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0614/2024

Qualitätsentwicklungsprozess Familienzentren

Mitteilung Ausschuss 08.04.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.04.2024, TOP 8.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8217 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.04.2024 
 0614/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 
 
Qualitätsentwicklungsprozess Familienzentren 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.1.2020 die Verwaltung beauftragt, in 
einen Planungs- und Qualitätsentwicklungsprozess für Familienzentren nach §§ 79 und 79a 
SGB VIII einzusteigen (Session-Nr. 4066/2019). Hierfür wurde eigens eine Unterarbeitsgruppe 
aus freien Trägern und Verwaltung gebildet, die sich Anfang 2023 zum ersten Mal getroffen hat. 
 
Hintergrund und Umsetzung:  
 
In Köln gibt es aktuell 162 Familienzentren, wovon 48 Verbundfamilienzentren sind. Familien-
zentren bieten den Familien in Köln in Kooperation mit lokalen Partnern ein niederschwelliges 
und sozialraumorientiertes Angebot der Beratung, Unterstützung und Familienbildung und för-
dern so den Ausbau eines mult iprofessionellen Netzwerkes zur Unterstützung von Familien. 
Familienzentren sind ein wichtiger Baustein der Präventionskette und tragen zu einem gelin-
genden Aufwachsen von Kindern in Köln als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bei. In den letz-
ten Jahren wurden seitens des Landes NRW jährlich neue Kontingente für die Gründung neuer 
Familienzentren vergeben. Dadurch stand der quantitative Ausbau vornehmlich im Fokus und 
es konnte erreicht werden, dass nahezu alle Stadtteile an das Landesprogramm „Familienzent-
rum NRW“ angeschlossen wurden. 
 
Am 9.3.2022 wurde mit dem durch den JHA beschlossenen Planungs- und Qualitätsentwick-
lungsprozess für Familienzentren in Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Tageseinrichtun-
gen und Tagesbetreuung für Kinder im Amt für Kinder, Jugend und Familie und der Integrierten 
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung sowie unter Beteiligung von Vertreter*innen der 
freien Träger gestartet und eine Unterarbeitsgruppe (UAG) des AK80 gebildet. Diese traf sich 
im Jahr 2023 vier Mal und entwickelte verschiedene Maßnahmen und Ideen zur Weiterentwick-
lung und Qualitätssicherung der Familienzentren. Im Austausch von Praxis und Planung kris-
tallisierten sich anhand einer bedarfsorientierten analytischen Betrachtung potentielle Erforder-
nisse und Entwicklungsthemen heraus, die mit Hilfe der Methode „Zukunftswerkstatt“ in eine 
Maßnahmenplanung übersetzt wurden. Hierbei handelt es sich, wie im Folgenden skizziert, 
erstens um Maßnahmen, die seitens der Stadtverwaltung und der Träger lokal umgesetzt wer-
den können und zweitens um Maßnahmenvorschläge, die in einem eigenen ausführlichen Im-
pulspapier an das Land gerichtet werden.

2 
 
Lokale Maßnahmenplanung: 
 
1. Um großmöglichste Synergien in den Sozialräumen zu erzielen, ist ein differenzierter 
Blick auf die gesamte Familienzentrumslandschaft in Köln notwendig. Dies impliziert 
eine Koordinierung und Steuerung der Familienzentren. Für die Koordination und Steu-
erung von Familienzentren in Köln gäbe es im Falle einer Flexibilisierung der Fördermit-
tel durch das Land die Möglichkeit Stellenkontingente zu schaffen. 
 
2. Das Online-Portal GuterStart.Koeln ist verstärkt zu nutzen, um einerseits Familien und 
Kooperationspartner*innen einen besseren Überblick über die Angebotspalette der Fa-
milienzentren zu geben, andererseits kann dies eine gute Hilfe für eine abgestimmte 
Koordination und Steuerung sein. Das Portal ist stadtweit bekannt und verfügt über eine 
einfache Nutzer*innenoberfläche. 
 
3. Eine Koordination der Familienzentren setzt einen regelmäßigen Austausch von freien 
und kommunalen Trägern von Familienzentren voraus, denn nur so können wichtige 
Absprachen einheitlich getroffen werden, Angebotsdopplungen vermieden und Lücken 
im Hilfesystem erkannt werden. Der Wunsch nach trägerübergreifenden Fachimpulsen 
für Familienzentren soll ein Organisationsformat bekommen. 
 
4. Da verschiedene Träger von Familienzentren in der UAG zurückmelden, dass eine Ko-
operation mit Familienberatungsstellen unterschiedlicher Träger in Köln (aufgrund man-
gelnder Kapazitäten und insgesamt steigender Beratungsanfragen) aktuell mitunter 
schwierig ist, stellt eine personelle Aufstockung der kooperierenden Familienberatungs-
stellen im Rahmen von Familienzentrum NRW eine erste sinnvolle Maßnahme dar.  
 
5. Auch für den Bereich Gesundheit gestaltet sich die Kooperation für Kölner Familienzen-
tren schwierig, sodass nicht im gewünschten und geforderten Maße passgenaue Ange-
bote für die Familien vorgehalten werden können. Das Gesundheitswesen, wie z.B. Kin-
derärzt*innen und Frühförderzentren sind aktuell stark belastet. Entsprechende Zeit - 
und Personalressourcen für Familienzentren sind so nicht (mehr) mö glich. Über den 
Einsatz von Gesundheitslots*innen, analog zu dem Angebot in Familiengrundschulzen-
tren, könnte auch in Familienzentren nachgedacht werden, um wichtige Ziele der Ge-
sundheitsprävention (Vorsorgeuntersuchungen, gesunde Ernährung, Impfen, u.v.m.) für 
alle Familien mit Kindern in Köln zu sichern. Ein flexiblerer Einsatz der Landesmittel 
könnte dabei helfen, dieses Vorgehen an einzelnen Standorten exemplarisch zu testen. 
Zum Thema „Flexibilisierung von Fördermitteln“ siehe auch im Folgenden unter 2. 
 
Maßnahmenvorschläge auf Landesebene  
Um die Familienzentren weiterhin zu stärken und zu sichern, haben sich die folgenden vier 
dringlichen Punkte herauskristallisiert: 
 
1. Personalstandards  
Um die Aufgaben (Koordination, Kooperationen, Verwaltung, Zertifizierung, Ansprech-
partner*in, Beratung, Initiation neuer Angebote etc.) adäquat umsetzen zu können, 
braucht es einerseits eine finanzielle Anerkennung sowie Wertschätzung der Familien-
zentrums-Leitungen und andererseits einen auskömmlichen Personalzusatz, um  die 
Aufgaben und Angebote eines Familienzentrums, losgelöst von dem Betrieb der Kinder-
tageseinrichtung, verlässlich organisieren zu können. Die Angebotsqualität eines Fami-
lienzentrums darf nicht Zulasten der Kindertageseinrichtung umgesetzt werden.

3 
 
2. Flexibilisierung der Fördermittel 
Neu bewilligte Kontingente sollten nicht nur für die Zertifizierung neuer Familienzentren 
eingesetzt werden, sondern auch zur Qualitätssicherung sowie ggf. für innovative Maß-
nahmen in bestehenden Familienzentren eingesetzt  werden können. Verbünden in 
Stadtteilen mit überdurchschnittlich hohen Armuts- und Bildungsrisiken ein drittes Kon-
tingent zukommen lassen zu können oder Kontingente für koordinierende Stellen zu 
verwenden, könnten mögliche Instrumente sein. 
 
3. Kooperationen 
Familienberatungen in Köln könnten verlässliche und stadtweite Beratungen in Famili-
enzentren anbieten, wenn diese mit weiteren Stellen gestärkt werden würden. Auch Ko-
operationen mit Kinderärzt*innen, Hebammen oder weiteren Anbieter*innen im Bereich 
der Gesundheitsprävention kommen aufgrund mangelnder Kapazitäten oft nicht zu-
stande. Besonders betroffen sind dabei immer wieder die neu zertifizierten Familienzen-
tren. Dabei ist die niederschwellige Ansprache von Familien in Kindertageseinrichtun-
gen ein wichtiger Bestandteil der Präventionskette. Zum Thema Gesundheitsprävention 
muss es für Familienzentren neue Möglichkeiten geben. Die Familiengrundschulzentren 
geben mit den Gesundheitslots*innen dazu einen sehr guten Lösungsansatz. 
 
4. Räume  
Vor dem Hintergrund, dass Familienzentren als Anker im Sozialraum wirken und nicht 
nur Angebote für die Familien der Kindertageseinrichtung schaffen sollen, wären Räume 
speziell für Familienzentren zukünftig über die bisherige Förderpauschale hinaus zu re-
finanzieren. 
 
Familienzentren übernehmen eine wichtige Aufgabe in der Begleitung von Kindern und Fami-
lien. Diese sollen qualitativ gestärkt werden, um ihre wertvolle Arbeit zu sichern. Die erarbeite-
ten Maßnahmen und Lösungsansätze bieten die Möglichkeit zur Diskussion und Veränderung, 
die die pädagogische Arbeit vor Ort zielgerichtet unterstützen können und einer positiven Ent-
wicklung von Kindern und ihren Familien dienen. Die genannten lokalen Maßnahmen sind wei-
terzuentwickeln und in Folge im Rahmen der Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten auf Umset-
zung zu prüfen. Hieran wird die UAG in Form eines neugebildeten Arbeitskreises weiterarbei-
ten. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

30.04.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0614/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.04.2024
Erstellt
15.02.2024 13:00