Mandari Insight

0513/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO Aktenzeichen 165/22, betr.: Abbau der Skatefläche auf dem Spielplatz Am Faulbach

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.03.2023, TOP 2.1

Bürgereingabe - Unzumutbare Lärmbelästigung durch die Skateranlage Am Faulbach

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Bürgereingabe - Unzumutbare Lärmbelästigung durch die Skateranlage Am Faulbach

5204 Zeichen

Köln, den 20.09.2022

An die

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen

Ludwigstr. 8

50667 Köln

Postfach 103564

50475 Köln

Anregungen und Beschwerden nach 824 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen

Hier: Bürgereingabe: Unzumutbare Lärmbelästigung durch die Skateranlage Am
Faulbach

Sehr geehrte Damen und Herren,

stellvertretend für viele EigentümerInnen und MieterInnen des Wohngebäudes Haus
Rheingold, Düsseldorfer Str. 165 sowie des Nachbargebäudes Nr. 155, wende ich mich im
Namen aller Betroffenen an Sie mit der Bitte um rasche Beseitigung der Lärmquelle.

Die entsprechenden Unterschriften der Betroffenen liegen mir vor.

Darstellung der Sachlage:
Durch die Skater-Anlage, die an den Spielplatz „Am Faulbach“ unmittelbar angrenzt, kommt

es für die umliegenden Gebäude zu einer erheblichen Lärmbelästigung.

Bei den hohen Geräuschemissionen, verursacht durch die Landungen der jugendlichen und
überwiegend erwachsenen Skater in Form von laut krachenden Geräuschen, handelt es sich
um eine Form von Impulslärm, der in unregelmäßigen Abständen unvermittelt quasi
„explodiert‘“ und an den sich das menschliche Ohr — im Gegensatz zu kontinuierlichem Lärm
wie z.B. langsam vorbeifahrende Schiffe — nicht einstellen kann.

Das Ohr ist das einzige Sinnesorgan, das der Mensch nie ausschalten kann.

Lärm ist gesundheitsschädlich!

Während Kinderlärm auf Spielplätzen in Deutschland von Anwohnerinnen und Anwohnern
gerechtfertigter Weise (!) geduldet werden muss, gilt das für Sport- und Freizeitanlagen für
Jugendliche (und Erwachsene) hingegen nicht!

Die Skater-Anlage „Am Faulbach“ wird — besonders im Sommer - beinahe „rund um die Uhr“
an sieben Tagen der Woche genutzt, d.h. es entstehen für die AnwohnerInnen auch
Lärmbelästigungen spätabends und mitten in der Nacht. Besonders im Nachmittagsbereich bis
zum Einbruch der Dunkelheit ist die Anlage besonders stark frequentiert. Dazu wird von den
Skatern sehr häufig laute Musik abgespielt.

Ein ungestörtes Sitzen auf dem Balkon tagsüber oder in den Gärten im Erdgeschoss ist nicht
mehr möglich.

Auch in der eigenen Wohnung ist ein ungestörter Aufenthalt bei geöffneten Fenstern leider
nicht mehr möglich: Eine normale ungestörte Unterhaltung in der Wohnung kann bei
geöffneten Fenstern nicht mehr geführt werden — so wie alle anderen Tätigkeiten in der
Wohnung durch die erheblichen Geräuschemissionen der Skater-Anlage in erheblichem
Maße nicht mehr ungestört möglich sind.

Selbst bei geschlossenen Fenstern sind die krachenden und knallenden Geräusche der
landenden Skater ständig zu hören.

Unterhaltungen, entspanntes Lesen, Musikhören, Fernsehen oder gar Entspannung mit
Meditation sind in der eigenen Wohnung nicht mehr ungestört möglich; ständig ist man durch
die unvermittelt auftretenden Knall- und Krachgeräusche der startenden und landenden
Skateboards gestört.

In Zeiten des Lockdowns, in denen ich z.B. im Homeoffice Videokonferenzen abhalten
musste (das WLan-Netz im Büro funktionierte über Monate hinweg nicht), wurde ich
während der Konferenzen gefragt, woher denn der nicht zu überhörende Lärm käme: zwei
Fenster meiner Wohnung waren geöffnet...

Der Lärmbelästigung durch die Skater-Anlage kann man in der eigenen Wohnung nicht
entkommen: bei den Wohnungen, die eine Ausrichtung zur Skater-Anlage haben, sind
sämtliche Fenster Richtung Nordwest ausgerichtet und liegen somit direkt im Schalltrichter
der Skater-Anlage. Der Lärm schlägt quasi ungebremst in voller Lautstärke auf die komplette
Hauswand. Der einzige Raum, in welchem der Lärm nicht zu hören ist, ist die jeweilige
Gästetoilette, da sie fensterlos vom inneren Wohnungsflur aus abgeht.

Gerne kann ich Ihnen Mitschnitte des Lärms, die ich in Form eines Lärmprotokolls mit
meinem mobilen Telefon angefertigt habe, vorspielen, damit Sie sich persönlich ein Bild
machen können. °

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob überhaupt eine Skater-Anlage von der Stadt Köln
gebaut werden durfte, da im ursprünglichen Bebauungsplan lediglich ein Kinderspielplatz
vorgesehen war.

Für Baugenehmigungen gelten folgenden dB-Höchstgrenzen:
a) tagsüber außerhalb der Ruhezeiten: 55 dB

b) tagsüber innerhalb der Ruhezeiten: 50 dB

Die Freizeitlärmrichtlinie sieht folgende Werte vor:
a) tagsüber an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten: 55 dB

b) tagsüber an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten: 50 dB
c) tagsüber an Sonn- und Feiertagen: 50 dB

Hier zwei dB-Werte als Vergleichsmaßstab:
-  Flüstern: 40 dB

-  Innormal lautes Gespräch: 60 dB

Skater-Lärm, der selbst bei geschlossenen Fenstern im Rauminneren zu hören ist, kann
unmöglich beim Maximalwert von 50 dB liegen!

Wir bitten die zuständige Behörde der Stadt Köln dafür zu sorgen, dass die Skater-
Anlage „Am Faulbach“ umgehend geschlossen und abgebaut wird, um gesundheitliche
Schädigungen der unmittelbaren Anwohner durch den Lärm zu vermeiden.

Es gibt sicherlich im Stadtgebiet ein Gelände, das alternativ gut geeignet ist, mit einer neuen
Skater-Anlage für Ersatz zu sorgen, ohne die Gesundheit der Anwohner durch unzumutbare
Lärmimmissionen zu gefährden.

Für Rückfragen und weitere Ausführungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4329 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0513/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO Aktenzeichen 165/22, betr.: Abbau der Skatefläche auf 
dem Spielplatz Am Faulbach  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe, folgt den Ausführungen der 
Verwaltung und beschließt den Antrag der Petentin auf Abbau des Skatebereiches auf dem 
Spielplatz Am Faulbach abzulehnen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023

2 
Begründung: 
Der Spielplatz Am Faulbach wurde im Jahr 2011 durch den Investor LEG der südlich angren-
zenden Wohnbebauung errichtet und im März 2012 an die Stadt übergeben. Die Errichtung 
des Spielplatzes erfolgte im Rahmen der Vorgaben für neue Wohnbebauungen und die dar-
aus resultierenden neu entstandenen Bedarfe an öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen. 
Der Spielplatz liegt direkt am Rheinufer am Ende der Sackgasse Am Faulbach. Die öffentliche 
Fläche wird sowohl im Süden als auch im Norden durch private Wohnungsflächen mit umge-
benen privaten Grün- und Rasenflächen begrenzt.  
Der Spielplatz ist somit die einzige öffentliche Fläche in einem längeren Abschnitt direkt am 
Rheinufer. Diese öffentliche Fläche wird von Kindern, Jugendlichen und Eltern als Aufenthalts- 
und Spielfläche sehr geschätzt.  
Der Spielplatz umfasst mehrere Spielgeräte für verschiedene Altersstufen und ein Skate- und 
Scooterangebot. Im Rahmen der Trendsportarten ist die Begrifflichkeit einer Skateanlage für 
die vorliegende Flächengröße und dem vorhandenen Angebot nicht richtig gewählt. Als 
Skateanlage bezeichnet die Gemeinschaft der Skater zum Beispiel die Anlage Kap 686 am 
linksrheinischen Rheinufer in der Südstadt. 
Die Nutzung der Spiel- und Bewegungsfläche durch Kinder und Jugendliche findet im über-
wiegenden Teil des Jahres vorrangig wochentags in der nachschulischen Zeit ab ca. 16.30 
Uhr statt. Im Herbst, Winter und Frühjahr verhindert die eintretende Dunkelheit die Nutzung 
der Flächen nach ca. 17.30 Uhr. Eine intensive Nutzung der Spiel- und Bewegungsfläche über 
den gesamten Tag findet somit grundlegend nur in den Oster-, Sommerschulferien und am 
Wochenende statt. Diese wertvollen pädagogischen und kostenfreien Spiel- und Bewegungs-
angebote im öffentlichen Außenbereich sind als Ausgleich für die Kinder und Jugendlichen 
enorm wichtig. 
Grundsätzlich stellt die Verwaltung vermehrt in den letzten Jahren fest, dass sich Personen 
mit Corona-bedingten „neuem“ Home-Office über Kinder und Jugendliche auf öffentlichen 
Plätzen bzw. auf Spiel- und Bewegungsflächen beschweren. 
Ein Arbeitsplatz im Home-Office ist von den Rahmenbedingungen und externen Einflüssen 
nicht gleichwertig zum Arbeitsplatz an der Dienststelle mit dem gewohnten Umfeld und den 
gewohnten Rahmenbedingungen. Dies gilt für die positiven und eben auch für die ungewohn-
ten Aspekte bzw. Einflüsse im Home-Office. 
Nach Mitteilung des Ordnungsamtes liegt von der Petentin keine schriftliche Beschwerde seit 
der Errichtung des Spielplatzes vor. Im Jahr 2022 hat die Petentin erstmalig die Leitstelle des 
Ordnungsamtes zweimal angerufen und sich jeweils über Lärm nach 22.00 Uhr beschwert. Zu 
beiden Beschwerden wurden durch das Ordnungsamt bei Überprüfung vor Ort keine Feststel-
lungen gemacht und keine Personen angetroffen. 
Das Ordnungsamt hatte für das Jahr 2022 einen Dauerauftrag für die öffentliche Fläche Am 
Faulbach vorliegen. Tatsächlich hielten sich bei einigen Kontrollen dort Personen auf. Lärm 
wurde aber in den seltensten Fällen festgestellt. 
Die Beschwerdelage richtet sich in den vorliegenden Fällen ausschließlich auf Lärmbelästi-
gungen nach 22.00 Uhr. Die vorgegebenen Nutzungszeiten laut Kölner Stadtordnung für die 
Nutzung der Spiel- und Skatefläche von 7.00 – 22-00 Uhr waren hiervon nicht betroffen. Dem 
Amt für Kinder, Jugend und Familie liegen ebenfalls seit der Errichtung keine Beschwerden 
zur grundsätzlichen Nutzung innerhalb der Nutzungszeiten vor.  
 
Die Verwaltung wird zur Wahrung der verschiedenen Interessenlagen im Sommer dieses Jah-
res ein Lärmgutachten beauftragen um die Nutzungszeiten im Rahmen der Immissionsvorga-
ben zu überprüfen. 
Anlagen 
 
- Bürgereingabe der Petentin

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0513/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.02.2023
Erstellt
08.02.2023 11:36