mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vergabe zur Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA-Infrastruktur sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Schaltgeräte für Lichtsignalanlagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0503/2019 vom 14.03.2019

Stand: Am 04.04.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 0503/2019 Freigabedatum 14.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vergabe zur Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA- Infrastruktur sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Schaltgeräte für Lichtsignalanlagen, Finanzstelle 0000- 1201-0-0001, Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen und Finanzstellen 6400-1201-0- 0005, kleinere Verkehrstechnische Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat erkennt den Bedarf für die Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA- Infrastruktur mit Kosten in Höhe von brutto 1.878.736 € (davon 1.623.334 € investiv und 255.402 € konsumtiv) an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. Auf die Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 2. Der Rat beschließt die erstmalige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 684.000 € für die Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA- Infrastruktur im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6400-1201-0- 0004, Schaltgeräte für Lichtsignalanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 3. Der Rat beschließt die erstmalige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 201.300 € für die Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA- Infrastruktur im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 0000-1201-0- 0001, Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen. 4. Der Rat beschließt die erstmalige Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung für die Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA-Infrastruktur im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Fi- nanzstelle 6400-1201-0-0005, Kleinere Verkehrstechnische Maßnahmen in Höhe von 35.700 €, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. Verkehrsausschuss 26.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.623.334 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 811.667 50 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 185.668 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 92.834 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 4 x 17.433,50 € c) bilanzielle Abschreibungen 143.813,75 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 71.906,75 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangslage Wie in anderen Großstädten besteht im Kölner Stadtgebiet eine grenzwertüberschreitende Belastung mit dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher- schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) betreibt auf Kölner Stadtgebiet ein Messnetz mit zehn Passivsammlern und vier Messcontainern. Mit Ausnahme der zwei Hintergrundmessstationen werden an allen übrigen Messeinrichtungen Überschreitungen des NO2-Jahresmittelwerts festgestellt. Die Einwohnerzahl Kölns wird in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich stark wach- sen, ebenso die Pendlerbewegungen aus dem Umland. Zusätzlich erschweren viele Baumaßnahmen auf dem Autobahnring (Stichwort Leverkusener Rheinbrücke) einen ungestörten Verkehrsfluss, in deren Folge die städtischen Brücken und Straßen zusätzlich belastet werden. Daher ist nicht zu er- warten, dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne umfängliche und gezielte Maßnahmen von selbst einstellt. Gemäß dem 3. Aufruf zur Antragstellung vom 08.06.2018 im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisie- rung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ wurden zur Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA- Infrastruktur Fördermittel beantragt. Die Grundlage für die Antragstellung bildete der Green City Mas- terplan der Stadt Köln und bezog sich auf folgende Steckbriefe: • Steckbrief M 1.3 „Maßnahme Nr. 1.3: Kommunikationsaktivitäten“, • Steckbrief M 1.7 „Maßnahme Nr. 1.7: Umweltsensitive Ampelsteuerung“, • Steckbrief M 1.15: „Maßnahme Nr. 1.15: Digitalisierung der LSA- und  Kreuzungsgeometriedaten zur Etablierung Kooperativer Systeme“. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 06.02.2018 (Vorlage Nr. 3428/2017) hat der Verkehrs- 3 ausschuss in seiner Sitzung am 11.09.2018 Folgendes beschlossen (Vorlage Nr: 2637/2018): „Der Verkehrsausschuss nimmt den Green City Masterplan der Stadt Köln zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung, die jeweiligen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln bzw. ihrer Gesellschaften liegenden Maßnahmen des Green City Masterplans gemäß ihrer Priorität weiterzuverfolgen.“ Für die Maßnahmen wurde die Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Inf- rastruktur mit Bescheid vom 30.11.2018 bewilligt. Die Eignung und Angemessenheit der Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung der LSA-Infrastruktur zum Zweck der Emissionsreduktion ist mit Bewilligung durch das Bundesministerium anerkannt worden. Die Höhe der möglichen Förderung beläuft sich auf 50 % und ist auf die Projektlaufzeit bis 31.12.2020 begrenzt. Das Ziel des Vorhabens ist es, den Verkehrsablauf insbesondere an hochbelasteten Hauptverkehrs- straßen zu verstetigen. Hierzu sind aufgrund der unterschiedlichen Systemvoraussetzungen an Feld- geräten und zentralen Komponenten in mehreren Ebenen Erneuerungen, Anpassungen und Funkti- onserweiterungen im verkehrstechnischen Umfeld vorzunehmen. Durch die Ertüchtigung und Erneuerung der Lichtsignalanlagen mit dem Ziel der Bereitstellung von Prozessdaten sowie der MAP1 soll eine gute Ausgangsbasis geschaffen werden, um weiterführende Maßnahmen zur Einführung Kooperativer Systeme und der damit verbundenen Assistenzsysteme wie Ampelphasenassistent (zur Optimierung der Motorabschaltung) und Grüne Welle-Assistent (ange- passte Geschwindigkeiten zur Vermeidung von Anfahr- und Bremsvorgängen) in Köln zu fördern. Ein hohes Potenzial zur Verstetigung des Verkehrsflusses liegt in der Qualitätssicherung der Lichtsig- nalanlagen. Hierfür sollen perspektivisch alle Anlagen am Verkehrsrechner der Stadt Köln ange- schlossen sein sowie eine umfangreiche digitale Datenbasis zu allen Lichtsignalanlagen erstellt wer- den. Über neu einzurichtende Qualitätsmanagementtools soll die Funktion der Anlagen laufend über- wacht und anfallende Störungen zeitnah erkannt und behoben werden. Darüber hinaus sollen insbesondere im Bereich der Hot Spots die Lichtsignalanlagen erneu- ert/ertüchtigt und die Steuerungen überarbeitet werden, um die Schaltung von umweltsensitiven Son- derprogrammen im Fall einer hohen NO2-Belastung zu ermöglichen, mit dem Ziel den Verkehr zu ver- flüssigen. Hierfür müssen die NO2-Belastungssituationen messtechnisch aktuell erfasst und Schal- tungsstrategien entwickelt werden. Die Maßnahme wird besonders wirksam in Kombination mit Am- pelphasenassistenten und Grüne Welle-Assistenten. Entsprechend dem Förderaufruf werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- kehrsabwicklung und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen. 2. Folgende Maßnahmen werden zur Anerkennung des Bedarfs angemeldet 2.1 Vermessungsleistungen Zur Erstellung digitaler Signallagepläne, Kabel- und Verrohrungspläne und der MAP-Daten sollen für bis zu 53 lichtsignalgesteuerte Kreuzungen digitale Vermessungsgrundlagen erstellt werden. Es han- delt sich in erster Linie um Anlagen aus dem Erneuerungsprogramm der Stadt Köln, für die eine Pla- nungsgrundlage für die Erneuerung geschaffen werden soll. 2.2 Ertüchtigung bestehender Anlagen jüngeren Datums und Anschluss an den Verkehrs- rechner der Stadt Köln Es sollen Anlagen jüngeren Datums im Einzugsbereich der Hot Spots sowie an Hauptverkehrsstra- ßen zur Bereitstellung der Prozessdaten auf aktuelle Schnittstellenformate gem. OCIT2 ertüchtigt 1 MAP: Nachrichtentyp für georeferenzierte Knotendaten nach ISO TS 19091 , Informationen zur Top ologie einer Kreuzung enthält (Haltlinien, Fahrstreifen …) 2 OCIT: "Open Communication Interfaces fo r Road Traffic Control Systems" sind o ffene Schnittstellen für Sy s- 4 werden (rund 40 Anlagen). Des Weiteren sollen weitere Anlagen der aktuellen Steuergerätegenerati- on an den Verkehrsrechner der Stadt Köln zur Bereitstellung der Prozessdaten mit kurzer Latenzzeit angeschlossen werden, wenn bisher noch kein Anschluss vorlag oder unzureichend ist (26 Anlagen). Des Weiteren dient der Anschluss an den Verkehrsrechner der Optimierung des Störungsmanage- ments. Darüber hinaus soll bei 111 Lichtsignalanlagen die Übertragung der Prozessdaten geprüft werden. 2.3 Neuplanung/Änderung der Steuerungen an Anlagen im Bereich von Hot Spots Im Bereich der Hot Spots Aachener Straße, Luxemburger Straße und Justinianstraße sollen die Steuerungen der Anlagen überarbeitet werden. Das Ziel ist, den Verkehrsablauf zu verstetigen und Sonderprogramme vorzusehen, die im Fall von hohen NO2-Belastungen aktiviert werden. Die Erstel- lung bzw. Überarbeitung der drei Steuerungen im Bereich der Aachener Straße soll vergeben wer- den, da hier bereits extern erstellte Signalprogramme zum Einsatz kommen. Im Bereich der beiden anderen Hot Spots werden die Steuerungen durch eigenes Personal erstellt. Es handelt sich dabei um Systemänderungen an bis zu 28 ortsfesten Lichtsignalanlagen im verkehrs- technischen Gesamtsystem der Stadt Köln. Aufgrund der funktionalen Zusammenhänge, der Gewähr- leistung zur Funktionalität im Gesamtsystem und entsprechend der Vorgaben aus KRITIS3 ist eine Vergabe der Leistung nur an den bisherigen Systembetreiber möglich. 2.4 Erstellung der MAP Für rund 400 Anlagen neueren Datums soll die Erstellung der MAP-Dateien durch einen externen Dienstleister erfolgen. Die Bereitstellung der MAP-Daten erfolgt über den Schnittstellenserver zu „Of- fene Daten Köln“ bzw. zu mCloud, der durch das geförderte Vorhaben (Förderkennzeichen: 16DKV10102) erstellt wird. 2.5 Erstellung von Strategien zur Schaltung der Sonderprogramme Die Hot Spots (Aachener Straße, Justinianstraße und Luxemburger Straße) sollen mit aktiver Mess- einrichtung für NO2 als Entscheidungsgrundlage für die Schaltung der Sonderprogramme ausgestat- tet werden. Die Entwicklung der Strategien zur Schaltung der o.g. Sonderprogramme soll nach Extern vergeben werden. 2.6 Digitalisierung der LSA-Anlagendaten Erstellung einer Schnittstelle zwischen den Datenbanken iConvention der Firma Siemens und VIA TRAFFIC (vorhandene Anwendung bei der Stadt Köln) zum Import und Export von LSA- Anlagendaten in der Baulast der Stadt Köln (Steuergerättyp, Maste, Detektoren, Signalgeber, Signal- gruppen etc.); Übernahme der digitalen Daten für Anlagen des Herstellers Siemens; Erfassung der LSA-Anlagendaten der übrigen Hersteller. 2.7 Beschaffung von Hardware und Software Für die Bearbeitung von Planungen ist die Beschaffung entsprechender Hard- und Software erforder- lich. Der Bedarf in Höhe von brutto 1.878.736 € zur Durchführung der beschriebenen Beschaffungen wur- teme der Straßenverkehrstechnik. 3Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eint reten würden. 5 de durch das Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 04.02.2019, RPA-Nummer: 142/20/02/19 anerkannt (siehe Anlage 1). Bezüglich der Hinweise im Schreiben vom RPA wurde seitens der Ver- waltung Stellung genommen (siehe Anlage 2). Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von brutto 1.878.736 € werden mit einem Betrag von 1.623.334 € investiv finanziert und in Höhe von 255.402 € erfolgt, einschließlich der jährlichen Folgeaufwendungen für 4 Jahre, eine konsumtive Mittelbereitstellung. Die Aufteilung auf die einzelnen Komponenten ist der u.a. Kostenübersicht zu entnehmen. Die Maßnahmen sollen in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt werden und werden mit 50 % durch den Bund gefördert. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel für die Vermessungsleitungen und die Ertüchtigung der Lichtsignalanlagen in Höhe von insgesamt 1.205.687 € stehen im Haushaltsplan 2019 inklusive Mit- telfristplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Schaltgeräte für Lichtsignalanlagen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfü- gung. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel für die Beschaffung von Hard- und Software sowie der Datenbereitstellung werden in Höhe von 201.300 € für das Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanz- stelle 0000-1201-0-0001, Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen, Teilplanzeile 9, Auszah- lungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Haushaltsjahr 2019 bereit gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6400-1201-0-0009, Reisebusterminal Kuhweg mit elektrischem Shuttle, da sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert. Die dann noch fehlende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 180.647 € wird im Rahmen des Hpl. Anmelde- verfahrens 2020/2021 ff. berücksichtigt. Die erforderlichen investiven Haushaltmittel für die Implementierung der NO2-Messeinrichtungen in Höhe von 35.700 € stehen im Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0005, kleinere verkehrstechnische Maßnahmen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2020 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 143.813,75 € sowie in der Teilplan- zeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 71.906,75 € berücksichtigt. Die erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von 185.668 € für die Prüfung der Übertragung von Prozessdaten, der Änderung bestehender Steuerungen, der Erstellung von Strategien, für Updates und Systempflege sowie für die Folgekosten von jährlich 17.433,50 € (für vier Jahre insgesamt 69.734 €) stehen im Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen zur Verfü- gung. 3. Kostenübersicht der Maßnahmen Finanzstelle: 6400-1201-0-0004 Finanzposition: 6400.578.5200.9 Finanzstelle: 0000-1201-0-0001 Finanzposition: 6400.578.3100.3 Finanzstelle: 6400-1201-0-0005 Finanzposition: 6400.578.5200.9 Finanzposition: 6400.572.2100.7 Finanzposition: 6400.572.9900.3 Finanzposition: 6400.572.3400.0 - FOLGEKOSTEN FÜR 4 JAHRE - Vermessungsleistungen 582.750,00 € - Ertüchtigung von rund 66 LSA 622.937,00 € - Prüfung Übertragung Prozessdaten an 111 LSA 4.788,00 € - Neuplanung Steuerungen Hot Spot Aachener Straße (3 LSA) 35.700,00 € - Umsetzung Neuplanung an ca. 28 LSA im Bereich der Hot Spots 109.480,00 € Erstellung MAP-Daten 202.300,00 € - Erstellung von Strategien 35.700,00 € - Implementierung NOx-Messeinrichtungen 35.700,00 € Schnittstelle zwischen iConvention und VIA TRAFFIC 10.234,00 € - Erstexport der Daten 91.095,00 € - Synchronisierung der Daten (Update) + Systempflege 48.790,00 € - Beschaffung von Hardware und Software 78.318,00 € - Wartung und Pflege der Software 20.944,00 € Summe: 1.205.687,00 € 381.947,00 € 35.700,00 € 114.268,00 € 71.400,00 € 69.734,00 € 1.878.736,00 € Gesamtsumme inklusive jährlicher Folgekosten für 4 Jahre beträgt: Digitalisierung der LSA-Anlagendaten Beschaffung von Hardware und Software INVESTIV KONSUMTIV Ertüchtigung bestehender Anlagen / Anschluss an den Verkehrsrechner: Neuplanung/Änderung der Steuerungen an Anlagen im Bereich von Hot Spots Erstellung von Strategien zur Schaltung der Sonderprogramme Anlagen: 1. Stellungnahme RPA 2. Stellungnahme zum Schreiben RPA
  • Anlage 2 Stellungnahme zum Schreiben RPA

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 Stellungnahme zum Schreiben RPA

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    64 18.02.2019 Herr Stieler 30647 Stellungnahme zum Schrei- ben von RPA vom 04.02.2019.docx Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 04.02.2019 Zum Vergabevorgang im Rahmen des Förderprojektes „Ertüchtigung und Digitali- sierung der LSA-Infrastruktur“ (Digi 3) Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 04.02.2019 (142/20/02/19) zu Bedarfsprüfung für die Durchführung der Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisie- rung der LSA-Infrastruktur (Kurzbezeichnung DIGI 3) mitgeteilt: „Hinsichtlich der Maßnahmen, bei denen kein Wettbewerb vorgesehen ist, rege ich an, vorab die Zustimmung des Fördermittelgebers einzuholen. Dies gilt insbesondere für die AP 2.1 und 2.2 – „Ertüchtigung bestehender Lichtsignalanlagen“ und AP 3.2 – „Umset- zung Neuplanung in Steuergeräten an Hot Spots“. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die Hinweise des RPA wie folgt berücksichtigt: Bereits mit der Antragstellung wurde dem Fördermittelgeber in den Arbeitspaketen AP 2.1, 2.2 und 3.2 die zur Beauftragung vorgesehene Auftragnehmer konkret bekannt gegeben. Bereits zu diesem Zeitpunkt war absehbar, dass zur direkten Vergabe auf- grund vorliegender Alleinstellungsmerkmale die Notwendigkeit besteht und die zugehö- rigen vergaberechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Durch die Bewilligung des Förderantrags hat der Fördermittelgeber seine grundsätzliche Zustimmung gegeben, was ansonsten bei vergleichbaren Vorgängen im Prüfablauf zur Bewilligung beanstandet wird. Hinsichtlich der Durchführung der Vergabe weist der Fördermittelgeber darauf hin, dass unabhängig von der Bewilligung, der Antragsteller die für ihn geltenden Vergaberichtli- nien einhalten muss. Bei einem Telefonat mit dem Projektträger am 4. Februar 2019 wurde dies seitens des Fördermittelgebers nochmals bekräftigt und mitgeteilt, dass durch den Fördergeber grundsätzlich keine Freigaben für das Vorgehen bei der Vergabe erfolgt. gez. Patric Stieler Anlage 2
  • Anlage 1 Bedarfsfeststellung RPA

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Bedarfsfeststellung RPA

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 1

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 01.04.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.27, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 04.04.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz