4078/2021
Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend Auszählung der Briefwahl bei der Bundestagswahl
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3139 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34 Vorlagen-Nummer 25.11.2021 4078/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage betreffend Auszählung der Briefwahl bei der Bundestagswahl Anfrage: MdR Görzel berichtet in der Sitzung vom 25.10.2021 von Beschwerden, dass es bei der Auszählung der Wahlbriefe zur Bundestagswahl zu längeren Verzögerungen gekommen sei, so dass die Wahlhel- fer*innen lange hätten warten müssen. Er bittet darum, über Vorschläge in Kenntnis gesetzt zu wer- den, wie dies zukünftig vermieden werden soll. Antwort der Verwaltung: Am Wahltag beginnen im Briefwahlzentrum um 15 Uhr das Öffnen der roten Wahlbriefe und die Zu- lassungsprüfung durch die Wahlvorstände. Die blauen Stimmzettelumschläge werden anschließend wieder in die Urnen zurückgegeben. Ab 18 Uhr kann grundsätzlich mit der Öffnung und Auszählung der blauen Stimmzettelumschläge begonnen werden. Um das Wahlgeheimnis nicht zu gefährden und etwaige Versuche einer doppelten Stimmabgabe feststellen zu können, entsprach es gängiger Praxis, mit der Auszählung der Wahlbriefe zu warten, bis alle Wahlbriefe, die noch bis 18 Uhr in den Briefkas- ten des Wahlamtes eingeworfen bzw. im Wahlamt sowie im Briefwahlzentrum abgegeben werden können, angeliefert, sortiert und an die Wahlvorstände nachgeliefert sind. Das hat trotz schneller Vor- sortierung und Verteilung der bei der diesjährigen Bundestagswahl rund 700 Wahlbriefe insgesamt zu lange gedauert, so dass es zu Wartezeiten für die dort eingesetzten rund 3.200 Wahlhelfer*innen kam. Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Prozess umzustellen und sich an der Praxis der Stadt Frank- furt/Main zu orientieren, die aus den gleichen Erfahrungen bei der dortigen Kommunalwahl bei der vergangenen Bundestagswahl erstmalig zur Anwendung gekommen ist. Geplant ist, pünktlich um 18 Uhr die Stimmzettelumschläge aus den Urnen zu entnehmen, mindestens 50 Stimmzettelumschläge abzuzählen und wieder zurück in die Urne zu geben. Mit der Öffnung der Stimmzettelumschläge und Auszählung kann sodann begonnen werden. Sobald rote Wahlbriefe nachgeliefert werden, wird nur bei den betroffenen Briefwahlvorständen der Auszählprozess unterbrochen und werden die Wahlbrie- fe geöffnet, geprüft und die Stimmzettelumschläge zu den abgezählten Umschlägen in die Urne ge- geben. Die Stimmzettelumschläge in der Urne werden anschließend durchgemischt, zu den bereits vorhandenen auf den Auszähltisch ausgeschüttet und sodann mit ausgezählt. Auf diese Weise sind ein pünktlicher Beginn der Auszählung sowie die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze gleicherma- ßen gewährleistet. Für die Umsetzung dieser Planung wird der vorgesehene Prozessablauf derzeit detailliert dokumen- tiert und wahlrechtlich begutachtet. Die Verwaltung prüft zudem Möglichkeiten, das Zeitfenster zwischen Öffnen der roten Wahlbriefe um 15 Uhr und Beginn der Auszählung um 18 Uhr zu reduzieren. 2 gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4078/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.11.2021
- Erstellt
- 19.11.2021 08:43