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3320/2017

Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 27.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.11.2017, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2295 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3320/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 
 
Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler 
Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Metinoglu in der 27. Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 06.07.2017 
Der Bezirksvertreter Herr Metinoglu hat folgende mündliche Fragen gestellt: 
 
1. Gibt es schon Messstationen im Bezirk Chorweiler, die auch den Anteil von Stickstoffoxiden in 
der Luft erfassen? 
 
2. Wenn nein, ist es dann möglich, vor allem auch in der Nähe der A1 und A57 in unserem Be-
zirk; auch Messstationen für NOx zu installieren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
In Chorweiler befindet sich eine Hintergrundmessstation des Landesamtes für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW). Die Station mit dem Kürzel CHOR steht seit 
dem 01.12.1980 an einem Schulgelände am Fühlinger Weg 7. Dort werden kontinuierlich u.a. die 
Luftmessparameter Feinstaub und Stickstoffdioxid gemessen.  
 
Des Weiteren betreibt die Firma Currenta GmbH & Co. OHG seit Mitte 2011 in Kooperation mit der 
INEOS Köln GmbH eine Messstation zur kontinuierlichen Überwachung der Luftqualität. Die Messsta-
tion befindet sich an der Neusser Landstraße (Bundesstraße B9) auf dem Gelände der Firma INEOS 
auf einer Freifläche vor dem Tor 9. 
 
Der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung wird an 
beiden Stationen regelmäßig eingehalten. 
 
Außerdem wurde im Jahr 2012 an der Chorbuschstraße in Köln-Esch für ein Jahr Stickstoffdioxid 
gemessen. Auch hier wurde mit 34 µg/m³ der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Es liegen Erkenntnisse vor, dass im Abstand von 150 bis 200 Metern zu Autobahnen die Messwerte 
für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich des Hintergrundniveaus liegen. Die Wohnbebauung im 
Stadtbezirk Chorweiler hat in den meisten Fällen einen größeren Abstand zur Autobahn beziehungs-
weise wird durch eine Schallschutzmauer vor Lärm und Luftschadstoffen geschützt. Es ergibt sich 
deshalb kein Grund zum Schutz der Bevölkerung weitere Messstationen in Chorweiler einzurichten.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Neusser Landstraße
  • Chorbuschstraße
  • Fühlinger Weg 7

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Details

Aktenzeichen
3320/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
27.10.2017
Erstellt
27.10.2017 09:00