RR 25/2022
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung am 20.05.2022
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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung am 20.05.2022)
577 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 25/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Karina Lüdenbach Telefon 2788 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 05.08.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 3. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung am 20.05.2022 Vorschlag: Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift der 7. Sitzung. Anlage(n): 1. Niederschrift des RR vom 20.05.2022 mit Anlagen
Sitzungsvorlage RR (Niederschrift des RR vom 20.05.2022 mit Anlagen)
55300 Zeichen
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
7. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln
am Freitag, dem 20. Mai 2022,
von 9:06 Uhr bis 11:20 Uhr,
im Rathaus der Stadt Leverkusen
Vorsitz: Rainer Deppe (CDU)
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 2 –
Tagesordnung und Beschlüsse
1 Feststellung der Tagesordnung 7
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur
Mitunterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 20. Mai 2022 7
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung
des Regionalrates am 11. Februar 2022 7
Drucksache Nr.: RR 17/2022
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift seiner 6. Sitzung am
11. Februar 2022 einstimmig.
4 Bestellung des Regionalplaners 7
Drucksache Nr.: RR 14/2022
Der Regionalrat stellt das Benehmen für die Bestellung von Daniel Lüngen
zum Regionalplaner her.
5 Um- und Nachbesetzungen 8
Drucksache Nr.: RR 13/2022
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1) Der Regionalrat beruft Roswitha Süßelbeck (SPD) als bera -
tendes Mitglied in die Unterkommission Rheinberg.
2) Der Regionalrat beruft folgende Vertreterinnen und Vertreter
der SPD-Fraktion in folgende Kommissionen:
Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des
Regionalrates
Katrin Bucher
Gabriel Kunze
Lena Oerder
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 3 –
Kommission für Digitalisierung
Patrick Schöneborn
Lisa Steilmann
Andreas Vroels
Kommission Rheinisches Revier
Stefan Kämmerling MdL
Jörg van Geffen
Claudia Walter
Kommission Regionale 2025
Nicole Berka
Frau Leonore Schäfer
Verkehrskommission
Wolfgang Heller
Frank Mederlet
Ye One Rhie
Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission
Dilara Soylu
Unterkommission Ville/Eifel der Verkehrskommission
Steffi Kristina Hübner
Anne Küpper
Bruno Klais
8 Sachstand Ukraineflüchtlinge 9
Bericht von Regierungspräsidentin Gisela Walsken
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 4 –
9 Landwirtschaftliche Fläche im Regierungsbezirk Köln – Auswirkungen der
Agrarreform auf die Produktionsfläche und die landwirtschaftliche Erzeugung
im Regierungsbezirk Köln 10
Vortrag von Elisabeth Verhaag (Landwirtschaftskammer NRW)
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
6 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V. 13
Bericht von Regierungspräsidentin Gisela Walsken
in Verbindung mit:
7 Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Metropolregion Rheinland e. V.
Thomas Schauf
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
10 Anträge
10.1 Ansiedlung von Hyperscale-Rechenzentren im Rheinischen Revier 14
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP
Drucksache Nr.: RR 18/2022
Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der AfD ansonsten einstimmig folgen-
den Beschluss:
Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, mit RWE über die Bereit-
stellung von Flächen mit einer Größe von über 10 ha für Hyperscale -
rechenzentren in Kontakt zu treten.
11 Anfragen
11.1 Details zur Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stärkung der
Transformationsdynamik und des Aufbruchs im Rheinischen Revier 15
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt
Drucksache Nr.: RR 12/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 5 –
11.2 Güterverkehrsstudie für die Metropolregion Rheinland –
hier: Beurteilung durch die Bezirksregierung Köln 15
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 15/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.3 Status Erweiterung Phantasialand 16
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt
Drucksache Nr.: RR 16/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.4 Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen
Parkplätzen im Regierungsbezirk Köln 16
Anfrage der CDU-Fraktion
Drucksache Nr.: RR 19/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.5 Wiederinbetriebnahme Currenta
11.5.1 Anfrage 1 16
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 20/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.5.2 Anfrage 2 17
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 21/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.5.3 Anfrage 3 17
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 22/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 6 –
11.6 Auswirkungen Grundwasserentnahme Currenta GmbH & Co. OHG 17
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt
Drucksache Nr.: RR 23/2022
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
12 Mitteilungen
12.1 Mitteilung der Bezirksregierung
12.1.1 Sachstand Neuaufstellung Regionalplan 18
12.1.2 Taskforce Rheinisches Revier 18
12.2 Mitteilung des Vorsitzenden 19
* * *
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 7 –
1 Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Rainer Deppe begrüßt die Anwesenden und stellt die form - und fristgerechte
Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungswünsche zur Ta-
gesordnung ergeben sich nicht.
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 20. Mai 2022
Vorsitzender Rainer Deppe benennt Horst Lambertz (GRÜNE) zur Mitunterzeichnung.
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Re-
gionalrates am 11. Februar 2022
Drucksache Nr.: RR 17/2022
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift seiner 6. Sitzung am 11. Februar
2022 einstimmig.
Sodann stellt sich Regierungsvizepräsident Dr. Christian Nettersheim kurz vor.
4 Bestellung des Regionalplaners
Drucksache Nr.: RR 14/2022
AD Daniel Lüngen (Bezirksregierung) stellt sich kurz vor.
Der Regionalrat stellt das Benehmen für die Bestellung von Daniel Lüngen zum
Regionalplaner her.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 8 –
5 Um- und Nachbesetzungen
Drucksache Nr.: RR 13/2022
(keine Wortmeldung)
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1) Der Regionalrat beruft Roswitha Süßelbeck (SPD) als beratendes Mitglied in
die Unterkommission Rheinberg.
2) Der Regionalrat beruft folgende Vertreterinnen und Vertreter der SPD -
Fraktion in folgende Kommissionen:
Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates
Katrin Bucher
Gabriel Kunze
Lena Oerder
Kommission für Digitalisierung
Patrick Schöneborn
Lisa Steilmann
Andreas Vroels
Kommission Rheinisches Revier
Stefan Kämmerling MdL
Jörg van Geffen
Claudia Walter
Kommission Regionale 2025
Nicole Berka
Frau Leonore Schäfer
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
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– 9 –
Verkehrskommission
Wolfgang Heller
Frank Mederlet
Ye One Rhie
Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission
Dilara Soylu
Unterkommission Ville/Eifel der Verkehrskommission
Steffi Kristina Hübner
Anne Küpper
Bruno Klais
8 Sachstand Ukraineflüchtlinge
Bericht von Regierungspräsidentin Gisela Walsken
Regierungspräsidentin Gisela Walsken berichtet, von den rund 2.500 Plätzen in den Landes-
einrichtungen seien gegenwärtig 70 belegt. Die Bezirksregierung habe die Zentrale Unterbrin-
gungseinrichtungen Wegberg, Euskirchen und Düren erweitert und werde zum 1. Juni die ehe-
malige Eifelhöhen-Klinik in Marmagen in Betrieb nehmen. Möglicherweise könne man darüber
auch Unterbringungsplätze für einz elne Gemeinden schaffen. An den Standorten Auermühle
in Leverkusen sowie Niederaußem plane die Landesregierung mit den zurzeit noch freien Ka-
pazitäten bislang zurückhaltend. Die gestern in Betrieb gegangene Registrierungsstraße in der
Erstaufnahmeeinrichtung Bonn werde zur zügigen Registrierung beitragen.
Mit dem MKFFI und den anderen Regierungspräsidien wolle sie ein Konzept entwickeln, um
Einrichtungen im Stand-by zu halten. Parallel entzerre man die drangvolle Enge in den anderen
Einrichtungen. Gegenwärtig verzeichne man nur noch einzelne Coronafälle, mache in Zusam-
menarbeit mit Arztpraxen Impfangebote und nehme die verpflichtende Tuberkuloseuntersu-
chung vor. Die Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen stelle eine weitere Auf-
gabe für ihr Haus dar, die es nicht ohne Weiteres stemmen könne.
Dezernat 20 werde wieder vorübergehend von anderen Dezernaten der Bezirksregierung un-
terstützt. Schon länger bestehende freie Stellen würden erneut intensiv ausgeschrieben; sei es
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
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– 10 –
doch nicht so leicht, Leitungen für Einrichtungen zu finden. Aufgrund der gegenwärtig ent-
spannten Situation hoffe sie auch auf eine personelle Entspannung.
Dr. Ralf Nolten (CDU) weist auf Kritik der Bevölkerung an der Zentralen Unterbringungsein-
richtung in Düren mit Blick auf das Verhalten ihrer Bewohner gegenüber den Anwohnern sowie
vor dem Hintergrund der Waldbrandgefahr auf die Platzierung der neuen Provisorien unmit-
telbar am Zaun und zum Wald hin.
Regierungspräsidentin Gisela Walsken erläutert, aus den genannten Gründen wolle die Be-
zirksregierung die Zentrale Unterbringungseinrichtung Düren auch nicht voll belegen, sondern
versuchen, sie durch freie Kapazitäten an anderen Stellen weiter zu entlasten; sei doch der
Druck gegenüber den ersten Wochen nach Beginn des Ukrainekrieges inzwischen deutlich ge-
ringer.
Gudrun Zentis (GRÜNE) unterstreicht die von Dr. Ralf Nolten vorgetragenen Probleme und
bittet darum, die Zahl der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ins Verhältnis zur Zahl der sonsti-
gen Flüchtlinge zu setzen.
Regierungspräsidentin Gisela Walsken berichtet von einer durchgehend gleichmäßigen zah-
lenmäßigen Belegung von etwa 1.300 Geflüchteten, die nicht aus der Ukraine stammten, und
etwa 600 Geflüchteten aus der Ukraine, deren Zahl aber abnehme. Aufgrund der recht ent-
spannten Situation habe sie mit dem MKFFI darüber beraten, den Kommunen bei Bedarf bei
entsprechender Verrechnung Landesplätze zur Verfügung zu stellen.
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
9 Landwirtschaftliche Fläche im Regierungsbezirk Köln – Auswirkungen der A grarre-
form auf die Produktionsfläche und die landwirtschaftliche Erzeugung im Regie-
rungsbezirk Köln
Vortrag von Elisabeth Verhaag (Landwirtschaftskammer NRW)
Elisabeth Verhaag (Landwirtschaftskammer NRW) trägt anhand der Präsentation „Land-
wirtschaftliche Fläche im Regierungsbezirk Köln – Auswirkungen der Agrarreform auf die Pro-
duktionsfläche und die landwirtschaftliche Erzeugung im Regierungsbezirk Köln“ vor.
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) bittet um Einschätzung des Regionalplanentwurfs, nach dem
weit mehr landwirtschaftliche Flächen entzogen werden sollten.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
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– 11 –
Elisabeth Verhaag (Landwirtschaftskammer NRW) räumt ein, für den Regionalplanentwurf
nicht zuständig zu sein. Die Landwirtschaftskammer setze grundsätzlich auf Freiwilligkeit, mit
der man Landwirte sehr gut motivieren könne, sodass man keine neuen Schutzgebiete brauche.
Vorsitzender Rainer Deppe betont, mit dem Regionalplanentwurf solle mitnichten deutlich
mehr landwirtschaftliche Fläche für andere Projekte in Anspruch genommen werden, der we-
niger ASB- und GIB-Flächen ausweise als der aktuelle Regionalplan.
Stefan Götz (CDU) bezeichnet es als absurd, der Landwirtschaft in der aktuellen Situation aus
ideologischen Gründen so viel Fläche zu entziehen. Zukünftig könne man sich die Flächenkon-
kurrenz aus Landwirtschaft und PV-Nutzung nicht mehr leisten, sodass ihn die Möglichkeiten
der Doppelnutzung interessierten.
Elisabeth Verhaag (Landwirtschaftskammer NRW) bezeichnet Agri-PV-Anlagen für Kern-
obst und Beerenobst als fachlich und wirtschaftlich völlig unproblemat isch. Nach der DIN
müssten aber 66 % des Ertrags gewährleistet bleiben, was bei den normal genutzten landwirt-
schaftlichen Flächen Probleme bereite. Auch NRW.Energy4Climate verzeichne bislang kaum
Anträge, was sich bei anderen Rahmenbedingungen ändern könnte. Für eher interessant halte
sie bifaziale Anlagen. Abschließend verweist sie auf den Leitfaden der Landwirtschaftskammer,
in dem diese sich eindeutig gegen Flächen-PV-Anlagen positioniere.
Reinhold Müller (FDP) bezeichnet es ebenfalls als grotesk, dass man auf der einen Seite um
jede Tonne Weizen ringe, auf der anderen Seite aber landwirtschaftliche Flächen stilllegen
wolle, wenn er die Naturschutzfragen auch nicht bagatellisieren wolle. Das Bergische Land
werde von der Düngeverordnung stärker betroffen, wo es eine sehr gute Zusammenarbeit zwi-
schen Wasserverbänden, Naturschutzverbänden und der Landwirtschaft gebe. Diese Freiwillig-
keit und das gegenseitige Verständnis würden nicht hinreichend gewürdigt.
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) weist den Vorwurf der Ideologie zurück, denn die Prob-
leme bei der Weizenversorgung beträfen kaum Deutschland, sondern vor allem afrikanische
Länder, über die sich aber niemand Gedanken mache, was man ebenfalls als ideologisch be-
zeichnen könnte. Zudem sinke die Artenvielfalt immer weiter, sodass es eine entsprechende
Agrarreform brauche. Sie fragt, wer sie kontrolliere und ob im Regierungsbezirk Köln keine
Pflanzen zur Erzeugung von Biotreibstoff angebaut würden.
Elisabeth Verhaag (Landwirtschaftskammer NRW) erläutert, die für die Förderung hoheit-
lich zuständige EG-Zahlstelle befinde sich bei der Landwirtschaftskammer NRW, kümmere sich
um die komplette Abwicklung und kontrolliere 5 % der Betriebe stichprobenartig vor Ort und
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
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alle anhand der Zahlen. Die EG- Zahlstelle selbst werde regelmäßig äußerst genau von der EU
kontrolliert.
Ein Teil des Winterraps werde sicherlich auch zur Produktion von Biotreibstoff verwendet. Auf
den vorgestellten 4 % der Flächen dürften die Landwirte allerdings gar keinen Anbau betreiben,
was sich hoffentlich ändern möge, denn Bundestag und Bundesrat hätten wohl schlicht nicht
gewusst, worüber sie da eigentlich entschieden; die Stilllegung dieser Flächen halte sie nämlich
auch naturschutzfachlich nicht für notwendig.
Manfred Waddey (GRÜNE) gibt zu bedenken, auch längst als Besiedlungsfläche ausgewie-
sene, bislang aber noch landwirtschaftlich genutzte Flächen würden nach und nach entwickelt
und gingen damit endgültig verloren. Er möchte wissen, ob man für die 4 % nicht gezielt Flä-
chen an Gewässern und in Naturschutzgebieten stilllegen könnte, die sowieso nur einge-
schränkt landwirtschaftlich genutzt werden dürften.
Genau darum gehe es, unterstreicht Elisabeth Verhaag (Landwirtschaftskammer NRW). Al-
lerdings gebe es in der niederrheinischen B ucht und im niederrheinischen Tiefland kaum Flä-
chen, die man dafür verwenden könnte, am Niederrhein und im Münsterland hingegen deut-
lich mehr Flächen an Gewässern.
Thorsten Konzelmann (SPD) hält die von der Landwirtschaftskammer angenommenen Hek-
tarwerte für zu gering. In Nordrhein-Westfalen bestehe bei den fruchtbarsten Böden der nie-
derrheinischen Bucht nach wie vor einen Flächenverbrauch von 17 ha täglich. Auch werde die
nordrhein-westfälische Düngeverordnung von EU und Bund nicht wie erhofft anerkannt, son-
dern statt der vorgesehenen 163.000 ha tatsächlich etwa 480.000 ha erfasst, was zu weniger
Ertrag führe. Nordrhein-Westfalen könne sich beim Getreide bislang gerade eben noch selbst
versorgen und zukünftig fehlenden Weizen zwar weltweit zukaufen; er halt e es aber für ver-
werflich, die fruchtbarsten Böden stillzulegen und den Menschen in Afrika den dort dringend
benötigten Weizen wegzukaufen.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) stellt fest, die Weizenproduktion in Deutschland reiche
völlig aus, denn nur 8,6 Millionen t würden für Brot und sonstige Nahrungsmittel verwendet,
der Rest aber für Tiernahrung.
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
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– 13 –
6 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V.
Bericht von Regierungspräsidentin Gisela Walsken
in Verbindung mit:
7 Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Metropolregion Rheinland e. V. Thomas
Schauf
Regierungspräsidentin Gisela Walsken berichtet über die heute anstehende ordentliche Mit-
gliederversammlung und bittet Thomas Schauf vorzutragen.
Thomas Schauf (Metropolregion Rheinland e. V.) stellt sich kurz vor und betont, das sehr
heterogene Rheinland mit 9 Millionen Menschen müsse mehr Wert auf seine Außenperspek-
tive und damit auf eine stärkere Interessenvertretung legen, was die Metropolregion Rheinland
übernehme. Man wolle ein Bild seiner Entwicklungsstärken zeichnen, um damit die Marke
„Metropolregion Rheinland“ voranzubringen. Mit dem Mitgliederforum intensiviere die Met-
ropolregion die Basisbeteiligung und errichte insbesondere drei Arbeitskreise zu Energie und
Transformation, Verkehr und Infrastruktur sowie Profilierung und Identifikation.
Mit Blick auf die Digitalisierung gibt er zu bedenken, es reiche nicht aus, Glasfaserkabel zu
verlegen, denn es brauche auch Rechenzentren. Beim dafür notwendigen Flächenverbrauch
etwa gehe es grundsätzlich darum, einen Interessenausgleich zu finden. Insofern appelliert er,
die Metropolregion Rheinland gemeinsam zu entwickeln und Forderungen an die übergeord-
neten Ebenen zu formulieren.
Thorsten Konzelmann (SPD) wünscht Thomas Schauf viel Erfolg, den die Metropolregion
auch dringend brauche, die sich bislang hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt habe. Deshalb
müsse er auch bei den eigenen Mitgliedern werben, die nach ihrer bisherigen Geschichte näm-
lich nicht unbedingt hinter der Metropolregion stünden, damit sich die Metropolregion erfolg-
reich auf den Weg machen könne.
Thomas Schauf (Metropolregion Rheinland e. V.) stimmt Thorsten Konzelmann zu und
weist darauf hin, in den ersten 20 Tagen seiner Amtszeit habe die Metropolregion schon häu-
figer mit ihren Mitgliedern kommuniziert als in einem gesamten Geschäftsjahr der Vergangen-
heit. Sodann lädt er zu einer Sommertour ein, um vor Ort Gespräche zu führen und einander
kennenzulernen. Nur wenn die Netzwerke über die Parteigrenzen hinweg genutzt würden, ge-
linge es, Themen zu platzieren, um die Region weiterzuentwickeln.
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 14 –
10 Anträge
10.1 Ansiedlung von Hyperscale-Rechenzentren im Rheinischen Revier
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP
Drucksache Nr.: RR 18/2022
Stefan Götz (CDU) stellt den Antrag vor.
Michael Frenzel (SPD) ergänzt, es gehe darum, in Zukunft ähnlich qualifizierte Industriear-
beitsplätze wie die zu schaffen, die durch die Braunkohlewirtschaft wegfielen. Nach Studien
werde die Internetwirtschaft allein in den Jahren 2020 bis 2025 von einem Anteil von 4 % am
Bruttoinlandsprodukt auf 7 % wachsen. Nach dem Gutachten von Dr. Jansen brauche die Digi-
talwirtschaft in der Regel Flächen von jeweils unter 5.000 m², was sich aber etwa nach der Stu-
die des MWIDE als falsch erweise. Zudem würden Rechenzentrum heutzutage in der Regel
durch Ökostrom betrieben, was die Kunden als Standard nachfragten. Auch könne man ihre
Abwärme beispielsweise für die Landwirtschaft oder die Stadtwerke verwenden.
Ulrich Göbbels (FDP) sieht beste Voraussetzungen für ein Rechenzentrum, zumal sich darauf-
hin vermutlich auch weitere Unternehmen ansiedeln dürften, die einen schnellen Zugriff auf
das Rechenzentrum benötigten, was wesentlich mehr Arbeitsplätze schaffe. Womöglich könn-
ten anschließend auch weitere Rechenzentren errichtet werden.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) regt die Beratung des Antrags in der Digitalkommission
an und weist darauf hin, in Frankfurt etwa versorge ein Rechenzentrum mit seiner Abwärme
auch Wohngebäude. Ein Hyperscale, der nur 1 ha benötige und bei dem es sich um ein Mega-
rechenzentrum handele, sorge dafür, dass sich Arbeitsplätze nicht mehr in seinem unmittelba-
ren Umfeld befinden müssten.
Bislang würden Hyperscales aber nur von Amazon, Microsoft und Google betrieben. Da er ge-
nau in diesem Bereich arbeite, wisse er, dass mittelständische und große Unternehmen sowie
Behörden händeringend eine europäische Cloud wünschten. Das Potenzial eines Hyperscales
im Rheinischen Revier würde noch deutlich steigen, wenn man daraus ein europäisches
machte. Viele Arbeitsplätze werde es selbst nicht bringen, da ma n zur Wartung nur verschie-
dene kleine Teams benötige.
Bernd Roland Essler (AfD) verweist auf große Knoten für den internationalen Nachrichten-
verkehr in Frankfurt und Amsterdam. Dabei spreche man in Amsterdam von einem Flächenbe-
darf von 166 ha und einem Energieverbrauch von 1,38 GWh, aber nur von 400 Arbeitsplätzen.
Insofern hege er Zweifel an den vorgestellten Plänen gerade im Rheinischen Revier.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 15 –
Michael Frenzel (SPD) widerspricht Friedrich Jeschke, neben den drei genannten gebe es noch
rund 30 weniger bekannte insbesondere asiatisch-pazifische Betreiber von Hyperscales, bislang
allerdings nicht in Europa. In Frankfurt reichten die benötigten Stromnetzkapazitäten für eine
weitere Expansion nicht mehr aus, die es aber gerade im Rheinischen Revier gebe. Überdurch-
schnittlich bezahlte Arbeitsplätze und den großen Wohlstand wie in den vergangenen Jahr-
zehnten im Rheinischen Revier erreiche man nicht mit Logistik und Tourismus , wohl aber mit
Digitalwirtschaft, Informationstechnologie und Internetwirtschaft.
Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der AfD ansonsten einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, mit RWE über die Bereitstellung
von Flächen mit einer Größe von über 10 ha für Hyperscalerechenzentren in Kon-
takt zu treten.
11 Anfragen
11.1 Details zur Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stärkung der Transformati-
onsdynamik und des Aufbruchs im Rheinischen Revier
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt
Drucksache Nr.: RR 12/2022
(keine Wortmeldung)
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.2 Güterverkehrsstudie für die Metropolregion Rheinland – hier: Beurteilung
durch die Bezirksregierung Köln
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 15/2022
(keine Wortmeldung)
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 16 –
11.3 Status Erweiterung Phantasialand
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt
Drucksache Nr.: RR 16/2022
(keine Wortmeldung)
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.4 Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen Parkplätzen
im Regierungsbezirk Köln
Anfrage der CDU-Fraktion
Drucksache Nr.: RR 19/2022
(keine Wortmeldung)
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.5 Wiederinbetriebnahme Currenta
11.5.1 Anfrage 1
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 20/2022
Die mündliche Beantwortung der Anfrage durch RGD Thomas Terstappen (Bezirksregie-
rung) liegt zwischenzeitlich als Anlage zu diesem Protokoll vor.
Ursula Ehren (GRÜNE) möchte wissen, ob die Bezirksregierung die eingeräumten sechs Tage
für eine Stellungnahme zum knapp hundertseitigen Fachgutachten für ausreichend halte.
RGD Thomas Terstappen (Bezirksregierung) weist darauf hin, die Frist habe das Begleitgre-
mium bestimmt. Auch umfasse das eigentliche Gutachten ohne Quellenverzeichnis und Abkür-
zungsverzeichnis deutlich weniger als 100 Seiten.
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
– 17 –
11.5.2 Anfrage 2
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 21/2022
Die mündliche Beantwortung der Anfrage durch RGD Thomas Terstappen (Bezirksregie-
rung) liegt zwischenzeitlich als Anlage zu diesem Protokoll vor.
Ursula Ehren (GRÜNE) hält mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel heute keine Aus-
sagen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Jahr 2052 für möglich, sodass sie wis-
sen wolle, ob man die Trinkwasserentnahme auch für weniger als 30 Jahre genehmigen könnte.
RGD Thomas Terstappen (Bezirksregierung) führt aus, dabei handele es sich noch um einen
Prüfgegenstand.
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.5.3 Anfrage 3
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache Nr.: RR 22/2022
Die mündliche Beantwortung der Anfrage durch RGD Thomas Terstappen (Bezirksregie-
rung) liegt zwischenzeitlich als Anlage zu diesem Protokoll vor.
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
11.6 Auswirkungen Grundwasserentnahme Currenta GmbH & Co. OHG
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt
Drucksache Nr.: RR 23/2022
Die mündliche Beantwort ung der Anfrage durch RGD Thomas Terstappen (Bezirksregie-
rung) liegt zwischenzeitlich als Anlage zu diesem Protokoll vor.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) zeigt sich irritiert darüber, dass die Bezirksregierung die
Unterlagen zwar offenlege, nun aber darauf hinweise, dass sie noch geprüft würden.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
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RGD Thomas Terstappen (Bezirksregierung) bezeichnet es als üblichen Weg, die vollständi-
gen zur Prüfung vorgesehenen Antragsunterlagen öffentlich auszulegen und sie parallel durch
die Fachbehörden zu prüfen.
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.
12 Mitteilungen
12.1 Mitteilung der Bezirksregierung
12.1.1 Sachstand Neuaufstellung Regionalplan
RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) berichtet von aktuell knapp 70 Stellungnahmen
vor allem von privaten Einwendern. Die Bezirksregierung erwarte noch eine große Anzahl von
Stellungnahmen, werde im dritten Quartal einen Überblick erarbeiten und anschließend auf
dieser Grundlage berichten, um sodann geeignete Formate mit dem Regionalrat zu finden und
weiter daran zu arbeiten.
12.1.2 Taskforce Rheinisches Revier
Regierungspräsidentin Gisela Walsken erläutert, die Taskforce bestehe aus den Vorsitzenden
der beiden Regionalräte sowie des Braunkohlenausschusses und Vertreterinnen und Vertretern
des Wirtschaftsministeriums, die die beiden Regierungspräsidentinnen Köln und Düsseldorf
mit Unterstützung ihrer beiden Dezernat 32 leiteten. Wichtige Themenbereiche stellten die Flä-
chenverfügbarkeit, erneuerbare Energie und Infrastruktur mit dem Schwerpunkt Verkehr dar.
In einem ersten Schritt habe sich die Taskforce zunächst auf die Flächen in Kerpen, Elsdorf,
Aldenhoven und Jülich konzentriert, bei denen gegenwärtig kein landesplanerischer Bedarf
bestehe, die aber im Zuge des Strukturwandels und der Anpassung von § 38a Landesplanungs-
gesetz sinnvolle Standorte darstellen könnten. Nun gehe es darum, den landesplanerischen
Bedarf zu begründen.
In einem zweiten Schritt behandle man Standorte, bei denen noch weitere landesplanerische
Probleme entgegenstünden; mit Knapsack, Titz und Niederzier habe die Bezirksregierung Köln
drei Flächen beigetragen. Die Probleme sollten nun kategorisiert werden, um zu überprüfen,
wie man den Prozess fachlich weiter steuern könne.
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) kündigt für die Information der betroffenen Kommu-
nen und Kreise Gespräche am 2. Juni an.
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
20.05.2022
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12.2 Mitteilung des Vorsitzenden
(keine)
gez. Rainer Deppe gez. Horst Lambertz
(Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln)
Landwirtschaftliche Fläche im Regierungsbezirk Köln –
Auswirkungen der Agrarreform auf die Produktionsfläche und
die landwirtschaftliche Erzeugung im Regierungsbezirk Köln
Elisabeth Verhaag, Landwirtschaftskammer NRW
Regierungsbezirk Köln
Eifel
Niederrheinische
Bucht
Niederrheinisches
Tiefland
Bergisches
Land
Anteile Acker- Grünland
58%
40,5%
1,5%
Ackerland
Grünland
Dauerkulturen
89%
9%
2%
Ackerland
Grünland
Dauerkulturen
Anteile im gesamten Regierungsbezirk
(307.400 ha)
Anteile in der Niederrheinischen Bucht
(143.000 ha)
Anbaukulturen auf Acker im Regierungsbezirk
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
ANBAUFLÄCHE IN HA
Auswirkungen einer 4%igen „nicht
produktiven Ackerfläche“
• 82 % der Ackerflächen liegen in der Niederrheinischen Bucht und im Niederrheinischen
Tiefland (146.800 ha von insgesamt 178.000 ha)
• Die Ackerflächen in der Eifel und im Bergischen Land werden hauptsächlich als Futterflächen
genutzt
• Betriebe unter 10 ha Ackerland oder mehr als 75 % Grünland/Futterflächen brauchen keine
Flächen aus der Produktion zu nehmen
Annahme: nicht produktive Ackerflächen liegen im Schwerpunkt in der Niederrheinischen Bucht
und im Niederrheinischen Tiefland
• 4% von 146.800 ha ergeben 5.870 ha
• Im Schwerpunkt werden Weizenflächen aus der Produktion genommen
• Bei einem Durchschnittsertrag von 0,8 t/ha ergeben sich Mindererträge in Höhe von
4.700 t Weizen
Ausgewählte GLÖZ-Standards in der neuen GAP im Rahmen
der Konditionalität (Stand 20.5.2022)
• 4% ganzjährig nichtproduktive Ackerflächen (inkl.
Landschaftselemente)
• Schaffung von 3 m Streifen ohne PSM und Dünger
entlang von Gewässern
• Fruchtwechsel: Nicht dieselben Hauptkulturen
hintereinander, oder ZF/Untersaaten/Zweitkulturen
dazwischen
Quelle: GAP-Konditionalitäten-Verordnung 24.11.2021 + Beschluss des Bundesrates 817/21 17.12.2021
Abstandsregeln am Gewässer
Ackerflächen mit Auflagen in NSG und am Gewässer
Ackerfläche
insgesamt
4% aus der
Produktion
Ackerfläche
in NSG
Acker am Gewässer
NRW ca. 1.000.000 ha 40.000 ha ca. 10.000 > 15.000 ha
Reg. Bez. Köln 178.000 ha 7.120 ha 700 ha > 1.000 ha
Fazit: Trotz weiterer Auflagen wird sich die Produktion im Regierungsbezirk
Köln mit Umsetzung der GAP 2023 mit dem Schwerpunkt der Ackerflächen in
der Niederrheinischen Bucht und im Niederrheinischen Tiefland tatsächlich um
nahezu 4% der Ackerfläche verringern.
Elisabeth Verhaag
Landwirtschaftskammer NRW, GB 2
Tel.: 0221 5340 333
Mail: elisabeth.verhaag@lwk.nrw.de
Landwirtschaftliche Fläche im Regierungsbezirk Köln –
Auswirkungen der Agrarreform auf die Produktionsfläche und
die landwirtschaftliche Erzeugung im Regierungsbezirk Köln
1
Anfrage für die 7. Sitzung des Regionalrates Köln am 20. Mai 2022
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe,
wir möchten Sie bitten, nachfolgende Anfrage unserer Fraktion mit in die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Regionalrates am 20. Mai 2022 aufzunehmen.
Nach den uns vorliegenden Informationen hat Prof. Jochum das Gutachten zur geplanten
ersten Teilinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage mit insgesamt 53 Empfeh-
lungen am 03.04.2022 vorgelegt.
Wir fragen hierzu:
1. Zur geplanten Teilinbetriebnahme:
a. Wann kann dieses Gutachten eingesehen werden?
b. Wie wird mit dem vorgelegten Gutachten verfahren?
c. Muss damit gerechnet werden, dass im Rahmen des Prüfverfahrens nicht alle Empfeh-
lungen des Gutachters übernommen werden?
Bei der Begleitkreissitzung am 17.05.22 wurde der Gutachtenentwurf vorgestellt. Es
ist geplant, das Gutachten zu nach Fertigstellung zu veröffentlichen.
Das Gutachten weist insgesamt mehr als 60 Empfehlungen in 4 Prioritätsstufen aus.
Alle Empfehlungen Priorität 1 (vor der Teilwiederinbetriebnahme) sind umgesetzt
worden. Die Umsetzung wird der Maßnahmen wird durch eine Ordnungsverfügung
„abgesichert“
d. Falls im Rahmen des Prüfverfahrens nicht alle Empfehlungen des Gutachters übernom-
men werden: Wird die Öffentlichkeit über diese Abweichungen informiert?
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 und 0172-6431213
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Köln, den 10.05.2022
An den
Vorsitzenden des
Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
50667Köln
2
Nach derzeitiger Kenntnis werden alle Empfehlungen übernommen
e. Wann ist mit dem Abschluss des Verfahrens zur Prüfung einer ersten Teilinbetriebnahme
der Sondermüllverbrennungsanlage zu rechnen?
Der Bericht des LANUV zur Prüfung des Wiederinbetriebnahmekonzeptes wird am
20.5.22 erwartet. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse durch die
Überwachungsbehörde und der Erlass der erwähnten Ordnungsverfügung.
f. Wer wird wann und wie über das Ergebnis des Prüfverfahrens zur ersten Teilinbetrieb-
nahme der Sondermüllverbrennungsanlage informiert? Wann und wie wird der Regionalrat
informiert?
Das Ergebnis des Prüfverfahrens wird an das MULNV berichtet, von dort ist eine In-
formation des Landtags vorgesehen. Die Stadt Leverkusen wird im Rahmen eines
Jour-fix über das Ergebnis informiert. Der Regionalrat kann auf Wunsch ebenfalls
über das Ergebnis informiert werden.
2. Zur geplanten zweiten Teilinbetriebnahme (Klärschlammverbrennung)
Nach den uns vorliegenden Informationen plant die Currenta auch die Wiederaufnahme der
Klärschlammverbrennung. Dazu stellen wir folgende Fragen:
a. Welche Prüfschritte und -verfahren sind für eine Wiederaufnahme der Klärschlammver-
brennung erforderlich bzw. vorgesehen?
b. Wann ist mit einem Abschluss dieser Prüfung zu rechnen?
Zunächst wird die technische Integrität der Anlage durch die zugelassenen Sachver-
ständige (BetrSichV, AwSV) geprüft. Deren Prüfungen sind nahezu abgeschlossen.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Klärschlammverbrennungsanlage von dem Explo-
sionsereignis nicht direkt betroffen war. Lediglich die Abgasbehandlungsanlage
(SCR) wurde äußerlich beschädigt. Die Instandsetzung der SCR wird in den nächs-
ten Tagen durch Fachfirmen erfolgen. Die Baugenehmigung zu den Instandset-
zungsmaßnahmen (Austausch statisch relevanter Teile) wird kurzfristig durch die
Bauaufsicht der Stadt Leverkusen erteilt.
Weiterhin erfolgt analog zur Teilinbetriebnahme VA 1 eine Begutachtung durch das
Team Jochum mit eventuellen Empfehlungen, s.o.
Ein genauer Abschlusstermin ist noch nicht bekannt.
3. Zu möglichen weiteren Schritten
a. Liegt bereits ein Antrag auf die Wiederinbetriebnahme ohne Beschränkung auf Teilmen-
gen oder eine Beschränkung der zu verarbeitenden Abfallstoffe vor?
b. Wann sollen welche weiteren Schritte zum weiteren Hochfahren der Sondermüllverbren-
nungsanlage erfolgen?
3
c. Werden auch die weiterhin geplanten Schritte durch das Team von Prof. Jochum gut-
achterlich begleitet?
Ein solcher Antrag liegt derzeit nicht vor. Nach derzeitiger Kenntnis ist geplant, nach
der Inbetriebnahme der VA 1 zunächst die Klärschlammverbrennung, daran an-
schließend die Brennkammer für Abwässer und im letzten Schritt die VA 2 wieder in
Betrieb zu nehmen. Die Termine der weiteren Inbetriebnahmeschritte sind der BR
noch nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Ursula Ehren, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
1
Anfrage für die 7. Sitzung des Regionalrates Köln am 20. Mai 2022
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe,
ergänzend zu unserer Anfrage bezüglich der geplanten Teilinbetriebnahme der Sonder-
müllverbrennungsanlage des Unternehmens Currenta GmbH & Co. OHD im Chempark Le-
verkusen-Bürrig interessiert uns ebenfalls, welche Maßnahmen beschlossen werden sollen,
um bei dem Umgang mit den entsorgten Schadstoffen zukünftig derartige Katastrophen zu
vermeiden und welches geplante Sicherheitsmanagement es fortan geben wird.
Deshalb möchten wir Sie bitten, auch nachfolgende Anfrage unserer Fraktion mit in die Ta-
gesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrates am 20. Mai 2022 aufzunehmen.
Wir fragen:
1. Zur Hochspannungsleitung
a. Hat die verzögerte Erdung der Hochspannungsleitung zu einer Verzögerung von Lösch-
und Rettungsarbeiten geführt?
b. Hätte eine schnellere Erdung den Schaden reduziert?
c. Wie wird die „Brandlast“ bei Vollbetrieb der Sondermüllverbrennungsanlage bewertet?
d. Müsste die Hochspannungsleitung nicht allein deshalb verlegt werden, um menschliche
Fehler sicher ausschließen können?
Die Lösch- und Bergungsarbeiten wurden zunächst dadurch verzögert, dass bei ei-
ner in unmittelbarer Nachbarschaft des Schadensortes verlaufenden Hochspan-
nungsleitung durch Trümmerteile der Explosion eine der Leitungen durchtrennt wur-
de. Mit dem umfangreichen Löschangriff konnte erst begonnen werden, als sicher
war, dass diese und die noch intakten Leitungen stromlos waren.
Es wurden inzwischen klare Vorgaben geschaffen für die eindeutige Identifikation
der Leitungen (220 bzw. 110kV) und die Kommunikation zwischen Currenta und den
GRÜNE im Regionalrat Köln
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Köln, den 10.05.2022
An den
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Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
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2
Netzbetreibern, sodass eine Verzögerung von Löscheinsätzen in Zukunft auf wenige
Minuten begrenzt werden kann.
Eine Aussage zu den Auswirkungen einer schnelleren Erdung wäre spekulativ.
Berechnungen der Auswirkung der Wärmestrahlung beim Brand eines Containers
haben ergeben, dass die Hochspannungsleitungen nicht beeinträchtigt werden.
Die Tanks der Verbrennungsanlage liegen außerhalb von Schutzstreifen der 220 kV
und 110 kV Hochspannungsfreileitungen, was auch z.B. den technischen Regeln für
Anlagensicherheit z.B. der TRAS 120 entspricht.
2. Zur Begrenzung der Entsorgung besonders gefährlicher Abfälle
a. Für welche der in Bürrig entsorgten Schadstoffe gelten welche Achtungsabstände und
wie hoch ist der jeweilige Anteil dieser Schadstoffe am Gesamtvolumen?
Die Stadt Leverkusen im Jahr 2015 ein Gutachten nach KAS 18 in Auftrag gegeben.
Für eine Freisetzung toxischer Stoffe wurde in diesem Gutachten die Freisetzung
und Ausbreitung von Chlorwasserstoff aus der Hydrolyse eines Chlorsilan-
Abfallgemisches in der SAV als das abstandbestimmende Störfallablaufszenario für
das Entsorgungszentrum identifiziert. Daraus ergibt sich ein „angemessener Sicher-
heitsabstand“ von 560 m.
Die Gefahrenkategorie toxische Flüssigkeiten wurde zusätzlich im Rahmen des ak-
tuellen Gutachtens von Prof. Jochum untersucht. Dabei wurde Brom als kritischer
Bestandteil der zugelassenen Abfälle für den eingeschränkten Betrieb identifiziert mit
einem Achtungsabstand von 100m ermittelt. Dieser Abstand ist wesentlich kleiner als
der im städtischen Gutachten errechneter Abstand von 560 m.
Zusätzlich wurde bei einem zweiten Scenario die Explosion einer durch Verdunstung
der Lache gebildeten Dampf/Luft – Wolke gerechnet. Hinsichtlich der Stoffe wurden
die Inhaltsstoffe der für die eingeschränkte Wiederinbetriebnahme vorgesehenen Ab-
fälle nach den Kriterien untere Explosionsgrenze und Dampfdruck bewertet. Die Be-
rechnungen wurden für die 5 kritischsten Inhaltsstoffe durchgeführt. Der maximale
angemessene Sicherheitsabstand liegt hier bei 80 m.
b. Welcher Gefahrenkategorie gehören die 11 Prozent der Schadstoffe an, die nicht aus
den Chemparks in NRW, sondern aus dem übrigen Bundesgebiet und der EU angelie-
fert werden?
Die gefährlichen Abfälle, die aus anderen Bundesländern und aus dem europäischen
Ausland in der SAV Leverkusen entsorgt werden, können je nach stofflicher Zusam-
mensetzung einzelne oder mehrere Gefahrenkategorien (HP-Kriterien) der europäi-
schen Abfallrahmenrichtlinie enthalten.
Im Übrigen ist diese Fragestellung für die Teilwiederinbetriebnahme nicht relevant, weil
dabei eine Beschränkung auf 31 umfassend untersuchte Abfälle aus dem ChemPark
und von verbundenen Unternehmen erfolgt. Generell gilt: Die Genehmigung nach dem
BImSchG umfasst die Beseitigung/ thermische Verwertung einer Vielzahl von Abfällen,
die in verschiedene Gefahrenkategorien eingestuft sind, unabhängig von dem Her-
3
kunftstort der Abfälle. Ob ein Abfall aus der EU in einer bestimmten Anlage entsorgt
werden kann, wird vorher im Notifizierungsverfahren nach Abfallrecht untersucht
c. Aus welchen Gründen wurden diese 11 Prozent in Bürrig entsorgt und wo erfolgt diese
Entsorgung derzeit?
Siehe b), ansonsten gilt, dass die Abfälle in anderen dafür zugelassenen Anlagen ent-
sorgt werden.
Abfallimporte aus anderen Bundesländern und dem europäischen Ausland unterliegen
grundsätzlich der Entsorgungsfreiheit. Für den Anlagenbetreiber gibt es keine Be-
schränkung auf ein bestimmtes Einzugsgebiet. Abfalldaten über die derzeitige Entsor-
gung von Abfällen, deren Erzeuger sich in anderen Bundesländern und im europäischen
Ausland befinden, liegen aufgrund des Datenschutzes nicht vor.
d. Welche der bisher in Bürrig entsorgten Stoffe dürften gemäß den aktuellen KAS 18-
Bestimmungen aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung nicht länger entsorgt werden?
Die neu berechneten Abstände im KAS-18 – Gutachten sind bei der eingeschränkte
Wiederinbetriebnahme wesentlich geringer als der ursprünglich berechnete Achtungs-
abstand, insofern auch keine Beschränkungen der zugelassenen Stoffe.
e. Welche weiteren Schäden hätten im Rahmen der Explosion am 27.07.2021 noch ent-
stehen können (Worst-Case-Szenario) und welche Maßnahmen werden ergriffen, um
ein solches Szenario zukünftig sicher ausschließen zu können?
Eine Aussage hierzu wäre ebenfalls spekulativ. Im Rahmen der Vorbereitungen zur
Wiederinbetriebnahme werden mögliche Worst-Case-Szenarien betrachtet und Maß-
nahmen zu deren Ausschluss entwickelt.
3. Zum Sicherheitsmanagement
a. Aus welchen Gründen konnte eine Sicherheitszentrale ohne hinreichende Genehmi-
gung in Betrieb genommen werden?
Die zuletzt mit Datum vom 27.03.2020 beantragte - und mangels Genehmigungsfähig-
keit noch nicht erteilte - Genehmigung bezieht sich auf die technische und organisatori-
sche Umstrukturierung der (bereits vorhandenen) Sicherheitszentralen an den Chemp-
ark-Standorten. Vorgenommene Abweichungen von der aktuellen Genehmigungslage
sind der Aufsichtsbehörde durch das Unternehmen nicht mitgeteilt worden. In Folge ei-
ner anonymen Beschwerde hat eine umfangreiche Sachverhaltsermittlung in Form einer
unangekündigten Störfallinspektion sowie weiterer Erörterungsgespräche stattgefunden.
Im Anschluss wurden umgehend umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, insb. wurde
das Unternehmen zur Wiederherstellung des genehmigten Zustandes inkl. schriftlicher
Umsetzungsmitteilung verpflichtet, es wurden erweiterte Melde- und Informationspflich-
ten bei Schadensfällen angeordnet, das regelmäßige Überprüfungsverfahren wird vor-
verlegt und das notwendige Neuanordnungsverfahren prioritär betrieben
4
b. Ist es aus Sicht der Bezirksregierung erforderlich, dass die Kontrolleure des LANUV
im Fall von Störfällen zukünftig schneller und mit umfassenderer Ausstattung vor Ort
sind? Welche Planungen bestehen hierzu?
Die primäre Gefahrenabwehr und der schnelle Einsatz vor Ort liegt bei der Feuerwehr. Die
Ausrüstung der Feuerwehr erlaubt konkrete Aussagen über die Gefahrenlage und die da-
von ausgehenden Gesundheitsgefahren. Für weitergehende Fragen zur Belastung der
Rauchwolke, weiterer Inhaltsstoffe und Niederschläge kann das LANUV hinzugezogen
werden. Dazu sind die Einsatzfahrzeuge des LANUV umfassend ausgestattet. Bisher konn-
te dieser Einsatz nur von Landesbehörden angefordert werden. Zukünftig soll dies auch für
kommunale Behörden möglich sein. Damit werden die Melde- und Anforderungswege ver-
kürzt.
c. Das Umweltministerium hatte eine umfassende systematische Prüfung der Chem-
Parks angekündigt. Liegen die Ergebnisse bereits vor und wann werden diese Er-
gebnisse veröffentlicht?
Die Auftaktbesprechung hat am 03.05.22 bei MULNV stattgefunden.
Eine erste Sitzung einer Arbeitsgruppe soll möglichst noch vor den Sommerferien stattfin-
den. In einem ersten Schritt sollen im Rahmen der Arbeitsgrup pe die möglichen Themen
und die Kriterien bezüglich der zu betrachtenden Standorte erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Ursula Ehren, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
1
Anfrage für die 7. Sitzung des Regionalrates Köln am 20. Mai 2022
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe,
um das Thema der geplanten Teilinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage des
Unternehmens Currenta GmbH & Co. OHD im Chempark Leverkusen-Bürrig zu komplettie-
ren, bitten wir Sie auch diese Anfrage unserer Fraktion mit in die Tagesordnung der nächs-
ten Sitzung des Regionalrates am 20. Mai 2022 aufzunehmen.
Nachdem inzwischen der Vorgang des Unfalls rekonstruiert wurde und die Fehler der Ver-
gangenheit bekannt sind, bitten wir um Auskünfte bezüglich des zukünftig geplanten Um-
gangs mit sowohl der Ableitung in den Rhein als auch der Wasserentnahme.
Im Chempark ansässige Betriebe leiten so große Mengen der besonders umweltschädli-
chen PFAS-Chemikalien in den Rhein ein, dass die empfohlenen Orientierungswerte zum
Teil um ein hundertfaches überstiegen werden.
Wir fragen deshalb:
Zur Rheinwasserverschmutzung mit PFAS-Chemikalien
a. Wie lange wird die erhöhte PFAS-Einleitung noch toleriert?
Die in Nordrhein-Westfalen eingeführten Orientierungswerte sind keine rechtlich-
verbindlichen Konzentrations- oder Frachtgrenzwert. Reduzierungsmaßnahmen können
folglich bislang prinzipiell nur im Dialog mit den Betreibern auf den Weg gebracht wer-
den.
Bei der Untersuchung möglicher PFAS-Emittenten ab 2006 wurde festgestellt, dass mit
dem Abwasser einer Anlage zur Herstellung von anorganischen Salzen sowie von or-
ganischen Feinchemikalien und Zwischenprodukten fracht- und konzentrationsrelevante
Mengen an PFAS emittiert wurden. Dies wurde seinerzeit zum Anlass genommen, pro-
duktionsspezifische Maßnahmen einzufordern.
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
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50667 Köln
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Köln, den 10.05.2022
An den
Vorsitzenden des
Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
50667Köln
2
In einem ersten Schritt waren dies konkret die Rückführung von Stoffströmen und die
Verbrennung hoch belasteter Abwasserströme. Durch die 2011 in Betrieb genommene
Ionenaustauscheranlage konnte die PFAS-Gewässerbelastung weiter reduziert werden.
Weitergehende Maßnahmen konnten auch aufgrund mangelnder rechtlich-verbindlicher
Vorgaben nicht von der Bezirksregierung gefordert werden.
Zwischenzeitlich hat die Produktionsfirma (Lanxess) weitere Reduktionsmaßnahmen
angekündigt, sofern die bis Sommer terminierten Versuche erfolgreich verlaufen.
b. Wie hoch muss die Abweichung vom Orientierungswert sein, bevor die Bezirksregie-
rung reagiert?
Wie unter a. beschrieben hat die Bezirksregierung auf die hohen Werte reagiert. Ein
weiteres Eingreifen der Bezirksregierung wäre wegen fehlender rechtlich-verbindlicher
Emissionsgrenzwerte nur möglich, wenn die Trinkwassergewinnung oder die aquatische
Biozönose gefährdet wären. Dies ist auf der Grundlage der vorliegenden Messergebnis-
se aus dem Rhein nicht zu befürchten.
c. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Bestrebungen der EU einen Richtwert für diese giftige Che-
mikalie festzulegen?
Mit der Umsetzung der neuen europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU-TWRL) in na-
tionales Recht (bis zum 12. Januar 2023) werden erstmalig Anforderungen für PFAS
in Trinkwasser verbindlich eingeführt.
Ergänzend zu den Fragen a-c bezüglich PFAS ist auf den Landtagsbericht 17/6518
„PFAS-Abwasserwerte des ChemPark Leverkusen“ vom 4.3.2022 für die Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 9.
März 2022 zu verweisen. Der Sachverhalt wird dort umfassend erläutert. Der Link
zum Bericht lautet:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-
6518.pdf
Laut einem WDR-Bericht, hat die Firma Currenta einen Antrag zur Grundwasserentnahme
bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Da Grundwasser in Zeiten des Klimawandels ein
wertvolles Gut ist, bitten wir Sie darüber hinaus um Beantwortung der nachfolgenden Fra-
gen:
Aus diesem Grund fragen wir des Weiteren:
Zur Grundwasserentnahme
a. Für wieviele Kubikmeter Grundwasser wurde eine Entnahmegenehmigung bean-
tragt?
3
• Entnahme zur Betriebs- und Trinkwasserversorgung des Werksbereichs des Chem-
parks Leverkusen 74,94 Mio. m³/a
• Entnahme zur Trink- und Brauchwasserversorgung im Wasserwerk Hitdorf 22,5
Mio. m³/a
• Darüber hinaus beantragt die Firma Currenta eine Bewilligung zur Entnahme von
Grundwasser zur Betriebswasserversorgung des Chemparks Dormagen aus Was-
sergewinnungsanlagen in Köln-Worringen und Dormagen 28 Mio. m³/a
b. Für welche Laufzeit wurde die Genehmigung beantragt?
• Chempark: 30 Jahre
• Hitdorf: 30 Jahre
• Dormagen: 20 Jahre
c. Kann die Entnahme von Grundwasser in Zeiten von Wasserknappheit zu Engpässen
bei der Trinkwasserversorgung der Anrainerkommunen führen?
Die von der Firma Currenta aktuell beantragten Mengen zur Grundwasserförderung ge-
hen nicht über die Mengen hinaus, die die Firma in der Vergangenheit aus dem Grund-
wasser fördern durfte. Engpässe bei der Trinkwasserversorgung der Anrainerkommu-
nen, auch in den Trockenphasen der vergangenen Jahre, sind nicht bekannt. Unabhän-
gig davon werden die Auswirkungen der aktuell beantragten Entnahmen in den wasser-
rechtlichen Verfahren u.a. im Rahmen der sog. Dargebotsprüfungen, aber auch im
Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen, detailliert geprüft werden.“
d. Hat das nach dem durchlaufen der Betriebsabläufe wiedereingeleitete Wasser eine hö-
here Temperatur als das Rheinwasser und wenn ja, welche Auswirkungen hat das für die
Flora und Fauna?
Das geförderte Wasser wird nach Aufbereitung im Betriebsgelände in den Produkti-
onsanlagen als Brauchwasser und als Kühlwasser verwendet.
Bei der Aufbereitung fällt Rückspülwasser an, das in den Rhein eingeleitet wird.
Die Einleittemperatur wird kontinuierlich überwacht. Entsprechend dem Jahresbe-
richt 2021 betrug die Einleitmenge durchschnittlich 3584 m³/d. Die mittlere Einleit-
temperatur betrug 22,2°C.
Das Produktionsabwasser wird, sofern es nicht weiterverwendet werd en kann, der
Kläranlagen zur Behandlung zugeleitet. In der Kläranlage wird auch das kommuna-
les Abwasser des Wupperverbandes mitbehandelt.
Die Einleittemperatur wird kontinuierlich überwacht.
Entsprechend dem Jahresbericht 2021 betrug die Einleitmenge dur chschnittlich
111.680 m³/d. Die mittlere Einleittemperatur betrug 17,9°C.
Das Kühlwasser wird großenteils im Kreislauf verwendet, muss jedoch aufgrund von
Verdunstungsverlusten und der damit verbundener Aufkonzentrierung der im Wasser
4
enthaltenen Mineralien kontinuierlich in gewissem Umfang ausgeschleust und dann
in den Rhein eingeleitet werden. Die Einleittemperatur wird kontinuierlich überwacht.
Entsprechend dem Jahresbericht 2021 betrug die Einleitmenge durchschnittlich
364.569 m³/d. Die mittlere Einleittemperatur betrug 24,3°C.
Der Rhein ist ein sehr abflussstarker Fluss. Aufgrund der Einleitungsmengen im Ver-
gleich zum Rhein (Mittelwasser ca. 2000 m³/s = 172 Mio. m³/Tag = 62.780 Mio m³/a)
ist eine Beeinflussung der Flora und Fauna nicht zu befürchten. Ergänzend ist darauf
hinzuweisen, dass bei der Besorgnis, dass die Temperatur von 28°C im Rhein über-
schritten wird, alle größeren Einleiter zur maximalen Reduzierung der Wärmefrach-
ten in den Rhein aufgefordert werden. Festzustellen ist allerdings aufgrund der Er-
fahrungen der vergangenen Jahre, dass die Rheintemperatur wesentlic h durch die
Außentemperatur und die Sonnenbescheinung beeinflusst wird und nicht durch Ein-
leitungen. Dies zeigt sich unter anderem auch im Temperatur -Tagesverlauf (z.B. hier
am Beispiel Düsseldorf-Flehe), wo eine deutliche Tag-/Nach-Verlauf erkennbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Ursula Ehren, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Zur Anfrage Die Linke/Volt „Auswirkungen Grundwasserentnahme Currenta
GmbH & Co. OHG“:
1. Laut Planungsunterlagen findet bereits seit vielen Jahrzehnten die
Grundwasserförderung statt. “Der Grundwasserstand ist bereits entsprechend
abgesenkt und folglich Natur und Umwelt darauf eingestellt”. Was versteht die
Antragstellerin hier unter “eingestellt” und wie erfolgt die Bewertung seitens der
Genehmigungsbehörde?
2. Durch den Zusammenhang der Grundwasserleiter zum Kalk- und
Braunkohleabbau besteht laut TÜV-Gutachten eine Gefahr für die
Grundwassermenge. Welche Auswirkungen hat das bevorstehende Ende des
Braunkohleabbaus auf diese Grundwassermenge?
3. Die beantragte Fördermenge wird durch landseitigen Zustrom sowie Uferfiltrat und
Grundwasserspeicher nicht ausgeglichen. Es ergibt sich laut Gutachten zudem eine
negative Bilanz von 25 Mio. m³/a. Der tatsächliche Bedarf der Currenta GmbH & Co.
OHG der letzten Jahre beträgt laut Gutachten im Mittel 80,7 Mio. m³/a. Die jeweils zu
beantragende Wassermenge ist gemäß Wasserrechtssituation am tatsächlichen
Wasserbedarf auszurichten, da eine Bevorratung bzgl. Wasserrechtsvolumina
grundsätzlich unzulässig ist. Wie bewertet die Genehmigungsbehörde diesen Punkt
und den Mehrbedarf von 19,3 Mio. m³/a?
4. Könnte die Genehmigung auch für kürzere Laufzeiten erteilt werden? Wenn ja,
welche kürzeren Laufzeiten erachtet die Genehmigungsbehörde als sinnvoll?
5. Würde eine Ablehnung des Antrags eine positive Auswirkung auf die im TÜV-
Gutachten schlechte Grundwasserbeschaffenheit und -menge haben?
6. Ist eine Bewilligung des Antrages mit den Klimaschutzzielen der Bezirksregierung,
des Landes sowie des Bundes vereinbar?
Antwort:
Die Fragen betreffen grundlegende Aspekte der Antragsprüfung in den
wasserrechtlichen Verfahren zur Entnahme von Grundwasser durch die Firma
Currenta an den Chempark-Standorten Dormagen und Leverkusen sowie
Leverkusen-Hitdorf: z.B. Prüfung der eingereichten Bedarfsnachweise der Firma
Currenta, Prüfung der Auswirkungen der Grundwasser-Entnahmen auf Schutzgüter,
Bewertung der Auswirkungen der Entnahmen auch vor dem Hintergrund des
Klimawandels oder Prüfung der Form und der Laufzeit der beantragten
Gestattungen.
Die Wasserrechtsanträge und die zugehörigen Unterlagen liegen noch bis zum
24.05.2022 zur Einsicht aus, anschließend können bis zu 24.06.2022 Einwendungen
erhoben werden.
Die in den einzelnen Verfahren eingereichten Antragsunterlagen werden zurzeit noch
fachlich geprüft. Eine Beantwortung der Fragen ist zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht
möglich. Aussagen zu den o.g. Prüfaspekten können erst nach Abschluss der
Prüfung getroffen werden. Ich bitte hierfür um Verständnis. Vielen Dank.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 25/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 05.08.2022 08:59