2569/2017
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Dr. Dr. Mück
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
1715 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer 29.08.2017 2569/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Dr. Dr. Mück Herr Dr. Dr. Mück teilte in der Sitzung am 22.06.2017 mit, dass er angesprochen worden sei, dass ein Fitnessstudio seine Geräte an Schulen spenden wolle. Es konnte jedoch nur ein Teil der Geräte an Schulen vermittelt werden. Es stellt sich die Frage, ob solche Spenden nicht auch etwa für Flücht- lingsunterkünfte geeignet sind, die ausschließlich mit alleinreisenden Männern belegt sind. Ist dies im Einzelfall räumlich und auch rechtlich machbar? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zur Aufstellung von Fitnessgeräten bedarf es entsprechend freier Raumkapazitäten in den Flücht- lingsunterkünften. Vorhandene Gemeinschaftsräume verfügen jedoch häufig nicht über die erforderli- che Größe oder werden regelmäßig für Schulungszwecke oder Kursangebote genutzt. Darüber hin- aus erfordern die Geräte eine sach- und fachgemäße Einweisung für die Nutzer und eine regelmäßi- ge technische Wartung, um eine sichere Funktionsfähigkeit für die Nutzer zu gewährleisten. Dies kann aus Sicht der Verwaltung nicht sichergestellt werden, eine solche Spende müsste daher leider abgelehnt werden. Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen versucht an Flüchtlings- unterkünften mit alleinreisenden Männern den Kontakt zu Willkommensinitiativen und Sportvereinen etc. in der unmittelbaren Nähe herzustellen, die den Geflüchteten Möglichkeiten zur sportlichen Betä- tigung bieten können. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2569/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.08.2017
- Erstellt
- 18.08.2017 08:26