3320/2017
Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2295 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 3320/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Metinoglu in der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 06.07.2017 Der Bezirksvertreter Herr Metinoglu hat folgende mündliche Fragen gestellt: 1. Gibt es schon Messstationen im Bezirk Chorweiler, die auch den Anteil von Stickstoffoxiden in der Luft erfassen? 2. Wenn nein, ist es dann möglich, vor allem auch in der Nähe der A1 und A57 in unserem Be- zirk; auch Messstationen für NOx zu installieren? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: In Chorweiler befindet sich eine Hintergrundmessstation des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW). Die Station mit dem Kürzel CHOR steht seit dem 01.12.1980 an einem Schulgelände am Fühlinger Weg 7. Dort werden kontinuierlich u.a. die Luftmessparameter Feinstaub und Stickstoffdioxid gemessen. Des Weiteren betreibt die Firma Currenta GmbH & Co. OHG seit Mitte 2011 in Kooperation mit der INEOS Köln GmbH eine Messstation zur kontinuierlichen Überwachung der Luftqualität. Die Messsta- tion befindet sich an der Neusser Landstraße (Bundesstraße B9) auf dem Gelände der Firma INEOS auf einer Freifläche vor dem Tor 9. Der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung wird an beiden Stationen regelmäßig eingehalten. Außerdem wurde im Jahr 2012 an der Chorbuschstraße in Köln-Esch für ein Jahr Stickstoffdioxid gemessen. Auch hier wurde mit 34 µg/m³ der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³ eingehalten. Zu Frage 2: Es liegen Erkenntnisse vor, dass im Abstand von 150 bis 200 Metern zu Autobahnen die Messwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich des Hintergrundniveaus liegen. Die Wohnbebauung im Stadtbezirk Chorweiler hat in den meisten Fällen einen größeren Abstand zur Autobahn beziehungs- weise wird durch eine Schallschutzmauer vor Lärm und Luftschadstoffen geschützt. Es ergibt sich deshalb kein Grund zum Schutz der Bevölkerung weitere Messstationen in Chorweiler einzurichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Neusser Landstraße
- Chorbuschstraße
- Fühlinger Weg 7
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Details
- Aktenzeichen
- 3320/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 27.10.2017
- Erstellt
- 27.10.2017 09:00