1336/2023
Mitteilung über die Radverkehrsführung am Rheinboulevard
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Anlage 1_Auszug Fachgespräch Bezirksvertretung Porz vom 20.03.2023
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Getrennter Fuß- und Radweg im Rahmen der Planung Rheinboulevard Porz Dezernat IX 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 12 Prüfungsergebnis Dezernat IX 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13 1. Mit Beschluss des Radverkehrskonzepts im Jahr 2022 sind zwei unabhängige Radverkehrsrouten beschlossen worden: • Route auf dem Friedrich-Ebert-Ufer • Route auf dem Leinpfad: gleichzeitig überregionale Veloroute „Erlebnisweg Rheinschiene“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW Eine neue Beschlussfassung wäre Voraus- setzung für den Ausschluss von Radverkehr am Leinpfad. 2. Die bestehenden Rampen im Süden und Norden als Verbindung dieser Fahrradrouten liegen außerhalb des Maßnahmengebiets und sind im jetzigen Zustand für den alleinigen Radverkehr nicht geeignet, da sie laut Straßenverkehrsordnung zu schmal und zu steil sind. Ein Ausbau der Rampen kann nicht kurzfristig erfolgen, da damit in Landschaftsschutzgebiete eingegriffen wird und Grundstücke zuerst angekauft werden müssen. Ein Ausbau der Rampen wäre Voraussetzung für den Ausschluss von Radverkehr am Leinpfad. Lösungsvorschlag Dezernat IX 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 14 Lösung analog Rheinboulevard Deutz: Attraktiver Gehwegbereich | Rad-/ Fußpromenade mit ausreichend Platz zum Ausweichen Aufgrund des Planungsumgriffes und der Kurzfristigkeit der Planung Rheinboulevard Porz wird zunächst ein gemeinsamer Fuß- und Radweg auf vier Meter Breite am Leinpfad vorgeschlagen. Eine Änderung dieser Rad-/ Fußpromenade in einen reinen Fußweg kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch erfolgen. Neu: 4 m Bisher: 2,20 m Großzügige Rad-/ Fußpromenade Attraktiver Gehwegbereich Großzügige Rad-/ Fußpromenade Attraktiver Gehwegbereich Lösung: Wecken der Aufmerksamkeit bei Radfahrenden. Dezernat IX 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 15 Lösungsvorschlag Lösung: Gestaltung der Eingangsbereiche (Norden und Süden) Belagswechsel auf dem Leinpfad von Asphalt auf den Bodenbelag Aufgreifen des Belags der Neuen Mitte Porz Hinweise für Radfahrende auf besondere Rücksichtnahme und Blickführung durch Mobiliar Lenkung der Fußgänger*innen durch platzartige Aufweitung + Bänke
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 1336/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Mitteilung über die Radverkehrsführung am Rheinboulevard Mit dem Beschlussprotokoll der Sitzung am 01.12.2022 (TOP Ö 10.2.13) beauftragt die Be- zirksvertretung Porz die Verwaltung, entgegen der eingereichten Stellungnahme und Empfeh- lung eines gemeinsamen verbreiterten Fuß- und Radwegs entlang des Leinpfades am Rhein- boulevard Porz, mit dem Ausbau eines getrennten Fuß- und Radwegs. In der Stellungnahme zur Führung des Radverkehrs über das höher gelegene Friedrich-Ebert- Ufer (Vorlagen Nr. 3852/2022) wird erläutert, welche Nachteile dies mit sich bringt und dass eine Ausführung innerhalb des festgesetzten Förderzeitraums sowie innerhalb des Planungs- umgriffs des Reinboulevard Porz nicht umgesetzt werden kann. Um für die Radverkehrsführung im Bereich des Rheinboulevard Porz eine Lösung zu finden, hat die Verwaltung ein Gespräch mit der Bezirksvertretung Porz gesucht und zu einem Fach- gespräch eingeladen. Inhalt dieses Fachgesprächs waren unter anderem die Grundlagen zur Radwegeführung und die Erläuterung der Planung zum gemeinsamen Fuß- und Radweg am Leinpfad. Dies wurde anschließend mit Vertretern der Bezirksvertretung Porz diskutiert (Anla- ge 01 Präsentation Fachgespräch Bezirksvertretung Porz vom 20.03.2023). Die Fachverwaltung vertritt die Meinung, dass die Planung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges mit einer Verbreiterung von 2,20 m auf 4,00 m die beste Kompromisslösung an diesem anspruchsvollen Ort darstellt. Ein alleiniger Radweg am Leinpfad wird nicht als eine zielführende Planung angesehen, da aus Sicht der Fachverwaltung zu Fuß Gehende immer auch den Radweg benutzen werden und das Gefahrenpotenzial an den Kreuzungspunkten als sehr hoch eingeschätzt wird. Ziel muss sein, die Radfahrenden zu sensibilisieren, die Ge- schwindigkeit zu reduzieren und Rücksicht auf die zu Fuß Gehenden zu nehmen. Dies soll einmal durch eine Änderung des Bodenbelages angeregt werden, zum anderen dadurch, dass an den Eingängen des Planungsbereiches eine städtebauliche Veränderung mittels Aufweitung als Platzsituationen stattfindet und der Blick an den Bänken vorbei Richtung Rhein gelenkt wird. So soll der Radfahrende spüren, dass sich die Radwegsituation deutlich ändert und mit vermehrtem Fußgänger*innenaufkommen zu rechnen ist. Entgegen der Ausführung der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung den Leinpfad als gemeinsamer Fuß- und Radweg in der Grünanlagenplanung nicht fortzuführen. Das Konzept eines auf 4,00 m ausgebauten gemeinsamen Fuß- und Radweges, wie es in der Vorentwurfs- planung vorgesehen wird, wird von den Bezirksvertreter*innen abgelehnt. Die Konfliktsituation würde sich nach Meinung der Bezirksvertreter*innen zukünftig im Hinblick auf Inlineskater, Roller und E-Bikes weiter verschärfen. Es wurde daher festgelegt, dass der Leinpfad als rei- ner Radweg mit geschwindigkeitsreduzierenden Elementen neu zu denken ist. In wie weit Aufpflasterungen, Markierungen, taktile Elemente oder Begrünungen als geschwindigkeitsre- duzierende Elemente auf einem reinen Radweg barrierefrei integriert werden können, ist zu 2 prüfen. Für die kritischen Punkte/ Kreuzungs- und Querungsbereiche an den Treppenanla- gen/Radweg sind Lösungen zu erarbeiten, die die Unfallgefahr so weit wie möglich reduzie- ren. Die Möglichkeiten einer Reduktion der Unfallgefahr sind hinsichtlich der Erstellung eines reinen Radweges durch die Verwaltung zu prüfen. Die Prüfung der geschwindigkeitsreduzierenden Elemente sowie Lösungen für die nun als gefährlich erachteten Querungsbereiche am Leinpfad als reinen Radweg werden in der weite- ren Planung vertieft und aufgenommen. Als nächste Schritte werden zum einen der Beirat Porz Mitte in der Sitzung am 23.05.23 über den aktuellen Stand der Planung sowie die Bevölkerung über die Ergebnisse der ersten Pha- se der Öffentlichkeitsbeteiligung vor den Sommerferien informiert. Eine Vorlage der Planung im Zusammenhang mit dem Bau- und Mittelfreigabebeschlusses ist für nach den Herbstferien diesen Jahres anberaumt. Über die Ergebnisse der Prüfung der Belange des reinen Radwegs wird die Bezirksvertretung gesondert in Kenntnis gesetzt. Die geplante Förderantragstellung zum 30.09.2023 kann aufgrund der nun erforderlichen Pla- nungsänderungen nicht eingehalten werden. Die veränderte Förderantragstellung zum 30.09.2024 wird durch die Bezirksvertreter*innen in Kauf genommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1336/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 20.04.2023 14:12