage - Projektvorstellung) eine defi- zitäre Strom- und Lichtversorgungsanlage, sowie bereichsweise schwerwiegende Schädigun- gen an den innenliegenden Entwässerungsrinnen festgestellt. Die technisch mittlerweile nicht mehr zulässigen offenen Rinnen sind stellenweise durchgerostet, mit der Folge, dass Oberflä- chenwasser der Fahrbahnen in die Hohlkästen der Stahlbrücke gelangt und weitere Schäden an der Brücke verursacht. Um einer weiteren Verschlechterung des Zustandes entgegenzu- wirken, ist eine schnellstmögliche Erneuerung zwingend erforderlich. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Durchführung können im Baubereich zeitgleich weitere bauliche Maßnahmen stattfinden. Dies sind etwa die Belagsarbeiten auf der Südseite (2182/2024) oder auch die Straßenbaumaßnahme Mindener Str. im rechtsrheinischen Deutz (2693/2024). Eine gegenseitige Beeinflussung zu den hier beschriebenen Bauarbeiten ist nicht zu erwarten, da die Ausführung fast ausschließlich im Inneren der Brücke stattfinden wird. Für die Durchführung der Arbeiten werden keine nennenswerten, verkehrlichen Beschränkun- gen erwartet; lediglich für Baustelleneinrichtungsflächen wird ggf. öffentlicher Raum unterhalb 3 des Brückenzuges beansprucht. Die Erneuerungen der Entwässerungsleitungen und der innenliegenden Stromversorgungs- und Beleuchtungsanlage sollen nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 ausge- schrieben und unmittelbar nach Auftragsvergabe durchgeführt werden. Es wird eine voraus- sichtliche Dauer der Ausführung von rund einem halben Jahr veranschlagt. Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat die Notwendigkeit und die Kostenermittlung der beschriebe- nen Leistungen geprüft. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Kosten und Vergabe Die Projektkosten setzen sich zusammen aus den Anteilen „Bauleistungen“ und weiter erfor- derlichen Leistungen aus dem Bereich „baubegleitende Leistungen“, wie z. B. Prüfingenieur- leistungen, Leistungen zur Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Sie liegen gemäß der nachstehenden Zusammenstellung bei: Bauleistungen: 1.704.105,59 € baubegleitende Leistungen: 111.388,63 € Summe inkl. 19% MwSt. 1.815.494,21 € Dieser prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich im Rahmen der einzeln durchzufüh- renden Vergabeverfahren verändern. Dies kann daher, im Zuge der jeweiligen Auftragsabwick- lungen, auch eine Fortschreibung der Gesamtprojektkosten nach sich ziehen. Die Höhe der Baukosten ergibt sich, neben den ortsüblichen Materialpreisen, u.a. auch durch die erschwerte Baustellenandienung bzw. die Materialverteilung in den über 70 Jahre alten Stahlhohlkästen. Die beengten Montageverhältnisse, auch wegen der unmittelbar neben der Entwässerung vor- handenen Versorgungsleitungen der RheinEnergie, sind dabei ebenfalls von Bedeutung. Die Beschichtung der Entwässerungsrohre und Rinnen auf der gesamten Länge ist darüber hinaus mit einem schadstoffbelasteten Anstrich versehen. Dadurch sind die anfallenden Arbeiten nur unter Beachtung aller relevanten Sicherheitsaufla- gen und besonderen Vorkehrungen, auch mit besonderer, persönlicher Schutzausrüstung (PSA), möglich. Hierfür wurde bereits im Vorfeld mit der hierfür zuständigen Bezirksregierung Köln und spezi- ellen Schadstoffgutachtern ein Rückbaukonzept entwickelt. Im Zuge der Maßnahme werden rund 500 m Entwässerungsleitungen erneuert; parallel dazu wird die gesamte Innenbeleuchtungsanlage ersetzt. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung i. H. v. 1.815.494,21 € wurde im Haushaltsplan 2025/2026 für das Jahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, vorbe- haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, berücksichtigt. Anlagen - Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2- Projektvorstellung - Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 .01.2025 143 Herr Jünger/Herr Peusmann 22105/25020 Dezernat III, Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2971/2024, Stand 05.12.2024 Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite RPA-Nr.: 143/15/15/24 Eingereichte Kosten: 1,53 Mio. € (netto) bzw. ca. 1,82 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Vorlage beabsichtigt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, den Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die o. g. Leistungen herbeizuführen. Bei der Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: Ein Erläuterungsbericht, ein Bauablaufplan und ein Rahmenterminplan liegen den Unterlagen nicht bei. Die Kosten des Gewerkes Elektrotechnik haben nicht die Quali- tät einer Kostenberechnung, sondern sind nur grob geschätzt. Die Baustellenzufahrt liegt im Überschwemmungsgebiet, so dass es unter Umständen zu Arbeitsunterbre- chungen und damit ggf. zu Mehraufwendungen kommen kann. Die Notwendigkeit von Explosionsschutzmaßnahmen konnte zum Zeitpunkt der Prüfung nicht dargelegt werden. Ebenso konnte von 69 nicht dargelegt werden, ob Bauprovisorien (wie z.B. die bauzeitliche Beleuchtung) in explosionsgeschützter Ausführung ausgeführt wer- den müssen. Die Notwendigkeit der explosionsgeschützten Ausführung ist vor den nächsten Planungsschritten zwischen den Beteiligten abschließend und verbindlich festzulegen. Entsprechende Kostenregelungen sind zu treffen. Aufgrund der vorge- nannten Punkte kann nicht beurteilt werden, ob die angegebenen Einheitspreise un- ter den gegebenen Bauumständen angemessen sind. Mit der Erneuerung der Entwässerung wird von einem offenen Gerinne auf eine ge- schlossene Rohrleitung mit deutlich kleinerem Durchmesser umgestellt. Ein rohrhyd- raulischer Nachweis für das System liegt den Unterlagen nicht bei. Es wird empfoh- len, diesen vor Beginn des Vergabeverfahrens zu erstellen und ggf. die Planung an- zupassen. Im Brückenbauwerk befinden sich Versorgungsleitungen Dritter (z.B. Gas, Wasser, Kommunikation). Durch die Versorgungsleitungen entstehen Mehraufwendungen (z.B. Schutzmaßnahmen, andere Bauweisen). Es ist zu prüfen, inwieweit die Mehr- aufwendungen, die durch Versorgungsleitungen Dritter im Bauwerk entstehen, die- sen in Rechnung gestellt werden können. Sofern diese Prüfung positiv ausfällt, wird 23 - 2 - empfohlen, vor Beginn des Vergabeverfahrens entsprechende Kostenvereinbarun- gen zu treffen. Kosten der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) sind in den Kosten derzeit nicht enthalten. Aus technischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortfüh- rung der Maßnahme. Die vorgelegten Unterlagen entsprechen jedoch nicht den An- forderungen des §13, Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Die Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung sind zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 4 Vermerk zur Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 69 12.02.2025 691/11 Herr Neumann 26077 G:\69-Bereich\691\691- 11\06 Deutz\2022-18.5 ERNEUERUNG ENTWÄSSERUNG SBR UNTERSTROM\0- Verwaltung\14\2025-02-11 Vermerk zur Stellungnahme RPA.docx Beschlussvorlage 2971/2024 zur Baumaßnahme: „Deutzer Brücke; Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss zur Erneuerung der Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage auf der Nordseite“ Eingereichte Kosten: 1,53 Mio. € (netto) bzw. ca. 1,82 Mio. € (brutto) RPA-Nr.: 143/15/15/24 Vermerk zu der vom Rechnungsprüfungsamt am 23.01.2025 verfassten Stellungnahme Mit Datum vom 23.01.2025 hat das Rechnungsprüfungsamt der Fachdienststelle eine Stel- lungnahme zu o. g. Maßnahme zugesandt. Diese beinhaltet verschiedene Anmerkungen und Hinweise, zu denen nachfolgende Erklärung abgegeben wird: 1. Die Feststellung, dass den Unterlagen kein Erläuterungsbericht, Bauablaufplan und Rah- menterminplan beiliegt, ist zutreffend. Die grundsätzliche Veranlassung zu dieser Maß- nahme wird in der Baubeschlussvorlage 2971/2024 nebst Anlagen beschrieben; hierin fin- det sich auch eine Angabe zur Dauer der Durchführung. Alle weiteren Erläuterungen, einschließlich einem möglichem Ablauf der Arbeiten, werden als Bestandteil der nach Beschlussfassung anzufertigen Vergabeunterlagen in die Baube- schreibung aufgenommen. Ausführungszeiten werden in den Besonderen Vertragsbedin- gungen als Termine vereinbart. 2. Die Kosten des Gewerks Elektrotechnik wurden, wie auch für andere Leistungen ermittelt über Massenvordersatz x Einheitspreis = Gesamtpreis. Entsprechend der noch nicht vorhandenen Detailtiefe, der der Beschlussvorlage zu Grunde liegenden Kostenermittlung, sind die Preise mit einer zwangsläufigen Ungenauig- keit behaftet. Der Detailierungsgrad wird mit Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung erreicht. 3. Die Fachdienststelle hat im weiteren Verlauf der Maßnahmenvorbereitung, auch unter Be- rücksichtigung der Hinweise im vorliegenden Gutachten und des RPA die Nutzung der zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsflächen weiter konkretisiert. Zuwegungen zur Baustelle im Bauwerksinneren wurden auf der linksrheinischen Seite so gewählt, dass Erneuerungsarbeiten selbst unabhängig vom Wasserstand des Rheines ist. Abbruchmaterialien werden hingegen, aufgrund hierfür nicht ausreichender Flächen im Linksrheinischen, im Rechtsrheinischen vor Abtransport von der Baustelle separiert bzw. vorbereitet. Dabei werden auch kleinere Flächen genutzt, die ggf. bei Hochwasser kurz- zeitig nicht zur Verfügung stünden. - 2 - Mehraufwendungen, die dadurch entstehen könnten sind im Verhältnis zur Gesamtmaß- nahme marginal, werden jedoch für einen einmalig auftretenden Fall in das Leistungsver- zeichnis aufgenommen. 4. Die technischen Anforderungen an die Beleuchtung im Bauwerksinneren werden teilweise gesteuert durch das Vorhandensein von Versorgungsleitungen der RheinEnergie. Die Formulierung der Bedingungen und welche Auflagen zu welchen Zeiten notwendig sind, obliegt dem Versorger und Betreiber der Anlage. Entsprechende Abstimmungen zwischen den Beteiligten sind im Vorfeld erfolgt und wur- den berücksichtigt; dies schließt die Unterscheidung zwischen den bauzeitlichen und den anschließend dauerhaften Erfordernissen mit ein. Die finale Entscheidung des Betreibers und die Formulierung der Erfordernisse steht noch aus. Je nach Notwendigkeit greifen dabei die bestehenden Kostenregelungen in den Kon- zessionsverträgen zwischen der Stadt und dem Betreiber. Die Fachdienststelle bereitet die Maßnahme ohne zusätzliche Berücksichtigung erhöhter Anforderungen an zu verbau- ender Elektrik vor. 5. Die vorhandene offene Entwässerungsrinne wird ersetzt durch ein geschlossenes Rohr- system. Die Fläche des neuen Rohrleitungsquerschnitts unterscheidet sich dabei deutlich von der der Bestandsrinne. Grundlage für die intern durchgeführte Bemessung sind die Regelungen in den ZTV-Ing.; dazu gehören etwa Regenspende, Einzugsfläche, Mindestdurchmesser, Gefälle, etc. Der Durchmesser der zur Ausführung kommenden Rohrleitung entspricht darüber hinaus den Rohrdurchmessern in den Übergangen zum öffentlichen Abwassernetz in den Widerlager- bereichen. Es wurde eine rohrhydraulische Berechnung durchgeführt 6. Die in den Innenbereichen der Brücke sonstig, über die zwei Leitungen der RheinEnergie hinausgehend vorhandenen Leitungen ziehen nach Sicht der Verwaltung keine Mehrauf- wendungen durch deren Vorhandensein nach sich. Die Verfahrensweise bzgl. etwaiger Mehrkosten durch die Leitungen der RheinEnergie ist unter Ziffer 4. beschrieben. 7. Die Baunebenkosten sind in der Baubeschlussvorlage unter der Bezeichnung baubeglei- tende Kosten aufgeführt und wurden dem Rechnungsprüfungsamt in separatem Doku- ment aufgeschlüsselt zur Verfügung gestellt. Dieser erläuternde Vermerk wurde mit dem RPA in einem einvernehmlichen Gespräch am 11.02.2025 abgestimmt. Aufgestellt: Marc Neumann Irini Efthimiou
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine reine Bauwerksunterhaltungsmaßnahme zur Erfüllung von Pflichtaufgaben ohne Handlungs-/ Veränderungsspielraum Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2971/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.02.2025
- Erstellt
- 26.09.2024 14:46