2393/2025
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Chemnitzer Straße und einem Teilstück der Wichheimer Straße (RadPendlerRoute 2)
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Anlage 2 - Querschnitte Chemnitzer Str. - Wichheimer Str.
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5,5050504,50Querschnitt 2 (Chemnitzer Str.) 6,0075754,50Querschnitt 3 (Chemnitzer Str.) 5,504,50Querschnitt 1 (Wichheimer Str.)Querschnitt 4 (Chemnitzer Str.)Querschnitte Chemnitzer Str. - Wichheimer Str.4,05 2,002,30FahrbahnParkenParken 501,552,403,951,552,403,95FahrbahnGehwegGehwegFahrbahnGehwegGehwegFahrbahnGrünstreifenGehweg GehwegGehweg Die aktuellenRadwege werdenzu einem späterenZeitpunktdemarkiert.50 1234Amt für nachhaltigeMobilitätsentwicklungG:\CAD(K00287)\682\Bezirk 9\Chemnitzer Straße\Fahrradstrassen_Fuhrmann\PDF\20250801_Querschnitte Chemnitzer Str. -Wichheimer Str.dwgProjekt:Bearbeitet:Datum:Maßstab 1:Skizze Querschnitte Chemnitzer Str. - Wichheimer Str.Schlick30.07.2025100
Anlage 3 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 2393/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Chemnitzer Straße und einem Teilstück der Wichheimer Straße (RadPendlerRoute 2) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Öffent- lichkeitsbeteiligung entsprechend dem beigefügten Beteiligungskonzept zur Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Chemnitzer Straße und einem Teilstück der Wichheimer Straße (RadPendlerRoute 2). Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung zudem, an- schließend auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung die Ausführungspla- nung zu erstellen und der Bezirksvertretung Mülheim einen Baubeschluss vorzulegen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Chemnitzer Straße sowie ein Teilstück der Wichheimer Straße (Autobahnbrücke) sind Teil der RadPendlerRoute 2 (RPR2). Das überregionale Konzept der rechtsrheinischen RadPend- lerRouten wurde vom Verkehrsausschuss beschlossen (vgl. Beschluss 0665/2019). Das im Jahre 2019 beschlossene Gemeinschaftsprojekt sieht die Einrichtung vier schneller Radver- bindungen zwischen Köln und den rechtsrheinischen Nachbarn Leverkusen, Bergisch Glad- bach, Rösrath, Lohmar, Troisdorf und Niederkassel vor. Die rechtsrheinischen RadPendler- Routen sind ein wichtiger Baustein für die interkommunale Mobilitätswende und ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität in der Region. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie fand ein Trassenfindungsprozess statt, der u.a. eine Be- stands- und Potenzialanalyse sowie eine Definition und Bewertung von Trassenvarianten um- fasste. Für die RadPendlerRoute 2 wurde von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ ein alterna- tiver Trassenvorschlag eingebracht. Im Beschluss 0665/2019 wurde festgehalten, dass der Vorschlag der Bürgerinitiative gleichwertig mit der Trasse der Machbarkeitsstudie zu prüfen sei. Die quantitative Analyse der daraufhin beauftragten Nachuntersuchung kommt für beide Varianten zu einem ähnlichen Ergebnis. Nach Diskussionen und Beratungen über die Routen- führung in verschiedenen Gremien und Formaten (Verkehrsausschuss, Bezirksvertretung und Runder Tisch Radverkehr) beschloss der Verkehrsausschuss, eine gemeinsame Befahrung zur Entscheidungsfindung durchzuführen. Im Rahmen der Befahrung am 18.04.2023, an der Mitglieder des Verkehrsausschusses, der Bezirksvertretung und der Verwaltung teilnahmen, konnte sich auf eine Routenführung geeinigt werden, die am 25.04.2023 im Verkehrsaus- schuss beschlossen wurde (0715/2022) Aus Sicht der Verwaltung kommt für die Umsetzung der RadPendlerRoute auf dem Abschnitt Chemnitzer Straße nur die Führungsform Fahrradstraße infrage (siehe auch Mitteilung 3958/2024). Auf der Autobahnbrücke (Wichheimer Straße) sind bauliche Radwege vorhanden, diese entsprechen jedoch nicht dem Stand der Technik und nicht den Qualitätsanforderungen an eine RadPendlerRoute. Vor dem Hintergrund der Routenführung über die Chemnitzer Straße, sowie der schwierigen Überleitung von Radweg auf Fahrbahn und zugunsten einer einheitlichen und verständlichen Verkehrsführung schlägt die Verwaltung vor, auch auf der Autobahnbrücke eine Fahrradstraße einzurichten. Dies entspricht auch dem Fahrradstraßen- konzept Mülheim, in dem die gesamte Wichheimer Straße enthalten ist. Die Straßenquerschnitte der Chemnitzer Straße und der Wichheimer Straße sind für eine Um- setzung gemäß den einschlägigen Leitfäden sehr gut geeignet. Schon heute stellt der Ab- schnitt eine wichtige Radverkehrsverbindung dar und ist eine attraktive Alternative zur parallel verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße. Die Verwaltung strebt an, die Fahrradstraßenab- schnitte Wichheimer Straße, Chemnitzer Straße, Schweinheimer Straße, Iddelsfelder Straße und Dabringhauser Straße möglichst zeitgleich und noch vor Bauphase 2 des Gleisausbaus der S11 umzusetzen (siehe 2379/2025 und 2419/2025). Es wird eine Umsetzung bis 2028 an- gestrebt. Mit der Umsetzung dieser Fahrradstraßen wird eine wichtige Achse mit einer Länge von ca. 3 Kilometern für den Radpendelverkehr optimiert und die Ertüchtigung der RPR2 wei- ter vorangetrieben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Stufe: Beratung / Konsultation) wird die Öffentlich- keit über die aktuellen Entwürfe zur Maßnahme informiert und erhält die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Zudem erfolgt eine Information über das Konzept der RadPendlerRouten 3 sowie über das Infrastrukturelement Fahrradstraße. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere Pendlern – eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Bei- trag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 – Beteiligungskonzept Anlage 2 – Querschnitte zur Fahrradstraßenplanung Anlage 3 – Öffentlichkeitbeteiligung
Anlage 1 - Beteiligungskonzept
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ANLAGE 1 Beteiligungskonzept zur Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Chemnitzer Straße und einem Teilstück der Wichheimer Straße zwischen Elisabeth-Schäfer-Weg und Johann-Bensberg-Straße (RadPendlerRoute 2) Beteiligungskonzept Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur in Planung befindlichen Fahrradstraße auf der Chemnitzer Straße und auf einem Teilstück der Wichheimer Straße dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Die Chemnitzer Straße und ein Teilstück der Wichheimer Straße sind Teil der RadPendlerRoute 2 (RPR2). Das überregionale Konzept der rechtsrheinischen RadPendlerRouten wurde vom Verkehrsausschuss beschlossen (vgl. Beschluss 0665/2019). Das im Jahre 2019 beschlossene Gemeinschaftsprojekt sieht die Einrichtung vier schneller Radverbindungen zwischen Köln und den rechtsrheinischen Nachbarn Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Lohmar, Troisdorf und Niederkassel vor. Die rechtsrheinischen RadPendlerRouten sind ein wichtiger Baustein für die interkommunale Mobilitätswende und ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität in der Region. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie fand ein Trassenfindungsprozess statt, der u.a. eine Bestands- und Potenzialanalyse sowie eine Definition und Bewertung von Trassenvarianten umfasste. Für die RadPendlerRoute 2 wurde von der Initiative „Radschnellweg GL-K“ ein alternativer Trassenvorschlag eingebracht. Im Beschluss 0665/2019 wurde festgehalten, dass der Vorschlag der Bürgerinitiative gleichwertig mit der Trasse der Machbarkeitsstudie zu prüfen sei. Die quantitative Analyse der daraufhin beauftragten Nachuntersuchung kommt für beide Varianten zu einem ähnlichen Ergebnis. Nach Diskussionen und Beratungen über die Routenführung in verschiedenen Gremien und Formaten (Verkehrsausschuss, Bezirksvertretung und Runder Tisch Radverkehr) beschloss der Verkehrsausschuss, eine gemeinsame Befahrung zur Entscheidungsfindung durchzuführen. Im Rahmen der Befahrung am 18.04.2023, an der Mitglieder des Verkehrsausschusses, der Bezirksvertretung und der Verwaltung teilnahmen, konnte sich auf eine Routenführung geeinigt werden, die am 25.04.2023 im Verkehrsausschuss beschlossen wurde (0715/2022). Aus Sicht der Verwaltung kommt für die Umsetzung der RadPendlerRoute auf dem Abschnitt Chemnitzer Straße nur die Führungsform Fahrradstraße infrage (siehe auch Mitteilung 3958/2024). Auf der Autobahnbrücke (Wichheimer Straße) sind bauliche Radwege vorhanden, diese entsprechen jedoch nicht dem Stand der Technik und nicht den Qualitätsanforderungen an eine RadPendlerRoute. Vor dem Hintergrund der Routenführung über die Chemnitzer Straße, sowie der schwierigen Überleitung von Radweg auf Fahrbahn und zugunsten einer einheitlichen und verständlichen Routenführung schlägt die Verwaltung vor, auch auf der Autobahnbrücke eine Fahrradstraße einzurichten. Dies entspricht auch dem Fahrradstraßenkonzept Mülheim, in dem die gesamte Wichheimer Straße enthalten ist. Die Straßenquerschnitte der Chemnitzer Straße und der Wichheimer Straße sind für eine Umsetzung gemäß den einschlägigen Leitfäden sehr gut geeignet. Die beiden Straßen stellen eine wichtige Verbindung zwischen den Stadteilen Holweide und Mülheim sowie Deutz dar. Sie wird bereits jetzt rege von Radfahrenden genutzt während der Kfz-Verkehr relativ gering ausfällt. Zählungen zwischen 06 und 19 Uhr ergaben Werte von 1200 Radfahrenden und 690 Kfz (Juni 2024). Der Abschnitt ist eine attraktive Alternative zur parallel verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße. Die Chemnitzer Straße und die Wichheimer Straße sind derzeit Teil einer Tempo-30- Zone, die Geschwindigkeitsbegrenzung ändert sich mit der Einrichtung einer Fahrradstraße nicht. Die Entwicklung der RadPendlerRoute in diesem Abschnitt führt voraussichtlich zu einer Bündelung des Radverkehrs auf der RPR2. II. Inhalte, Beteiligungsstufe, Ziele und Zielgruppen Inhalte Im Rahmen der Beteiligung wird über die aktuellen Entwürfe zur Fahrradstraße Chemnitzer Straße und Wichheimer Straße (Teilstück) informiert. Die Öffentlichkeit erhält Zugriff auf die Entwurfsplanung (Markierungs- und Beschilderungsplanung) sowie Informationen über die rechtsrheinischen RadPendlerRouten und Informationen über das Infrastrukturelement Fahrradstraße. Zudem wird dargestellt, welche Veränderungen mit der Einrichtung einer Fahrradstraße einhergehen. Um die Planungen möglichst gut zu vermitteln wird neben den Plänen eine Aufbereitung der Planungen in verständlicher Form erarbeitet (bspw. Querschnitte, Visualisierung). Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, ortspezifische Hinweise zur Planung zu geben sowie u.a. eine Rückmeldung dazu zu geben, wo Bedarf an weiteren Fahrradabstellanlagen besteht. Die Planung sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Chemnitzer Straße und Wichheimer Straße im Abschnitt zwischen Elisabeth-Schäfer-Weg und Johann- Bensberg-Straße in Holweide vor. Zur Verdeutlichung der Fahrradstraße sollen neben der entsprechenden Beschilderung in regelmäßigen Abständen großflächige Fahrradstraßenpiktogramme auf der Fahrbahn markiert werden. Eine Bevorrechtigung der RadPendlerRoute gemäß Leitfaden wird angestrebt. Die Fahrbahnbreite der Wichheimer Straße beträgt ca. 5,50 Meter, die Fahrbahnbreite der Chemnitzer Straße beträgt ca. 5,50-6,00 Meter und im Bereich der Einbahnstraße ca. 4,00 Meter. Aufgrund der einschlägigen Leitfäden und der Qualitätsansprüche an eine RadPendlerRoute kann das im Bestand an einigen Stellen praktizierte Fahrbahnparken grundsätzlich nicht erhalten bleiben. An einzelnen Stellen kann nach planerischer Abwägung ggf. eingegrenztes Fahrbahnparken erhalten bleiben. Die baulich hergestellten Parkplätze sind von der Maßnahme nicht betroffen. Gemäß dem Planungsleitfaden für die RadPendlerRouten sowie gemäß dem AGFS- Leitfaden zu Fahrradstraßen soll ein sogenannter Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr markiert werden. Der Sicherheitstrennstreifen hat eine Breite von 0,75 m. In den Abschnitten ohne Parken soll der Sicherheitstrennstreifen zur optischen Einengung der Fahrgasse markiert werden (jeweils 0,50 Meter zum Bordstein). Damit ergibt sich eine Fahrgassenbreite von ca. 4,50 Meter. Im Bereich der Einbahnstraße soll kein Sicherheitstrennstreifen markiert werden, sodass sich hier eine Fahrgassenbreite von 4,00 Metern ergibt. Analog zu den Fahrradstraßen Alfred-Schütte-Allee und Maybachstraße sowie der Düsseldorfer Straße wird eine farbige Randmarkierung neben der Weißmarkierung des Sicherheitstrennstreifens vorgesehen. Diese wird aufgrund der Zugehörigkeit zu einer RadPendlerRoute in Grün ausgeführt. Intensitätsstufe: Beratung / Konsultation Die Verwaltung stellt bereits erarbeitete Entwürfe vor und bittet die Öffentlichkeit um Feedback dazu. Beteiligungsziel und Gestaltungsspielraum Zentrales Ziel ist es, Hinweise der Öffentlichkeit für die weitere Planung zu sammeln. Die Öffentlichkeit wird somit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern und ihre Ortskenntnis in den Planungsprozess einzubringen. Außerdem wird über das Konzept der RadPendlerRouten informiert und Fragen zur bisherigen Konzeption der RPR2 beantwortet. Zielgruppen Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen insbesondere folgende Zielgruppen erreicht werden: Stadtteilbewohner*innen und Anlieger*innen, die im Planungsbereich wohnen, ein Geschäft oder Gewerbe betreiben, dort arbeiten oder zur Schule gehen oder eine kulturelle, soziale oder weitere Einrichtung betreiben oder besuchen, Initiativen und Verbände, Kölner*innen, die an der Entwicklung des Radverkehrs interessiert sind. III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Die Beteiligung soll durch die Fachdienststelle mit Unterstützung des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sollen in jedem Fall durchgeführt werden: Online-Beteiligungsmöglichkeit auf dem Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln Verteilung von Hauswurfsendungen mit Informationen und Hinweis auf das Beteiligungsportal Im Anschluss an die Beteiligung werden die Ergebnisse ebenfalls online auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht Übergreifend soll für das Thema RadPendlerRouten-Netz Köln eine Informationsseite auf www.stadt-koeln.de aufgebaut werden. Hier werden Informationen und Ergebnisse bereitgestellt. Die Beteiligung soll im Anschluss an den Beschluss des Konzepts weiter ausgearbeitet und in der ersten Jahreshälfte 2026 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt und der Politik gemeinsam mit der Beschlussvorlage für den Baubeschluss voraussichtlich im IV. Quartal 2026 vorgelegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2393/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.08.2025
- Erstellt
- 29.07.2025 11:34