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1660/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Abbau eines Baustellenkrans an einem Sonntag (Az.: 02-1600-28/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.07.2017, TOP 3.2

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2.2

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Anlage 2.1

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Anlage 1 - Eingabe

4790 Zeichen

Gesendet:  Dienstag, 7. März 2017 08:49 
An:   
Betreff:  Beschwerde Baustellenmanagement 
 
 
vielen Dank für das freundliche Telefonat gestern.  
 
Wie besprochen schicke ich Ihnen meine Beschwerde über eine Entscheidung des 
Baustellenmanagements der Stadt Köln. Eine Fachaufsichtsbeschwerde gleichen Inhalts habe ich am 
02.01.2017 an das Dezernat VI der Stadt Köln sowie am 24.01.2017 an die Bezirksregierung 
geschickt.  Diese wurde vom Leiter des Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik, Herrn Harzendorf, 
abschlägig beschieden, ohne auf die von mir genannten Punkte überhaupt einzugehen. (siehe 
Schreiben Harzendorf anbei). Die Bezirksregierung kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung nicht 
zu beanstanden ist.  
 
Das Baustellenmanagements des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln genehmigte 
auf Antrag der Firma „HKV Hebetechnik Kranverleih“ den Aufbau eines Baukrans am Sonntag, den 
29.11.2015, und den Abbau eines Krans am Sonntag, den 27.11.2016, auf der Baustelle Fuchsstrasse 
1-3. Diese Arbeiten wurden jeweils in dem Zeitraum vom 06.00 Uhr bis 19.30 Uhr ca. 5 m direkt vor 
meiner Wohnung durchgeführt. Hierfür wurde die Fuchsstrasse zwischen Venloer Straße und 
Stuppstraße für den Autoverkehr komplett gesperrt.  
 
Es erfolgte beim Aufbau und Abbau keine Information vorab an die Nachbarschaft. Wir wurden 
regelrecht „aus den Betten gerissen“. Mehrere Zeugen können hierfür benannt werden. 
 
Meine Beschwerde richtet sich gegen die Erteilung einer Straßensperre mit den damit verbundenen 
Bauarbeiten an einem Sonntag. Der Lärm war während des gesamten Sonntags deutlich in der 
Wohnung zu hören und diese war nicht zu benutzen. Die Belange der Anwohner wurden bei dieser 
Entscheidung nicht in ausreichender Weise gewürdigt und berücksichtigt. Umgangssprachlich wurde 
hier m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen. 
 
Die Fuchsstrasse ist eine kleine Wohn- und Seitenstraße ohne großen Durchgangsverkehr. Laut 
Flächennutzungsplan ist die Straße als Besonderes Wohngebiet ausgewiesen und unterliegt daher 
auch einer besonderen Schutzbedürftigkeit bei Lärmemissionen (siehe u.a. 32. BImSchV). Als 
Begründung für die Genehmigung wird die einmal (!) täglich stattfindende Anlieferung eines 
Supermarkts (Aldi) per LKW in der Stuppstraße angeführt (siehe Schreiben Foxius anbei). Eine 
konkrete Rechtsgrundlage konnte mir jedoch auf mehrere Anfragen hin nicht genannt werden. 
Lediglich die Bezirksregierung führte auf Nachfragen die Straßenverkehrsordnung an.  
 
In einer Mail vom 22.09.2016 und einem Telefonat am 13.10.2016 wies ich vorab das Amt auf die 
Alternative der An- und Abfahrt über die Fuchsstr. / Vogelsanger Straße unter zeitweiser Aufhebung 
der Einbahnstraßen-Regelung an einem Werktag hin. Dies wurde jedoch nicht berücksichtigt. 
 
Ich will auch darauf hinweisen, dass aufgrund der Baustelle Fuchsstr. 1-3, direkt gegenüber, die 
Anwohner seit Sommer 2015 von Montag bis Samstag erheblichen Lärmemissionen ausgesetzt sind. 
Schon aus diesen Gründen besteht ein besonderes Schutzbedürfnis der Nachbarschaft an Sonn- und 
Feiertagen. 
 
Meines Erachtens wurden diese Arbeiten an einem Sonntag vom Kranbesitzer bzw. Bauträger aus 
rein ökonomischen Gründen beantragt, da die Baustelle Fuchsstr. 1-3 für diesen Zeitraum an einem 
Werktag hätte gesamt stillgelegt werden müssen. Die Baustellenzufahrt wäre durch diese Arbeiten 
blockiert gewesen. Diese rein wirtschaftlichen Erwägungen dürfen aber bei der Erteilung einer

Ausnahmegenehmigung keine Rolle spielen. 
 
Auch finde ich die Tatsache bemerkenswert, dass nachdem ich die Sachbearbeiterin Frau Foxius in 
dem Telefonat am 13.10.2016 auf mögliche rechtliche Schritte meinerseits im Vorfeld hinwies, eine 
Ankündigung für den Abbau an die Nachbarschaft wie beim Aufbau wieder unterblieb. Vielmehr 
sagte mir Frau Foxius in diesem Telefonat zu, meine Bedenken zu berücksichtigen. Daher verblieb ich 
in der Annahme, dass kein Wiederholungsfall eintreten würde. Eine rechtliche Überprüfung dieser 
Entscheidung bzw. eine Verhinderung im Vorfeld ist mir mangels Kenntnis des Termins dadurch 
verwehrt worden. An einen Zufall zu glauben, fällt mir da schwer. 
 
Der Amtsleiter Herr Harzendorf sah auch keine Notwendigkeit, der Tatsache nachzugehen, dass die 
Anwohner vorab nicht informiert wurden. (siehe Schreiben Harzendorf anbei). Diese 
Ankündigungspflicht für den Kranbetreiber war aber Bestandteil der Genehmigung. Auch das führt 
mich zu dem Schluss, dass das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik den Belangen der Anwohner 
kein allzu hohes Gewicht einräumt. 
 
Ich bitte Sie, aus den vorgenannten Gründen diese Entscheidung zu überprüfen. 
 
Für Nachfragen können Sie mich gerne tagsüber im Büro unter     erreichen. 
 
Vielen Dank im Voraus. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2376 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 1660/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO , betr. Abbau eines Baustellenkrans an einem Sonntag (Az.: 02-
1600-28/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe, sieht aber keinen Anlass das 
Verfahren der Verwaltung zu beanstanden. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent wendet sich gegen eine Entscheidung des Baustellenmanagements der Stadt Köln (s. 
Anlage).  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Anlässlich der Fachaufsichtsbeschwerde des Petenten gegen die Anordnung der Sonntagsarbeit zum 
Abbau des Baustellenkrans in der Fuchsstr. am 27.11.2016 wurde die erteilte Anordnung 
überprüft. 
Es handelte sich bei dem Abbau des Krans für die private Baumaßnahme Fuchsstr. 1 -3, um Arbei-
ten, die aufgrund ihrer Komplexität und möglichen Komplikationen einen erheblichen zeitlichen Um-
fang in Anspruch nahmen und zur Vermeidung von Gefahren die komplette Sperrung der betroffenen 
Straße erforderten. 
Die zum Abbau des Krans notwendige Sperrung der gesamten Straße erforderte eine Abwägung 
zwischen den verständlichen Interessen der Anwohner zur Einhaltung der Sonntagsruhe 
und dem allgemeinen Interesse an einem ungehinderten Verkehrsfluss. 
Die Beeinträchtigungen und Behinderungen wären für die Allgemeinheit an einem Werktag 
aufgrund des Lieferverkehrs und dem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen in der 
Fuchsstraße so groß gewesen, dass Auswirkungen bis in die Venloer Strasse zu erwarten gewesen 
wären. Bei der Abwägung war nach Meinung der Verwaltung dem allgemeinen Interesse der Vorrang 
einzuräumen. 
 
In der Eingabe wird überdies die fehlende Information der Anlieger beanstandet. 
Die Information der Anlieger war eine zwingende Auflage der Ausnahmegenehmigung und 
wurde nach Aussage der ausführenden Firma SABA angefertigt und am 21.11.2016 an die 
Anwohner der Fuchsstraße verteilt. Warum diese Mitteilung den Petenten nicht erreicht hat, ist von 
hier aus nicht nachvollziehbar. 
 
Nach nochmaliger Prüfung wird die getroffene Anordnung der Sonntagsarbeit als rechtmäßig und 
notwendig angesehen. 
. 
Anlagen

Anlage 2.2

320 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin = Stadt Köln

Seite 2

Sie können hier im Haus gern in den Vorgang Einsicht nehmen. Bitte vereinbaren Sie mit mir
einen entsprechenden Termin.

Ich bedaure, dass es zu der Lärmbelästigung gekommen ist. Leider ist dies bei solchen Ar-
beiten nicht zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Im

Foxius

Anlage 2.1

2547 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Fuchsstraße 1
  • Venloer Straße
  • Stuppstraße
  • Vogelsanger Straße

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Details

Aktenzeichen
1660/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27