0614/2024
Qualitätsentwicklungsprozess Familienzentren
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 08.04.2024 0614/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 Qualitätsentwicklungsprozess Familienzentren Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.1.2020 die Verwaltung beauftragt, in einen Planungs- und Qualitätsentwicklungsprozess für Familienzentren nach §§ 79 und 79a SGB VIII einzusteigen (Session-Nr. 4066/2019). Hierfür wurde eigens eine Unterarbeitsgruppe aus freien Trägern und Verwaltung gebildet, die sich Anfang 2023 zum ersten Mal getroffen hat. Hintergrund und Umsetzung: In Köln gibt es aktuell 162 Familienzentren, wovon 48 Verbundfamilienzentren sind. Familien- zentren bieten den Familien in Köln in Kooperation mit lokalen Partnern ein niederschwelliges und sozialraumorientiertes Angebot der Beratung, Unterstützung und Familienbildung und för- dern so den Ausbau eines mult iprofessionellen Netzwerkes zur Unterstützung von Familien. Familienzentren sind ein wichtiger Baustein der Präventionskette und tragen zu einem gelin- genden Aufwachsen von Kindern in Köln als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bei. In den letz- ten Jahren wurden seitens des Landes NRW jährlich neue Kontingente für die Gründung neuer Familienzentren vergeben. Dadurch stand der quantitative Ausbau vornehmlich im Fokus und es konnte erreicht werden, dass nahezu alle Stadtteile an das Landesprogramm „Familienzent- rum NRW“ angeschlossen wurden. Am 9.3.2022 wurde mit dem durch den JHA beschlossenen Planungs- und Qualitätsentwick- lungsprozess für Familienzentren in Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Tageseinrichtun- gen und Tagesbetreuung für Kinder im Amt für Kinder, Jugend und Familie und der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung sowie unter Beteiligung von Vertreter*innen der freien Träger gestartet und eine Unterarbeitsgruppe (UAG) des AK80 gebildet. Diese traf sich im Jahr 2023 vier Mal und entwickelte verschiedene Maßnahmen und Ideen zur Weiterentwick- lung und Qualitätssicherung der Familienzentren. Im Austausch von Praxis und Planung kris- tallisierten sich anhand einer bedarfsorientierten analytischen Betrachtung potentielle Erforder- nisse und Entwicklungsthemen heraus, die mit Hilfe der Methode „Zukunftswerkstatt“ in eine Maßnahmenplanung übersetzt wurden. Hierbei handelt es sich, wie im Folgenden skizziert, erstens um Maßnahmen, die seitens der Stadtverwaltung und der Träger lokal umgesetzt wer- den können und zweitens um Maßnahmenvorschläge, die in einem eigenen ausführlichen Im- pulspapier an das Land gerichtet werden. 2 Lokale Maßnahmenplanung: 1. Um großmöglichste Synergien in den Sozialräumen zu erzielen, ist ein differenzierter Blick auf die gesamte Familienzentrumslandschaft in Köln notwendig. Dies impliziert eine Koordinierung und Steuerung der Familienzentren. Für die Koordination und Steu- erung von Familienzentren in Köln gäbe es im Falle einer Flexibilisierung der Fördermit- tel durch das Land die Möglichkeit Stellenkontingente zu schaffen. 2. Das Online-Portal GuterStart.Koeln ist verstärkt zu nutzen, um einerseits Familien und Kooperationspartner*innen einen besseren Überblick über die Angebotspalette der Fa- milienzentren zu geben, andererseits kann dies eine gute Hilfe für eine abgestimmte Koordination und Steuerung sein. Das Portal ist stadtweit bekannt und verfügt über eine einfache Nutzer*innenoberfläche. 3. Eine Koordination der Familienzentren setzt einen regelmäßigen Austausch von freien und kommunalen Trägern von Familienzentren voraus, denn nur so können wichtige Absprachen einheitlich getroffen werden, Angebotsdopplungen vermieden und Lücken im Hilfesystem erkannt werden. Der Wunsch nach trägerübergreifenden Fachimpulsen für Familienzentren soll ein Organisationsformat bekommen. 4. Da verschiedene Träger von Familienzentren in der UAG zurückmelden, dass eine Ko- operation mit Familienberatungsstellen unterschiedlicher Träger in Köln (aufgrund man- gelnder Kapazitäten und insgesamt steigender Beratungsanfragen) aktuell mitunter schwierig ist, stellt eine personelle Aufstockung der kooperierenden Familienberatungs- stellen im Rahmen von Familienzentrum NRW eine erste sinnvolle Maßnahme dar. 5. Auch für den Bereich Gesundheit gestaltet sich die Kooperation für Kölner Familienzen- tren schwierig, sodass nicht im gewünschten und geforderten Maße passgenaue Ange- bote für die Familien vorgehalten werden können. Das Gesundheitswesen, wie z.B. Kin- derärzt*innen und Frühförderzentren sind aktuell stark belastet. Entsprechende Zeit - und Personalressourcen für Familienzentren sind so nicht (mehr) mö glich. Über den Einsatz von Gesundheitslots*innen, analog zu dem Angebot in Familiengrundschulzen- tren, könnte auch in Familienzentren nachgedacht werden, um wichtige Ziele der Ge- sundheitsprävention (Vorsorgeuntersuchungen, gesunde Ernährung, Impfen, u.v.m.) für alle Familien mit Kindern in Köln zu sichern. Ein flexiblerer Einsatz der Landesmittel könnte dabei helfen, dieses Vorgehen an einzelnen Standorten exemplarisch zu testen. Zum Thema „Flexibilisierung von Fördermitteln“ siehe auch im Folgenden unter 2. Maßnahmenvorschläge auf Landesebene Um die Familienzentren weiterhin zu stärken und zu sichern, haben sich die folgenden vier dringlichen Punkte herauskristallisiert: 1. Personalstandards Um die Aufgaben (Koordination, Kooperationen, Verwaltung, Zertifizierung, Ansprech- partner*in, Beratung, Initiation neuer Angebote etc.) adäquat umsetzen zu können, braucht es einerseits eine finanzielle Anerkennung sowie Wertschätzung der Familien- zentrums-Leitungen und andererseits einen auskömmlichen Personalzusatz, um die Aufgaben und Angebote eines Familienzentrums, losgelöst von dem Betrieb der Kinder- tageseinrichtung, verlässlich organisieren zu können. Die Angebotsqualität eines Fami- lienzentrums darf nicht Zulasten der Kindertageseinrichtung umgesetzt werden. 3 2. Flexibilisierung der Fördermittel Neu bewilligte Kontingente sollten nicht nur für die Zertifizierung neuer Familienzentren eingesetzt werden, sondern auch zur Qualitätssicherung sowie ggf. für innovative Maß- nahmen in bestehenden Familienzentren eingesetzt werden können. Verbünden in Stadtteilen mit überdurchschnittlich hohen Armuts- und Bildungsrisiken ein drittes Kon- tingent zukommen lassen zu können oder Kontingente für koordinierende Stellen zu verwenden, könnten mögliche Instrumente sein. 3. Kooperationen Familienberatungen in Köln könnten verlässliche und stadtweite Beratungen in Famili- enzentren anbieten, wenn diese mit weiteren Stellen gestärkt werden würden. Auch Ko- operationen mit Kinderärzt*innen, Hebammen oder weiteren Anbieter*innen im Bereich der Gesundheitsprävention kommen aufgrund mangelnder Kapazitäten oft nicht zu- stande. Besonders betroffen sind dabei immer wieder die neu zertifizierten Familienzen- tren. Dabei ist die niederschwellige Ansprache von Familien in Kindertageseinrichtun- gen ein wichtiger Bestandteil der Präventionskette. Zum Thema Gesundheitsprävention muss es für Familienzentren neue Möglichkeiten geben. Die Familiengrundschulzentren geben mit den Gesundheitslots*innen dazu einen sehr guten Lösungsansatz. 4. Räume Vor dem Hintergrund, dass Familienzentren als Anker im Sozialraum wirken und nicht nur Angebote für die Familien der Kindertageseinrichtung schaffen sollen, wären Räume speziell für Familienzentren zukünftig über die bisherige Förderpauschale hinaus zu re- finanzieren. Familienzentren übernehmen eine wichtige Aufgabe in der Begleitung von Kindern und Fami- lien. Diese sollen qualitativ gestärkt werden, um ihre wertvolle Arbeit zu sichern. Die erarbeite- ten Maßnahmen und Lösungsansätze bieten die Möglichkeit zur Diskussion und Veränderung, die die pädagogische Arbeit vor Ort zielgerichtet unterstützen können und einer positiven Ent- wicklung von Kindern und ihren Familien dienen. Die genannten lokalen Maßnahmen sind wei- terzuentwickeln und in Folge im Rahmen der Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten auf Umset- zung zu prüfen. Hieran wird die UAG in Form eines neugebildeten Arbeitskreises weiterarbei- ten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0614/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.04.2024
- Erstellt
- 15.02.2024 13:00