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1336/2023

Mitteilung über die Radverkehrsführung am Rheinboulevard

Mitteilung BV 10.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 10.2.10

Anlage 1_Auszug Fachgespräch Bezirksvertretung Porz vom 20.03.2023

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Mitteilung BV

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Anlage 1_Auszug Fachgespräch Bezirksvertretung Porz vom 20.03.2023

2240 Zeichen

Getrennter 
Fuß- und Radweg
im Rahmen der Planung Rheinboulevard Porz 
Dezernat IX    15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 12

Prüfungsergebnis
Dezernat IX    15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13 
1. Mit Beschluss des Radverkehrskonzepts im Jahr 
2022 sind zwei unabhängige Radverkehrsrouten 
beschlossen worden: 
• Route auf dem Friedrich-Ebert-Ufer 
• Route auf dem Leinpfad: gleichzeitig 
überregionale Veloroute „Erlebnisweg 
Rheinschiene“ des Ministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr NRW 
Eine neue Beschlussfassung wäre Voraus-
setzung für den Ausschluss von Radverkehr am 
Leinpfad. 
2. Die bestehenden Rampen im Süden und Norden 
als Verbindung dieser Fahrradrouten liegen 
außerhalb des Maßnahmengebiets und sind im 
jetzigen Zustand für den alleinigen Radverkehr 
nicht geeignet, da sie laut Straßenverkehrsordnung 
zu schmal und zu steil sind. Ein Ausbau der 
Rampen kann nicht kurzfristig 
erfolgen, da damit in 
Landschaftsschutzgebiete eingegriffen wird und 
Grundstücke zuerst angekauft werden müssen. 
Ein Ausbau der Rampen wäre Voraussetzung 
für den Ausschluss von Radverkehr am 
Leinpfad.

Lösungsvorschlag
Dezernat IX    15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 14 
Lösung analog Rheinboulevard Deutz: 
Attraktiver Gehwegbereich     | Rad-/ Fußpromenade mit ausreichend Platz zum Ausweichen 
Aufgrund des Planungsumgriffes und der Kurzfristigkeit der Planung Rheinboulevard Porz wird zunächst ein gemeinsamer Fuß-
und Radweg auf vier Meter Breite am Leinpfad vorgeschlagen.
Eine Änderung dieser Rad-/ Fußpromenade in einen reinen Fußweg kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch erfolgen. 
Neu: 4 m
Bisher: 2,20 m 
Großzügige 
Rad-/ Fußpromenade 
Attraktiver 
Gehwegbereich 
Großzügige 
Rad-/ Fußpromenade 
Attraktiver 
Gehwegbereich

Lösung: Wecken der Aufmerksamkeit bei Radfahrenden. 
Dezernat IX    15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 15 
Lösungsvorschlag
Lösung: Gestaltung der Eingangsbereiche (Norden und Süden) 
Belagswechsel auf dem Leinpfad von 
Asphalt auf den Bodenbelag 
Aufgreifen des Belags der Neuen Mitte Porz 
Hinweise für Radfahrende auf besondere 
Rücksichtnahme und Blickführung durch Mobiliar 
Lenkung der Fußgänger*innen durch platzartige 
Aufweitung + Bänke

Mitteilung BV

4564 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1336/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 
 
Mitteilung über die Radverkehrsführung am Rheinboulevard 
Mit dem Beschlussprotokoll der Sitzung am 01.12.2022 (TOP Ö 10.2.13) beauftragt die Be-
zirksvertretung Porz die Verwaltung, entgegen der eingereichten Stellungnahme und Empfeh-
lung eines gemeinsamen verbreiterten Fuß- und Radwegs entlang des Leinpfades am Rhein-
boulevard Porz, mit dem Ausbau eines getrennten Fuß- und Radwegs.  
 
In der Stellungnahme zur Führung des Radverkehrs über das höher gelegene Friedrich-Ebert-
Ufer (Vorlagen Nr. 3852/2022) wird erläutert, welche Nachteile dies mit sich bringt und dass 
eine Ausführung innerhalb des festgesetzten Förderzeitraums sowie innerhalb des Planungs-
umgriffs des Reinboulevard Porz nicht umgesetzt werden kann.  
 
Um für die Radverkehrsführung im Bereich des Rheinboulevard Porz eine Lösung zu finden, 
hat die Verwaltung ein Gespräch mit der Bezirksvertretung Porz gesucht und zu einem Fach-
gespräch eingeladen. Inhalt dieses Fachgesprächs waren unter anderem die Grundlagen zur 
Radwegeführung und die Erläuterung der Planung zum gemeinsamen Fuß- und Radweg am 
Leinpfad. Dies wurde anschließend mit Vertretern der Bezirksvertretung Porz diskutiert (Anla-
ge 01 Präsentation Fachgespräch Bezirksvertretung Porz vom 20.03.2023).  
 
Die Fachverwaltung vertritt die Meinung, dass die Planung eines gemeinsamen Fuß- und 
Radweges mit einer Verbreiterung von 2,20 m auf 4,00 m die beste Kompromisslösung an 
diesem anspruchsvollen Ort darstellt. Ein alleiniger Radweg am Leinpfad wird nicht als eine 
zielführende Planung angesehen, da aus Sicht der Fachverwaltung zu Fuß Gehende immer 
auch den Radweg benutzen werden und das Gefahrenpotenzial an den Kreuzungspunkten 
als sehr hoch eingeschätzt wird. Ziel muss sein, die Radfahrenden zu sensibilisieren, die Ge-
schwindigkeit zu reduzieren und Rücksicht auf die zu Fuß Gehenden zu nehmen. Dies soll 
einmal durch eine Änderung des Bodenbelages angeregt werden, zum anderen dadurch, 
dass an den Eingängen des Planungsbereiches eine städtebauliche Veränderung mittels 
Aufweitung als Platzsituationen stattfindet und der Blick an den Bänken vorbei Richtung Rhein 
gelenkt wird. So soll der Radfahrende spüren, dass sich die Radwegsituation deutlich ändert 
und mit vermehrtem Fußgänger*innenaufkommen zu rechnen ist. 
Entgegen der Ausführung der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung den Leinpfad als 
gemeinsamer Fuß- und Radweg in der Grünanlagenplanung nicht fortzuführen. Das Konzept 
eines auf 4,00 m ausgebauten gemeinsamen Fuß- und Radweges, wie es in der Vorentwurfs-
planung vorgesehen wird, wird von den Bezirksvertreter*innen abgelehnt. Die Konfliktsituation 
würde sich nach Meinung der Bezirksvertreter*innen zukünftig im Hinblick auf Inlineskater, 
Roller und E-Bikes weiter verschärfen. Es wurde daher festgelegt, dass der Leinpfad als rei-
ner Radweg mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen neu zu denken ist. In wie weit 
Aufpflasterungen, Markierungen, taktile Elemente oder Begrünungen als geschwindigkeitsre-
duzierende Elemente auf einem reinen Radweg barrierefrei integriert werden können, ist zu

2 
 
prüfen.  
 
Für die kritischen Punkte/ Kreuzungs- und Querungsbereiche an den Treppenanla-
gen/Radweg sind Lösungen zu erarbeiten, die die Unfallgefahr so weit wie möglich reduzie-
ren. Die Möglichkeiten einer Reduktion der Unfallgefahr sind hinsichtlich der Erstellung eines 
reinen Radweges durch die Verwaltung zu prüfen.  
Die Prüfung der geschwindigkeitsreduzierenden Elemente sowie Lösungen für die nun als 
gefährlich erachteten Querungsbereiche am Leinpfad als reinen Radweg werden in der weite-
ren Planung vertieft und aufgenommen.  
 
Als nächste Schritte werden zum einen der Beirat Porz Mitte in der Sitzung am 23.05.23 über 
den aktuellen Stand der Planung sowie die Bevölkerung über die Ergebnisse der ersten Pha-
se der Öffentlichkeitsbeteiligung vor den Sommerferien informiert. Eine Vorlage der Planung 
im Zusammenhang mit dem Bau- und Mittelfreigabebeschlusses ist für nach den Herbstferien 
diesen Jahres anberaumt. Über die Ergebnisse der Prüfung der Belange des reinen Radwegs 
wird die Bezirksvertretung gesondert in Kenntnis gesetzt.  
 
Die geplante Förderantragstellung zum 30.09.2023 kann aufgrund der nun erforderlichen Pla-
nungsänderungen nicht eingehalten werden. Die veränderte Förderantragstellung zum 
30.09.2024 wird durch die Bezirksvertreter*innen in Kauf genommen.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1336/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.05.2023
Erstellt
20.04.2023 14:12